Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten. Beilage der Ob er hessischen Tageszeitung — Gießen, 12. Oktober 1935. Kreisamt Gießen Nr. 54. K Bekanntmachung, die Einsuhr von Bieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 4. Oktober 1935. Der Regierungsbezirk Schleswig, der bayerische Regierungsbezirk Schwaben, die württembergischen Kreise Jagstkreis . und Donaukreis, der Landesteil Lübeck in Oldenburg sowie das Landesgebiet Lübeck gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Vl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.- Blatt S. 91). Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften. Die Bekanntmachung vom 13. Mai 1935 sowie die ergänzenden Bekanntmachungen vom 8. und 29. Juni 1935 sind hiermit aufgehoben. Darmstadt, den 4. Oktober 1935. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —« 3. Sß.: Reiner. Abteilung le Bekanntmachung, bctressend den Ankauf von volljährigen Pferden für den Truppendienst im Herbst 1935. Vom 5. Oktober 1935. Die mit der Bekanntmachung, betreffend den Ankauf von volljährigen Pferden für den Truppendienst im Herbst 1935 vom 6. August 1935 (Anzeiger der Hessischen Landesregierung Nr. 79 vom 9. August 1935) angekündigten Märkte finden wie folgt statt: »Am 16. Oktober 1935, vormittags 11 Uhr, in Alzey auf jsem Städtischen Viehhof; am 17. -Oktober 1935, vormittags 9 Uhr, in Darmstadt auf dem Pferdemarktplatz, Holzhofallee Nr. 32; am 24. Oktober 1935, vormittags 11 Uhr, in Staufenberg, Kreis Gießen, am Slldausgang des Ortes auf der Straße nach Dnubringen; am 25. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr, in Alsfeld auf dem. Lindenmarkt. z ' Darmstadt, den 5. Oktober 1935. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Bekanntmachung, die viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Untersuchung ausländischer Trockenhäute aus Milzbrand vom 20. Februar 1935 betretend. Vom 26. September 1935. Die v ieh se u che n p ol ize i l i che Anordnung über die Untersuchung ausländischer Trockenhäute auf Milzbrand vom 20. Februar 1935 (Reg.-Vl: S. 28) tritt bis auf weiteres nicht in Kraft. Darmstadt, den" 26. September 1935. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — In Vertretung: Reiner. Dienstnachrichten. Heinrich Schneider, Philipp Wagner, Friedrich Lich II..und Karl Höchst wurden als Wiesenvorstandsmitglie- der und Philipp Rabenau II. und Johann Friedrich L r ch als stellvertretende Wiesenvorstandsmitglieder für die Gemeinde Logdorf ernannt und verpflichtet. Adolf Sommerla.dsaus Wieseck wurde zum Nachtwächter für die Gemeinde Wieseck bestellt und verpflichtet. Wilhelm Alles III. von Erllningen ist zum Kirchenrechner der «vgl. Kirchengemeinde Erüningen ernannt und ver- pflichtet worden. " Kreisamt Lauterbach Nr. 83. Dienstnachrichten. ■ August Schönhals zu Reuters ist zum Bürgermeister der Gemeinde Reuters ernannt, verpflichtet und in den Dienst eingewiesen worden. Nr. 84. Bekanntmachung. Die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 4. Oktober 1935. Der Regierungsbezirk Schleswig, der bayerische Regierungsbezirk Schwaben, die württembergischen Kreise Jagstkreis und Donaukreis, der Landesteil Lübeck in Oldenburg sowie das Landesgebiet Lübeck gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.- Vlatt S. 91). Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingesührte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften. Die Bekanntmachung vom 13. Mai 1935 sowie die ergänzenden Bekanntmachungen vom 8. und 29. Juni 1935 find hiermit ausgehoben. D a r m st a d t, den 4. Oktober 1935. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — I. V. gez.: Reiner. Lauterbach, den 8. Oktober 1935. Betreffend: wie oben. An die Bürgermeistereien und Eendarmcricstationcn des Kreises. Wir weisen Sie auf die vorstehende Bekanntmachung hin und beauftragen Sie mit schärfster Durchführung der Vestim- mungen. Sämtliche früheren Bekanntmachungen über verseuchte Gebiete find aufgehoben. Hessisches Kreisamt Lauterbach. I.V.: Kessel. , Nr. 85. Abtlg. le. Bekanntmachung. Bctressend: Den Ankauf von volljährigen Pferden für den Truppendienst im Herbst 1935. Vom 5. Oktober 1935. Die mit der Bekanntmachung betreffend den Ankauf von volljährigen Pferden für den Truppendienst im Herbst 1935 vom 6. August 1935 (Anzeiger der Hessischen Landesregierung Nr. 79 vom 9. August 1935) angekündigten Märkte finden wie folgt statt: Am 16. Oktober 1935, vormittags 11 Uhr, in Alzey auf dem Städtischen Viehhof; am 17. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr, in Darmstadt auf dem Pferdemarktplatz, Holzhofallee Nr. 32; am 24. Oktober 1935, vormittags 11 Uhr, in Staufenberg, Kreis Gießen, am Slldausgang des Ortes auf der Straße nach Daubringen; am 25. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr, in Alsfeld auf dem Lindenmarkt. Darmstadt, den 5. Oktober 1935. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —«