Flmtsverkündigungsb iatt der Prooinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämler Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 123. Aahrgang 1S3<> Beilage der Oberhefsifchen Tageszeitung I Gießen. 1Z. Sktsber 1SZ6 Kreisamt Gießen Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1937. An die Polizribirektio« Siegen und die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises. Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aussucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, sie nach § 44 a der Gewerbeordnung auf die Tauer des Kalenderjahres erteilt wird. Cie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachnng auf- forveru, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, datz sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- geschriebenen Formulars baldigst vorlegen. . Zur Erstattung des Berichtes ist der Bürgermeister des Niederla«ungs»rtes der Firma zuständig, in Gictzen die Polizeidirektion. In di« Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es sind.nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgrötze von mindestens 1,5 Zentimeter haben ähnlich. gut erkennbar, unabgestempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Ans der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sosort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitimations- fatten oOet dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskart« "ebnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher zurückzugeben. -i.er Gewerbeschein der Firma oder des Gewerbetreibenden ist gleichfalls miteinzusenden. Tabei wird noch ausdrücklich daraus hingewiesen, das; allein di« Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimations- karte zu erwerben. Ter Antragsteller must auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Die Legitimationskart« berechtigt zum Aufkäufen von A^ren und zum Aussuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen, die die Waren herstellen, oder in deren Geschäfts- betriebe Waren der ongebotenen Art Verwendung sinden — Sei Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren. Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das lstcschäft des Antragstellers einen grohen, mittleren «der kleineren Umfang hat. Zur Vermeidung unnnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir dihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht. Eiesten, den 12. Oktober 1936. Kreisamt Siegen. I. B.: Weber. Vetr.k Die Ausstellung v»n Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1937. An die Polizeidireltion Siegen »ad die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises. Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Ee-verb;- betrieb im Umherziehen' im Jahr« 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholt« ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihr« Anträge auf Erteilung des Wanvergewerbefcheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, datz sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitz« des erforderlichen Wandergewerbescheins sein können. Bezüglich fcer in die Wand«'i»» e'nniklebenden Lichtbilder bemerk«« wir: Das Lichtbild mutz unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgrötze von mindestens 1,5 Zentimeter haben und Vars nicht älter als fiinf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung «ingetreten ist. Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt das Lichtbild des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes. Auf den Ihnen vorzulegenden Lichtbildern wollen Sie sofort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit 33er« Wechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in W a nd« rg c we r bes ch e i n e eingeklebt und abgestempelt waren und von den Wandergewerbetreibenden wieder abgelöst und zur Wiederverwendung in neue Wander- gewerbescheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen und das Lichtbild des Äntragstellers und, wenn er im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbicten will, ein Verzeichnis derseiben mit eigenhändiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem Berichte beischlietzen. In dem Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzuführen. Will «in Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu Ort mit sich sühren. so hat er sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse siir den Kreis Eietzen als Mitglieder anzumelden. Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheins oder mit Erlaubnis des Kossenvorstandes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfalls dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbesckeins bri- zufchlietzen. Wandergewerbetr-ibende. bi« in diesem Jahre oder früher bereits im Besitze eines Wandergewcrbcscheins waren, haben bieiin bei Entgegennahme des neuen Wandergew-rb'escheins zurückzugeben. Tie Rückgabe der ungültigen Wandergewerbescheine liegt im Interesse der Wandergewerbetreibenden selbst, da hierdurch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Scheine vorgebeugt wird. Tie Wandergemerbetreibenden sind bei Stel- lung der Anträge auch hierauf besonders hinzuweisen. Falls Wandergewerbescheine nur noch für das laufende Jahr (Bis Ende Dezember 1936) ausgestellt werde» sollen, ist dies in den Anträgen auf der ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben. Hadder Antragsteller erst im lausenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sach« die Möglichkeit mitzbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbescheins nicht ausgeschlossen erscheint, durch Rachsr rge bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wanderqewerbeichein erteilt war. . Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, datz Rückfragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Ein« Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittlunaen von Ihnen vorzunehmen. Auf unser Ausich-eiben vom 21. Februar 1935 nehmen wir Bezug. . ferner machen wir Sie noch darauf ausmerlsam. datz Sie nicht berechtigt sind. Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden ansiustellen. wonach solchen erlaubt ist. in den Gemeinden ju hausieren usw. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 GO.) Eietzen, den 12. Oktober 1936. Kreisamt Kietzen. I. V.: Weber. Das Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberheffen und der Kreisämter Kietzen. Friedberg. Büdingen, Lauterbach. Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frübzeitig zukommen zu lasten. Oberhessische Tageszeitung