Woche vom bis veröffentlicht in der »Oberheffiichen Tageszeitung« vom.....................................................- Nr. Jahrgang £f0. Nummern der ßckanntmachungen " '* - —VC -r- - — — v ■—r .. . . .r ________ Kreisamt Gießen Bekanntmachung. von die Umleitung erfolgt aus Richtung Gießen über Schiffenberg und aus Richtung Steinberg über Leihgestern. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 5. April 1935. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. mutigen: 1 1. Bis zum 27. Mai einschließlich ist die Einfuhr von Kirschen aus ganz Deutschland ‘ frei und an keine besonderen Bedingungen gebunden. 2. In der Zeit vom 28. Mai : bis 26. Juni einschließlich ist die Einfuhr nur gestattet, wenn jebe Sendung von einem Ursprungszeugnis der Gemeindebehörde . begleitet ist, in dem das Land und der Ort, wo hie. Kirschen gewachsen sind, angegeben sind. . 3. Vom 27. Juni ab ist die Einfuhr nur gestattet, wenn jeder Sendung . außer dem vorbezeichneten Ursprungszeugnis noch eine- Bescheinigung des amtlichen Pflanzenschutzdienstes nach vorgeschriebenem Muster beigegeben ist, des Inhaltes, daß d'ie in der «endung enthaltenen Kirschen nicht an einem Orte gewachsen sind, der südlich des 53. Breitengrades oder in Ostpreußen gelegen ist. Da das Land Hessen südlich des 53. Breitengrades liegt, kommt eine Ausfuhr' von Kirschen aus Hessen nach England nach dem 26. Juni nicht mehr tn Frage. Sendungen, denen die vor- geschriebenen 'Zeugnisse nicht beigefügt sind, werden von der Einfuhr zurückgewiesen. Sämtliche Sendungen werden von dem englischen Pflanzenschutz- ' dtenst auf Befall mit der I Kirschfliegenmade untersucht. Bet Feststellungen von befalle- | nen Sendungen kann die Einfuhr sofort gesperrt werden. Die Ursprungszeugnisse der Eemein- ven sind einheitlich nach nachstehendem Muster auszultellen. Darmstadt, den 3. April 1935. Abteilung le. 3- A.: Dr. Wagner. Ursprungszeugnis der Gemeindebehörde. Betr.: Die Ausstellung von Duplikatarbeitsbüchern. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen bis spätestens 1. Mai 1935 Ihrem Bericht darüber entgegen, ob und gegebenenfalls wieviel Duplikät- arbeitsbllcher von * 1 Ihnen im Rj. 1934 ausgestellt und welche Beträge dafür vereinnahmt worden sind. Fehlbericht ist nicht erforderlich. Gießen, den 8. April 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Weber. Nr. 4. Abteilung le. Bekanntmachung über die Einfuhr von Kirschen von Deutschland nach England. Vom 3. April 1935. Wegen Ausführung Straßenbauarbeiten wird Provinzialstraße „Gießen — Steinberg« vom 15. A p r i l 19 3 5 ab für jeglichen Verkehr gesperrt. zeichneten Sendung Kirschen im Lande ........... Provinz............. und zwar in der Gemeinde. .' gewachsen ist. Beschreibung der Sendung: 1. Zahl der Packungen..... 2. Art der Verpackung 3. Kennzeichen der Packung. . (Name oder Kontrollnüm- mer des Erzeugers) 4. Gesamtgewicht der Sendung Datum ' ;Unterschrift d. Gememde- **# behörde . . .. . Siegel Nach Mitteilung der englischen Regierung gelten für die Einfuhr von Kirschen aus .... Deutschland nach. England im " Jahre 1935 folgende Bestim- Hiermit wird bescheinigt, daß der Inhalt der nachstehend be- Nr. 5. Betr.: Polizeiverordnung über den Krastfahrzeugverkehr in der Gemeinde Lich. Polizeiverorönung Auf Grund der §§ 31 u. 36 der Relchsstraßenverkehrsord- nung vom 28. Mai 1934, der Ausführungsanweisung hierzu vom 29. 9. 1934, des § 7 der Hessischen Durchführungsverord- I nung zur Reichsstraßenverkehrs- j ownung vom 20. 12. 1934 so- ' mte des Artikels 64 des Ge- 1 feijes, betr. die innere Derwal- • tung_ und die Vertretung der ! Kreise und Provinzen vom ' 8.. Juli 1911 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung i und der Ortspolizeibehörde mit : Genehmigung des Herrn Reichs- - statthalters in Hessen — Lan- ! desregierung — Abteilung 1b ' vom 3. April 1935 zu Nr. Ib 22 761, die nachstehende Polizei- ■ Verordnung erlassen: § 1. Die Kirchgasie wird für 1 Kraftsahrzeuge aller Art gesperrt. ä » . ' § 2. Dte Hintergasse und die Straße am Wall werden für . den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen gesperrt. § 3. Dw Kirchhofgasse wird für Kraftfahrzeuge von mehr als : 2,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. § 4. Zuwiderhandlungen gegen ' diese Polizeiverordnung wer- , den mit Geldstrafe bis zu 150 । RM. oder mit Haft bestraft. 1 § S. . Die Polizeiverordnung tritt ; mtt dem Tage der Veröffent- ■ lichung im Amtsverkündigungs- * blatt in Kraft. Gleichzeitig wird die Polizeiverordnung vom 14. Septem- ! ber 1931 aufgehoben. i Eießen, den 9. April 1935. < Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Grein. Wilhelm Ludwig Langs- : dorf aus Albach wurde auf < die Dauer von sechs Jahren zum Beigeordneten der Gemeinde Albach ernannt und verpflichtet. (3271 Alle ßekanntmadwngen gehören in Oie »Oberheffifdie Tageszeitung«