Llmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten. Beilage der Oberhessischen Tageszeitung — Eietzen, 8. Oktober 1935. Kreisamt Gießen JCantestegtetung Abteilung III • Nr. 53 ' ' . Bekanntmachung. betreffend die Durchführung der Reichsverordnung über Fleisch- und Wurstpreise vom 31. Aug. 1935 (Reichsgesetzbl. 1925/S. 1122). Aus Grund der Verordnung über die Fleisch- und Wurstpreise vom 31. August 1935 bestimme ich mit sofortiger Wirkung folgendes: S 1. ■ Die Kleinhandelspreise für Schweinefleisch und Schweineschmalz sind unverzüglich auf die Preise zurürkzuführen, die Ende März 1935 ortsüblich waren. Als Schweinefleisch gelten sowohl die einfachen wie die besseren Stücke des Tieres, einschließlich Schweinespeck und Flomen (Liesen). 8 2. Bei nachfolgenden Wurstsorten sind die derzeitig geltenden Preise rtenfaHe auf den Stand der ortsüblichen Preis« von Ende März 1935 unverzüglich zurückzuführen, soweit ste heute diesen Stand überschritten haben:..... 1. einfache und Hausmacher Leberwurst, 2. einfache und Hausmacher Blutwurst, 3. Fleischwurst, - 4. weißer und roter Schwarienmagen, 5. landesübliche Bratwurst. Metzgereien, die diese Wurstsorten seither geführt haben, sind verpflichtet, sie wetterzuführen. § 3. Die Preisüberwachungsftelle bestimmt in Zweifelssällen, welche Preise Ende März 1935 in den hessischen Gemeinden ortsüblich waren. . ; § 4. Für Rindfleisch ergeht demnächst eine besondere Bekanntmachung. , . < - ' ■ . / 8 5. Vorstehende Preisanordmmgen gelten als Höchstpreisbestim- tnungen hinstchttich der Verhängung von Ordnungsstrafen. Darmstadt, den 27. September 1935. ' Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Sprenger. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Pro« vinzialftraße Geilshausen—Kesselbach—Londorf vom 8. Oktober 1935 ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt von ßonborf über Allertshausen—Beuern—Bersrod—Winnerod—Reinhavdshain —Beltershain und umgekehrt. Die Umleitung erfolgt von Homberg über Rüddingshaufen—Weitershain—Lumda—Beltershain—Reiskirchen — Gießen. Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten. Gießen, den 5. Oktober 1935. Hessische Provinzialdlrektion Vberhesseu. Bekanntmachung. Die Sttaßensperre auf der Landstraße 1. Ordnung Grünberg — Marburg, Abteilung Abzweig Stangenrod — Abzweig Lumda, ist wieder aufgehoben. Gießen, den 5. Oktober 1935. Hessische Provinzialdirektton Oberhessen. Kreisamt Büdingen Nr. 58. Das Hessische Kreisamt Büdlugeu an die Hessischen Bürgermeistereien bei Kreises. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vornahme einer Nacherhebung zur Boden» benutzrmgsaufnahme 1935 angeordnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen den Bürgermeistereien, die zentrale Durchführung und Aufarbeitung dem Hessischen Landesstattstischen Amt in Darmstadt. In allen Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten und von Futterpflanzen zur Samengewinnung mit Hilfe von Zähl- bezirkslisten zu ermitteln. Die erforderlichen Zählpapiere gehen Ihnen in den nächsten Tagen unmittelbar vom Landesstatistischen Amt in Darmstadt zu. Soweit sie bis zum 9. Oktober nicht dort eingetroffen sind, ist uw> verzüglich beim Landesstatistischen Amt (Del. 2657) zu reklamieren. Die Erhebung dient lediglich volkswirttchaftlich-Statistischen Zwecken. Sie hat in keiner Weise mit irgendwelchen steuerlichen Zwecken etwas zu tun, vielmehr unterliegen die Angaben der einzelnen Betriebsinhaber dem Amtsgeheimnis. Die Ergebnisse dek Erhebung sind für die Kenntnis der Lage der Futier-, Saatgut- und Nahrungsmittelversorgung nicht zu entbehren. Eine zuverlässige und sorgfältige Durchführung der Erhebung durch die Bürgermeistereien muß daher erwartet werden. Von den Zählpapieren ist lediglich die Urschrift der Gemeindeliste zu den Gemeindeakten