Kmtsverkiindigungsblatt bei Provinzialdiiettion Oberh-s,en und der Äreisämler Giehen, Friedberg, Büdingen, _______________________•________Lauterbach, Schotten und Alsfeld. SN. es. Kahrsang RS3S B-Uag-d„ Ob-rh-UHch-n T»g°-,-i,nng | Kreisamt Gießen Nr. 29. Bekannkmachung Betr.: Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916 sowie der bei der Musterung 1935 zurückgestellten Dienstvslichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915, deren Zurückstellungszeit abge- lausen ist oder die nicht gemustert morden stnd und sich nicht im Besitze eines Musterungsausweises befinden. Auf Grund des Wehrgeietzes vom 21. 5. 1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. 6. 1935 und der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. 3. 1936 wird hiermit folgendes bekannt gemacht: I. Alle männlichen Rcichsangehörigen, die im Jahre 1913 und 1916 geboren stnd, und sich, wenn auch nur vorübergehend, im Kreise Siesten aufhalten, müsien sich zur Musterung für den Wehrdienst (Seer, Marin« und Luftwaffe) stellen, desgleichen die Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914 nnd 1915, die bei der Musterung 1935 zurückgestellt wurden und deren Zurückstellungszeit abgelauken ist oder die nicht gemustert worden stnd und keinen Musterungsausweis besitzen oder für zeitlich untauglich bekunden wurden. Die Einstellung rum Dienst erfolgt erst später.. II Als militärische Behörde ist für die Musterung das Wehrbezirkskommando Eietzen. Liebigstratze 16, zuständig. III. Di« Musterung der Jahrgänge 1913 nnd 1916 sowie die Nachmusterung der Jahrgänge 1914 und 1915 findet für den Kreis Sieben in der Zeit vom 29. Avril 1936 bis 16. Mai 1936 (vormittags 8 Uhr und nachmittags 2 Uhr) nach folgendem Plane statt: A. In Sieben im Sause des Ecsellschaftsvereins (Klub), Sonnenstrabe 19, Eingang von der Weidengaste: Datum Zeit Gemeinden 29. 4. 1936 vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr Wiesest Alten-Vuseck 30. 4. 1936 vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr Aneerod Beuern Burkhardsfelden Oppenrod Rödgen Erotzen-Vuseck Trohe 4. 5. 1936 vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr Albach Garbenteich Hausen Holzheim Krüningen Steinbach Datum Zeit Gemeinde 5. 5. 1936 6. 5. 1936 7. 5. 1936 8. 5. 1936 B. 11. 5. 1936 12. 5. 1936 13. 5. 1936 vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr n Grünberg, Hotel Hirs vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr Klein-Linden Wotzenborn-Steinberg Leihgestern Allendors a. d. Lahn Lang-Göns Erotzen-Linden Heuchelheim Daubringen Treis a. d. Lda. Lollar Ruttershausen Mainzlar Staufenberg ch. Marktplatz: Ettingshausen Göbelnrod Queckborn > Weickartshain Erünberg Lauter Stangenrod Stockhausen Beltershain Bersrod Geilshausen Harbach Hattenrod Lumda Weitershain Lindenstruth Reinhardshain Reiskirchen Saasen Allertshausen Climbach Kesselbach Odenbausen Rüddingshausen Allendors a. d. Lda. Londorf 14. 5. 1936 15. 5. 1936 16. 5. 1936 C. In Sich, Bürgermeisterei: vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr nachmittags 2 Uhr vormittags 8 Uhr Lich Birklar Dors-Güll Eberstadt Muschenheim Ober-Sörgern Bettenhausen Hungen Langsdorf Bellersheim Inheiden Obbornhofen Trais-Horloff Utvbe Langd Münster Rieder-Bessingen Ronnenroth Ober-Bessingen Rabertshausen Rodheim Röthges Steinheim Villingen Sonntag, 12. April 1936 iv. Leder Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen: a) Geburtsschein, b) Nachweis der Abstammung, c) Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung Lehrlings- und Gesellenbrief), d) Arbeitsbuch, e) Ausweise über Zugehörigkeit zu HI (Marine HI), SA (Marine SA), , SS, NSKK, RLK (Reichsluftsportkorps), früher DLV (Deutscher Lustsportverband), DASD (Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst), k) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Secfport), die Bescheinigung über die Krastsahrausbildung beim NSKK. Amt für Schulen (Fahrschule Helsa), den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seefportfunkzeugnis. g) den