Gießen. 1. April 1936 Beilage der Db er De | |i |d)e n Tageszeitung Nr. 41. Iabrsans 1936 I Kmtsvsrkündigungsblatt 27. März 1936. Kreisamt Lauterbach. Ziirtz. Lauterbach, den Hessisches Polizeiverordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Mangelstuben und Waschküchen. Auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes über die innere Ber. igil unüTpr ^•*ertretusnfl t>er Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 und der Reichsverordnung über Bermögensstrafen und °°'n 6. 1924 wird mit Zustimmung des ^eisausichüsses Land^re?i«rung-^ ^^rn Reichsstatchalters in Hessen - 2<- Februar 1936, Nr. III 26 320 für den Kreis Lauterback folgende Polizeiverordnung erlassen: $ I. Allgemeine Bestimmungen. § 1. ' Geltungsbereich. i'verordnung gilt für solche Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben, in denen durch elementare Kraft betriebene Einrichtungen (Mangeln, Zentrifugen usw.) Dritten gegen Entgelt zur Benutzung überlassen werden, und für Waschküchen Mäsche- Gieb uno'Ln ^ongelstuben in Haushaltungen, Mietshäusern oder Siedlungen, in denen den Hausangestellten oder den Mietern die Bedienung der durch elementare Kraft betriebenen Maschinen obliegt. § 2. Beschaffenheit des Raumes. T Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben mutz eben und trittsicher fein. ° § 3. arufenbbal-t und Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, kückoo i °0N Kindern unter 12 Jahren in Wasch- fiirfjen (Waschereien) und Mangelstuben im Sinne des § 1 ist ver- Ä'J“4« unter 14 Jahren dürfen an mit elementarer Kraft SIuHirhMn" ^am>lnrS.n- bcfrf,afti9t werden und sich nicht ohne Aufsicht in den Maschinenraumen aufhalten. Jugendliche unter 17 Jahren dürfen zur selbständigen Be< otenung der mit elementarer Kraft betriebenen Maschinen nicht zu- geiallen werden. H. Besandere Bestimmungen für Wasch- und Mangelgeräte . mit motorischem Antrieb. 8 4. Waschmaschinen. i tttit bewegter Innentrommel müssen mit einem Autzendeckel versehen fein, der zwangsläufig mit der Ein- unö Ausruckvorrichtung verbunden ist. Die Maschine darf erst in f Pe/ei3t werden können, nachdem der Deckel geschlossen ist. stillst ft bar^ fi(b "st öffnen lassen, wenn die Innentrommel § 8. Wringmaschinen. .Ser Walzeneinlauf an Wringmaschinen must mit einer .4..■ fein, die verhindert, dast die die Maschin^b^ dienende Person mit den Händen zwischen die Walzen gerät. h. „(.2) 2i! Innentrommel muß eine Feststellvorrichtun» haben olinhrfnfenmerÄ I9te Dre,’un9 ber Trommel verhindert^und ihre gefahrlose Beschickung und Entleerung ermöglicht. (3) Nach oben aufgeklappte Berschlußdeckel der Innentrommel muffen gegen unbeabsichtigtes Zufällen gesichert sein. 8 5. Zentrifugen. (1) Der Gang der Zentrifugen muß rechtsläufig sein. ® Außenmantel und die Verdeckung des Zwifchenraumes m chen Außenmantel und Lauftrommel muß aus zähem Werk- w” terd> erft in sRetCrip3hennp1fMe ei'len Schutzdeckel haben. Sie darf ,F, .ln l®b gesetzt werden können, wenn der Deckel fest ver. mel"stillsteht.$etfel 6ürF fi* er» ött"en l°ffen,wennbieTrom. (4) Die Trommel der Zentrifuge ist gleichmäßig zu beladen. .. ®*e Zentrifuge muß ein fest angenietetes Fabrikschlld haben nut Angabe des Namens des Erbauers, des Jahres der Herstellung der Fabriknummer, der Art des Baustoffes, der Störte ber B Sle '-n?r bochstzulaffigen minütlichen Umdrehungszahl und des hochstzulässigen Gewichtes der Beschickung. 