Kmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. ZI. Jahrgang 1V36 Beilage der Ob'erhefsischen Tageszeitung | Gießen. I». April 1S36 Kreisamt Büdingen Nr. 20. Betr.: Das Ausfahren von Mineralwasser und Limonade an Sonn- und Feiertagen. Bekanntmachung. Der Nömerbrunnen-Romanis Aktiengesellschaft in Grund- Schwalheim wurde gemäß § lOäe Gewerbeordnung und §§ 1621, 146 der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung di« jederzeit widerrufliche Erlaubnis erteilt, bis zum 15. Oktober d. I. an Sonn- und Feiertagen bis mittags 1 Uhr Mineralwasser und Limonade an seine Kundschaft auszufahren. B üd in gen, den 15. April 1936. Kreisamt Büdingen. Becker. Bekanntmachung. Die Amtstage des Krcisamts Büdingen werden bis auf weiteres auf Dienstag und Donnerstag einer jeden Woche in b«r Zeit von 10 bis 13 Uhr, festgesetzt. — An anderen Tagen «der zu anderen Tageszeiten können und werden in Zukunft Volksgenossen nicht mehr vorgelassen werden. Ausgenommen sind wichtige Angelegenheiten, die ihrer Dringlichkeit wegen keine Verzögerung erfahren dürfen. — Besonders wird darauf hlngewiesen, daß auch z. V. alle Stempel- und Paßangelegenhelten nur zu den genannten Amtsstunden erledigt werden. N n >> l n a e n , den 16. April 1936. Kreisamt Büdingen. Becker. Betr.: Leseholzsammeln in der Sehzeit des Wildes. Polizeiverordnung. Auf Grund des § 53, Absatz 9, der Ausführungsverordnung Zum Reichsjagdgesetz, des Art/ 64 der Kreis- und Provinzial- ordnung wird mit Genehmigung der Landesregierung und mit Zustimmung des Kreisausschusses für den Kreis Büdingen folgende Polizeiverordnung erlassen: In den Monaten Mai und Juni (während der Setzzeit des Wildes) darf die Leseholznutzung in den Waldungen nicht aus- geübt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. und gegebenenfalls mit Haft bestraft. B ü d i n g e n, den 15. April 1936. Kreisamt Büdingen. Becker. Dienstnachrichten. Wilhelm Knickei von Himbach wurde zum 1. Beigeordneten und Wilhelm K e h m zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Himbach ernannt und verpflichtet. Kreisamt Friedberg Nr. 37. — Sonntag, den 19. April. Betr.: Sonntagsruhe im Friseurgcwcrbe in der Stadt Butzbach. Bekanntmachung. Nachdem sich die erforderliche Mehrheit der Eewerbebreiben- den für die Aufhebung der seither für die Stadt Butzbach zugelassenen Sonntagsarbeit der Friseure und Friseusen ausgesprochen hat, wird unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 14. August 1928 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 98) auf Grund der §§ 41b, 105b, 105e und 139 f Gcw.-O. für die Stadt Butzbach. mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet: 1. An Sonn- und. Feiertagen ist die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen im Friseurgewerbe, sowie die Ausübung dieses Gewerbes durch die Gewerbetreibenden (Friseur« und Friseusen) selbst verboten. Ausnahmen gelten am 1. Oster- und Pfingstfeiertng für die Zeit von 8 bis 11 Uhr und am 1. Weihnachtsfeiertag für die Zeit von 9 bis 12 Uhr. 2. Das Verbot gilt auch für Arbeiten außerhalb der Betriebs-» itätt« (Aufsuchen von Kunden in ihren Wohnungen). 3. Ausgenommen sind Arbeiten bei der Vorbereitung von öffentlichen Theatervorstellungen oder sonstigen Schaustel- hingen. 4. Zuwiderhandlungen werden nach § 146a Gew.-O. mit Geldstrafen bis zu 600.— RM., int Unvermögensfall« mit Haft bestraft. Friedberg i. H., den 7. April 1936. Kreisamt Friedberg. Dr. Str a u b. Kreisamt Schotten Betreffend: Kreistagssitzung. Bekanntmachung. Am Samstag,, dem 25. April 1936, vormittags 10.30 Uhr, finb«t im Rathaussaale zu Schotten eine öffentliche Sitzung des Kreistags statt. Schotten, den 16. April 1936. Der Vorsitzende des Kreistags. I. V.: Schwan. Tagesordnung: 1. Prüfung und Begutachtung der Rechnung der Kreiskass« Schotten für 1934 Rj. 2. Verwaltungsbericht für 1934 Rj. 3. Kreiskassevoranfchlag für 1936 Rj. 4. Verschiedenes. Betreffend: Besuch des Landesmuseums. An die Schulvorstände des Kreises. Die Besuchszeiten für das Landesmuseum sind wie folgt gs-, ändert worben: Sonntags von 10 bis 13 Uhr; Mittwoch nachmittags von 15 bis 17 Uhr (in der Zeit vom 1. Oktober des einen bis Ende März des nächsten Jahres von 2 bis 4 Uhr nachmittags). Freitag von 11 bis 13 Uhr. Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Das Landesmufeum kann in den öffentlichen Besuchsstunde» ohne vorherige Anmeldung unentgeltlich besichtigt werden. Besuche außerhalb der angegebenen Besuchszeiten müsse» von der Museumsdirektion in der Regel zurückgewiesen werden, Schotten, den 3. April 1936. Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Pro- vinzialstraße Rudingshausen—Poppestruth vom 2 0. April 19 3 6 für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Götzen. Die «ufg«stellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 14. April 1936. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.