Nachweis über die Ausbildung beim Noten Kreuz, h) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitenausweis, Pflichtenheft der Studentenschaft). i) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landesoolizci oder SS Versügungstruppe, k) den Annahmeschein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder SS Versügungstruppe, l) den Nachweis über Seesahrtzeiten und den Besuch von See- sahrtschulen und Schisfsingenieurschulen oder den Nachweis über abgelegte Schisserprusung, m) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA Sportabzeichens, n) den Führerschein für Krastsahrzeuge, Flugzeuge, Segelboote oder Motoriachten, o) Freischwimmerzeugnis, Erundschein oder Lehrschein der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschast. Außerdem hat jeder Dienstpflichtige 2 Paßbilder aus neuester Zeit, Erötze 45/55 Brustbild ohne Kopfbedeckung, nicht 'n Uniform aufgenommen, vorzulegen. Dienstpflichtige mit Sehschlern haben autzerdem das Bril- lenrezept mitzubringcn. Zur Musterung hat auch ein Gestellungspflichtiger zu erscheinen, der seine Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen will oder die Zurückstellung bereits beantragt hat. Bei Anträgen auf Zurückstellung ist das erforderliche Beweismaterial vorzulegen: Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten teei glaubhafte Zeugen hierüber zu stellen oder ein Zeugnis eines Arztes, das einen amtsärztlichen Sichtvermerk trägt, vorzulegen. VII. 3oder wehrfähige Dienstpflichtige kann möglichst frühzeitige Aushebung innerhalb seines Jahrgangs sowie bi« Zuteilung zu einem bestimmten Wehrmachtteil (Heer, Marine, Luftwaffe) oder zu einer bestimmten Waffengattung beantragen. Ein Recht auf Berücksichtigung des Antrages erwächst ihm hieraus nicht. VIII. 3cbcr Dienstpflichtige hat gewaschen und mit sauberer Wäsche zur Musterung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turnschuhe oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen. IX. Dor und bis zum Abschluß der Musterung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten. X. Zur Musterung ist das Mitbringcn von Verpflegung erwünscht. Es empfiehlt sich, kein« Wertsachen und dergleichen mitzubringen. XI. Ein Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnausfall besteht nicht. XII. Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nach- kommt, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt (Nichtvorlage der aufgcführtcn Unterlagen oder Paßbilder) wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, bis zu 150 RM. ober mit Hast bestraft. Evtl, werden sofortige polizeiliche Zwangsmahnahmen gegen ihn ergriffen. G i e he n, den 7. April 1936. Krcisamt Gießen. I. V.: Dr. S ch ü » h a l s. Bekanntmachung des Wehrbezirkskommandos Gießen. Sämtliche lang- und kurzfristig bei Heer. Marine, Luftwaffe, S«-Versügungstruppe und Landespolizei gedienten Mannschaften der Jahrgänge 1913 und 1916 haben zu den oben angeführten Musterungstagen bei ihren Buchstaben oder Ortschaften zur Musterung zu erscheinen. a) bei Anträgen auf Zurückstellung aus häuslichen und wirtschaftlichen Gründen, eine entsprechende Bescheinigung der Ottspolizeibehörde, b) bei Anträgen aus Gründen beruflicher Art, Bescheinigung der Ausbildungsstelle ober Lehranstalt. Feder Dienstpflichtige und seine Verwandten ersten Grades sowie seine Ehefrau können Anträge auf Zurückstellung schriftlich oder durch Niederschrift bei der Bürgermeisterei des Wohnorts stellen. Treten die Gründe für die Zurückstellung erst nach der Musterung ein, so kann der Antrag auch noch nachträglich gestellt werden. VI. Dos Kreisamt kann völlig Wchruntaugliche (Eeistes- raiike, Krüppel ufw.) auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes von der Gestellung zur Musterung befreien. Ein Dienst- pslicht,g«r, der durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert ist. hat hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes «inzureichen. Werner, Major und Kommandeur des Wehrbezirkskommandos Gießen. Betr.: Dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer «nd Trichinenschauer. Bekanntmachung. Am Samstag, dem 2 5. April 1 936, nachmittags 2.30 Uhr, wird in der Gastwirtschaft „Zum Bayerischen Hof" in Gießen eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen stattfinden. Die Bürgermeister des Kreises wollen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf dies« Versammlung Hinweisen mit dem Bemerken, daß sie verpflichtet sind, an der Versammlung teilzunehmen. Etwaige Hinderungsgründe wäre, rechtzeitig schriftlich dem Kreisveterinäramt Gießen zu melden. Gießen, den 8. April 1936. Kreisamt Gießen. I. V.: Weber. S-Mtag, 12. April 1936 Betr.: Osterferien 1936. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir haben Veranlassung darauf hinzuweisen, da st der Unterricht in der Volksschule nicht am 16., sondern bereits am 15. April m vollem Umfange beginnt. der Unterricht in der Berufsschule dagegen beginnt erst am 16. April. (Die Ausnahme der Schüler und Schülerinnen der Unterstufe findet am 15. April statt.) Ei eßen, den 8. April 1936. Kreisschulamt Eichen. I. V.: 9t e b e l i n g. Kreisamt Büdingen Nr. 18. Betr.: Neuausnahmen in die Berufsschule. An die Schulvorstände des Kreises. Die Neuaufnahmen in die Berufsschulen finden an folgenden Tagen statt Büdingen: Freitag, den 17. April d. I., vormittags 10 Uhr, im Volksschulgebäude, Saal 14, für alle gewerblichen und kaufmännischen Lehrling«. (Knaben und Mädchen.) Mittwoch, den 15. April d. I., im Gemeindesaal (Stadtkirche) zu Büdingen für die ländliche Berufsschule (Knaben), vormittags 8 Uhr. Montag, den 20. April d. I., um 8 Uhr, in der Volksschule zu Büdingen für di« ländlich« Berufs sch ul« (Mädchen). Altenstadt: Montag, den 20. April d. I., vormittags 9 Uhr, für alle gewerblichen Berufe. Freitag, den 17. April d. I., vormittags, für die ländliche Berufsschule (Knaben). Kefenrod: Donnerstag, den 16. April d. I., vormittags 9 Uhr, im Saale der Berufsschule für bi« ländliche Berufsschule (Knaben). Ortenbcrg: Donnerstag, den 16. April d. I., vormittags 7 Uhr, für die gewerblich« Berufsschul«, nachmittags 1 Uhr für di« Mädchenberufsschule. Mittwoch, den 15. April d. I., vormittags 8 Uhr, für die ländliche Berufsschule (Knaben). Nidda: Samstag, den 18. April d. I., vormittags 8 Uhr, für di« ländlich« und Mädchenberufsschul« in d«r Volksschule, vormittags 9 Uhr für di« gewerbliche und kaufmännische Abteilung in der Gewerbeschule. Echzell: Donnerstag, den 16. April d. I., vorn,. 7 Uhr, für die gewerbliche Abteilung in d«r Gewerbeschule. Freitag, den 17. April, vormittags 10 Uhr, für die ländlich« B e r u f s s ch u l e (Knaben) in der Gewerbeschule. Mittwoch, den 15. April d. I., nachmittags 1 Uhr, für di« Mädchen in der Volksschule. Hirzenhain: Mittwoch, den 15. April d. I., vorm, 8 Uhr, für die gewerblich« Abteilung. Die einzelnen Schulvorstände werden ersucht, di« Ueberwei- sungen sofort vorzunehmen und die Anmeldungen zu überwachen. Wegen der Mädchcnberufsschulen in Eckartshausen, Aulendiebach, Wenings, Bingenheim und Mittelgründau setzen sich di« zuständigen Schulvorstände sofort mit denen der genannten Orte wegen der Ausnahme in Verbindung. Die Berufsschüler von Niedcr-Mockstadt und Leid Hecken werden nach Staden überwiesen. Büdingen, den 8. April 1936. Hessisches Kreisschulamt Büdingen. I. V.:Kremer. Kreisamt Lauterbach Bekanntmachung. Betr.: Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916 sowie der bei der Musterung 1935 zurückgcstellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915s deren Zurückstellungszcit abgelaufen ist oder die nicht gemustert worden sind und sich nicht im Besitze eines Mustcrungsausivcises befinden. Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935, des Reichs- arbcitsdienstgesetzes vom 26. 6. 1935 und der Verordnung über di« Musterung und Aushebung vom 21. 3. 