zu nehmen; die Reinschrift der Gemeindeliste und sämtliche anderen Zählpapiere siird spätestens am 21. Oktober 1935 unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden« Büdingen, den 3. Oktober 1935. Hessisches Krelsamt Büdingen. I. V.: gez. Scior, Dienstag, den S. Oktober 1935 Dienstnachrichten. Karl Günther aus Usenborn wurde als Kommandant und Wilhelm W e i n t h ä t e r aus Usenborn als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr zu Usenborn ernannt und verpflichtet. ■ . ' Kreisamt Lauterbach Nr. 81. - ’ - Bekanntmachung. ■ - • Betreffend: Den Ladenschluß in den Landgemeinden. Mit Bekanntmachung vom 24. Mai 1935 war auf Anordnung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — in sämtlichen Orten des Kreises, einschließlich der Stadt Lauterbach, der Ladenschluß für offene Verkaufsstellen widerruflich bis . zum 30. September 1935 auf 21 Uhr festgesetzt worden. Wir machen daraus aufmerksam, daß ab 1. Oktober 1935 wieder der 19-Uhr-Ladenschluß eintritt. Lauterbach, den 30. September 1935'. Hessisches Kreisamt Lauterbach. I. V.: Bracht. Lauterbach, den 30. September 1935. Wetr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien und die Gendarmeriestationen des Kreisest Vorstehende Anordnung teilen wir Ihnen zur. Kenntnis mit. Die Bürgermeistereien wollen für alsbaldige ortsübliche Bekanntmachung sorgen. I. V.: Bracht. Kreisamt Schotten Betreffend: Durchführung einer Nachcrhebung zur Bodenbenuhungs- ■ auf nähme 1935. An die Bürgermeistereien des Kreises. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vornahme einer Nacherhebung zur Bodenbenutzungsaufnahme 1935 angeordnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen den Bürgermeistereien, die zentrale Durchführung und Ausarbeitung dem Hessischen Landesstatistischen Amt in Darmstadt. In allen Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten und von Futterpflanzen zur Samengewinnung mit Hilfe von Zählbezirkslisten zu ermitteln.. Die erforderlichen Zählpapiere gehen Ihnen in den nächsten Tagen unmiitelbar vom Landesstatistischen Amt in Darmstadt zu. Soweit sie bis zum 9. Oktober nicht dort eingetroffen sind, ist unverzüglich beim Landesstatistischen Amt (Tel. 2657) zu reklamieren. Die Erhebung dient lediglich volkswirtschaft-statistischen Zwecken. Sie hat in keiner Weise mit irgendwelchen steuerlichen Zwecken etwas zu tun, vielmehr unterliegen die Angaben der einzelnen Betriebsinhaber dem Amtsgeheimnis. Die Ergebnisse der Erhebung sind für die Kenntnis der Lage der Futter-, Saatgut- und Nahrungsmittelversorgung nicht zu entbehren. Eine zuverlässige und sorgfältige Durchführung der Erhebung, durch, die Bürgermeistereien muß daher erwartet werden. . . Von den Zählpapieren ist lediglich die Urschrift der Gemeinde- liste zu den Gemeindeakten zu nehknen: die Reinschrift der Ge- meiudellste und sämtliche anderen Zählpapiere find ! spätestens am 21. Oktober 1935 unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden. Schotten, den 4. Oktober 1935. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Dr. Krüger. - i ' Bekanntmachung. Betreffend: Sprengzeiten in den Steinbrüchen. Die Sprengzeiten in Steinbrüchen fetzen wir ab 15. Oktober d. I. wie folgt fest: • -r' : Vormittags von 8 bis 9 Uhr, Mittags von 12 bis 1.30 Uhr, ' ; Abends von 5 bis 6 Uhr. Die Bürgermeistereien veranlassen alsbald ortsübliche Bekanntgabe und weisen die Steinbruchbesitzer besonders daraus hin. ■ Schotten, den 1. Oktober 1935. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Dr. Krüger. ( Das Amts- Verkünöigungs-Blatt Öberhesfische Tageszeitung öer Provinzial-Oirektion Oberhessen und der Kreisämter: Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten erscheint nach Bedarf. wir bitten die Amtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.