Kmtsverkündigungsblatt ber Provinzialdireltion Oberheffen und der Sreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen _____________________ Lauterbach, Echot,en und Alsfeld. Sir. 25. Fahrgang 1936 I SBeilaae bei Dberhpf?; 1tL6 un£ ei.nn r Ermittlung der Kälbergeburten in den ^ 777 19.W bis Februar 1936 verbunden ist. Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Vür- GemeÄd«^"' i ®K> "forderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Amt ^rden Ihnen durch das Landesstatistische »um 9«"-?'^lbar zugehen. Sollte ein« Bürgermeisterei bis RA ^i>ruar d,e Zahlpapiere nicht erhalten haben, so muß mittel« Fernruf Darmstadt 2657 an das ^ ^ebstaiistisch« Amt wenden. , Die auf dar Zählliste und dem Genieindebog-en aufgedruck- I en Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere müssen die Zahler selbst sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen. . Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen sind bis spätestens 7. März 1936 an b"3 Heische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu senden. Der Termin mutz pünktlich eingehalten werden. * dürfen keiner anderen Behörde als r,7k^7,"Al^iistrschen Amt übermittelt werben; den Auszugesche! 7word en Geheimhaltung ihrer Angaben Einsetzen unrichtiger Angaben oder di« Verweigerung Rfr J nS71n bie Auskunftpflichtigen wird mit erheblichen onafeii bedroht. nrfr;^,i.r. ,Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weil« bekannt zu machen und der Durchführung der Zahlung di« ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsprechende Sorgfalt zuzuwenden. Büdingen, den 20. Februar 1936. Kreisamt Büdingen. I Becker. I |~ Kreisamt Schotten ~| Polizeiverordnung. Betr.: Sperrung von städtische« Straßen in Gedern. Auf Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßeirverkehrsord- vom 28. Mai 1934 in Verbindung mit Art. 64 Abs 1 der 9TnSfr„ 77 Provinzialordnung vom 8. Juli 1911 wird 'nach Anhörung des Bürgermeisters von Gedern und mit Genehmi- i" Selsen - Landesregierung - I vom 15. 2. 1936 zu Nr. 1b 17 293 folgendes verordnet: § 1. x-, D-e Briihlstraße vom Kreuzungspunkt der Adolf-Hitler- vtraße ab bis zur Einmündung in den Herrenweg, und der Herrenweg vom Kreuzungspunkt der Mühlstrabe ab bis zur E nmundnng in die Hauptstraße sind für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt. ...,77"gen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. § 3. ,,, Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tag der Berösfent- l'icyung m straft. Schotten, den 19. Februar 1936. Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Betr.: Schweinehöchstpreise. Bekanntmachung. Wir geben folgende Anordnung des Schlachtviehverwer* | tungsverbandes Hessen-Nassau bekannt. W-Mvieyverwer* Schotten, den 19. Februar 1936. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Auf Grund des § 8, Abs. 2, der Satzung für Schlachtvieh- verwertungsverbanÄe vom 5. März 1935 (RNBBl S 113) orbit« ich mit Zustimmung des Vorsitzenden der Hauptvereini» gung der deutschen Viehwirtschaft folgendes an: § 1. §2 Nr. b meiner Anordnung über Höchstpreise für Sckilackit- ?nrb«7 E'Ä und Mittelmärkte vom 24. De- S 13) enthält bCt ^audesbauernschaft Nr. h/3g b 1. für Schweine von 270 bis 300 Pfund Lebendgewicht (Schlachtwertklasse b 1) 4.— RM. unter dem Festpreis des Richt- tnütffßs •••••».. ___ ei fA b 2. für Schweine von 240 'bis 270 Pfund “ ' Lebendaewicht (Schlachtwertklasse b 2) 4.— RM. unter dem Festpreis des Richt- Marktes...... - 50.50 RM. 3m übrigen bleibt di« genannte Anordnung unberührt § 3. Dies« Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Frankfurt a. M., den 29. Januar 1936. Der Vorsitzende des Schlachtviehoerwertungsverbandes Hessen-Nassau. g«z. Moses. -