5lmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Sir. 110. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung Gießen. 18.September 1936 Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen Bekanntmachung. Die Straßensperre auf der Landstraße I. Ordnung „Allen- horf—Londorf" wird ab 14. September 1936 aufgehoben, Gießen, den 12. September 1936. Hessisch« Provinzialdirektion Oberhessen. Kreisamt Gießen Betreffend: Wiesenrundgänge im Herbst 1936. An die Bürgermeisterei der Gemeinden des Kreises. Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwirstnrund- gang durch den, Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschiitzen und Wicsenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither oorgcschriebenen Einsendung der Abschrist dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch bhne unsere Beaussichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbei führen. Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 — Amtsverkllndigungsblatt Nr. 106 vom Jahr 1922. Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiescnvorstaudcs oder ein Feldschütze oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben. Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig .sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Borlage machen. Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenössenschasten die vorgeschrieben« Lokalschau vornimmt. Dio Genossenschaftsvorstände haben hierbei besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Untechaltungs- oder Verbesterungsvorschläg« zu machen sind. Gießen, den 9. September 1936. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Kreisamt Büdingen Achtung, Eigentümer von Kraftfahrzeugen! Der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs muß der Zulaffungs- ftelte Anzeige erstatten, wenn er sein« Wohnung wechselt, das Fahrzeug veräußertes umbaut, oder außer Betrieb setzt. Zieht er mit dem Fahrzeug in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle, dann hat er sich bei der einen abzumelden und bei der anderen anzumelden. Wechselt er seine Wohnung im Bezirk der gleichen Zulassungsstelle, sind di« Angaben über die Wohnung im Kraftfahrzeugbrief und -schein, sowie in den amtlichen Karteien zu berichtigen. Es ist auch der Zulassungsstelle zu melden, rvenn technische Aenderungcn im Fahrzeug vorgenommen werden, z. B. der Motor ausgewechselt, der Aufbau geändert, zu einem Kraftrad ein Beiwagen beschafft wird. Dabei ist immer der Kraftfahrzeugbrief vorzulegen. Wird das Fahrzeug -» nicht nur vorübergehend — außer Betrieb gesetzt, so sind Kraft« sahrzeugbrief und -schein abzuliefern. Ohne pünktliche Erfüllung dieser Verpflichtungen durch dis Eigentümer der Kraftfahrzeuge, ist die richtige Führung der Kraftfahrzeugkartei bei den Behörden nicht möglich. Nachläfsig» leit der Kraftfahrzeughalter bei diesen Obliegenheiten muß daher streng bestraft werden, und zwar mit Geldstrafe bis zu 150 RM„ oder mit Haft bis zu 6 Wochen. Jeder deutsche Eigentümer eines Kraftfahrzeuges sollt« aber aus eigenem Antrieb dies« Pflichten gegenüber dem Staat, der den Kraftfahrzeugver« kehr vielfältig fördert, .erfüllen. Die Uebungsleitung der Großen Herbjtübung 1936, Grup« penkommando 2, Kassel, gibt bekannt: Die Große Herbstübung 1936 beginnt unter Leitung des Oberbefehlshabers der Gruppe 2 General der Artillerie Ritter v. Leeb, am 21. 9. 