8 6. Kastenmangeln (Wäscherollen). SP A" Kvstenmangeln muß die zugängliche Längeseite während de- Ganges durch eine zwangsläufig mit dem Ein- u. Ausrücker und"Dockenln?m ^^orrichttmg so abgeschlossen sein, das; die Kasten. b rn S nuJ bF' Stillstand der Mangel zugänglich ist. h V, dem Kopfende des ausgefahrenen Mangelkastens und der gegenüberliegenden Wand ober festen Gegenständen muß em firner Raum von mindestens 0,6 Meter Länge fein- sonst ist nätrb3eUtTnferleärtOanbnd,t daß er auch von Kindern Znlinderdampfmangeln und Muldenmangeln. W ^dlinderdampfmangeln, einwalzige und mehrwalzige Mul- m müssen an den Stellen, an denen ein Einlassen möglich [t, mit Schutzvorrichtungen versehen sein. Diese müssen zwangt wirkend m't der Maschine verbunden sein und, bevor die Hande der die Maschine bedienenden Person die Gefahrenstelle er* Tätigkeit treten (Stillsetzen der Maschine, Riicklaufschal- 5 ‘ !Ttei,rerc Vorrichtungen vorhanden, so. muffen sie unabhängig voneinander wirksam sein. An derAbnahme- seite kann die Schutzvorrichtung fehlen, z. B. bei Rücklmifmangeln wenn burd) befnnöcre Maßnahmen das Einlegen der Wäschestücke von dieser Seite aus verhindert wird. crfiil,(a'ffunflsblatt Nr. 34 vom 15 März r r20 • vorgenoiniiiene Veröffentlichunq der oben- gebr?chtz^' $I<5 roitb hierdurch zur allgemeinen Kenntnis Mittwoch, 1. April 1936 1. 2. [ Kreisamt Friedberg d) e) ->) b) c) "?? ?e»n auch nur vorübergehend, an dem für ihren Aufenthaltsort festgesetzten Mustcrungstcrmin im Kreise Friedberg aushaltcn. ferner haben sich zur Musterung zu stellen: § 12. Aushang. In Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben, in deurr Maschinen der in dieser Verordnung erwähnten Art benutzt werden ist ein deutlicher Abdruck dieser Polizeiverordnung auszuhängen. § 13. Strafbestimmungen. 3lt*y'*,erbani>Iun9cn gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM., die im Uneinbringlichkeitssalle in Kost umgewandelt wird, bestraft. § 14. . Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung nn Amtsverküiidigungsblalt in Kraft und am 1. Oktober 1950 außer Kraft. Lauterbach, den 10. März 1936. Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz. Lauterbach, den 27. März 1966. Betreffend: 9Bie oben. An die Bürgermeistereien und Eendarmeriestationen des Kreises! - , Auf unsere vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie besonders hin und beauftragen Sie, die Einhaltung der Vor- tchristen zu überwachen. Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz. Nr. 32 ,iellungs-Aufruf für den Kreis Friedberg/H. des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935, des Reichs- ”O|U 26- Juni 1935 und des § 39 der Ver- 1,, die Musterung und Aushebung vom 21. März säisäi?“* =nr•” I. Gestellungspflicht. mäniUick-^m^^ungspflicht zur Musterniig unterliegen alle lannlichen Personen, die in den Jahren 1913 und 1916 geboren Di- bei der Musterung 1935 als „zeitlich untauglich« oder nnh hh- ?ur»ckgeslellten Angehörigen der Jahrgänge Lhl.,U'?ä "0^»' deren Zuruckstellnngsfrist abgelaufen ist oder deren Zuruckstellungsgriinde weggefallen sind. Diejenigen Wehrpflichtigen, die bei der Einstellung zum f, dem iinh^hi^1 "" !935 „zeitlich untauglich« be- »d'e,en>gen. die bei der Einstellung zum Reichs- arbeitsdienst ,m Herbst 1935 und April 1936 „zeitlich oder dauernd untauglich« befunden und wieder entlassen worden § 10. Ausnahmen in besonderen Fällen. 3n besonderen Fällen können die Ortspolizeibehövden bei vorhandenen Aiilagen Ausnahmen von den Vorschristen dieser Polizei- veroiMmng zulassen, insbesondere die Frist gemäß § 9 verlängern. rrj i el l1*19 .bioser Ausnahmen sind das zuständige Gewerbeaussichtsamt und die zuständige Berufsgenossenschast gutachtlich zu V?ren. Andererseits kann die Ottspolizeibehörde im Bedarfsfälle die Frist gemäß § 9 verkürzen. § 11. Anzeige. Wer durch elementare Kraft betriebene Wäschereimaschinen oder Mangeln gegen Eiitgelt Dritten zur Benutzung überlassen will, oder wer derartige Maschinen in Mietshäusern oder Siedlungen durch Kausangestellte oder Mieter benutzen läßt, hat spätestens zwei Wochen nach der Inbetnebnahme Anzeige bei der Ortsvoll,ei- behorde zu erstatten. III. Uebergangs- und Ausnahmevorschriften, Strafbestimmungen. § 9. Ausnahmen für bestehende Anlagen. Vorhandene Maschinen sind innerhalb der nächsten drei Jahre vom Tag der Veröffentlichung dieser Polizeiverordnung ab aerech- s^re he ^bö^ondern, daß sie den vorstehenden Bestimmungen ent- III. Mitzubringendc Urkunden und Nachweise. Geburtsschein, Nachweis über Abstammung, Schulzeugnisse unt> Nachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gssellenprüsung), Arbeitsbuch, Ausweise über Zugehörigkeit Zur HI (Marine-HI), zur SA (Marine-SA), zur SS, zum NSKK, zum RLK (Reichsluftsportkorps), bisher DLV (Deutscher Lustsportverband), 1 ^dienst)^ Deutscher Amateur-, Sende- und Empfangs- befrett1>ie^.»eit°?v^^M diejenigen Dienstpflichtigen di« wegen Krankheit zum festgesetzten fflu- S • kb'"'e". haben hierNr ein sm. t n , 5 Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk h« Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Ar,- tes durch die Ortspolizeibehörde vorzulegen 4' Wer an Fallsucht zu leiden behauptet bat dies atviibb->ki SÄ -’ä? D Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Seesport) Be- . jcheintgung über d-e Kraftsahrausbildung beim NSKK — 3 mt für Schulen, - den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seesportfunk- Zeugnis, 1 g) Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz, st) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitsfluß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitenausweis, Pflichtenheft der Studentenschaft), II. Musterungsort und -zeit. Avri^lgzflb'UW findet fiir den Kreis Friedberg vom 23. 21 pr11 1936 ab nach untenstehendem Musterungsplan statt an Bäibefc 2 jTil5 00,1 8 vormittags an im Gebäude des Bcrforgungshauses in Friedberg, llsavorftadt. Als militärische Behörde ist für die Musterung im Kreise Friedberg das Wehrbezirks-Kommando Büdingen zuständig. Die Dienstpflichtigen haben sich eine halbe Stunde vor Beginn der Musterung pünktlich einzufinden. Musterungspflichtige hat gewaschen und mit sauberer We tTn? T bri,,flf Sweckmäßig Bade- oder Sporthose und Verpflegung für den Musterungstag mit. tr„n?n b°n Räumen für die Musterung darf kein Alkohol ge- v' ! ^r^n' Außerdem ist es verboten, am Musterungst^g vor der Musterung Alkohol zu sich zu nehmen. dia»vv"k^"n^^ aUf ^'ltnttung der Reisekosten und Entschädigung für Lohnausfall besteht nicht. Mittwoch, den 1. April 1936 i) Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wetzr- macht, Landespolizei oder SS-Berfllgungstrupp«, k) Annahmeschein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder SS-Berfugungstruppe, l) Nachweis über Seefahrzeiten und den Besuch von See- fahrtschulen und Schifssingenieurschulen oder Nachweis über abgelegt« Schisferprüfungen, m) Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens. n) Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Segelboote, Motorzachten), o) Freischwimmerzeugnis. Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder vorzulcaen, außerdem haben Dienstpflichtige mit Sehfehlern das Brillenrezept mitzubringen. IV. Zurückstellungsanträge. Dienstpflichtige, di« aus häuslichen, wirtschriftlichen ober beruflichen Gründen zurllckgestcllt werden wollen, haben dies schriftlich, möglichst frühzeitig bei dem Kreisamt, spätestens in der Musterung zu beantragen. Die erforderlichen Beweismittel sind vorzulegen. V. Strafbestimmungen. Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird, falls keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis 311 150 RM. oder mit Haft bestraft. Ein Dienstpflichtiger, der der Gestellung zur Musterung nicht rechtzeitig nachkommt, kann durch die Kreispolizeibehörde mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung ang-ehalten werden. Versuche Dienstpflichtiger zur Täuschung werden nach § 143 RStGB. bestraft. , VI. Musterungsplan für den Kreis Friedberg/H. Untersuchungs- Tag Dienstpslichttge aus den Gemeinden Jahrgang 23. 4. 36 Assenheim Bönstadt Büdesheim Vurg-Gräfenrode Dortelweil Groh-Karben 1913 und 1916 sowie Zurückgestellte der Jahrgänge 1914 und 1915. 24. 4. 36 Nioder-Mörlen Ober-Florstadt Ober-Mörlen O-kstadt Ostenheim 30. 4. 36 Butzbach Rockenberg 7. 5. 36 Bauernheim Beienheim Bruchenbrücken Dorheim Dorn-Astenheim Fauerbach v. d. H. Langenhain mit Ziegenberg Melbach Nieder-Florstadt 8. 5. 36 Harheim Heldenbergen Holzhausen Ilbenstadt 14. 5. 36 Reichelsheim Rödgen Schwalheim Södel Staden Stammheim Weckesheim Wickstadt Wistelsheim Wölfersheim Kreisamt Friedberg. Dr. Straub. Untcrsuchungs- Tag Dienstpslichtige aus den Gemeinden Jahrgang 15. 5. 36 Friedberg 1913 Buchstabe A—Sch und Zurückgestellte des Jahrgangs 1914. 25. 5. 36 Friedberg .■ j Rest des Jahrgangs 1913 und Jahrgang 1916 sowie Zurückgestellte des Jahrgangs 1915. 26. 5. 36 Bad-Nauheim 1913 und 1916 sowie Zu- rückgestellte der Jahrgänge 1914 und 1915. 28. 5. 36 Kaichen Klein-Karben Klovvenheim Massenheim Nieder-Erlenbach Nieder-Eschbach Ober-Eschbach Nieder-Rosbach 29. 5. 36 Riede r-Wöllstadt Ober-Erlenbach Ober-Nosbach 4. 6. 36 Boden rod Gambach Griedel Hausen mit Oes Hoch-Weisel Kirch-Göns Dknibach Münster Münzenberg 5. 6. 36 Nieüer-Weisel Ovversbosen Ost he im Pohl-Göns Steinfurth Trais-Miinzenberg Wohnbach 8. 6. 36 Ober-Wöllstadt Okarben Petterweil Rendel Rodbeim v. d. H. 9. 6. 36 Vilbel Friedberg/H., den 30. März 1936. An die Ortspolizeibehörden des Kreises Friedberg .. Wir weisen Sie auf vorstehenden Gestellungs-Aufruf hin mit dem Empfehlen, ihn sofort ortsüblich bekannt zu machen, Friedberg/H., den 30. März 1936. Kreisamt Friedberg. Dr. Straub. Das Amtsverkündigungsblatt der Provinzialbirektion Gberhessen und der Kreisämter Gießen, Znedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die flmtsftellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- hommen zu lassen. SbMWftbe TlMszeitlmg