Kmtsverkiindigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. iis, Jahrgang 1936 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen.s.Oktober 1936 Kreisamt Gießen Betreffend: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. An die Schulvorstände des Kreises. Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 20. Oktober entgegen. Fehlbericht nicht erforderlich. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Gießen, den 5. Oktober 1936. Kreisschulamt Gieße». I. V.: Nebel ing. Kreisamt Friedberg Vetr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1937. An die Polizciämter Friedberg und Bad-Nauheim und ' die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises. Sie wollen die Wandergewerbetreibendcn, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung aufforderii, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbeschrins bei Ihnen so zeitig zu stellen, das; sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze des erforderliche» Wandergewerbescheins sein können. Zu der nach der Bekanntgabe des Reichskanzlers, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung, vom März 1912 (Reichsgesetzblatt S. 189) vorgeschriebenen und in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Photographie bemerken wir: Die Photographie muß vo» Visitcnkartenformat, una ifge- zogen, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgrötze von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf nittjf' älter als fünf Vahre sein; sie ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung «ingetreten ist. Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt die Photographie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes. Auf den bei der Stellung der Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen vorzulegenden Photographien wollen Sie sofort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Photographien, die von uns bereits in Wandergewerbe- scheine eingeklebt und abgestempelt waren und die von den Wandergewerbetreibenden wieder abgelöst und zur Wiederverwendung in neue Wandergewcrbescheine Ihnen vorgelegt werben, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugcben. .Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorge- schriebenen Formulars baldigst vorlegen und die Photographie des Wandergewerbeschein-Nachsucheiiden und, wenn derselbe im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselbe» mit eigenhändiger Namensunterschrift in giuci Ausfertigungen dem Bericht beischließcn. Jil dein Ver- zclchnis sind dir Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzu- fuhren. Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen, so hat er dieselben ihrer Zahl nach bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Friedberg anzumelden. Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge sür die 3cit bis zum Ablauf des Wandergewerbcschcins oder mit Erlaubnis des Kassenvorstandes für kürzer» Seit int voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfalls dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei- mischließen. In dem Formular ist »och anzugeben, welches Transportmittel benutzt werden soll. Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre oder früher bereits im Besitze eines Wandergcwcrbeicheins waren, haben diesen bei Entgegennahme des neuen Wandergewerbescheins zurückzugebem Die Rückgabe der ungültigen Wandcrgewcrbc- fcheine liegt im Interesse der Wandergcwcrbctreibcuden selbst, da hierdurch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Scheine vorgebeugt wird. Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stellung der Anträge auch hierauf besonders hinzuweisen. c- Wandergewerbescheine nur noch für das laufende Ahhr (bis Ende Dezember 1936) ausgestellt werden sollen ist dies in den Anträgen auf der ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben. Halber Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohn- Ntz in Ayrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung des Wan- dergewerbescheins nicht ausgeschlossen erscheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob Antragsteller bereits ein Wandergewerbefchein erteilt war . Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Eine Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleibe», es sind vielmehr die er- forderliche» Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen. ., Aernermachen mir Sie noch darauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt |inb, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden auszustellen, wonach solchen erlaubt ist, in de» Gemeinden zu haujieren ustv. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 GO.) Friedberg / H., den 2. Oktober 1936. Hessisches Krcisamt Friedberg. Dr. Straub. Vetr.: Eemcrbelegitimationskarte» für Kj. 1937. An die Polizciämter Friedberg und Bad-Nauheim und die Bürgermeister der Laiidgcmciudeit des Kreises. c Wer als Handluiigsreisender oder als Handlungsaqent nach i>>? 44 ®cr, Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Vlaren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, die nach ® der Geiverbeordnung auf die Dauer des Kalenderjahres ; .bie wollen die Interessenten, welche ihren Ee- schaftsbctrleb tut Fahre 1937 fortzusetzen oder zu beginne» beabsichtigen, durch wiederholt^ ortsübliche Bekanntmachung aus- loreern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ahnen !° zeitig zu stellen, daß sie zu Anfaiig des nächsten Jahres nn Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein kön- iiein Die Aiitrage wollen Sie uns unter Benutzung des vor- ge^chriebcneisi Formulars baldigst verlegen. m- ..Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Niederlastungsortes der Firma zuständig, in Bad-Nauheim und Friedberg die Polizciämter. « teurer ist bestimmt worden, daß in den Legitimations- tnrten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unausgczogcne Lichtbilder zugclafscn, die eine Kopfgröße von Mindestens l,o Zentimetcr haben, ähnlich, gut erkennbar, unab- gestempelt und tu der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Ruchcite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu bemerken, damit Verwechslungen vermieden werden Licht, bie ßetciis in Legitimationskarte» oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung N!N1;eV1 l,IQ(’011 Arte Ihnen vorgelegt werde», sind unzulasng und daher von Ihnen zurückzugebcn. 1et wirb noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein um des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, A' ° L°a.tnnationskartc zu erhalten. Der Antragsteller Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlasiung.haben. Ferner darf das Ankäufen von Ulltl Wmuchen von Bestellungen ohne vorgängige -Zustellung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen erfolgen die die Waren produzieren, oder in dem Geschäftsbetriebe Wa- ren der angebotenen Art Verwendung finden. Bei Entqeqen- nahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten uiid die Antragsteller entsprechend belehren. des zu erhebenden Stempels ist in den Be- frn&r” >^ltCrt noch «»zugcben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen oder kleineren Umfang hat. . ^nr Vermeidung unnnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die m U"8 6cr im Vorstehenden gegebenen Anwcisu»- Die Lcgitiiuationskartcn werden nach Ausstellung von uns r;l| ercrc’V ' Polizeiämtcr übersandt. Pcr- am Kl-antt1st"zweckL" Legitimation-karten Friedberg/H., den 2. Oktober 1936. Hessisches Kreisamt Friedberg. Dr. Straub.