1936. Das eigentliche Uebungsgebiet, das begrenzt wird durch die Orte Aschaffenburg, Meiningen, Bebra, Treysa, Bad-Naulzeim, Hanau, unterliegt'an diesem Tag« bis etwa 14 Uhr erheblichen Verkehrsbeschränkungen. Einige Straßen, bi« im einzelnen aus Geheimhaltungs- gründen gegenüber den beiderseitigen Parteien öffentlich nicht bekanntgegeben werden können, werden von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr für die Kraftfahrzeuge völlig gesperrt. Darunter fällt auch die Fernverkehrsstraße Hanau—Fulda. Allen Kraftfahrzeug-Besitzern, di« nicht nachweisbar dienstlich oder geschäftlich im Uebungsraum zu tun haben und sich einen entsprechenden Ausweis bei den Ortsbehördcn des Uebungsgebietes besorgt haben, müssen nachdrücklich gebeten werden, den Uebungsraum bis 14.00 Uhr zu meiden. Zuschauer mit Krastfahrzeugen bleiben zweckmäßigerweise bis zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls außerhalb des Uebungsgebietes. Von 14.00 Uhr ab wird Straße Hanau—Fulda für den Durchgangsverkehr bis auf weiteres frei gegeben, für das Uebungsgebiet selbst bleiben Verkehrsbeschränkungen bestehen. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Tageszufchauer auf Leitstellen der Uebungsleitung in nachstehenden Orten aus das Manöverfeld zugelassen und durch Leitungstruppen geführt: a) Gelnhausen: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Hanau,' b) Bad-Orb: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung GemündenJ c) Herolz: (2 km. ostwärts Schlüchtern); Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Brückenau; d) Kerzell: (10 km. südlich Fulda), Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Fulda; e) Herbstein: Zugang bezw. Zufahrt über Alsfeld, Brauer« fchwend — Wallenrod — Frischborn — Hopsmannsfelv oder über Ulrichstein — Engelrod — Lanzenhain (nicht über Lauterbach!); i) Schotten: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Gießen« Laubach; g) Ortenberg: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Nau« heim — Frankfurt a. M. An den Leitftellen erhalten die Kraftfahrzeug« kostenlose Ausweis« für Tageszuschauer, di« bei Kraftwagen an der Windschutzscheibe anzukleben, von Kraftradbesitzern in der Tasche mit» zuführcn sind. Von hier aus werden die Kraftsahrzeuge auf Parkplätze geleitet, die in der Nähe der jeweiligen Kampf» Handlungen'liegen. Von dort wird zu Fuß zu Zuschauer-Sammelplätzen geführt und dort laufend über die Lag« unterrichtet, In gleicher Weise wird mit allen Fußgängern oder Radfahrern verfahren. Im Interesse einer glatten Abwicklung der Uebungen und auch der Zuschauer selbst, di« nut nuf diese Weis« sachgemäß Uber die taktischen Vorgänge unterrichtet werden können, ersucht die Uebungsleitung dringend, vorstehend« Leitstellen zu beachten. Bei den weitgehenden Absperrungsmaßnahmen sind alle sonstigen Versuche, ins Uebungsgebiet zu gelangen, zwecklos. Zuschauer, die innerhalb des durch die Leitstellen seftgeleg- ten Uebungsraumcs wohnen, sammeln sich entweder ebenfalls Freitag, 18. September 1936 Groh« Herb st Übung 1936. Das Gruppenkommando 2, Kassel, gibt bekannt: Im Anschluß an die Herbstiibungen des V. und IX Armee- torps bt< in der allgemeinen Zeit vom 10. bis 18. 9. 1936 um Wurzburg bezw. südostwärts Fritzlar abgehalten werden, findet ®,€. diesjährige „Große Herbftübung" unter Leitung des Oberbefehlshabers der Gruppe 2, General der Artillerie Ritter v. Leeb, rm allgemeinen Raum Aschaffenburg — Meiningen — SfaMrSlTaÄ«"*” in - 3111 Di« bereits am 18. 