Kreisamt Gießen Kreisamt Alsfeld Kreisamt Schotten Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Gießen. 27. März 1S3S Nr. 38. Aahrgang AS3S An die Herren Eenossenschaftsvorfteher der öffentlichen Wasser- genossenschasten des Kreises Alsfeld. öuR°r(?n unter Zuziehung des Genoffenschaftsvorstandes und des Wieienwartsis tm Monat April 1936 die genoffenschaft- ausgebauten Anlagen begehen und in einem besonders auf- zunehmenden Protokoll die etwa entstandenen Schäden auf- ♦Ärr" UU%i beren b«ld>«e Beseitigung mit Festsetzuno des Fer- anordnen. Das Protokoll ist uns bis Li 1- d- -S- vorzulegen. Sie haben streng darauf m achten don beiRaumungsarbeitendas Profil der Böfchunasgräben "ick, verankert wird und das; die Grabensohle gleichmästiq nach der ^e?etb->n ’sh? das; nach der Räumung der Graben dieselben Ausmessungen hat, mit denen er bei seiner Reuanlane ^ u-'gebant wurde. Die Dorsteher, deren D-nossenschaf sich Är über Felddra,nagen erstreckt, haben uns etwa entstandene Schä- den ainineiqen und haben zu veranlassen, daß die Drainaae- ausmundunlgen alsbald aufgeräumt werden. 0 Alsfeld, den 17. März 1936. Krcisamt Alsfeld. 3- V.: Dr. Krüge r. Bekanntmachung. Betr.: Die Abhaltung von Vichmärkten in Alsfeld. am 39. März 1936 in Alsfeld stattfindenden Vieh- P.at£t S?Irfoc.?,uf Drund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet: . t-.Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine I reis Vrffl . stbn. ssssd den unmittelbar angrenzenden preußischen Kreisen. Händ- durck°7möcht''Än" '^weislich die vorgeschriebene Quarantäne 6‘“”” w"“ »*"=■« S«»-»- Schweine und Rindvieh aus Sperrbezirken, Beobach- tungg- und gefährdeten Gebieten, insbesondere aus Preusten (Ostpreusten ausgenommen), dürfen nicht ausgetrieben werden, vorsckririEHn« ^'kt gebrachten Schweine must ein des rze!r« M Ursprungszeugnis (vgl. die Bekanntmachung f66rt ,,IrK ®nJteys * * 8 * * b’cs Innern vom 30. April 1927) mitge- fuhrt und vorgelegt werden. y h»„,4‘1®.£>r?fm ^ultriev auf den Markt müssen die Schweine de'n^bea,nieten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgöführt 5. Der Transport der Schweine hat in Wagen zu erfolgen. Marktauftrieb erfolgt nur von der Bürgermrister- -tt^e H11^ Tielemann-Schnabel-Straste aus Die nOrb1 ffirRh?ro"T^n Schillerstr und Tilemann-Schnabel-Straste zeit^gespe^rt" UbnßCn tluhrwerksverkehr während der Auftriebs- Auftriebszeit wird festgesetzt von 8.30 bis 9 Uhr vor- iniiiugs. 1 8- 3“®’t>e^onMuri?-^T,!ta^bi^'E-f Büdingen wird an 1. April 1936 wie folg/festgefetzt^Von 8 Uhr“ aß,r.f“,lfl 001,1 LL SS®* SÄ Ä’SK fÄ «* KLL Wirkunf'Lm 12 Uhr gestatkt L 11 * I * * * Wechnachtsfeiertag m der Zeit von 9 bis Zeiger" wird hiermit aufgehoben 9-8 ,m »Budinger An- Büdingen, den 13. März 1936. Kreisamt Büdingen. Becker.