Lstmtsverkründigungsblatt her Provlnziaidirektion Oberheßen und der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, __Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 46. Jahrgang 1936 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 8. April 1836 Kreisamt Lauterbach Nr. 27. Bekanntmachung. Betr.: Das Fischen in der Schlitz und Fulda. Das Hessische Staatsministerium hat auf Grund des § 10 Abs. 2 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend, vom 14. Dezember 1887, aus dringenden Rücksichten auf die Erhaltung des Fischbestandes in der Schlitz und der Fulda über die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 der A bä nde ru n gsverord n u ng vom 14. Mai 1920 (Reg.-Dl. S. 89) hinaus den Fischereibetrieb in den genannten Gewässern, mit Ausnahme des Angelns mit der Rute, während der Friihjahrsschonzeit, also in der Zeit vom 20. April bis 31. Mai (vergl. Verordnung vom 18. März 1931, Reg.-Bl. S. 17) bis auf weiteres untersagt. Die in Betracht kommenden Fischererberechtigten werden hiervon durch gegenwärtige Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt und vor Uebertretung des Verbots bei Meldung einer Strafanzeige verwarnt. - Lauterbach, den 1. April 1936. ■ Hessisches Kreisamt. Zürtz. , Lauterbach, den 1. April 193«. ^etr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien des Schlitzerlaudes und die Gendarmerieftation Schlitz. Wir weifen Sie hiermit auf obenftehende Bekanntmachung hin und empfehlen Ihnen ortsübliche Bekanntmachung; insbesondere sind auch die Fischereiberechtigten nochmals daraus anf- merksam zu machen. Das Feldschutzpersonal wie die Gendarmeriestation Schlitz werden beauftragt, durch öftere Begehung der Flutzufer während der Frllhjahrsschonzeit die Einhaltung des Verbots zu überwachen. Im Falle von Zuwiderhandlungen stnd di« Schuldigen auf Grund des Artikels 64, Ziffer 6, des Gesetzes die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend, 27. April 1881, zur Anzeige zu bringen. Hessisches Kreisamt. .... . Z'ürtz. Dienstnachrichten. Johannes Heddrich zu Hopfmannsfeld ist zum Wiefen- vorstandsmitglied der Gemeinde Hopfmannsfeld ernannt und verpflichtet worden. Kreisamt Schotten Betreffend: Musterung 1936. Gestellungsaulruf für den Kreis Schotten Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzblatt I Seite 609) des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 (Reichsgosetzbla tt l Seite 769) und auf Grund der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. März 1936 (Reichsgesetzblatt I Seite 201) wird folgendes bekannt gemacht: An den nachfolgend verzeichneten Tagen findet jeweils von morgens 8 Uhr ab im Kreis Schotten Musterung statt. Als Militärbehörde ist für die Musterung im Kreis Schotten das Wehrkreiskommando Büdingen zuständig. Bei der Musterung 1936 werden gemustert: Di« dienstpflichtigen Angehörigen a) des Jahrgangs 1913, zwecks Heranziehung zur kurzfristigen Ersatzreserve-Ausbildung bei Erg. Einheiten in den nächsten Jahren; b) des Jahrgangs 1916, für die Aushebung zum Reichsarbeitsdienst ab Herbst 1936 und später zum aktimn Wehrdienst; c) die zurzeit im Reichsarbeitsdienst befindlichen Dienstpflichtigen der Jahrgänge nach a) und b) durch das für die Reichsarbeitsdienstunterkunft zuständige Wehrbezirks- Komma irdo; cl) die bei der Musterung 1935 zuruckgestellten Angehörigen der Jahrgänge 1914 und 1915, und zwar der Jahrgang 1914 für di« Aushebung im Herbst 1936 zum aktiven Wehrdienst, der Jahrgang 1915 für die Aushebung zum Rcichs- arbeitsdienst ab Herbst 1936 und zum aktiven Wehrdienst im Herbst 1937; e) diejenigen Wehrpflichtigen, die bei der Einstellung zum aktiven Wehrdienst im Herbst 1935 zeitlich untauglich befunden und diejenigen, die bei der Einstellung zum Reichsarbeitsdienst im Herbst 1935 wie April 1936 zeitlich oder dauernd untauglich befunden und entlassen worden sind. Diese stehen bei Feststellung der Tauglichkeit (1, 2 oder bedingt) ohne vorher geleisteten Reichsarbeitsdienst mit ihren Jahrgängen zur Aushebung zum aktiven Wehrdienst heran. Die Musterung findet statt: Musterungsort Laubach, beginnend am 21. April 1936, vormittags 8 Uhr, für die Gemeinden: Freienfeen, Gonterskirchen, Solms-Ilsdorf, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Ruppertsburg, Wetterfeld, Stornfels, Ulfa. Musterungsort lllrichstei»., beginnend am 28. April 1936, vormittags 8 Uhr, für die Gemeinden: Altenhain, Babenhausen II, Feldkrücken, Grotz-Eichen, Helpershain, Höckersdorf, Köddingen, Kölzenhain, Meiches, Ober-Seibertenrod, Rebgeshain, Schmitten. Sellnrod, Stumpertenrod, Ulrichstein, Unter-Seibertenrod, Wobnield. Musterungsort Schotten, beginnend