Woche vom bis................................................ Jahrgang veröffentlicht in Oer »Oberheififchen Tageszeitung« Nr. vom Efö. Nummern Oer Bekanntmachungen Der amt! Jlr.1V V; I Betreffend: Ueberwachung der Aufzüge. 1 - - Bekantttmachüntz. ' Unter'^Bezügnahme" auf die SS 3, 13 und 15 der Auszugs- Verordnung vom 5. Mai 1930 (Reg.-Bl. S. 103) und die Strafandrohung des Gesetzes vom 3. April 1930 ,(Reg -M- S. 57) fordern wir die Bescher und Vermieter von Aufzügen hiermit auf, sie alsbald bei der Hessischen Dampsk«stelin,pektlon in Darmstadt anzumelden, so- weit dies noch nicht geichehen ist. Ferner, weisen wir daraus hin, daß die Absicht der Errichtung von Aufzugsanlagen bei der zuständigen Vaupolizeibehorde (in den Landgemeinden ber dem. Hessischen Hochbauamt in Gie-! tzen, in der Stadt Giegen ber dem Stadt. Hoch- und Tiefbauamt) und bei der Hess. Dampf- kestelinspektion anzuzeigen rst. Gießen, den 6. Mai 1935. Kreisamt Eiehen. 3, V.: Weber. Ortssatzung über die Erhebung einer Kanalbenutzungsgebühr in der Gemeinde Allertshausen. Auf Grund des Art. 21 der Hess. Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 wird auf Beschluß 1 des Eemeinderats und mit Ge-i nehmigung des Herrn Reichs-' statthalters in Hessen — Landesregierung «— Abteilung Ib, vorn 27. März 1935 zu Nr. 1b 17 613 für die Gemeinde Allertshausen folgende Ortssatzung erlassen: 8 1. Für alle gemäß der Polizeiverordnung betreffend die Entwässerung von Grundstücken in der Gemeinde Allertshausen vom 1. April 1935 an das Kanalnetz der Gemeinde ange- schlvssenen oder anzuschließenden Grundstücke ist von den Eigentümern, Eigenbesitzern oder Nießbrauchern ■ «ine jährliche Kanalbenutzungsgebühr an die Gemeindekasse zu zahlen. Mehrere hiernach Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ruht auf den Grund- stücken als dinglicheLastund Kelckättsiielle iiche Teil unterliegt der Zwangsbeitrei-1 bung wie die direkten Gemeindesteuern. § 2. Die Gebührenpflicht beginnt ’ mit dem Monat nach erfolgtem ' Anschluß. Die Kanalbenutzungs- ! gebühr ist in Zielen, fällig im > April und Oktober jeden Iah- 1 res zu zahlen. ■ § 3. Die Gebühren werden nach, Art. 108 der Hess. Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 festge- ( setzt. 5 § 4. s Diese Ortssatzung tritt mit t dem Tage ihrer Veröffentlichung z in Kraft. (3618 Arbeitsvergebung Nachstehende Herstellungsarbeiten der evangel. Kirche zu Holzhausen v. d. H. sollen im öffentlichen Wettbewerb auf Grund der Reichsverdingungs- ordnung vergeben werden: Dachdeckerarbeiten etwa 360 \ qm Ziegeldach und etwa 200 qm Schieferdach um- bzw. neu zu decken; (3616 Auheiiputz etwa 500 qm. Angebotsunterlagen werden hier abgegeben. Angebote sind bis zum 14. Mai 1935, 10 Uhr vormittags, in verschlossenem Umschläge hier einzureichen. Die Eröffnung findet im Beisein etwa erschienener Bieter statt. Hess. Hochbauamt Friedberg. Jagdverpachtung der Stadt Nidda Samstag, 25. Mai l. I., vormittags 10 Uhr, wird im Rathaussaale zu Ridda die Feld- und Waldjagd des Jagdbezirks Nidda, der 1376 Hektar Feld u. ' 80 Hektar Wald umfaßt, mit den zugelegten Schutzstreifen öffentlich meistbietend auf zwölf Jahre verpachtet. Die Dersteige- rungsbedingungen können bei uns «ingesehen werden. Der Zuschlag wird «rst erteilt, wenn der Pächter seine Zahlungsfähigkeit nachgewiesen hat. Nidda, den 2. Mai 1935. Der Jagdvorsteher. Philippi. (3612 Allertshausen, 14. April 1935. /Ule ßekanntm Hessische Bürgermeisterei Allertshausen. Schubach. f _________________ i " ” iöle »Oberheffifche Tageszeitung« Der amtliche Teil jJKreisanHjGießenj Nr. 12. . Betr.: Polizeioerordnung über den Straßenverkehr in der Gemeinde Lollar. Polizeioerordnung. Auf Grund der §§ 34 und . 