flmtsverkimdisulMn des Kreisamtes Gießen bis Woche vom Jahrgang veröffentlicht in der »Oberheffifchen Tageszeitung« £ vom........................................................................Nr................................................. £f0. Nummern der Bekanntmachungen T' - ■■■■ .■ ■■ .... .. „ I-'■ ■ » -5 ■ ............. Der amtliche Teil Kreisamt Gießen Nr. 23. Betreffend: Behandlung der Kugelstechapparate. An die Bürgermeistereinen und die Gendarmeriestationen des Kreises. Verschiedene Zweifel, die in der letzten Zeit über die Zu- • lässigkeit und die Behandlung der sogen. Kugelstechapparate („Trumpf", „Primosa" usw.) ■/ . aufgetaucht sind, geben Beran- lassung. auf Nachstehendes hin- < zuweisen: Die genannten Apparate fal- len nicht unter den § 33 d der 2 Gewerbeordnung und die hier- 2"' zu ergangene Ausführungsver- t .. ordnung vom 25. Juni 1934. Diese Vorschriften beziehen sich nur auf solche Spieleinrichtungen, bei denen lediglich die Auslösung des Spielvorgangs ' 2 ■ auf mechanischem Wege erfolgt, während der Ablauf des Spiels .2- ■ der Beeinflussung durch die Geschicklichkeit des Spielers unter. 2 . liegt. Da die Tätigkeit des Spielers bei den Kugelstechapparaten sich in dem Ausstechen der Kugel erschöpft und : ihm irgendein Einfluß auf die -2* 1— Gewinnmöglichkeit (die Farbe der erscheinenden Kugel) nicht ’ gegeben ist, sind die Kugelstech- apparate als Glücksspiele gemäß § 284 StGB, zu behandeln. Das Aufstellen derartiger Apparate ist daher unzu- ; 2 lässig und strafbar, wenn es , nicht mit polizeilicher ’< Genehmigung erfolgt. Um eine einheitliche Behandlung für das gesamte Landes- , > gebiet zu gewährleisten, hat der Herr Reichsstatthalter in Hessen 1 — Landesregierung — Abtei- < lung la folgendes angeordnet: / i. Die nach obigen Ausführungen erforderliche polizeiliche Genehmigung zur Aufstellung und Benutzung von Kugelstech- s' Automaten wird für das ge- sarnte Landesgebiet unter fol- ' «genden Bedingungen erteilt; I a) Es dürfen nur solche Apparate benutzt werden, bei denen vor Zahlung des Einsatzes die die Ware bezeichnende Kugel sichtbar ist. b) Für jede Zahlung muß , Ware gegeben werden, deren Kleinhandelswert mindestens der geleisteten Zahlung entspricht. c) Nur gleichartige Ware darf angeboten werden. d) Die angebotenen Waren müssen mit Wertangabe aus einem Verzeichnis ersichtlich sein. e) Der Einsatz darf 0.10 RM. , nicht übersteigen. k) Die Aufstellung der Apparate und ihre Benutzung ist nur in geschloffenen Räu- . men, in denen auch sonst gleichartige Ware angeboten wird, gestattet. Die Aufstellung auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Vergnügungsplätzen ist untersagt. g) Kinder und Personen, bei denen die freie Willensbildung durch Genuß geistiger Getränke oder aus anderen Gründen beeinträchtigt ist, sind von der Benutzung der Apparate ausgeschlossen. h) Zeder Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen hat die sofortige Einziehung der Apparate und die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge. i) Eine Abschrift dieser Bedingungen ist mit dem unter Buchstabe d) genannten Warenverzeichnis bei jedem Apparat deutlich sichtbar anzubringen. k) Für jede Kugel muß die in dem Verzeichnis (Buchstabe d) angegebene Ware ausgehändigt werden. Es ist verboten, für mehrere Kugeln eine dem Gesamt- • : wert dieser Kugeln entsprechende, aus dem Verzeichnis ersichtliche ober eine andere War« zu liefern. 1) Bei Apparaten, die zur Förderung des Absatzes von Fleischwaren ausgestellt sind und die vorstehenden Bedingungen erfüllen, darf der Einsatz (Buchst, e) 0.20 RM. betragen. 2. Sind die vorstehend angeführten Bedingungen erfüllt/ so ist die Aufstellung und Benutzung der Apparate zu dulden. Einer besonderen ortspolizeilichen Genehmigung bedarf eg in diesem Falle nicht mehr. 3. Für eine Stempelerhebung liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor. Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmeriöbeamten wollen hiernach verfahren und die Einhaltung der oben aufgeführten Bedingungen streng überwachen. Gießen, den 6. Juni 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Weber. Straßensperre Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Gleisumbauarbeiten am Bahnhof Echzell wird die Provin- zialstraße Echzell—Bisses am 21. und 22. Juni d. I. für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Grundschwalheim. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Bekanntmachung. Wegen Ausführung der Reichsautobahn wird die Provinzialstraße Ober-Nosbach — Köppern (Landesgrenze) an der Kreuzungsstelle mit der Reichsautobahn auf die Dauer von etwa 6 Wochen halbseitig gesperrt. (4675 Die auf gestellten Warnungstafeln sind zu beachten. I Alle ßekanntmadiungen gehören in Oie »Oberheffifdie Tageszeitung« Sonntag, 16 Der amtliche Teil ficreisämtGießen stelle. 3 Der amtliche Teil Kreisamt Gießen Der amtliche Te Kreisamt Gießen E3 t I di Co. Betr.: Eemeindefinanzstatistik; intt 9 hier: Ausweis Uber die Einnahmen und Ausgaben des n Anmerkung. Die in der vom 18. Juni erschienen« 9 r 9 a <4 T ta G- P Tz f! 2 li n Nr. Be- Dienstnachrichten. Peter Dörr, Heinr. Löchel und Rudolf Theiß aus Wei- tershain wurden als Ehrenfeld- chllßen für die Gemeinde Wei- tershain verpflichtet. Johann Philipp Schwalb aus Albach wurde zum Feld- chüßen für die Gemeinde Albach bestellt und verpflichtet. Bekanntmachung. Der gemäß § 23 Abs. 3 der Verordnung über die Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (Reichsgesetzbl. I 6. 32) zu vcr- öffesttlichende Halbiahresaus- weis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1934 Rj. liegt in der Zeit von Mittwoch, den Unbemittelte werden unentgeltlich beraten. Gießen, den 13. Juni 1935 Krersamt Gießen (Kreisfür- iorgeamt. I. V.: Grein- Vetr.: Wie oben. An die Bürgermcistcreien und Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, Vor- Itepenbcs -Ortsüblich bef-nnnt ZU machen, Interessenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Gießen, den 13. Juni 1935 Kreisamt Gießen (Kreisfür- sorgeamt. I. V.: Grein. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen Am 1. Juni waren sämtlich« Kreise seuchenfrei. Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1934 Rj. Zitzen, den 13. Juni 1935. Krersamt Gießen. I. P. Grein. 1 Name der Genossenschaft: „Wassergenossenschaft Bersrod". 2.i Sitz derselben: Bersrod. 3. lhegenstand des Unternehmens ^Entwässerung der Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod. 4. Di« von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden unter der Bezeichnung „Wassergenossenschaft Bersrod" in dem Amts- verkllndigungsblatt des Kreises . Alles aus diesem Gebiets- teil nach Hessen eingrführt« Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach ebenfalls fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der g«. nannten Anordnung gegebenen Vorschriften. (4789 Darmstadt, den 8. Juni 1935. Der Neichsstatthalter in Hessen! — Landesregierung — Sprenger. 19- Juni 1935 bis Dienstag, den 25. ^uni 1935 einschl. während der, Dienststunden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jedermanns Einsicht offen. Gießen, den 14. Juni 1935. Kreisamt Gießen. 3- V.: Dr. Schönhals. Nr. 25. Abteilung II. Zu Nr. II/IV. 23 951. Darmstadt, 5. Juni 1935. Betr.; Fortbildungslehrgang für Handarbeitslehrerinnen. An di« Direktionen der Studienanstalten und Lyzeen und die Kreis- und Stadtschulämter. Vom 4. bis 24. August findet in Darmstadt «in Fortbildungslehrgang für Handarbeitslehrerinnen bzw. Anwärterinnen statt, bei dem neben d«r allgemeinen Weiterbildung in handwerklicher Arbeit auch alle handwerklichen Volkstechniken teils erlernt, teils vertieft werden sollen. Für die Unterbringung und Verpflegung, die gemeinschaft- ilch erfolgen und für die Teilnahme wird ein llnkostenbeitrag von 30 RM. erhoben. Auslagen für Besichtigungsfahrten sind nicht eingeschlossen. , Die Meldungen sind bis spätestens 25. Juni einzureichen. Erforderlicher Urlaub ist zu gewähren, doch dürfen keine Vertretungsunkosten entstehen. Für die Einberufung er- SW besonderes Schreiben. kanntmachung des Kreisamtes ist mit der Nr. 24a .zu versehen. Dienstnachrichten. Heinr. Schwarz aus Trohe wurde zum Ehreufeldschützen für die Gemeind« Trohe bestellt und verpflichtet Nr. 24. Betreffend: Durchführung der Fleischverkaufsordnung: hier: den Verkauf von Hackfleisch. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gen- darmericstationen des Kreises. Nach § 5 unserer Polizeiverordnung über - den Verkehr mit Fleisch und 'allen übrigen von Tieren herstammenden Fleischwaren vom 18. Oktober 1924 darf Hackfleisch während der warmen Jahreszeit nicht vorrätig gehalten werden, sondern ist bei Bedarf stets frisch herzustellen. Wir weisen auf diese Vorschrift erneut hin und empfehlen, ihre Durchführung zu überwachen. Gießen, den 3. Juni 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: W e b e r. ®efr-i Sonntagsschlicßung der Apotheke in Hungen. Bekanntmachung Der Herr Reichsstatthalter - Landesregierung - hat der Apothekerin Elisabeth Hahn in Hungen die jederzeit wider- ^ufllche Erlaubnis erteilt, die Apotheke in Hungen an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr vormittags bis zur gleichen Zeit des folgenden Tages zu schließen. Folgen Feiertage unmittelbar aufeinander oder auf «lnen, Sonntag, so gilt die Genehmigung nur für «inen dieser Tage, während die Apotheke am anderen oder den beiden muß"" Tagen dienstbereit sein Gießen, den 6. Juni 1935. Krersamt Gießen. I. V. Grein. Nr. 24. Betr.: Bildung einer öffent- - lichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod, Kreis Gießen. Bekanntmachung. Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenosienschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod — Kreis Gießen. Bekanntmachung. Im Nachgang zu unserer Bekanntmachung vom 13. Juni 1935 im Amtsverkündigungsblatt Nr. 24 („OLerhessifche Tageszeitung" Nr. 162 vom 16. 6. 1935) weisen wir darauf hin, daß Tagfahrt zur Bildung des Genossenschaftsvorstandes auf Mittwoch, den 26. Juni 1935, 12 Uhr mittags, im Saale der Wirtschaft Becker zu Bersrod anberaumt worden ist, zu der hiermit die Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder einberufen wird. Gießen, den 19. Juni 1935. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. n-rrtj. ............ _... . ___ Joppen über den Tage und wünscht ihnen ferneres Wohlergehen. Bekanntmachung. Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose. Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in öer Medizinischen Poliklinik inbcn für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises I Gießen jeden Dienstag von 16 Bis 17 Uhr statt. Für lungen-! kranke Kinder finden die Sprechstunden am gleichen Tage und zu der gleichen Zeit in der Universitäts-Kinderklinik statt Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärzt-i iichfir Behandlung sind, bedür-,'. . Der Herr Reichsstatthalter in Hetzen — Landesregierung — Abteilung le hat durch Verfügung. vom 31. Mai 1935 zu Nr. le 16 388 dem Statut der obengenannten Wassergenossenschaft "te. Genehmigung erteilt. Ee- mäß Artikel 39 des Gesetzes, die Bache und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekannt- MQlhung vom 30. September - ... 1899, wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit dem Ansugen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit dieier Veröffentlichung in Kraft Bekanntmachung die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 8. Juni 1935. In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 13. Mav 1935 gilt bis auf weiteres außer dem Regierungsbezirk Schleswig und dem Land Württemberg auch die Pfalz als stark verseucht im Sinn« der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 8) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bll äs-