9, «infetzende Versa nun lung vieler Trup- pcn- und Kraftfahrzeug« auf engem Raum macht besondere Maßnahmen erforderlich, soll ein reibungsloser Ablauf der Hebung ohne Unfälle gewährleistet werden. Sie sind im Be- nehmen mit den zuständigen Verwaltungsbehörden sestqestellt und durch Sonderbeauftragte des Reichsministeriums des Jn- nern verfugt. . Nachstehend werden sie bekannt gegeben: I. Verkehr: 11 Uebungsgebiet unterliegt weitgehender Verkehrsbeschrankung. Bestimmt« Straßen, die am 18.9 durch die Tagespresse und durch Rundfunk bekannt gegeben werden, sind am 21. 9. für jeden Verkehr völlig gesperrt. ’ Späterhin werden täglich, erstmalig am 21. 9. für bcn 22. 9 durch Presse. Rundfunk und Ortsanschlag Zugangs-Zufahrts-Straßen und Durchlabstellen der Zuschauer für den nächsten Tag bekannt gegeben. Kraftfahrzeuge der Tageszuschauer erhalten an den bckannt- r^^öenen Durchlaßstellen Ausweise, die an der Wind- schutzscherbe des Kraftfahrzeugs (bei Krafträdern vom Besitzer in der Tasche) mitzuführen sind. Die durch diese Verkehrsregelung erfaßten Zuschauer werben im Uebungsgebiet durch bereitgestellte Leltungstruppen geführt und über die Lage unterrichtet. Sre müssen sich darauf einrichten, daß sie bis zu einem Parkplatz mit Wagen durchgelassen werden und von dort nur zu Fuß das Gefechtsfeld erreichen können. 2. Von der Verkehrsbeschränkung sind ausgenommen: a) Mit Sonderausweis der Uebungsleitung versehene Personen und Fahrzeuge; b) Personen mit Kraftfahrzeugen, die dienstlicb oder geschäftlich jm Uebungsgebiet tätig sein müssen. (Kaufleute, Amtspersonen, Aerzte, Besitzer vwi großen Fluren unb Waldungen, Geistliche u. ä.) Diese erhalten durch die für das Uebungsgebiet zuständigen Landräte und Bürgermeister einen mit Dienststenipel der Behörde versehenen Ausweis, der an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs (bei Krafträdern vom Besitzer in der Tasche) mitzusüh- ren ist. Hierzu gehören auch die Kraftomnibusse öffentlicher Verkehrslinien, di« gleichfalls Sonderausweise von der Uebungsleitung unmittelbar zugesandt erhalten. Jedoch muß damit gerechnet werden, daß die Kraftomnibusse durch Stockungen im Vgrkehr Aufenthalt erleiden. 3. Aus Uebungsgrllnden müßen die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen seitens der Truppe in weitgehendem Maße außer Acht gelaßen werden. Motorisierte Verbände fahren je nach taktischer Lage und Witterung "uftgesahr) des Nachts meist ohne Licht. Alle im Parkplätzen vder an den Zuschauer-Sammelpunkten int Alande. Der Ordnungsdienst der Uebungsleitung ist angewiesen, Einzelgänger und -kraftfahrzeuge ohne Tages-Zuschauer. Ausweise im Uebungsgebiet grundsätzlich auf die Zuschauer- Sammel- bezw. Parkplatze zu verweisen. Auf allen Parkplätzen siiid Unfallstationen des „Deutschen Roten Kreuzes eingerichtet; Sanitätsmannschasten befinden sich auf allen Zuschauer-Sammelplätzen. ' o «. 2- im Uebungsgebiet vorhandenen Gasthäuser und Lebensmittelgeschäfte, erheblich durch Teilnehmer an der Großen - , unfl 1936, die auf Selbstoerpflegung angewiesen sind, ,n Anspruch genommen werden, die Parkplätze und Zuschauer- Sammelplatze zudem meist abseits von Ortschaften liegen wird den Zuschauern empfohlen, sich Verpflegung, insbesondere Wurstwaren, selbst mitzubringen. Uebungsgebiet zugelassenen Fahrzeuge jeder Art haben sich in ihrer Beleuchtung genauestens nach den Fahr, zeugen der Wehrmacht zu richten. Wird ohne Licht oder abgeblendet gefahren, müssen auch alle Zivil. Fahrzeuge ohne Licht fahren oder abblenden. ,r 3" der Nähe übender Truppen ist Benutzung stark- blendender Scheinwerfer überhaupt