36 der Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934, der Ausführungsanweisung hierzu vom 29. 9. 1934, des § 7 der Hess. Durchführungsverordnung zur Reichsstraßenverkehrsord- . nung vom 20. 12. 1934 sowie des Artikels 64 des Gesetzes betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung , Abteilung Ib vom 2. Mai 1935 zu Nr. Ib 25 854 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen: 8 1. Das Parken von Lastkraftwagen in der Hauptstraße zu Lollar zwischen der Gemeinde- apotheke, Hausnummer lO6Vto, bis zur Einmündung des Fricd- hofwegs in die Hauptstraße ist verboten. § 2. 10. Juli 1935 im Volksstaat i Hetzen zu vertreiben. ! 2. Der Nationalsozialistischen < Deutschen Arbeiterpartei — Reichsleitung München — , wurde die Erlaubnis erteilt: 1 a) 225 000 Losbriefe zu je 1 0.50 RM. der Arbeitsbeschaffungslotterie, Serie 1, < . in der Zeit vom 1. Juni 9 1935 bis 31. August 1935; 2 b) 140 000 Lose zu je 1.—RM. der Arbeitsbeschaffungslot- I terie, Serie 2, vom27.Äpril I 1935 ab, I int Volksstaat Hessen, zu' ver- ’ treiben. Bekanntmachung. Detr.: Eemeindefinanzstatistik; hier: die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der gemäß § 13 Absatz 2 der Verordnung über Finanzstatistik , vom 28. Februar 1931 (Reichsgesetzbl. I, S. 32) zu veröffentlichende Halbjahres-Aus- weis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Ober- Hessen int 2. Halbjahr des Rechnungsjahres 1934 liegt in der Zeit vom 17. d. M. bis einschl. 30. d. M. während der Dienststunden (8 bis 16 Uhr) auf der Registratur der Provinzialverwaltung Oberhessen zu Gießen, Hitlerwall 37, zu. jedermanns Einsicht 'offen. 1 < 1 < 5 t « < s' r S. 2 ■ Die Lumdabrücke int Zuge der Lumdastraße wird für Fahrzeuge jeder Art im Gesamtgewicht von über 5,5 Tonnen gesperrt. § 3. Die Schur wird für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt. § 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. 8 5. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tag« der Verkündigung int Amtsverkünbigungs- blatt in Kraft. Die PotizeiverordnunHen vom kT? Dezember 1928'und 22. September 1931 sind aufgehoben. Meßen,"den 9. Mai 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: gez. Grein. Gießen, den 13. Mai 1935. Provinzialdirektion Oberhessen. Klostermann. Dienstnachrichten. Wilhelm Schwalb aus Beuern wurde zum Feldschützen für die Gemeinde Beuern bestellt und verpflichtet. Otto ^F r i tz aus Bettenhausen wurde zum Feldschlltzen für die Gemeinde Bettenhausen bestellt' und verpflichtet. Auf Grund 'der Reichsver- dingungsordnung sollen int öffentlichen Wettbewerb verüben werden: ' Für Verbreiterung, Kurvenregulierung und Vorprofilierung auf der Prooinzialstraße Treis—Allendors a. d. Lda.: Die Lieferung von: I a r< sc b s' L e a I v Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen Am 15. April waren sämtliche Kreise seuchenfrei. 