Mr 8 vwucIa.'L Flmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion OSerhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 9. Fahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen TageszeitungI Gießen. 24. Januar 1936 Kreisamt Gießen Nr. 7. Verordnung über die Einfuhr von Ficischwaren für die olympischen Kämpfer Vom 31. Dezember 1935 Äuf Grund bcä § 25 a des Gesetzes über Schlachtvieh» und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (RGBl. S. 547) in der Fassung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1447) wird mit Zu- stimmung des Reichsministcrs der Finanzen verordnet; §1 Die Vorschriften des § 12 und des § 13 Abs. 2 des Fleisch» beschaugesehes finden keine Anwendung auf Fleischwarcn, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 ans dem Auslande zur Verpflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Begleitpersonals eingehen und von den Zollbehörden als solche anerkannt werden. § 2 In Abweichung vom § 13 Absah 1 des Fleischbeschaugesctzes unterliegen die im § 1 bezeichneten Sendungen keiner amtlichen Anslandssleischbeschan, wenn sie von den olympischen Kämpfern bei der Einreise nach Deutschland selbst mitgeführt werden. Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefäßen sowie Würste und sonstige ©eineiige aus zerkleinertem heisch sind auch dann nicht der Auslandssleischbeschau unterworfen, wenn sie als Post- oder Frachtgut eingehen. Die übrigen im Post- und Frachtverkehr eingehenden Sendungen unterliegen ter amtlichen Untersuchung in der Aus- landssleischbeschaustelle des Ortes, an dem die Kämpfe statt- jinden. Berlin, den 31. Dezember 1935. Der Reichsminister des Innern. In Vertretung: gez. P fund tner. Vetr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung; hier: Aufstellen der Grundlisten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1936 bis 31. März 1937 «Is feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 von 1927, unb empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neuherangezogenen Mitglieder ist bei der Vuchdruckerei Kindt, Formular zur Aufstellung der Grund- liste bei der Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben. Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis spätestens 1. März 1936. Eießen, den 19. Januar 1936. Hessisches Kreisamt Gießen: I. V.: Gre in. Vetr.: Den Auswanderungsagenten Rudolf Sonntag in Gießen. Bekanntmachung. Rudolf Sonntag in Gießen hat feine Vertretung für die Ganadian Pacific niedergelegt, die ihm seinerzeit erteilte Konzession als Auswanderungsagent ist damit erloschen. Die Canadian Pacific Geschäftsstelle Hamburg 1 hat nunmehr die Rückgabe der für Herrn Sonntag seinerzeit geleisteten Sicherheit beantragt. Dieser Antrag wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Ansprüche, welche der Rückgabe der Sicherheit entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb eines Jahres vom Tage dieser Bekanntmachung an bei dem unterzeichneten Kreisamt mit der Nachweisung anzumelden, daß wegen solcher Ansprüche bei dem ordentlichen Gericht Klage erhoben worden ist. Gießen, den 18. Januar 1936. Kreisamt Gießen. I. V.: Weber. K Vichseuchcnpolizeiliche Anordnung Vom 13. Jan,iar 1936 Sütf Grund des § 7 des Viehseuchengesehes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen folgendes: Für Fleisch und Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 aus dem Auslande zur Verpflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Begleitpersonals eingehen, treten alle veterinärpolizeilichen Einfuhrverbote außer Kraft. Darmstadt, den 13. Januar 1936. D" Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — - . In Vertretung: Reiner. Kreisamt Büdingen Rr. 6. Vetr.: Rassenerhevung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. An die Bürgermeistereien des Kreises. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Durchführung einer Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen angeordnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung ist Aufgabe der Bürger» meistereien. Die zentrale Bearbeitung für Hessen obliegt dem Landesstatistrschen Amt in Darmstadt. . Die für die Zählung erforderlichen Zahllisten und Gemeindelisten gehen Ihnen bis spätestens Freitag, den 2 4. Januar vom Laiidesstatistischeu Amt unmittelbar zu. Mit glei- Freitag, 24. Januar 1936 Her Sendung erhalten Sie auch die Zähllisten der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Sollten bis 24. Januar die Zählpapiere nicht eingetroffen fein, ist unverzüglich das Landesstatistisch« Amt zu benachrichtigen. (Fernruf Darmstadt 2657.) Die Zählung dient nur statistischen Zwecken. Die Angaben einzelner Betriebsinhaber sind