Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen . Jir. 11 ' Erscheint Dienstag und Freitag lü.^iärj Nur durch die Post zu beziehen. 1935 Inhaltsübersicht: Saargebiet. — Straßensperre. — Die Auslösung der selbständigen Geinarkung Hos-Güll. — Ehrenkreuze. — Die IV. Olympischen Winterspiele 1936. — Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. — Kinderzuschläge. — Schau der deutschen Berufserziehung Mainz. — Schulbesuchsoersicherung. — Dienstnachrichten. Zu Nr. H. R. 226. Dalmstadt, 27. Februar. Betr.: Saargebiet. Der Hessische Staatsminister an alle unterstellten Behörden. Solange das Saargebiet vom übrigen Reich abgetrennt war, mußte der amtliche Schristverkehr mit den Behörden des Saargebiets durch die Hand des Oberpräsidenten der Rheinprovinz als Reichskommissar für die Uebergabe des Saargebiets in Koblenz geleitet werden. Dieser Zustand findet mit der Rückgliederung des Saarlandes am 1. März d. I. fein Ende. Bon diesem Zeitpunkt ab vollzieht sich der amtliche Schriftverkehr mit den Behörden des Saarlandes wieder unmittelbar in gleicher Weise wie mit Behörden in anderen Teilen des Reichs. Jung. Bekanntmachung. 's- Betr.: Straßensperre. Wegen Ausführung von Wasferleikungsarbeiten wird die Provinzial- ftrahe .Ortsdurchfahrt Utphe" im Zuge der Straße Gießen—Gelnhausen V- vom 11. bis 16. März 1935 für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Kreuz Treis-Horloff—Bellersheim—Wohn- bach—-Wölfersheim oder Berstadt und umgekehrt. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 7. März 1935. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung. Betr.: Straßensperre-Aushebung. Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Ortsdurchfahrt Utphe im Zuge der Provinzialstraße Gießen—Gelnhausen kommt wegen Eintritt starken Frostes nicht zur Ausführung. Gießen, den 11. März 1935.’ Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung. Betr.: Die Auslösung der selbständigen Gemarkung Hof-Güll. Der Eigentümer der selbständigen Gemarkung Hof-Güll, Fürst zu Solms-Braunfels, hat deren Auflösung beantragt. Der Herr Hessische Staatsminister hat die Auflösung mit Wirkung vom 1. April 1935 ab genehmigt. Die die Gemarkung bildenden Grundstücke wurden aufgeteilt unter die Gemarkungen Dqrf-Güll, Muschenheim, Trais-Münzenberg und Eberstadt. Gießen, den 25. Februar 1935. Kreisamt Gießen. I. Ä.: Dr. Schönhal s. ' Bekanntmachung. Betr.: Ehrenkreuze. j: Es wird darauf hingewiesen, daß die Frist für die Antragstellung auf j Verleihung der Ehrenkreuze am 31. d. 2H. abläuft und alle nach diestrst - Termin etwa eingehenden Anträge der Ablehnung verfallen. Die Bürgermeistereien werden angewiesen, dies ortsüblich bekannt- l machen zu lassen. Gießen, den 9. März 1935. < Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals. Bekanntmachung. Betr.: Die IV. Olympischen Winterspiele 1936. Auf Grund des § 1 des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 — RGBl. I S. 1086 — und der hierzu ergangenen Durchsührungs- Verordnung vom 14. Dezember 1934 — RGBl. I S. 1250 — hat der Herr Reichs- und Preußische Minister des Innern dem Organisationskomitee für die IV. Olympischen Winterspiele 1936 unter Vorbehalt jeder- zeitigen Widerrufs die Genehmigung zur Sammlung von Geldspenden durch Verkauf eines Werbeabzeichens zum Preise von 1 Mark a) in Garmisch-Partenkirchen, b) bei großen sportlichen Veranstaltungen und Ausstellungen sowie innerhalb der Sportverbände des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1935 erteilt. Gießen, den 11. März 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens 20. März entgegen. Fehlbericht nicht erforderlich. Gießen, den 8. März 1935. Kreisschulamt Gießen. I. V.: N e b e l i n g. Betr.: Kinderzuschläge. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben (Ueberdruck) vom 6. Juni 1932 werden Sie beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die dort geforderten Nachweise auch in diesem Jahre, und zwar bis spätestens 10. Mai 1935 uns vorgelegt werden. Gießen, den 8. März 1935. Kreisjchulamt Gießen. 3. 33.: N e b e l i n g. Betr.: Schau der deutschen Berufserziehung Mainz. Au die Schulvorstände der Orte mit Berufsschulen. Wir ersuchen Sie um umgehende Mitteilung (bis spätestens 14. März 1935), was Sie an Ausstellungsmaterial bereitgestellt haben und für die im Lause des Sommers zu veranstaltende Ausstellung „Schau der deutschen Berufserziehung" zur Verfügung stellen können. Gießen, den 9. März 1935. Kreisschulamt Gießen. I. V.: N e b e l i n g. Betr.: Schulbesuchsversicherung. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Eine an uns gerichtete Anfrage gibt uns Veranlassung, darauf Hinzumeisen, daß die an Luftschutzübungen in den Schulen teilnehmenden Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Schulbesuchsversicherungsvertrages Versicherungsschutz genießen. Gießen, den 9. Mürz 1935. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebel in g. Dienstnachrichten des Krcisamts. Ferdinand Löbrich ll. zu Eberskadi ist zum Rechner der evangelischen Kirchengemeinde Eberstadt bestellt und verpflichtet worden. Abteilung Ib (Innere Verwaltung). 1. Der Deutschen Bergwacht, München, ist die Erlaubnis erteilt worden, 10 000 Losbriefe zu je 0,50 RM. der Losbrief-Geldlotterie zugunsten der Deutschen Bergwacht, in der Zeit vom 2. Mai bis 3. August 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben; 2. dem Jnvalidendank für Sachsen, Sächsische Staatslotterieeinnahme, Dresden, ist die Erlaubnis erteilt worden, 2000 Doppellose zu je 1 RM. ober 4000 Einzellose zu je 0,50 RM. der 8. Wohlfahrtsgeldlotterie für Altershilfe in der Zeit vom 23. Februar bis 23. März 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben; 3. dem Münsterbauverein Ueberlingen (Bodensee) ist die Erlaubnis erteilt worden, 2000 Doppellose zu 1 RM. oder 4000 Einzellose zu je 0,50 RM. der 24. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters zu Ueberlingen in der Zeit vom 23. Februar bis 9. August 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben; 4. der Kreisbauernschaft Mannheim, Abt. Mannheim (ehern. Landw. Bezirksverein Mannheim) in Mannheim ist die Erlaubnis erteilt worden, 5000 Lose zu je 1 RM. der Mannheimer Maimarktlotterie litt der Zeit vom 27. Februar bis 14. Mai 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben; 5. der Bürgermeisterei Herbstein ist die Erlaubnis erteilt worden, zur Förderung des Frühjahrsmarktes in Herbstein am 11. Juni 1935 eine Ausspielung von Gegenständen, bei der 3000 Lose zu je 0,50 RM. zur Ausspielung gelangen, in der Zeit vom 23. Februar bis 11. Juni 1935 in der Provinz Oberhessen zu veranstalten. Druck der Brübl'schen A nivers i tä t s . Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Giehen