1. Der Bürgermeisterei Beerfelden wurde die Erlaubnis erteilt, 15 000 Lose zu je 1 RM. anläßl. des. Beerfelder Pferde-, Fohlen-, Fasel-, Ziegen- und Zuchtviehmarktes zur Ausspielung von Gegenständen in der Zeit vom 26. April 1935 bis 2100, cbm Stücksteinen, 1000 cbm Walzschotter, 100 cbm Vasaltsplitt, 400cbm Schlämmsand, 28 m Zementrohre, Die Ausführung von: 1050 cbm Erdabhub, 400 qm Fahrbahnaufbruch, 7150 qm Stllckbau, 10 500 qm Vorprofilierung, 400 . Fuhrwerksstunden, 4 Querdurchlässen, sowie 3600 qm Gräben- und Bankettregulierung. Angebotsvordrucke. sind, soweit Vorrat reicht, ab Montag, den 13. d. M., nur vormittags, auf unserem Büro, Gießen, Hitlerwall 371, erhältlich, woselbst die Bedingungen fl b c e r fl Der amtliche Teil Kreisamt Gießen Nr. 4. Abteilg. Ib (Gesundheitswesen). Anweisung zur Ausführung der viehseuchenpolizeilichen Änordnung zum Schutze gegen das seuchenhaste Verkalben (Vang-Infektion) der Rinder vom 23. März 1935 (Hess. Reg.-Vl. Nr. 6 S. 53). Vom 4. Mai 1935. Zu 8 1. Die Blutentnahme ist in der Regel vor dem Auftrieb auf Gemeinschastsweiden am Standort der Tiere durchzuführen. In besonders gelagerten Ein- zelfällen können die erforderlichen Blutproben ausnahmsweise auch beim Auftrieb, jedoch vor der Zulassung zur Weide, durch den zuständigen Weide- tierarzt entnommen werden. Diese Rinder müssen aber bis zum Vekanntwerden des Ergebnisses der Blutuntersuchung von den bereits untersuchten und abortusfrei befundenen Rindern . abgesondert und in einem geeigneten Raum aufgestellt bleiben. Es ist darnach dem Ermessen des beamteten Tierarztes überlassen, ob etwa positiv reagierende Tiere auf einer abgesonderten Koppel der Gemeinschaftsweide untergebracht werden können oder an die Eigentümer zurückzuschicken find. Zu 8 2. Allen zum Decken ftemder Muttertiere aufgestellten Bullen sind jährlich mindestens einmal Blutproben zur serologischen Untersuchung auf Abortus-Jn- ftktion durch den beamteten Tierarzt zu entnehmen. ■i Zu 8 3. Die Tierärzte haben sich > rechtzeitig vor der Blutentnahme mit dem Vetcrinärunter- suchungsamt in Gießen zwecks Anweisung und Ueberlatzen der Blutröhrchen usw. in Verbindung zu setzen. Zu 8 4. Die Anwendung einer Impfung mit lebenden Kulturen kann nur ausnahmsweise zur Verhütung schwerster wirtschaft- licher Schäden in akut.verseuchten Beständen (mindestens 30 Prozent Vcrkalbefälle, berechnet auf das Jahr) von der Landesregierung genehmigt werden. Zu 8 5. Der Nachweis der serologischen Abortus-Freiheit aller zum Verkauf gestellten Zuchtrinder ist durch amtstierärztliche Be- scheinigungen zu erbringen, dis nicht länger als vier Wochen zurückliegen dürfen. Zu 8 7. Vis auf weiteres wird im Benehmen mit der hessischen Tierärztekammer an Gebühren erhoben: für die Blutentnahme je . . . 1.— RM. für die serologische Untersuchung je 0.50 RM. zusammen 1.50 RM. Dieser Betrag wird gleichzeitig mit dem Weidegeld erhoben und an das Veterinäruntersuchungsamt in Gießen ab- gesllhrt; von dort erfolgt dann die Verrechnung mit den Tierärzten. Außerdem hat der Tierarzt, falls er die Blutentnahme am Standort nicht mit einer anderen tierärztlichen Verrichtung in demselben Gehöft verbinden kann, unmittelbaren Anspruch auf die tarifmäßige Mindestgebühr für einen Gelegenhcitsbesuch. Darmstadt, den 4. Mai 1935. Sprenger. Betreffend: Turnunterricht in den Schulen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Der amtliche Teil | Kyeisamt Gießen Ober-Widdersheim öffentlich (Kreis Büdingen) fetzt. , § 4. Diese Ortssatzung tritt mit (3618 in Kraft. wiesen hat. : ■(3622 Der Jagdvorsteher. Müller. I. V.: Weber. sollte (3612 Philippi. , ■ Straße- stets | leiprogramm ,nwoche Giesset» is «w «->. Idgarten - Ruf 2145 - 2146 u. mehrere Wagen zu verkaufen. G l - b e ll, Mühlstraße 18. mkfurt veiburg (251) <9irffd?ein o ro. ii91 Rn Ruguft Jacobi Dar«sta8^. Lenden Sie mir Kostenlos eine Versucht» pac6ung Burnus ■ Nam-...... MÄ4 ©rf----—...... .