Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 136. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung Gießen. 10. November 1936 Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Straßenregulierungsarbeiten wird die Landstraße 1. Ordnung Altenstadt—Rommelshausen am Bahnübergang Altenstadt vom 16. bis 23. b. M. für jeglichen Berkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Höchst a. d. Nidder. Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten. Gießen, den 6. November 1936. Hessische Provinzialdirektion Oberhcssen. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Bauarbeiten wird die Neichsstraße Nr. 49 Abteilung Romrod—Alsfeld vom' 16. November 1936 ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Liederbach. Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten. Gießen, den 6. November 1936. Hessische Provinzialdirektion Oberhissen. Kreisamt Lauterbach Nr. 58. Vetr.: Die Ausstellung von Legitimationskarten siir.das Kj. 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach 8 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen «uffucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, sie nach § 44 a der Gewerbeordnung auf die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Vekaniitmachung auffordern,, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- - geschriebenen Formulars baldigst vorlegen. Das' Formular für die Anträge können Sie von der Druckerei Ehrenklau oder der Buchhandlung Mehring in Lauterbach beziehen. . . Zur Erstattung des Berichtes ist der Bürgermeister des Nicderlassungsortes der Firma zuständig. In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es find nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähnlich. gut erkennbar, unabgcstempclt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitnnations- karten oder dergleichen eingekiebl und abgesteinpelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher zurückzugeben. Dabei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimationskarte zu erwerben. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer geivcrblichen Niederlassung betreiben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Aufkäufen von Waren und zum Aussuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aussordcrung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen, die die Waren herstellen, oder in deren Geschäftsbetriebe Waren der angeboteuen Art Verwendung finden. Die Legitimationskarte darf nur dann erteilt werden, wenn Versagungsgründe im Sinne des § 57 bis 57b der Gewerbeordnung gegen den Reisenden nicht vorliegen. Hiernach dürfen also u. a. Personen Legitimationskarten nicht erhalten, die wegen Hoch- oder Landesverrats verurteilt, oder wegen anderer Tatsachen verdächtig sind, das Gewerbe zu staatsfeindlichen Zwecken zu mißbrauchen. In den Berichten sind evtl. Versagungsgründe geirau anzugebcn. Auch wenn nur der geringste Verdacht der Unzuverlässigkeit des Antragstellers besteht, 'ist dies besonders zu bemerken. Zur Berechnung der zu erhebenden Stempelgebühr ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen oder kleineren Umfang hat. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Irrteresse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht. Lauterbach, den 5. November 1936. Kreisamt Lauterbach. Zürtz. Nr. 59. Petr.: Die Ausstellung von Wandergewerbeschcincn sür das Kalenderjahr 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1937 fortzusctzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Ve- kanntinachuiig ausfordern, ihre Anträge auf Erteilung des Waiidergewcrbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß'sie zu Aniang nächsten Jahres im Besitze des erforderlichen Wander- gewerbcscheins sein können. „.^. P^ützlich der in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Lichtbilder bemerken wir: . . Das Lichtbild, mutz unaufgczogcn, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf nicht älter als fünf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn in dem Ausiehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung eingetreten ist. Bei gemeinsamen Wandcrgcwerbcscheincn genügt die Photographie des Unternehmers, wenn «in Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes. Auf den Ihnen vorliegenden Photographien wollen Sie so- fort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Photographien, die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt uiid abgestempelt waren und von den Wandcrgewcrbetreibenden wieder abgelöst uiid zur Wiederverwendung in neue Wander- gewerbefcheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- geichriebcncn Formulats (das von der Druckerei Ehren- klau oder der Buchhandlung Mehring in Lauterbach be- öogen werden kann) baldigst vorlcgen unb das Lichtbild bcs Antragstellers und, wenn er im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem Berichte beischließen. In dem Verzeichizis find die Druckschriften und Bildwerke einzeln auszuführen. Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von mit sich führen, so hat er sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse sür den Kreis Lauterbach als Mitglieder anzu- melden. Bei der Anmcldu'ig hat der Arbeitgeber die Beitrüge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbefchcins oder mit Erlaubnis des Kaffenvorftandes für kürzer« Zeit i,n voraus Dienstag, 10. November 1936 $'e ausgestellt« Bescheinigung ist gleich- 3uid)(^'pcn'11 tü® flu^ Wandergewerbescheins bei- Wanvergewerbetreibende. die in diesem Jahr« oder früher h X5 Z?Ei° «nies Wandergcwerbescheins waren, haben d e en bei Entgegennahme des neuen Wandergew-rbej-heins zuruck)Ugebcn. Die Rückgabe der ungültigen Wandcrqewerbe- sck>eine liegt tm Interesse der Wandergewerbetreibenden selbst da hierdurch einer migbrauchlichen Verwenduiia dieser Scheine vorgebeugt wird. Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stellung der Anträge auch hieraus besonders hinzuweisen. 8£n.s Wandcrgewerbcscheiiie nur noch für das lausende Jahr (bis Ende Dezember 193K) ausgestellt werden sollten, ist dies in ders aiizu"eben"" bCC er^cn ^cite oben in der Rubrik bejon- Antragsteller erst nn laufenden Jahre seinen Wohn- ’SJ" Wommen, so ist, sofern nach Lage der Sach« die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung de« Wan- ausgeschlossen erscheint, durch Nachfr lge bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellsn ob dem Antragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war. ,m^Lseantront.UI'9 ^stellten Fragen ist von Ihnen lo c I n dah Rückfragen und damit Vepzögerun- w! iinbekonn " vermieden werden. Ein« Beantwortung -W 3U unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen. u.n der zu erhebenden Stempelgebühr ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers «inen großen oder kleinen Umfang hat. Lauterbach, den 5. November 1936. Kreisamt Lauterbach. Zürtz. 5. Von der Erhebung von Gebühren für die Ausfertigung des Schlachtscheines mit den Schlußscheinen ist abzusehen Die Antrag sind daher, wie unter Absatz 2 angeführt von dem Antragsteller, unter Beifügung des Rückportos, einzurcichen. 6. Der Verkauf von Schlachtschweiuen für Hausschlachtungcn nL”n -b.l< Vvrlage des Schlachtscheines, mit dem Vermerk: ” Hausschlachtungen" uiib an die Ausfüllung der Schlugscheine gebunden. a 71 5 §-3 2161 hc3 Fleischbeschaugesetzes, ein« gÄ?’ T9- 3U .ncr|id,cn 't' bei der Fleisch ausschließlich zuin ^nterübi«d'oizİ"^" Haushalt. Verwendung finden soll, ohne hin»®/5 das Schlachttier selbst gezogen, oder zur Schlach- re °rworben ist. Der Haushalt der Kasernen fti{in= fa«n 'n>>'l^Uqrfl5an 1 lfl-r 1 -n’ vurntlicher Speiseanstalten, Ke- Lauterbach, den 4. November 1936. Kreisamt Lauterbach. Zürtz. Kreisamt Schotten Nr. 60. Vetr.l Hausschlachtungen. Bekanntmachung. A!E^^"°'L'9""9 bcr Deutschen Viehwirtschaft Berlin hat die Anordnung Nr. 67, vom 18. September 1936, über Haus- ä" ™ "Ul ioi».ii. w* ÄS!“-1* «w *xS« Hausschlachtungen sind demnach weiterhin von einer Ee- ffi^8“"'9 durch den Vierhwirtschastsverband abhängig. Das Genehm,ciungsrecht zur dies« Hausschlachtungen ist in diesem Jahre den einzelnen Kreisbauernschaften innerhalb der Landes- bauernschäft Hessen-Nassau übertragen. Für die Erteilung der stehende 'Richtlinien Di)n Hausschlachtungen gelten nach- 1. Genehmigungen von Hausschlachtungen durch nicht Selbst- erzeuger dürfen vor dem 15. November 1936 nicht erteilt werden. 21 Anträge auf Genehmigungen sind von demjenigen, der die Hausschlachtung beabsichtigt, schriftlich der zuständigen Kreis- baucrnschast, unter Beifügung des Rückportos, sowie eines Nachweises über die in den Vorjahren regelmäßig vorgenommenen Hausschlachtungen, einzureichen. Bei dem Anträge ist Nam« und Anschrift des Erzeugers anzugeben, von dem der Antragsteller das Schlachtschwein zu kaufen beab- slchtigt. Die Kreisbauernschaften geben den Antragstellern über die Genehmigung einen Schlachtschein für Schweine. Diese Schlachtscheine müssen jedoch mit einem genügend großen Ausdruck: „Nur für Hnusschlachtungen" versehen werden. Diesem Schlachtschein sind außerdem die erforderlichen Schlußscheine beizufügen. 4. Die Genehmigungen sind zu erteilen, wenn der Antragsteller im Winter.1935/36 in demselben Umfang« Hnusschlachtun- fl«n durchgeführt hat. Weiterhin werden diese Genehmigungen erteilt, wenn der Antragsteller in den vorhergehen- ben Jahren regelmäßig Hausschlachtungen vorgenommen Mit, im Winter 1935/36 aber durch zwingende Umstände .keine Schlachtschwein« für den Eigenbedarf geschlachtet hat. Vin beiden Fällen sind von dem Antragsteller die Nachweis« b«izubringen. Dienstnachrichten. Karl tscritzges X. und Otto Fuchs, Götzen, wurden als Wlesenvorstandsmitglieder für die Gemarkung Götzen ernannt und verpflichtet. Kn die Bürgermeistereien der Ureise Gießen, Zriedberg, Büdingen, Klsseld, Lauterbach u. Schotten Es kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien Umtsverkündigungsblätterbei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben, wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir keine Rmtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren. (vberheßische Tageszeitung Kmtsverkündigungsblatt