Kmtsverkündigungsblatt
her Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberq Büdinaen Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
IM. 1930| B-ilag-d-, Ob--h°UUch-B T-g°-z-t,ung | BaMlMwta |W
I Oberhessischer Straßenbericht
der Provinzialdirektion Oberhessen
__ Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Gleisumbauarbeiten wird die Reichsstratzo Nr 3 an, Bahnübergang bei Butzbach gel p?r tt*
etzbl. 1 6. 804) wird für das Land Hessen aeneh- ™‘9t’ M. abweichend von «ntgegensteyenden Vorschriften des irrsten Achchnittes der Arbeitszeitordnung oder von Besiimmun- gen von Tarifordnungen der am 21., 22., 23., 24., 28.. 29. 30.
®e/e,1’^er ö. 2- und 2. Januar 1937 ober an einzelnen dieser Tage «uitretende Ausfall von Arbeitsstunden sowie ein weiterer Arbeitstag als Ersatz für den durch die diesjährig« Lage der Weihnachtsfeiertage eintretenden Verdienftauskall an Werktaaen der Monate Dezember 1936 und Januar 1937 vor- oder nach- gearbeitet werden. Beträgt die regelmäßige wöchentliche Ar- bellszeit dreigig ob-er weniger Stunden, so darf noch «in weite-
l In fcem angegebenen Zeitraum vor- oder nach- gearbeitet werden. 1
knüpft-^ ^uehmigung wird an folgend« Bedingungen g«-
Di« Dauer der Vor- oder Nacharbeit darf täglich zwei Stunden nicht uberichreiten. ä * 0
2; Diejenigen Betriebe die von dieser Genehmigung Gebrauch machen, haben cm Verzeichnis zu führen, aus dem die in Anwendung der Genehmigung innerhalb des festgesetzten Aus- gleichszeitraumes vor- oder nachgearbeiteten Arbeitsstunden au
Aorzeichnis ist dem Gewerbeaufstchtsbeamten auf verlangen vorzulegen.
w ®Ort Bister Genehmigung darf nur insoweit Gebrauch gemacht werben, als nicht in anderer Weis« für Ersatz des Der- bienstausfalles der Beschäftigten gesorgt ist.
3.J® besonderen Schutzbestimmungen für Frauen und Ju-' gendliche blerben unberührt. -°u
Verpflichtung zur Zahlung ein« Mehr- a§,C5 ar“^ ^,e ^urd) die Ausnahme herbeigeführte Berich,ebung der Arbeitszeit besteht nicht. Entsprechendes gilt
Entpflichtung zur Zahlung eines Lohnzuschlages auf ”°n D"rjfordnungen, Betriebsordnungen oder Einzel-
Regelung^etrof"fe?^ist.* **" wrlie«cnt*n Alleine abweichende
Da r mstad t. den 4.,Dezember 1936.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —«
.jti Vertretung: Reiner.
©ch:.: Antrag der Butzbacher Werke für Eisenverarbeitung AG. in Butzbach ans Genehmigung zur Aufstellung eines Querrohren-Dampskessels.
_. „ ,, , Bekanntmachung.
AKrke für Eifcnv«rarbeitung in ButzbachRc« ??flc^'®err, cmf ihrem Werkgelände in Butzbach, im Grundbuch
v Nr. 74 eingetragen, einen Quer- .r.“.lrlrt p ITEP../"wie «ine Eeneratorenanlag« aufzustellen iino haben gemäß nach § 16 Gewerbeordnung um Genehmigung nachge^ucht.
... Etwaige Einwendungen gegen bi« Errichtung der Anlage tonnen mit Begründung binnen 14 Tagen, vom Tage der Ver- ojfcntlichung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll airf der Bürgermeisterei in Butzbach vorgebracht werden. Dort liegen dra für diesen Antrag eingereichten Beschreibungen, Pläne üsw. zu jedermanns Einsicht offen.
. .Einwendungen, die nach Ablauf der angegebenen Frist vor- gebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Friedberg i., Hessen, den 16. Dezember 1936 Hessisches Kreisamt Friedberg.
. Dr. Straub.
Dienstnachrichten.
Die Landwirte Karl Fritzel und Friedrich Feuerstein aus Bonitadt wurden als Wiesenvorstandsmitglieder der Gemeinde Bönstadt ernannt und verpflichtet
Beigeordneter Wilhelm Göbel II. und stellvertr. Orts- bauerniuhrer Richard B o l k I. aus Pohl-Göns wurden als Wichenvorstandsmitglieder für di« Gemarkung Pohl-Göns ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 68.
Lauterbach, den 12. Dezember 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. Z ü r tz.
Dienstag, den 20. Juli Dienstag, den 17. August, D-enstag, den 21. September Dienstag, den 19. Oktober, Dienstag, den 16. November, Dwnstag, den 21. Dezember.
Donnerstag, den 8. Juli Donnerstag, den 12. August Donnerstag, den 9. Septen,Ser Donnerstag, den 14. Oktober, ' Donnerstag, den 11. November Donnerstag, den 9. Dezember,
In Schlitz: Dienstag, den 19. Januar, Dienstag, den 16. Februar Dienstag, den 16. März, Dienstag, den 20. April Dienstag, den 18. Mai, Dienstag, den 18. Juni, , ^,.3lU8,TO1 tl. _t. Amtstzig statt" ‘c 15 a findet jeden Mittwoch, vormittags.
Bekanntmachung.
***•
n. , . In Grebenhain'
Donnerstag, den 14. Januar ~ Donnerstag, den 11. Februar, Donnerstag, den 11. März, Donnerstag, den 8. April, Donnerstag, den 13. Mai Donnerstag, den 10. Juni',
Nr. 69.
Bichseuchenpolizeiliche Anordnung.
1909Jf9?(MirIIp; 7- des Diehseuchengesetzes vom 26. Juni 1900 (RGBl. S. 519) wird hiermit folgendes bestimmt:
.., JP t?ür Fleisch tn luftdicht verschlossenen Büchsen oder n«rtem^Fleüsck^som->tt^'Gemenge aus zerklei- oerfchr diese Waren aus dem Auslande im Post.
X Eeschenk für Unbemittelte zum eiqc-
nen Verbrauch eingesuhrt werden und das Gesamtgewicht al,e “‘«MwllAlU?,.
Perfonenoerkehr oder nachweislich als Geschenk im Postverkehr oder Frachtverkehr zum eigenen Verbrauch eingeführt wird.
§ 2
Diese viehseuchenpolizeilich« Anordnung tritt mit sofortiger »Am r er™ der viehseuchenpolizeilichen Anordnung
vom 8. Januar 1936 (Hess. Reg. Bl. S. 3).
Darmstadt, den 4. Dezember 1936.
©et Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — In Vertretung: Reiner.
Betr.: Biehseuchenpolizeilich« Anordnung.
Die vorstehende Anordnung des Herrn Reichsstatthalters Kemttnis ^Lchk^^^ung - wird hiermit zur allgemeinen Lauterbach, den 16. Dezember 1936.
Kreisamt Lauterbach.
I. V.: Bracht.
brandmeister Heinrich Becker in Schlitz übertragen
Dienstnachrichten.
Die Feuervisitation in den Gemeinden Landenhaulen Re u ter s und Wa l l e n r od wurde dem Maurermeister Heim mr» ? ‘ " nin Landenhausen, und in den Gemeinden Willofs,