„„„m' Allertshausen, 14. April 1935. Hessische Bürgermeisterei Allertshausen. Schubach. DemBodentei, demBoderMuh. zumBohnetn Jagdverpachtung der Stadt Nidda Samstag, 25. Mai l. I., vormittags 10 Uhr, wird im Rathaussaale zu. Nidda die Feld- und Waldjagd des Jagdbezirks Nidda, der 1376 Hektar Feld u. 80 Hektar Wald umfaßt, mit den zugelegten Schutzstreifen öffentlich meistbietend auf zwölf Jahre verpachtet. Die Versteigerungsbedingungen können bei uns eingesehen werden. Der Zuschlag wird erst erteilt, wenn der Pächter seine Zahlungsfähigkeit nachgewiesen hat. . Nidda, den 2. Mai 1935. Der Jagdvorsteher. haus zu meistbietend versteigert werden. . Versteigerungsbedingungen liegen auf dem Geschäftszimmer der Bürgermeisterei offen, • woselbst auch näher« Auskunft erteilt werden kann. Die Pachtzeit beträgt neun. Jahre. Der Zuschlag wird erst dann erteilt, wenn . der Steigerer seine Zahlungsfähigkeit nachge- Nachstehende Hersiellungs arbeiten der evangel. Kirche zu Holzhausen v. d. H. sollen im öffentlichen Wettbewerb aus Grund der Reichsverdingungs- ordnung vergeben werden: Dachdeckerarbeiten etwa 360 qm Ziegeldach und etwa 200 qm Schieferdach um- bzw. neu zu decken; (3616 Außenputz etwa 500 qm. Angebotsunterlagen werden hier abgegeben. Angebote find bis zum 14. Mai 1935, 10 Uhr vormittags, in verfchloffenem Umschläge hier einzureichen/ Dm Eröffnung findet im Beisein etwa erschienener Bieter statt. Hess. Hochbauamt Friedberg. f ' Nr. 1L Betressend: Ueberwachung der , Aufzjige. XEMUIMchlMg.---°" teigen nverkaufen Mi rtf.»5Rcgts. Kbg« - Dazw. 6.45: - 810: Statt, pauie. —* 9.00: lachr. — 9.15: . . Dein Erden- • X): Nachrichten, irbericht a. d. : Prakt. Rat- 11.00: Werbe- 11,45: Sozial- bet Walz. —• msil. — Dazw. Bett Nachr. —1 JO: Zeit. Mtt- - 14.45: Sen» r u. Koblenz: .: 1. (15.15): omel'ia Goethe, n Tische sichen, i. imer. — 16.30: Ausstellung im 15: Wmn man luhreichez Znne- i: Nachmittags-- Der „Grobia- n. Bon Heinrich ächt. — 18.55: igskonzett. — I.: Tagessmeeel. icrt. — 21.00: ti> der Zundet- :r Zundekbrüder. von Hebel. ■— Zeit, Nachr. — - 22.25: Dr. aMchen Rund-- Svortfchan der llnterhaltungs- Nachtkonzert bes- Nachtmusik. ist praktisch zu Hause die Wäsche lt viele Wege ersparen h dadurch. Wäsche- n mit 2 und 3 Walzen ;h solche für den Tisch ;hr billig bei § 3. ■ Die Gebühren werden -nach Art. 108 der Hess. Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 festge- luitrtuu nur RM. 188.—7 schon für 7.90 monatlich Alleinverkauf Niederhausen 8 Ck* Bahnhofstraße gegenüber Hotel Sdiütgk | Jagdverpachtung Am 25. Mai 1935, vormittags 11 Uhr, soll die Feld- und Waldjagd der Gemeinden Ober- Widdersheim, Grund - Schwalheim und Unter-Widdersheim mir"SÄäg6noö2'5 Unter Bezugnahme auf die 88 3, 13 und 15 der Aufzugs- or dnung vom 5. Mai 1930 l-^-Bl. S. 103) und die Strafandrohung des Gesetzes vom 3. April 1930 (Reg.-Bl. S. 57) fordern wir die Besttzer und Vermieter von Aufzügen hiermit auf, sie alsbald bei der Hessischen Dampfksielinspektlon ________ in Darmstadt onzumeldeG so- tl