1936 wird hiermit folgendes bekannt gemacht: I. All« männlichen Reichsangehörigen, di« im Jahre 1913 und 1916 geboren sind, und sich, wenn auch nur vorübergehend, im Kreise Lauterbach aufhalten, müssen sich zur Musterung für b«n Wehrdienst (Heer, Marine und Luftwaffe) stellen, desgleichen die Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915, die bei ber Musterung 1935 zurückgestellt wurden und deren Zurück- stellungszeit abgelaufen ist oder di« nicht gemustert worden sind und keinen Mustcrungsausweis besitzen oder für zeitlich untauglich befunden wurden. Die Einstellung zum Dienst erfolgt erst später. Dienstpflichtige Neichsarbeitsdicnstangehörige, die in Reichsnrbcitsdienst- unterkünstcn untergebrncht sind, werden zur Musterung und Aushebung durch die Meldeämter des Neichsarbcitsdienstes herangcführt. II. Als militärische Behörde ist für die Musterung das Wehrbezirkskommando Giesten, Liebigstraste 16, zuständig III. Die Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916, sowie die Nachmusterung der Jahrgänge 1914 und 1915 findet im Kreise Lauterbach und zwar in L a u t e r b a ch im Gasthaus Hermann Keutzer, Lindenstraste; in Grebenhain im Gasthaus Karl Faitz und in Schlitz im Gei st Haus „Deutsches Haus", Besitzer Hendrich, an den nachstehenden Tagen, jeweils in der Zeit von 8 Uhr vormittags an, statt. Musterungsort Schlitz: 18. Mai 1936: Bernshausen, Fraurombach, Hartershausen, Hemmen, Hutzdorf, Ober-Wegfurth, Pfordt, Qurck, Rimbach, Sandlofs, Schlitz, Uellershaufen, Uetz- hausen, Niederstoll, Unter-Schwar,. Unter-Wegfurth. Musterungsort Grebenhain. 19. Mai 1936: Altenschlirf, Bannerod, Bermuthshain, Crainfeld, Fleschenbach, Freiensteinau, Grebenhain, Gunzenaü, Ilbeshausen, Mehlos, Metzlos- Gehaag, Nieder-Moos, Nösberts, Weid-Moos, Ober-Moos, Reichlos, Radmühl, Salz. Vaitshain. Musterungsort Lauterbach: 20. Mai 1936: Stadt Lauterbach. 21. Mai 1936: Feiertag (Himmelfahrt). — 22. Mai 1936: Almenrod, Sickendorf, Angersbach, Blitzenrod, Landenhausen, Maar, Wernges, Willofs. 23. Mai 1936: Dirlammen, Eichelhain, Eichen rod, Engelrod, Frischborn, Heblos, Rimlos, Hörgcnau, Hvpf- mannsfeld, Lanzenhain, Reuters, Rixfeld. Wallenrod. 24. Mai 1936: Sonntag — 25. Mai 1936: Heisters, Wünschen-Moos, Zahmen, Herbstein, Schadges, Schlechtenwegen, Steinfurt, Stockhausen. Sonntag, 12. April 1936 Gestellungspflichtige aus Gemeinden des Kreises, die vorstehend nicht aufgeführt sind, haben sich am Montag, dem 25. Mai 1936, im Gasthaus Keuher in Lauterbach zu melden. IV. 3«t>er Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen: a) Geburtsschein; b) Nachweis der Abstammung bis einschl. Großeltern (Heiratsurkunde der Eltern und der beiderseitigen Großeltern); c) Schulzeugnisse und Nachiveise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenbrief); d) Arbeitsbuch; e) Ausweise über Zugehörigkeit zu HI (Marine-HI), SA (Marine-SA), SS, NSKK, RLK (Reichsluftschutzkorps), früher DLV (Deutscher Luftschutzverband), DASD (Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst); k) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Seesport), di« Bescheinigung über die Krafrfahrausbildung beim NSKK, Amt für Schulen (Fahrschule Helsa), den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seesportfunk,zeugnis; g) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz; b) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpaß, ' Dienstzeitenausweis, Pflichtenheft der Studentenschaft); l) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder SS-Verfügungstruppe; Ic) den Annahmeschein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder SS-Verfllg'ungstruppe; l) den Nachweis über Seefahrtzeiten und den Besuch von See- sahrtschulen und Schiffsingenieurschulen oder den Nachweis über abgelegte Schifferprüfung; m) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens; n) den Führerschein für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Segelboote oder Motorjachten; o) Freischwimmer,zeugnis, Grundschcin oder Lehrschein der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft. Außerdem hat jeder Dienstpflichtige zwei Paßbilder aus neuester Zeit, Größe 45/55, Br