grundsätzlich unter- sagt. II. Sichcrhcitsbestimmungen: 1. Allgemein: Kein Verkehrshindernis auf der Straße bilden' Kein Abstellen von Fahrzeugen auf Durchgangsverkehrsstraßen ! Fenster der Häuser bei Nacht abblenden! Auf Straßen fallendes Licht gefährdet den Kraftfahrer! Besondere Vorsicht der Radfahrer! Nur einzeln fahren, scharf rechte Straßenseite einhalten! Bei Begegnung mit übender Trupps herunter von der VDtrajje! w••rfr’l'yIUn£- Ageguung von Kraftfahrzeugen «roßte Rücksicht! Geschwindigkeit mindern, notfalls yait-en! Keine Störung der Truppe durch Staubentwicklung! Kein übermäßiges Hupen! Vorsicht auf allen Straßen im Uebungsgebiet! Cie W .l!'^ kurvenreich! Steigungen und steile Ab- tolle häufig! spielende und kleine Kinder auf Verkehrswegen! Gebrechlich« Personen, Blinde, Greise, Schwerhörige blerben zu Hause! a Keine frei hcrumlausenden Tier« (Geflügel)! Sie sind «inzusperren! ’ 1 2. Besonderes: a) Vor mit Platzpatronen feuernden Truppen Sicherheitsabstand 50 Meter! b) Beim Schießen der Artillerie mit Manöverkar- tuschen 100 Meter Sicherheitsabstand vor der Mundung beim Gebrauch von Sprengkörpern Sicherheitsabstand 100 Meter im Umkreis. c) ollen in Fahrt befindlichen Raupenfahrzeugen Slcherheitsabjtand mindestens 5 Meter. d) Vernebelung von Gelände teilen ist für beteiligte Zuschauer ungefährlich. Jedoch kein Berühren ausgebrannter Rebelbüchsen! 3. Das Gruppenkommando ist nicht in der Lage, Schadenersatzansprüche, die auf Unachtsamkeit einer Zivilperson zurückzuführen sind, zu berücksichtigen! III. Nachrichte »verkehr. 1. Mit Beginn der Versammlung der Truppen (18. 9.) töiiö ein erhöhter Fernsprechverkehr im gesamten Uebungsraum «insetzen. Für die Bedürfiiiffe des mili- tarijchen Nachrichtendienstes wird das Netz der Neichs- post weitgehend herangezogen. Starke Einschränkung des zivilen, Fernsprechverkehrs und erhöhter 3eit- bcdarf für die Herstellung von Ferngesprächen aus'dem Uebungsgebiet nach außerhalb und umgekehrt ist die Folge. 21 D'e jetzt bereits und während der Uebung seitens der Nachrichten-Truppe hergestellten Fcrnfprechanlagen iZlank- und Kabelleitungen) werden dem Schutze der Bevölkerung bezonders empfohlen. Mutwillig« 3«. bestraft!*l,<;r^cn "och den Gesetzesbestimmungen schwer 3. Der «rhöhte militärische Funkverkehr wird örtliche Storungen des Rundfunkempfangs zur Folge haben. IV. Sanitätsveterinärärztliche Maßnahmen: 1- §5. ist erforderlich, daß alle Brunnen, die gcsundheits- enthalten, im Uebungsgebiet mit Schildern „Kein Trinkwaßer!" versehen werden. 2. Alle Baulichkeiten, die die Gefahr ansteckender Krankheiten für Mensch und Tier in sich bergen, und deren Betreten verboten ist, müssen als solche gekennzeichnet werden. V- Luftschutz,naßnahmen: Durch den Herrn Reichsminister der Luftfahrt wird durch Sonderauordnung der zivilen Luftschutzstellen in "'nem Teil des Uebungsgebietes und darüber hinaus , ngejchrankte Beleuchtung" angeordnet. Außerdem wird in einigen Städten, je nach der Entwicklung der Luft- Freitag, 18. September 1936 lag« der zivile Luftschutz aufgeboten und „völlige Verdunkelung" durchgeführt. Es muß im Interesse des llebunyszweckes erwartet werden, daß den Maßnahmen und Anordnungen der Luftschutzstellen von jedem Volksgenossen peinlich genau Folge geleistet wird. VI. Die Uebungstruppe wird im Uebungsgebiet von Stra- tzen-Sperr-Anlagen weitgehenden Gebrauch machen. Zur Unterstützung schneller Anlagen ist es erwünscht, wenn seitens der Bevölkerung in der Nähe vorhandenes