klmtsverkündigungsblatt bei Provinzialbirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Viidingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Slr. 92. Fahrgang IS3S Beilage der Ob erhefsijchen Tageszeitung I Gießen. 28. Full 1936 Kreisamt Gießen Betr.: Polizeiverordnung über den Straßenverkehr in der Gemeinde Grotzen-Linden. Polizeiverordnung. Auf Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934, der Ausführungsanweisung hierzu voM 29. September 1934, und des Art. 64 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, wird nach Anhörung des Bürgermeisters von Großen-Linden mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 16. Juli 1936 zu Nr. Id 34 675 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen: 8 L Di« Bahnhofstraße in Großen-Linden, zwischen Moltkestraße und Obevgasse, wird in der Fahrtrichtung Bahnhof —Frankfurter Straße für Kraftfahrzeuge jeder Art und Fahrräder gesperrt. § 2. Die Bahnhofstraße in Großen-Linden, zwischen Obergasse und Frankfurter Straße, wird in der Fahrtrichtung Bahnhof— Frankfurter Straße für jeden Fährverkehr gesperrt. § 3. Zuwidcrhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft. 8 4. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- ofientlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Mit demselben Tage wird die Polizeiverordnung über den Straßenverkehr in der Gemeinde Großen-Linden vom 1. April 1935 aufgehoben. Gießen, den 23. Juli 1936. ’ Hessisches Kreisamt. I. V.: Weber. Wetr.: Polizeiverordnung über die Sperrung des Verbindungsweges Allendors a. d. Lda — Allertshausen für Lastkrast- sahrzeuge. Polizeiverordnung. Aus Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934, der Durchführungsverordnung zur Reichsstraßenverkehrsordnung vom 20. Dezember 1934 und des Art. 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, wird nach Anhörung des Bürgermeisters in Allendors a. d. Lumda mit Ge- nehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 16. Juli 1936 zu Rr. Ib 34 674 di« nachstehend« Polizeiverordnung erlassen. 8 1. ' Der Verbindungsweg Allendors a. d. Lda.—Allertshausen Wird, soweit er in der Gemarkung Allendors a. d. Lda. liegt, für Lastkraftfahrzeug« jed«r Art gesperrt. § 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. 8 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 21. Juli 1936. Hessisches Kreisamt. I. V.: Weber. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird bi« Landstraße 1. Ordnung Heuchelheim—Atzbach (bis Landesgrenze) mit sofortiger Wirkung für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Kinzenbach. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 27. Juli 1936. Hessische Provinzialdirektion Oberhcssen. Kreisamt Alsfeld Vetr.: Die Beringung geschützter nichtjagdbarer Vögel. An die Bürgermeister und Eendarmeriestationen des Kreises. Wir weisen Sie auf die nachstehend abgedruckt« Bekanntmachung des Herrn Reichssorstmeisters vom 25. Juni 1936 hin. Alsfeld, den 21. Juli 1936. Kreisamt Alsscld. I. A.: Dr. Krüger Abschrift. ' Bekanntmachung über die Beringung geschützter nichtjagdbarer Vögel. Di« auf Grund d«r Verordnung zum Schutz« der wildwachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutzverordnung) vom 18. März 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 181) für die Stubenvogelhaltung (für Käfigvögel) amtlich vorgeschriebenen Fußringe, mit denen nach dem § 20, Abs. 2, der genannten Verordnung alle im Besitz oder Gewahrsam von Händlern u. dgl. befindlichen geschützten nichtjagdbaren Vögel bis zum 15. August 19 3 6 versehen sein müssen, werden auf meine Anordnung hergestellt und sind bei der Reichsstelle für' Naturschutz in Berlin-Schöneberg, Erunewaldstratze 6—7, zu beziehen. Anträge auf Zuweisung der entsprechenden Ringe sind von den Händlern durch den Hauptverband zoologischer Spezialgeschäft« in Berlin-Neukölln, Fulda-Straß« 6, an di« Reichsstelle für Naturschutz zu richten unter genauer Angabe der Art, des Geschlechtes und der Anzahl der zu beringenden Vögel. Den Anträgen ist eine Bescheinigung des zuständigen Vertrauensmannes des Verbandes der zoologischen Spezialgeschäfte beizufügen, aus der einwandfrei hervorgehen mutz, daß di« Angaben des Antragstellers zutreffen. Der Händler ist verpflichtet, bi« auf dem Vogelfutzringe angebrachte Nummer nach der Beringung unverzüglich in das nach dem § 20, Abs. 1, der Naturschutzverordnung vorgeschriebene Aufnahme- und Auslieferungsbuch (§ 8, Abf. 1, NatschVO.) in der Spalte 3 einzutragen, z. B. „drei Buchfinkenmännch-n, Ring- Nummer 235, 236, 237". Der Preis der Ring« ist zunächst mit 10 Npf. je Stück fest- ftelegt. Der Preis der für das Anlegen der Ring« unumgänglich notwendigen Zangen beträgt 1 RM. je Stück. Die Anforderung von Vogelfutzringen, -bie den tatsächlich in Gewahrsam des Antragstellers befindlichen geschützten nichtjagd- baren Vögeln nicht entspricht, und jede mißbräuchliche Verwendung der amtlichen Vogelfutzringe (§ 18, Abs. 2, NatschVO.) ist nach den 88 18 und 30 der Naturschutzverordnung strafbar. Berlin, den 25. Juni 1936. Der Reichssorstmeister. Im Auftrage: gez. (Unterschrift). Bekanntmachung. Vetr.: Beurlaubung des Kreisveterinärarztes Dr. Schmidt, Der Kreisveterinärarzt, Veterinärrat Dr. Schmidt in Alsfeld, ist vom 27. Juli bis 10. August 1936 beurlaubt. Er wird bis auf weiteres von dem Kreisveterinärarzt Veterinärrat Dr. Oehl in Lauterbach (Fernruf: Lauterbach Nr. 42) vertreten. Die Vertretung in der Fleischbeschau erfolgt gemätz unserer Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt Nr. 113 vom 24. Dezember 1935. Alsfeld, den 27. Juli 1936. Krrisamt Alsfeld. I. A.: Dr. Krüger. An die Bürgermeister des Kreises. Betreffend: Wie oben. Wir beauftragen Sie, die vorstehende Bekanntmachung ortsüblich bekannt zu geben. Alsfeld, den 27. Juli 1936. Kreisamt Alsfeld. I. A.: Dr. Krüger.