ustbild ohne Kopfbedeckung, nicht ° in Uniform ausgenommen, vorzulegen. Dienstpflichtig« mit Sehfehlern haben außerdem das Vril- lenrezept mitzubringen V. 3“r Musterung hat auch ein Gestellungspflichtiger zu erscheinen, der sein« Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen will oder die Zurückstellung bereits beantragt hat. Bei Anträgen auf Zurückstellung ist das erforderliche Be- Meismaterial vorzulegen: a) bei Anträgen auf Zurückstellung aus häuslichen und wirtschaftlichen Gründen eine entsprechende Bescheinigung der Ortspolizeibehörde; ' b) bei Anträgen auf Zurückstellung aus Gründen beruflicher Art, Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Lehranstalt. Jeder Dienstpflichtige und seine Verwandten ersten Grades, sowie^ seine Ehefrau können Anträg« aus Zurückstellung bei der unterfertigten Behörde (Kreisamt) schriftlich oder durch Niederschrift stellen. Treten die Gründe für Zurückstellung erst nach der Muste- ■ run9 €*n> so kann der Antrag nachträglich bei dem Kreisamt gestellt werden. VI. Das Kreisamt kann völlig Wchruntaugliche (Geisteskranke, Krüppel ufw.) auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes von der Gestellung zur Musterung befreien. Ein Dienstpflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert ist, hat hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes einzureichen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeuge« hierüber zu stellen oder ein Zeugnis eines Arztes, das «inen amtsärztlichen Sichtvermerk trägt, vorzulegen. VH. Setor wehrfähige Dienstpflichtige kann möglichst frühzeitige Aushebung innerhalb seines Jahrganges, sowie die Zuteilung zu einem bestimmten Wehrmachtteil (Heer, Marine, Luftwaffe) oder die Zuteilung zu einer bestimmten Waffengattung beantragen. Ein Recht auf. Berücksichtigung des Antrages erwächst ihm hieraus nicht. VIII. Hetzer Dienstpflichtige hat gewaschen und mit sauberer Wäsche zur Musterung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turnschuhe oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen. IX. ®or und bis zum Abschluß der Musterung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten. X. 3ur Musterung ist das Mitbringen von Verpflegung erwünscht. Es empfiehlt sich, keine Wertsachen und dergleichen mitzubringen. XI. Ein Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnausfall besteht nicht. XII. SBer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt (Nichtvorlage der aufgeführten Unterlagen oder Paßbilder), wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, bis zu 150 RM. oö«r mit Haft bestraft. Evtl, werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen. Lauterbach, den 7. April 1936. Hessisches Kreissmt Lauterbach. Zürtz. Bekanntmachung des Svehrbezirkskommandos Gießen. Sämtlich« lang- und kurzfristig bei Heer, Marine, Luft- SS-Verfügungstruppe und Landespolizei gedient« Mannschaften der Jahrgänge 1913 und 1916 haben zu den oben angeführten Musterungstagen bei ihren Ortschaften zur Musterung zu erscheinen. Werner, Major und Kommandeur des Wehrbezirkskommandos Gießen. Am Dienstag, dem 14. April 1 936, findet in e „ «1 ” unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweine- markt statt. Auftrieb beginnt um 8 Uhr vormittags und endet um 8-30 Uhr vormittags. Kreisamt Schotten 2ln die Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises. Vetr.: Neuaufnahme der gewerblichen Berufsschüler. Die Neuaufnahme der zu Ostern entlassenen Schüler, die einen handwerklichen Beruf erlernen wollen, findet wie folgt statt: in Schotten: Mittwoch, 15. April, vormittags 8 Uhr in Laubach: Donnerstag, 16. April, vormittags 8 Uhr in Gedern: Samstag, 18. April, vormittags 8 Uhr in Ulrichstein: Dienstag, 21. April, vormittags 8 Uhr . ®ie Bürgermeistereien werdenangewiesen, den Termin rechtzeitig ortsüblich bekanntzugeben. Die Schulle-ter reichen alsbald eine namentliche Liste der neu aufgenommenen Schüler unter Angabe des Berufs ein Schotten, 11. Avril 1936. Hessisches Kreisschulamt. i. SB.: Dr. Meuer.