am 11. Mai 1936, vormittags 8 Uhr, für die Gemeinden: Betzenrod, Breungeshain, Vuscnborn, Eichelsti chien, Eichelsdorf, Einartshausen, Eschenrod, Götzen, Michelbach, Herchenhain, Kaulstof;, Michelbach; beginnend am 19. Mai 1936, vormittags 8 Uhr, Ober-Schmitten, Reinrod, Rudingshain, Sichenhausen, Schotten und Wingershausen. Musterungsort Gedern, beginnend am 11. Juni 1936, vormittags 8 Uhr, für die Gemeinden: Burkhards, Gebern, Glashütten, Hartmannshain, Mittel-Seemen, Rieder-Seemen, Ober-Lais, Ober« Seemen, Steinberg, Volkartshaim Mittwoch, den 8. April 1936 2^7 Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen: a) Geburtsschein, 6) Nachweis über Abstammung, c) Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung), d) Arbeitsbuch, e) Ausweise über Zugehörigkeit Zur HI (Marine-HI), zur SA (Marine-SA), zur SS, zum NSKK, zum RLK (Reichsluftsportkorps), bisher DLV (Deutscher Luftsportverband), zum DA SD (Deutscher Amateur-, Sende- und Empfangsdienst), k) Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Seesport), Bescheinigung über die Kraftfahrausbildung beim NSKK — Amt für Schulen, — den Neiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seesportfunk- zeugnis, g) Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz, h) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder Arbeltsdienstpaß, Dienstzeitenausweis, Pflichtenheft der Studentenschaft), i) Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht. Landespolizei oder SS-Verfügungstruppe, Annohmeichein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder SS-Verfügungstruppe, '> Nachweis über Seefahrt,zeiten und den Besuch von See- fahrtschulen und Schiffsingenieurschulen oder Nachweis über abgelegte Schifserprüfungen, m) Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens. n) Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge. Segelboote, Motorjachten), o) Freischwimmerzeugnis. ^der Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder vorznleqen, außerdem haben Dienstpflichtige mit Sehfehlern das Vrillen- rezept mitzubringen. m 3<(ö€r Dienstpflichtige hat gewaschen und mit sauberer Wasche zur Musterung zu erscheinen. Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnaus- sall für Dienstpflichtig« besteht nicht. Zurückstellungsanträge sind möglichst frühzeitig, spätestens bei der Musterung, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreisamt zu stellen. Die erforderlichen Beweismittel sind dem Antrag anzuschließen oder mitzubringen. Dienstpflichtige, die Zurückstellungsanträge anbringen, haben gleichzeitig zur Musterung zu erscheinen. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert sind, haben hierüber rechtzeitig ein Zeugnis des Amtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt) oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes an das Kreisamt einzureichen. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel ufw.) können auf Grund eines ebensolchen Zeugnisses vom Kreisamt von der Gestellung zur Musterung befreit werden. Schotten, den 1. April 1S36. Hessisches Kreissmt Schotten. I. V.: S ch wa n. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir verweisen Sie auf vorstehenden Gestellungsaufruf hin. Sie wollen ihn ortsüblich bekannt machen und zum Aushang bringen. Die Bürgermeister, als Leiter der Ortspolizeibehörden, haben zur Musterung der Dienstpflichtigen ihrer Gemeinde art i>em vorgesehenen Tag zu erscheinen. Die Wehrstammblätter unk' hinmirT»en hifr snitzubringen. Sie wollen alsbald darauf hinwirken, daß die Dienstpflichtigen sich die erforderlichen Unterlagen sofort beschaffen. Im Fall der Bedürftigkeit kann uns Rechnung für die Lichtbilder vorgelegt werden. Schotten, den 1 April 1936. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. An die Schulvorstände des Kreises. Termin: 1. Mai 1 936 : Unter Hinweis auf unser Hekto-, gramm vom 29. 11. 1935 ersuchen wir um Vorlage Ihrer Ve« richt« ju dem genannten Termin. Schotten, den 2. April 1936. Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer. Betr.: Herumlaufenlassen der Hühner, Gänse und Enten Bekanntmachung. . 39 b<5 Feldstrafgesetzes wird mit Geldstrafe " *77 f roet Hühner oder anders Haustiere außerhalb e.ngesriedigter Grundstücke ohne gehörige Aussicht herumlaufen läßt, so daß dadurch eine Gefahr der Beschädigung fremden Feldes besteht. wuvujung Die Bürgermeistereien werden beauftragt, das Feldschuü- personal zu strenger Ueberwachung und Anzeigeerstattung in Uebertretungsfallen anzuweisen. Schotten, den 3. April 1936. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Dicnstnachrichten. Dreymann von Ober-Schmitten wurde als Feld- 7*7 Jur bl