Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Jir. 3 Erschein! Dienstag und Freitag. 18. IüNUar Nur durch die Pust zu beziehen. 1935 Inhaltsübersicht: Straßensperre. — Sammlung des Deutschen Luftsportverbandes. — Vollzug des Sammlungsgesetzes; hier: Vertrieb von Kalendern durch den Hilfsfonds für den Deutschen Sport. — Bildung von öffentlichen Wassergenossenschaften der Gemarkungen Rüddingshausen, Beltershain und Reinhardshain. — Einsendung der Rechnungen des evang. und kath. Kirchenfonds an die Oberrechnungskammer. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Betr.: Straßensperre. Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Romrod—Schellnhausen" ist wieder aufgehoben. Gießen, den 14. Januar 1935. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung. Betr.: Sammlung des Deutschen Luftsportverbandes. Bekanntmachung. Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 2, 3, 14, 17 und 22 der Gemarkung Rüddingshausen. Das mit den Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom 25. Januar bis 7. Februar 1935 einschließlich auf der Bürgermeisterei Rüddingshausen während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Rüddingshausen einzureichen. Gießen, den 17. Januar 1935. Der Herr Reichs- und Preußische Minister des Innern hat mit Verfügung vom 22. Dezember 1934 dem Deutschen Luftsportverband in Berlin folgende Genehmigung erteilt: Auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 — RGBl. I, S. 1086 — und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung vom 14. Dezember 1934 — RGBl. I, S. 1250 — erteile ich hiermit dem Deutschen Lufffportvcrband unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs die Genehmigung 1. zur Sammlung von Geld- und Sachspenden sowie von geldwerten Leistungen a) mittels des „Goldenen Buches" des Deutschen Luftfportver- bandes, b) durch mündliche Werbung und Versand von Werbefchreiben bei bzw. an Personen, von denen angenommen werden kann, daß • sie wirtschaftlich in der Lage und gewillt sind, den Deuffchen Luftsportverband besonders zu unterstützen. 2. zur Werbung von Mitgliedern im Sinne des § 2 des Sammlungsgesetzes durch Versand von Schreiben und mündliche Werbung für das ganze Reichsgebiet bis zum 31. März 1936. Gießen, den 17. Januar 1935. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Bekanntmachung. Betr.: Vollzug des Sammlungsgesetzes; hier: Vertrieb von Kalendern durch den Hilfsfonds für den Deutschen Sport. Der Herr Reichs- und Preußische Minister hat mit Verfügung vom 27. Dezember 1934 dem Hilfsfonds für den Deutschen Sport in Berlin- Charlottenburg folgende Genehmigung erteilt: Auf Grund des § 5 des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 — RGBl. I, S. 1086 — und des § 1 der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetze vom 14. Dezember 1934 — RGBl. I, S. 1250 — erteile ich hiermit dem Hilfsfonds für den Deutschen Sport unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs die Genehmigung, den Bildkalender und den Taschenkalender für 1935 des Reichsbundes für Leibesübungen durch Sport- und Turii- verbände und -vereine innerhalb des ganzen Reichsgebiets bis zum 1. April 1935 unter der Bedingung zu vertreiben, daß mindestens 30 v. H. des Kleinverkaufspreises der Kalender dem „Hilfsfonds" zugeftihrt werden. Gießen, den 17. Januar 1935. . । Hessisches Kreisamt Gießen. I.B.: Grein. Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n. Bekanntmachung. Betr.: Bildung einer össentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 1 bis 6 der Gemarkung Beltershain. Das mit den Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom 25. Januar bis 7. Februar 1935 einschl. auf der Bürgermeisterei Beltershain während der Dienstsiunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Beltershain einzureichen. Gießen, den 17. Januar 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: (Brei n. Bekanntmachung. Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenosfenfchaft zur Entwässerung in den Fluren 1, 2 und 3 der Gemarkung Reinhardshain. Das mit den Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom 25. Januar bis 7. Februar 1935 einschließlich auf der Bürgermeisterei Reinhardshain während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Reinhardshain einzureichen. Gießen, den 17. Januar 1935. es Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Betrt: Einsendung der Rechnungen der evang. und kath. Kirchenfonds an die Oberrechnungskammer für Rj. 1933. An die evangelischen und katholischen Kirchenvorstände des Kreises. Bis zum 15. Februar 1935 ist uns mitzuteilen, ob die obige Rechnung an die Oberrechnungskammer abgeliefert worden ist. Gießen, den 14. Januar 1935. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Krüger. Dicnstnachrichten deö KreisamtS. Philipp Böh III. zu Bersrod wurde als Beigeordneter für die Gemeinde Bersrod verpflichtet. Druck der Drühl'fchen Universitäts-Buch« und Stetndruckerei. R. Lange. Wiehen