Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Sir. 85. MW 1936 Beilage der OberhessHchen Tageszeitung I Gießen. 12. Juli 1936 Kreisamt Gießen Bekannt mach» n g. Betressend: Anmeldung zur Wehrstammrolle militärisch ausgebildeter Wehrpslichtiger älterer Geburtsjahrgänge. Aufgrund des Wehrgesetzes vom 21. Akai 1935, der Verordnung über di« Erfassung militärisch ausgebildeter Wehrpflichtiger älterer Eeburtsjahrgänge vom 24. Juni 1936 und der Verordnung über das Erfassungswesen in der Neufassung vom 7. November 1935 wird hiermit folgendes bekannt gemacht: I. Zur Regelung ihres Wchrpflichtverhältnifses haben sich folgende wehrpflichtigen männlichen Einwohner, die am 13. Juli 193 6 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in den Ee- memden des Kreises Eietzen Haden, dej den polizeilichen Meldebehörden des Wohn- oder Aufenthaltsorts (Bürgermeistereien) zur Wehrstammrolle anzumelden: a) die Offiziere und Beamten aller Gattungen, die dem aktiven oder Beurlaubtenftande des früheren Heeres, der Schutztrupp«, der kaiserlichen Marine, der Reichswehr (des Reichsheeres und der Reichsmarine) angehört haben; b) alle feit dem 1. Januar 1921 aus der Wehrmacht oder der Landespolizei ausgeschiedenen Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften sowie alle Männer, die durch eine von der Wehrmacht oder Landespolizei veranlaßte kurzfristige Ausbildung geschult sind, sofern sie einem älteren Eeburts- jahrgang als 1913 angehören. II. Auskünfte über die Zugehörigkeit zu dem unter I bezeichneten Perfonenkreis erteilt das Wehrbezirkskommando Gießen, Liebigftraße 16. Die polizeilichen Melbebchörden erteilen keine Auskunft. III. Die Anmeldung beginnt am 13. Juli 1936. Bis spätestens 10. August 1936 haben sich die zur Anmeldung verpflichteten Wehrpflichtigen unaufgefordert bei der polizeilich«« Meldebehörde (Bürgermeisterei) zur Wehrstammrolle zu melden. IV. Bei der Anmeldung ist folgendes vorzulegen: 1. der Nachweis über geleisteten aktiven Di«nst in der Wehrmacht oder Landespolizei oder kurzfristig geschulte Ausbildung, 2. die Papiere über geleisteten aktiven Dienst im früheren Heer, der Echutztruppe, der kaiserlichen Marine und Reichswehr (Reichsheer und Reichsmarine), 8. alle sonstigen Papiere pp., die zum Nachweis über die über seine Person gemachten Angaben dienen. V. Von der Verpflichtung zur Meldung sind die Wehrpflichtigen befreit, die zur Zeit in der Wehrmacht, in der Landespolizei oder in der SS-Versügungstruppe aktiv dienen. VI. Ein Wehrpflichtiger, der durch Krankheit zur Anmeldung nicht erscheinen kann, hat ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit einem Sichtvermerk des Amtsarztes vevschenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes vorzulegen VII. Ein Anspruch aus Entschädigung für Lohnaussall und Reisekosten besteht nicht. VIII. Wer seiner Anmeldung nicht oder nicht pünktlich nachkommt oder den vorstehenden Anordnungen sonst zuwiderhandelt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Eeld- itrase bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Eventl. werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen. Gießen, den 8. Juli 1936. Kreisamt Gießen. Dr. Lotz. Kreisamt Friedberg Polizeiverordnung iiber den Fahrzeugoerkehr in der Stadt Friedberg/H. Auf Grund der §§ 34 und 36 der Reichsftraßenverkehrs- ortuuing vom 28. Mai 1934 in Verbindung mit Artikel 129 b .2 Ziiser 1 des Gesetzes, die Städteordnung betr., vom ^-,2nlr 1911 und Artikel 3 des Gesetzes über di« Ortspolizei vom 14. ^uli 1921 wird nach Anhörung der Rntsherren der Stadt Friedberg mit Genehmigung des Reichsstatthaltccs in Hessen — Landesregierung — vom 3. Februar 1936 und 2. Juli 1936 }u Nr. 1 b 17 617 und 28 526 folgendes verordnet: § 1 a, »). Für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art ist gezerrt: 1. die Neuthorgasse, 2. die Apothekergasse, 3-der Eärtncrweg zwischen Ober-Mörlerstraße und Niedstraßek b) fut den Verkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art und mit Fahrrädern t|t gesperrt: .Hintere Vurgein- und ausgang von der Burgkirche anr c) Für den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen leichte Fahrzeuge der Anlieger, ist gesperrt: die Augusiinergasse zwischen Große Klostergasse und Schulsirage; d) für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht ist gesperrt: 1. die Barbaragafse, 2. der Mllhlweg bis zur Usagasse; e) für den Verkehr mit Fahrrädern sind gesperrt: 1. die Badgasse, 2. die Neuthorgasse von der Kaiserstraße bis zur Weedgasse, 3. die Augusiinergasse zwischen Große Klostergasse und Schulsirage. 4. der Promenadenweg nach Bad-Nauheim entlang der Ils«, 5. der Fußweg innerhalb der beiden Baumreihen an der östlichen Seite der Straße Friedberg — Bad-Nauheim (sog. neue Kreisstratze), 6. die Promenadenwege am Burgberg, 7- die Spazierwege im Eebiet der Seewiese, insbesondere vom Fünfeichenplatz entlang der alten Stadtmauer bis zur Ober-Mörlerstraße und von der Ober-Mörlerstraße entlang der Ockstädter Eemarkungsgrenze bis zur Dieffenbachstraße, 8. die Fußwege im Zuge der Lutheranlage, darunter auch der Verbindungsweg zwischen dieser und der Straße am Holzpförtchen, 9. der, Fußweg östlich des alten Bahnhofs von der Mittel- straße bis zur llsa (Stadtschreibereigraben), 10. der, Promenadenweg am nordöstlichen llsnuser von der Gießener Straß« bis zur Ossenheimer Straße, sowie der Verbindungsweg über die beiden Stege nach der Langgasse. Einbahnstraßen sind: 1. die Schnurgasse in der Richtung von Färbergasse nach JVll r| v L |l 1(1 y v, 2. die Sandgasse in der Richtung von Usagasse nach Kaiserstr., 3- die Schirngasse in der Richtung von Engelsgasfe nach Karsersiraße, ’ 4. die Pfarrgasse in d«r Richtung von Haaystraße nach Schnurgasse. ’ § 3. Auf dem westlichen Teil der Kaiserstratze zwischen Haaqftraße und Wolsengasse ist das Parken von Fahrzeugen aller Art auf dem Parkplatz vor dem Hotel Trapp in der Kaiserstraße das Parken von Lastkraftwagen verboten. § 4. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Hast bestraft. § 5 Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Verkün« düng in Kraft. Friedberg, den 6. Juki 1936. . ' Kreisamt Friedberg Dr. Straub.