Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten. Ne. 1. Jahrgang 193Z Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, iZ.Scptbe. 193» Kreisamt Gießen i *■““““■—J Nr. 47. | B«tr.: Wiesenrundgänge im Herbst 1935. 1 An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. I \ Nach Artikel 4 der Wirsenpolizeiverordnung für den Kreis | Pichen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwiesenrund- » gang durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschutzen ■ und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt f:in, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang er- ichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es fei denn, daß insere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Znteresse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorg- i faltig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen kherbeisllhren. I Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen list, verweisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 118. September 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom / Jahre 1922.' j Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteilig- I ten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes I oder ein Feldschüße oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme I verhindert, so ist der Hiudcrungsgrund am Schlüsse des Proto- I kolls anzugeben. / Sollt« der Wiesen vor stand nicht mehr vollzählig sein, so ! wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald be- I sondere Vorlage machen. I Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender I Wasscrgenössenschasten die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Di« Eenossenschaftsvorstände haben hierbei besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläg« zu machen sind. Gießen, den 12. September 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals. Betr.: Schafräude in Hattenrod. Bekanntmachung. Bei der Schafherde des Karl Theis in Hattenrod ist di« Schafräude festgestellt worden. Die Schußmaßnahmen der §§ 248 ff. der Ausführungsverordnung zum Reichsviehseuchengesetz sind angeordnet. Gießen, den 12. September 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals. Bekanntmachung. Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Allen- dors—Londorf, an der Weidenmühle, wird ab 16. September d. I. aufgehoben. Gießen, den 10. September 1935. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung, Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Treis— Mendorf a. d. Lumda" wird ab 16. September d. I. ausgehoben. Gießen, den 10. September 1935. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Dienstnachrichten. Wir haben den Wilhelm Leun III., Leihgestern als Hilfs- feldschütz der Gemeinde Leihgestern bestellt und. vereidigt. Kreisamt Büdingen Nr. 53. Vetr.! Gesuch des Richard Meub, Mctzgermeister, zu Ober- Mockstadt, um Erlaubnis zum Umbau seines Schlachthauses mit Wurstküche. Bekanntmachung. Der Metzger Richard Meub zu Ober-Mockstadt beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur I Nr. 119 in der Gemarkung Ober- Mockstadt sein Schlachthaus umzubauen. Pläne und Beschreibung liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Ober-Mockstadt offen. Etwaige Einwendungen sind mit Begründung bei Meldung des Ausschlusses binnen dieser Frist bei der Bürgermeisterei Ober-Mockstadt schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen. Büdingen, den 4. September 1936. Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker. Bekanntmachung. Der Metzgermeister August Ringshausen zu Niddck beabsichtigt, auf dem Grundstück Raun 24, Flur I Nr. 107 in der Gemarkung Nidda «in Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibung liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Nidda offen. Etwaige Einwendungen sind mit Begründung bei Meidunff des Ausschlusses binnen dieser Frist bei der Bürgermeisterei Nidda schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen. Büdingen, den 11. September 1935. Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker. Vetr.: Die ansteckende Blutarmut der Einhufer. Bekanntmachung. Di« ansteckend« Blutarmut in dem Pferdebestand des Lande wirts August Ganz zu Bindsachsen ist erloschen. Die Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoben. Büdingen, den 10. September 1935. Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten - wird die Provinzialstraß« Grünberg—Marburg, vom Abzweig Lumda ois Geilshausen, km 4,6 bis 7,6, vom 16. September d. ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Lehnheim, Wertershain, Kesssloach. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 11. September 1935. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Dienstnachrichten. Peter Henß aus Nidda wurde zum Totengräber und Friedhofsausseher der Gemeinde Nidda ernannt und verpflichtet. Heinrich Seim aus Altenstadt wurde zum Nachtwächter für die Gemeinde Altenstadt ernannt und verpflichtet. August Harth zu Ober-Mockstadt wurde zum Kirchenrechner der evangelischen Kirche Ober-Mockstadt ernannt und verpflichtet. Nr. 1 — Sonntag, 15. September 1935 5 S5 es r— CP E3) c5 ■s .2 ’EZ u- d & c- css 3 r— CP S 5 CJ o Id q a «5 p d d X p &*> ~ ■ .K Ö Q ti = d Lk «*« N U 6> d /D Kreisamt Lauterbach Nr. 67. Am Montag, den 1 6. September, findet in N i e - der-Moos unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet um 8.30 Uhr vormittags. Nr. 68. Bekanntmachung. Betr.: lleberwachung der Auszugsanlagen. Die nachstehende Verordnung wirb hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. L a u t e r b a ch , den 10. September 1935. Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz. Verordnung zur Ergänzung der Auszugsoerordnung vom 5. Mai 1930 (Reg-Bl. S 103). Vom 21. August 1935. Auf Grund des Gesetzes, den Erlast einer Verordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen betrefscnd, vom 3. April 1930 (Reg.-Bl. S. 57) wird folgendes bestimmt: Artikel I. Der Aufzugsverordnung vom 5. Mai 1930 (Reg.-Bl. S. 103) wird folgender § 16a eingefllgt: § 16a. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden, soweit keine denselben Gegenstand betreffenden und schon eine Strafandrohung enthaltenden Gesetze oder Verordnungen bestehen, mit Geldstrafe bis zu 150 RM., im Unvermögensfalle mit Haststrafe bis zu 6 Wochen bestraft. Artikel II. Die Verordnung tritt am 15. September 1935 in Kraft. Die Uebergangsvorschriften des § 15 Abst 1 und 2 der A if- zugsverordirung vom 5. Mai 1930 gelten entsprechend. Darmstadt, den 21. August 1935. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —. In Vertretung: Reiner. Nr. 69. Dicnstnachrichtcn. Johannes Lutz zu Vaitshain ist zum Polizeidiener der Gemeinde Vaitshain ernannt und verpflichtet worden. Nr. 70. Bekanntmachung. Betr.: Sperrung von öffentlichen Wegen in den Gemarkungen Eulersdorf und Schwarz. Wegen Ausbaues des Lauterbach-Lingelbacher-Weges (Gemarkung Eulersdorf) und des Lauterbach-Schwärzer-Wcges (Gemarkung Schwarz) durch das Forstamt Grebenau werden beide Wege, soweit sie durch den Staatswald führen, für ,eg- lichen Verkehr mit Fahrzeugen bis auf weiteres gesperrt. Alsfeld, den 5. September 1935. Kreisamt Alsscld. I. V.: Seibert. Lauterbach, den 13. September 1935. 'Betreffend: Wie oben. Wird hiermit bekannt gemacht. Hessisches Kreisamt. Z ü r tz. Bekanntmachung. Betr.: Bildung einer Wassergenosscnschast in der Gemarkung Rimbach. Rachdeni durch auszugsweise Verkündigung bcr, genehmigten Satzung der Wassergenosscnschast zur Enttvatzerung der Fluren ! 2, 4, 5 und 7 der Gemarkung Rimbach im Amt^ver- kündigunqsblatt Nr. 35 vom 7. September 1934 dr« Gründung dieser Genossenschaft erfolgt i|t, wird zur Wahl des Geno,stn- schaftsvorstandes «ine Generalversammlung der Eenopen!chaits- mi den 3. Oktober 1935, 2 aus der Bürgermeisterei Rimbach Tagesordnung: 1. Wahl des Grenossenschaftsvorstandes. 2. Verschiedenes Es sind zu wählen: der Vorsteher; vier Beisitzer, zwei Stellvertreter der Beisitzer, sowie zwei Schiedsrichter und zwei Stellvertreter. Wählbar ist jedes Genossenschaftsmitglied, das nicht infolge einer Verurteilung unfähig zur Bekleidung öffentlicher Aemter ist. Die Wahl erfolgt nach absoluter Stimmenmehrheit auf drei Jahre. Die Wahlen der Vorsteher und der Beisitzer, der Stellvertreter sowie der Schiedsrichter und ihrer Stellvertreter erfolgen getrennt. Wird keine absolute Mehrheit erreicht, so erfolgt «ine engere Wahl zwischen denjenigen Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. Wenn kein Einwand aus der Versammlung erhoben wird, können die Wahlen auch durch Zuruf vorgenommen werden. Stimmberechtigt sind alle Besitzer der in die Entwässerung einbczogenen Grundstücke. L a u t e r b a ch , den 13. September 1935. Hessisches Kreisamt. I. V.: Kessel. Kreisamt Schotten Betr.: Bildung einer össcntlichen Massergenossenschast zur Entwässerung in den Fluren I, II, III und V der Gemarkung Wetterseld, Kreis Schotten. Bekanntmachung. Zur Wahl der nach dem Gesetz vom 30. Juli 1887, di« Bäche und die nicht ständig fliegenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899, erforderlichen Bevollmächtigten der beteiligten Grundstückseigentümer werden di« beteiligten Grundstückseigentümer der öffentlichen Wassergenossenschaft Wetterfeld aus Donnerstag, den 26. September 1935, nachmittags 4 Uhr,' in den Saal der Wirtschaft R e u si in Wetterfeld geladen. Die Nichterscheinenden und Nichtabstimmenden werden als mit der Wahl der Vertreter einverstanden betrachtet und später mit irgendwelchen Einwendungen nicht mehr gehört. Schotten, den 7. September 1935. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Denzer. Betr.: Das Fest der Deutschen Schule. An die Schulvorstände des Kreises. Das „Fest der Deutschen Schule" findet für all« Schulen am 2 2. September l. I. statt. ,Wo Schulgruppen^des VDA. vorhanden sind, übernehmen diese die Leitung des Festes.. Im übrigen sind die Schulleiter für die Durchführung verantwortlich/Es empfiehlt sich, mehrere Orte zu einem gemeinsamen Fest zusammenzufassen, um das Fest besonders wirksam zu gestalten^ Die Schulen haben an diesem Tage zu flaggen. Die Kreisleitung der NSDAP, hat ihre Unterstützung zu- gesagt. Berichte über die Durchführung des Festes sind von allen Schulvorständen spätestens zum 1. Oktober 1935 hier vorzulegen. Schotten, den 13. September 1935. Hessisches Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. M e u«r. Das Amtsverkündisungsblatt der Provinzialdirektion Gberhessen und der Kreisäniter Gießen, §riedberg, Bübingen, Lauterbach und Lchotten erscheint nach Bedarf, wir bitten die klmtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen. SberheWrhe TaMeiilmg. anberaumt.