Nr. 117. Aahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 4. Oktober 1936 KmtsverKündigungsblatt . der Provlnzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen ; ■ Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Kreisamt Gießen RM. 1.50 3. RM. 2. —.15 Fcuenvehr- RM. 1. 2. 10.— 12.— —.30 —.85 —.25 5.— —.20 .15 ■JO —.85 —.30 7.— —.20 . M otorspritzcn (nicht automobile) mit einer Nennleistung von weniger als 600 1/m bei 70 m i o, . Förderhöhe. *• ®CI Beförderung der Motorspritze durch einen Kraftwagen: 1. für einen Fahrkilometer des Feuerwehrkrast- wagens einschl. sämtlicher Unkosten .... 2- , «incit Fahrkilometer der angehängten Motorspritze einschl. sämtlicher Unkosten . . . 3. für eine Pumpcnstunde einschl. sämtl. Unkosten 4- blr Saugschläuche lohne Rücksicht auf di, . Benutzungsdauer) für den lsd. m 5. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf die Be- nutzungsdauer) a) B-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m . b) L-Schläuche (52 mm I. W.) für den lsd. m . 1. für «men Fahrkilometer des Privatkraftwagens —.40 RM i. ur die fahrkilometer der angehängten Mötor- lpritze. Pumpenstunden, Druck- und Saug- schlauch« eriolgt Vergütung nach 6 l. ' # Wird die Motorspritze nicht angehänqt. sondern auf dem Kraftwagen mitgefübrt. so fällt die Vergütung nach B I weg. Lferdegeipanne werden nach den Bestimmungen der Kreis- scuerloschordnungcn vergütet. Vetr.: Abänderung der Krcisseuerlöschordnung; hier: Vcr- glitung für Hilfeleistungen mit Motorspritzen. , «u.l Eirund des Gesetzes vom 29. März 1890, die Landes- 11Uschlauche (52 mm l. W.) für den lsd. m . - io " n ...£-s'.n Einsatzes einer auf einer Kraftfahrspritze mit- jÜt öie'e nirf>t= ^,OtAeS"fl btr Motorspritze (Fahrkilometer) vai[ jcooa) nichts berechnet werden. ’ II. Bei Bcsörderung der Motorspritze durch einen Privatkrast- wagcn: ' 1. für einen Fahrkilometer des Prioatkraftwagens 40 RM 2. jur die fahrkilometer der angehängten Motorspritze, Pumpenstunden, Druck- und Sauq- schlauche erfolgt Vergütuiig nach C I Wird die Motorspritze nicht angehänqt, sondern auf dem Kraftwagen mitgefuhrt, so fällt die Vergütung nach C I weg. jdTerbc-geipaiin-c werden nach den Bestimmungen der Kreis- fruerloschordnungen vergütet. O. Mannschaften. D>e Vergütung der Mannschaften «rsolgt nach den Tarif- ,l" Maurer wie sie für die Gemeinde der hilfeleistenden Feuerwehr maßgebend sind. Die Höchstzahl der Bedienunqs- mann'schast (euischl. Führer) wird bei Kraftsahrspritzen auf A" .Mann, bei Motorspritzen nach B auf 8 Mann und bei Motor- r-'AO'r- a^--P l“1’ fi Mann beschränkt. Da die Mannschaft der hemnä mae7 werk- ^°'°^ritze nicht zu Aufräumungsarbeiten Arb-iteZ At in Fra^e^' $kl9Ütun'9 'ÜI derartige J,lt d«n Gebührensätzen sind für Kraftwagen und Spritzen einschl. Zubehör, sowie sinngemäß für das Schlauch material SrennftoH ^rzinsung Aufwendung für Bereisung, Ennstofs- Ocl- und pxcttverbrauch, Reinigung und Putzmate- ÄWrTE ""d Werkzeuge; sämtliche Leistungen sind also durch die Gebuhrenansatze abgegoltcn Vrivai- Gebührenordnung gilt auch für Werksfeuerwehren und leisten" bte m,t 'hren motorischen Löschgeräten Löschhilso § 2 ÄÄÄtf In>< Gießen, den 29. Septeniber 1936. Hessisches Ärcisaint Gieße». I. V.: Grein. Kreisamt Schotten