Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Beilage der Oberhejsischen Tageszeitung — Eietzen, 29. Oktober 1935. Kreisamt Gießen Nr. 291 ’ Bekanntmachung. Netr.: Eemeindefinanzstatistik; hier: die Verössentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der gemäß § 13, Absatz 2, der Verordnung über Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 32) zu veröffentlichende Halbjahresausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1935 liegt in der Zeit vom 25. d. M. bis einschließlich 7. November 1935 während der Vormittagsdienststunden (8 bis 1 Uhr) aus der Registratur der Provinzialverwaltung Oberhessen zu Gießen, Hitlerwall 37, zu jedermanns Einsicht osfen. Gießen, den 21. Oktober 1935. Provinzialdirektion Oberhcssen. Klosterman n. Betr.: Fleischbeschauer- und Trichinenschauerversammlung. Bekanntmachung. Am S a m s ta g, d e m 2. R ove m b er d. I., nachmittags 2.39 Uhr, wird in der Gastwirtschaft „Zum Bayerischen Hof" in Gießen «ine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen stattfinden. Die Bürgermeistereien wollen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf diese Versammlung hin- rveisen mit dem Bemerken, daß sie verpflichtet sind, an der Ver- sammlung teilzunehmen. Etwaige Hinderungsgründe wären rechtzeitig schriftlich zu melden. Gießen, den 24. Oktober 1935. * Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Weber. Dienstnachrichten. Ernst Klotz von Holzheim wurde zutn 2. Beigeordneten der Gemeinde Holzheim ernannt. Adolf Dietz von Inheiden wurde zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Inheiden ernannt. Heinrich Müller von Bettenhausen wurde zum 2. Vei- Aeordneten der Gemeinde Bettenhausen ernannt. Kreisamt Lauterbach Nr. 90 Dienstnachrichten. Der Bauer Georg Heinrich Stock zu Frischborn ist zum Wiesenvorstandsmitglied und der Landwirt Joh. Karl Döring zum Feldgeschworenen der Gemeinde Frischborn ernannt und verpflichtet worden. Nr. 91 Am Mittwoch, dein 6. November 1935, findet in Lauterbach Unter, den üblichen Voraussetzungen ein Rindvieh- und Schweinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr And endet vormittags 8.30 Uhr. Kreisamt Schotten Vetr.: Kontingentierung Schweine schlachtender und Schweinefleisch umsetzender Betriebe. An die Bürgermeistereien des Kreises. Von nachstehender Verordnung wollen Sie den Interessenten Nachricht geben. S ch o t t e n, den 25. Oktober 1935. Hessische» Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Verordnung Uber die Anmeldung von Schweinen zur Schlachtvieh- und Fleischbeschau und deren Durchführung. Vom 16. Oktober 1935. Auf Grund des § 22 Nr. 2 des Reichsgesetzes, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichsgefetz- blatt S. 547) wird zur Anordnung Nr. 21 der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft, betr. die Regelung des Absatzes von Schlachtvieh, vom 14. Oktober 1935 (Verkündigungsblatt des Reichsnährstandes, Seite 634) verordnet: § 1. Wer außerhalb der Gemeinden mit Viehgroßmärkten gewerbsmäßig Schweins schlachten oder schlachten lassen will, hat bis auf weiteres dem Fleischbeschauer vor Beginn der Untersuchung einen von dem Obermeister der zuständigen Innung für das Fieischerhandwerk im Einvernehmen mit dem Kreisbauern- führer ausgestellten Schlachtschein nach anliegendem Muster mit Wiegebestätigung vorzulegen. Für die außerhalb der Gemeinden mit Viehgroßmärkten gelegenen Fleischwarenfabriken, die einem Großviehmarkt zur Deckung ihres Bedarfs an Schlachtvieh und Fleisch nicht zugewiesen sind, wird der Schlachtschem von dem zuständigen Schlachtviehverwertungsverband ausgestellt. § 2. Der Fleischbeschauer hat anhand der vorgelegten Schlacht- scheine darauf zu achten, daß nicht mehr Schweine zur Schlachtung zugelassen werden, als durch die Schlachtscheine zugebilligt worden sind. § 3. Notschlachtungen von Schweinen, deren Fleisch gewerbliches Zwecken zugefllhrt werden soll, hat der Fleischbeschauer spätestens innerhalb einer Woche dem Obermeister der zuständigen! Innung für das Fleischerhandwerk anzuzeigen. § 4. Nach der Schlachtung hat der Fleischbeschauer den für ihn vorgesehenen Teil des Schlachtscheines auszufüllen und mit dem Beschaustempel zu versehen. § 5. Diese Verordnung tritt am 25. Oktober 1935 in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1935. Der Reichsminister des Inner«. I. V.: gez. P fund tner« Betr.: Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1935/36 an den Bäuerlichen Werkschulen. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir verweisen auf die nachstehende Bekanntmachung des Reichsnährstandes und beauftragen Sie, diese ortsüblich bekanntzugeben. Schotten, den 22. Oktober 1935. Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Bekanntmachung. Der ordentliche Lehrgang 1935/36 an den Bäuerlichen Werkschulen beginnt am Montag, dem 4. November (Neblung) 1935. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Beamten der Bäuerlichen Werkschulen jederzeit entgegengenommen, die auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen, das Schulgeld, den Lehrplan ufw. erteilen. Frankfurt a. M., den 15. Oktober (Gilbhart) 1935. Reichsnährstand 1 Landcsbauernschast Hessen-Nassau.