geheim zu halten. Alles für die Durchführung der Zählung Erforderliche ersehen Sie aus den „Anweisungen" auf der Vorderseite der Gemeindelisten und Zählliften. Die Durchführung der Zählung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsbauernführer zu erfolgen. Spätestens zum 14. Februar 1936 sind an das' Landes- statistifche Amt in Darmstadt unmittelbar einzusenden: 1. die Reinschrift der Gemeindelisten, 2. sämtliche Zähllisten der Rassenerhebung, 3. die Zähllisten der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Bild ingen, den 20. Januar 1936. Kreisamt Büdingen. I- V.: Winkel mann. Vetr.: Beurlaubung des Veterinärrats Dr. Daum, Büdingen. Bekanntmachung. Veterinärrat Dr. Daum ist vom 15. Januar bis 11. Fe- 1936 beurlaubt. Er wird in dieser Zeit von dem Kreis- veterinäramt Schotten — Fernruf Nr. 133 — vertreten. Di« Vertretung in der Ergänzungsbeschau regelt sich nach unseren Bekanntmachungen vom 20. März 1935 (Nr. 38 des „Büdinger Anzeigers") und vom 27. September 1928 (Nr. 116 des „Büdinger Anzeigers"). Büdingen, den 18. Januar 1936. - Kreisamt Büdingen. Becker. -- Betr.: Den Amtstag zu Nidda. Bekanntmachung. Der Amtstag in Nidda für den Monat Februar 1936 findet Freitag, den 7. Februar 1 936, vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Rathaus zu Nidda statt. Die Bürgermeistereien des Amtsgerichtsbezirks Nidda sowie die Bürgermeistereien Berstadt und Leidhecken wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen. Zur Ausstellung von Reisepässen halben die Interessenten einen Pasibericht von der Bürgermeisterei sowie eine Photographie mitzubringen. Büdingen, den 20. Januar 1936. Kreisamt Büdingen. Becker. Kreisamt Schotten Vetr.: Schulgesundheitspslege. An die Schulvorstände des Kreises. Wir empfehlen die entsprechende Verfügung des Reichsund Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (abgedruckt im Rcichsministerialamtsblatt, Heft Nr. 24 vom 20. Dezember 1935, Seite 506) Ihrer Beachtung. Die Verfügung ist allen Lehrkräften bekannt zu geben. Schotten, den 17. Januar 1936. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer. Kreisamt Alsfeld Bekanntmachung. Vetr.: Perfonenstandsaufnahme und Werbung für den Reichs- Luftfchutz-Bund. j Vom 25. Januar bis 9. Februar findet im Kreis Alsfeld «ine Personenstandsaufnahme und Werbung für den RLV. durch Ausgabe von Hauslisten statt. Die Personenstandsaufnahms bildet di« Grundlage für die Organisation des zivilen Selbstschutzes. Durch die Werbung soll erreicht werden, daß alle Männer, Frauen und Kinder über 16 Jahren dem Reichsluftschutzbund beitreten, damit der Luftschutz im Kreis Alsfeld durchgeführt werden kann. Jedes Haus erhält eine Liste, jede Spalte ist auszufüllen, der Hausbesitzer unterzeichnet die Liste« Der Reichs-Luftfchutz-Vund ist kein privater Verein. Es handelt sich um «ine Maßnahme der Landesverteidigung, und es ist «ine Ehrenpflicht, daß alle dem Reichsluftschutzbund beitreten. Alsfeld, den 22. Januar 1936. Kreisamt Alsfeld. I. V.: Dr. Lotz. Vetr.: Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. An die Bürgermeistereien des Kreises. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Durchführung einer Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen angeordnet. Diä örtliche Durchführung dieser Erhebung ist Aufgabe der Bürger-, meistereien. Die zentrale Bearbeitung für Hessen obliegt dem) Landesstatistischen Amt in Darmstadt. , Die für die Zählung erforderlichen Zühllistcn und Ge-» meindelisten gehen Ihnen bis spätestens Freitag, den24. Januar, vom Landesstatistischen Amt unmittelbar zu. Mit gleichen Sendung erhalten Sie auch di« Zähllisten der Viehzählung- vom 3. Dezember 1935. Sollten bis 24. Januar die Zählpapiers nicht «ingetroffen sein, ist unverzüglich das Lanbesstatistisches Amt zu benachrichtigen. (Fernruf Darmstadt 2657.) Die Zählung dient nur statistischen Zwecken. Die Angabe^ einzelner Vetriebsinhaber sind geheim zu hcrlten. Alles für dis Durchführung der Zählung Erforderliche ersehen Sie aus den „Anweisungen" auf der Vorderseite der Gemeindelisten und Zähllisteii. Die Durchführung der Zählung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsbauernführer zu erfolgen. Spätestens zum 14. Februar 1936 sind an das' Landcs- statistifche Amt in Darmstadt unmittelbar einzusenden: 1. die Reinschrift der Gemeindelisten, 2. sämtliche Zähllisten der Rassenerhebung, 3. die ZLHllisten der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Alsfeld, den 20. Januar 1936. Kreisamt Alsseld. I. V.: Dr. Lotz. Das Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Gberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen. ObechesMe Tageözellung