bet Prooinzialdirektion Oberheffen und der Äreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ________________Lauterbach, Schotten und Alsfeld. K3° a?e<1°a. Ob-r»-UIIch-n T°<,°-z°i.un, GU«°n, >5. 198S Kreisamt Friedberg Wogen Ausführung von Wasserleitungsarbeiten wird die Promnzialstmtze „Ortsdurchfahrt Eronauerstratze in Vilbel" a tTI)/n7( ■? bbr ua r 1936 für jeglichen Verkehr gesperrt, feld? oder Berge? 1 Kl°PP°nheim-Rendel-Nieder-Dor- ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. i» letzen, den 14. Februar 1936. _________Hessische Provinzialdirektion OLerhessen. Kreisamt Büdingen | Sir. 10. D i e n st n a ch r i ch t e n. . . Ernannt und verpflichtet wurden: Wilbelm^N o r?/^°" Nodenbach zum ersten Beigeordneten und ^Rodenbach 3 m ärociten Beigeordneten der Gemeinde Sem®emtinyeeSoIf.8' SBoIf $um cr>icn Beigeordneten der 11 r n iei n befind he $utn zweiten Beigeordneten der Ee- <3C0IM,?Jsa “ v 5 £us. Düdelsheim zum stellvertretenden Brandmeister der freiwilligen Feuerwehr zu Düdelsheim £>ttoflr'= 4.°» c r mann 2, Aöol, Chriskau, Wilh. L h r i st ‘ l I, Tbeovor Pflüger und Ludwig Keller flTS D01J SU <;eldgetzhworenen in der Gemeinde Echzell Adam W e i d c m e y e r von Ortenbcrg zum zweiten Beigeord- rieten der Gemeinde Ortenberg. Klaiis Heinrich S chn a k e n b e r von Bingenheim zum ersten . Beigeordneten der Gemeinde Bingenheim. Heinrich Döpp von Kefenrod zum ersten Beigeordneten der Gemeinde Kczenrod. Karl Wagner von Himbach wurde zum stellv. Wiegemeister der Gemeindeviehwaage Himbgch ernannt und verpflichtet. | Kreisamt Lauterbach | 9it. 12. Betr.: Artillerie-Scharfschießen. Ach Mittwoch, den 19. und Donnerstag, den 20. Februar 1936, leweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet in dem nachstehend näher bezeichneten Gelände ein Artillerie- Echarstchietzen durch die 2. Abteilung des Art.-Regiments 9 in Fulda statt. Die Feuerstellungen befinden sich nordwestlich der «kratze Lauterbach—Willofs, und zwar nahe dem Feldweg der nördlich des Kugelberges in westlicher Richtung nach 9)?nar'lauft. Dus Ziclgelände liegt im Raum Jagdhaus, Eydersand, Bils- kuppe, Saustallskuppe. Der gefährdete Raum wird im allgemeinen begrenzt durch die Linie Maar — Reuters — Wasserbehälter (an der Straße Lauterbach — Alsfeld, 8 Km. nordwestlich von Lauterbach) — Rainrod — Schwarz — Wernges — Maar. • Das zu überschießende Gelände wird durch Posten abgesperrt. Die Posten stehen: 1. Südwestausgang Wernges, 2. Nordausgang Maar, 3. Nordwestausgang Maar, 4. Nordausgang Reuters, 5. Stratzengabel 2 Km. nordwestlich Reuters, 6. Südostausgana Rainrod, 7. Stratzenstern bei Höhe 343 (2,5 Km. nordöstl. Rainrod), 8. Südwestausgang Schwarz. 9. Stratzenstern 2 Km. nordnordöstlich Wernges. Das Betreten des abgesperrten Geländes sowie der durchführenden öffentlichen und privaten Wege ist für die Dauer der Absperrung wegen Lebensgefahr verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten. Im übrigen wird noch folgendes bekannt gemacht: Blind- gegangene Zünder mit Zündladungen, einzelne Zündladungen oder blindgegangene Geschosse dürfen keinesfalls berührt werden. Das Nachgraben oder Freilegen tief in die Erde eilige« drungener Geschosse ist verboten. Der Finder hat nur die Stelle zu kennzeichnen und unmittelbar die Eendarmeriestation zu benachrichtigen. Lauterbach, den 8. Februar 1936. Hessisches Kreisamt: Zürtz. Nr. 13. Anordnung Nr. 1/36 Scs «chlachtviehverwcrtungsverbandes Hessen-Nassau vom 29. 1. 1933. Betr.: Unterteilung der Schlachtwertklnsse b bei den für Schlachtschweine festgesetzten Erzeugerhöchstpreisen. Auf Erurw des § 8 Abs. 2 der Satzung für Schlachtviehver- wertungsverbände vom 5. März 1935 (RRBBl. S. 113) ordne A "ut Zustimmung des Vorsitzenden der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtfchaft folgendes an. u 8 1. § 2 Nr. b meiner Anordnung über Höchstpreise für Schlacht- schwenie autzcrhalü der Viehgrotz- und Mittelmärkte vom 24. De- itn (AZochcnblatt der Landesbauernschaft Nr. 1/36 S. io) entnalt: 1. soweit er das Gebiet i betrifft, folgende Fassung: b «für Schweine von 270—300 Pfd. Lebendgewicht (e-chlachtwertklasse b i) unter dem Festpreis des Nichtmarktes = 52,— RM. b 2) fnr Schweine von 240 bis 270 Psü. Lebendgewicht (Schlachtwertklasse b 2) 4,—RM. unter dem Festpreis des Richtmarktcs — 51,—RM. 2. soweit er das Gebiet n betrifft, folgende Fassung: für Klasse b 1 - 51,5g RM. lur Klage b 2 - 50 50 NM. 3. soweit er das Gebiet ni betrifft, folgende Fassung' für Klasse b 1 - 51RM. für Klasse b 2 — 5U RM 8 2. "m übrigen bleibt die genannte Anordnung unberührt. K^Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Frankfurt am Main, den 29. Januar 1936. Der Vorsitzende des Tchlachtviehverwertungsverbandes Hessen-Nassau: gez.: Mose s. Kreisamt Schotten Betreffend: Polizeivcrordnung gegen den Mitzbrauch nationalsozialistischer Kampflieder. Polizei-Verordnung. Auf Grund des § 8 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 in Verbindung mit Artikel 64 der Kreis- und Provinzialordnung und nach Erteilung der Genehmigung durch den Herrn Reichsstatthalter wird nachstehende Polizeiverordnung erlassen: § 1. Der Mitzbrauch der Kampflivder der nationalsozialistischen Bewegung durch Umdichtung des Textes, durch Benutzung ihrer Melodie für einen fremden Text oder in ähnlicher Weise ist verboten. § 2. Die Nichtbefolgung des § 1 wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 285 — mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bis zu zwei Wochen bestraft. § 3. Die Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft. Schotten, den 11. Februar 1936. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: S ch w a n. Vetr.: Das Ausfahren von Mineralivasser an Sonntagen. Dem Karl Kniese 1. zu Schotten wurde gemäß § !05<- Gewerbeordnung und § 162m der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung die jederzeit widerrufliche Erlaubnis erteilt an Sonntagen in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober während drei Stunden vor Beginn des Hauptgottesdienstes Mineralwasser an seine Kundschaft auszufahren. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf die hohen christlichen Feiertage. Schotten, den 4. Februar 1936. Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan,