Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 7Ir. 4 Erscheint Dienstag und Freitag. 22. IüNUar Nur durch die Post zu beziehen. 1935 Inhaltsübersicht: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung. — Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft der Gemarkungen Alten - Buseck und Wieseck. — Ausstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchengemeinden. — Die Schlacht- und Beschauzeiten. — Dienstnachrichten. Betr.: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung; hier: Aufstellen der Grundlisten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1935 bis 31. März 1936 als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir aus unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 von 1927, und empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neuherangezogenen Mitglieder ist bei der Buchdruckerei Kindt, Formular zur Aufstellung der Grundliste bei der Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben. ' Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis spätestens 1. März 1935. Gießen, den 19. Januar 1935. Hessisches Kreisamt Gießen: I. V.: Grein. Bekanntmachung. Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 2, 4, 5 und 6 der Gemarkung Alten-Buseck und Flur 9 der Gemarkung Wieseck. Das mit den Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom 29. Januar bis 11. Februar 1935 einschließlich auf der Bürgermeisterei Alten-Buseck während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Alten- Buseck einzureichen. Gießen, den 19. Januar 1935. S Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Vx Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchengemeinden für das Rechnungsjahr 1935. An die evangelischen klrchenvorstände des Kreises. Soweit erforderlich, erinnern wir Sie an die umgehende Vorlage der Voranschläge 1935. Bis zum 15. Februar 19 35 müssen die sämtlichen Voranschläge bei uns eingegangen sein, andernfalls wir besondere Maßnahmen ergreifen müssen. Gießen, den 18. Januar 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Df. Krüger. Bekanntmachung. Betr.: Die Schlacht- und Beschauzeiten. Wir haben Veranlassung, unsere Anordnung vom 20. Oktober 1904 über die Festsetzung der Schlacht- und Beschäuzeiten, die heute noch Gültigkeit besitzt, in Erinnerung zu bringen. Danach sind die Schlacht- und Beschauzeiten im Kreis Gießen wie folgt festgesetzt: 1. für die Zeit vom 1. April bis 31. August von 6 bis 10 Uhr vormittags und von 3 bis 7 Uhr nachmittags. 2. für die Zeit vom 1. September bis 31. März von 8 bis 12 Uhr vormittags und van 1 bis 3 Uhr nachmittags. • Vor jeder beabsichtigten Schlachtung ist dem zuständigen Fleischbeschauer möglichst lange, mindestens aber sechs Stunden vorher, Anzeige zu erstatten. Die Bürgermeistereien werden ersucht, diese Anordnung öffentlich bekanntzumachen. Gießen, den 18. Januar 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Webe r. Dicnstnachrichtcn des KreisamtS. Heinrich Ludwig Gerhard aus Steinbach wurde als Mitglied des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Steinbach bestellt und verpflichtet. Heinrich Raab aus Utphe wurde zum Beigeordneten der Gemeinde Utphe bestellt und verpflichtet. s 1 Druck btt Drübl'schen Universität«.Buch- und Steindruckerei. R Lange. (Liehen