Sperrmaterial (Leiterwagen, Balken, Stangen u. ä.) bereitwillig ausgeliehen wird. iVII. Photographische Ausnahmen, die bei ihrer Derössent- lichung oder unbefugten Verwendung dem Ausland Einblick in neu« Gerättypen gewähren, sind verboten! Zuwiderhandlungen werden nach dem Landesverratsgesetz bestraft. VIII- Seitens der Ortsbehörden werden Sammelstellen für gefundenes Heeresgerät aller Art eingerichtet. Fundsachen sind auf der nächsten Ortsbehörde abzugeben. Bei gefundener Munition ist besondere Vorsicht geboten! Sie gehört keinesfalls in Kinderhand! IX. Weiter« Einzelheiten, di« in erster Linie die unmittelbar im Uebungsgebiet wohnende Bevölkerung angehen, geben die zuständigen Landrätc und Bürgermeister auf ortsübliche Weife (nicht durch die Presse!) bekannt. Es betrifft vornehmlich die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für die Einquartierung, stattsindende Erdarbeiten, Flurschadenverhütung u. a. m. X. Das Gruppenkommando ist sich bewußt, daß Vorbereitung und Durchführung der Groß. Herbstllbung von der Bevölkerung manche Opfer erfordert, ist aber davon überzeugt. daß sie im Hinblick auf den vaterländischen Zweck der Landesverteidigung und die Erhaltung von Leben und Gesundheit der im Uebungsgebiet anwesenden Volksgenossen gern ertragen werden. Gute militärische Leistung und Haltung wird der Ehrgeiz der Soldaten, reibungsloser Verlauf der Uebun- gen, ohne Unfall, das erstrebenswerte Ziel der Disziplin- Bereitschaft Aller fein. D i e n st n a ch r i ch te n. Wilhelm Braun aus Nidda wurde zum stellvertretenden Bollzichungsbeamten für die Stadt Nidda ernannt und verpflichtet. Richard Wolf, August Wirth und Erwin Lenz wurden zu Ehrenfeldschützen der Gemeinde Effolderbach ernannt und verpflichtet. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Tageszuschauer auf AUstellen der Uebungsleitung in nachstehenden Orten auf das Manoverfeld zugelassen und durch Leitungstruppen geführt: a) Gelnhausen: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Hanau; d) Bad Orb: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Gemünden; c) Herolz: (2 km. ostwärts Schlüchtern), Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad Brückenau; ^julöa'■ §ulda), Zugang bezw. Zufahrt aus e) Herbstein: Zugang bezw. Zufahrt über Alsfeld — «Brauer» schwend ■ SBalknrob — Frischborn — Hopfmannsfeld — oder über Ulrichstein — Engel rod — Lanzenhain — (nicht über Lauterbach); ; ' Bubach-' 3Ußanfl Zufahrt aus Richtung Gießen — g) Ortenberg: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Vad-Nau- heim — Frankfurt. « Mn.?etn Leitstellen "halten die Kraftfahrzeuge kostenlos Ausweise für Tageszuschauer, die bei Kraftwagen an der Windschutzscheibe anzukleben, von Kraftradbesitzern an der Tasche mit- zufuhren sind Von hier aus werden die Kraftfahrzeuge auf Parkp.atze geleitet die m der Näh« der jeweiligen Kampshaud- luugen liegen. Von dort wird zu Fuß zu Zuschauersammel- platzen geführt und sortlaufend über die Lag« unterrichtet. gleicher Weise wird mit allen Fußgängern oder Radfahrern verfahren. ^>m Interesse einer glatten Abwicklung der “V °“^ b<.r 3.utId’auer selbst, die nur auf diese Weis« lännen Vorgänge unterrichtet werden tonnen, ersucht die Uebungsleitung dringend, vorstehende Leit- m«n finb ^n weitgehenden Absperrungsmaßnah- aen lonst.gen Versuch« ins Uebungsgebiet zu gelan- Zuschauer, die innerhalb des durch di« Leitstellen scstgeleg- ^^'mgsraumes wohnen, sammeln sich entweder ebenfalls Gelände rwu* obc,L.nitr t,