Jahrgang vom vom kann v als B. a. d. Lahn, Garbenteich, Weitershain veröffentlicht in Oer »Oberheffifchen Tageszeitung« Der Bürgermeisterei Vilbel ist die Er- " laubnis erteilt worden, anläßlich des Vilbeler V Marktes 1935 6090 Lose zu je 1 RM, zur Ausspielung von Vieh und landwirtschaftlichen Geräten in der Zeit vom 26. Fkärz bis 20. Äugust 1935 im Land Hessen zu vertreiben. Vetr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. Bekanntmachung. 3m Jahre 1934 fanden durch den Kreisfeuerwehrinspektor in 42 Gemeinden des Kreises Gießen Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen verbunden mit einer llebung statt. Di« Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden: i) Virklar, Daubringen, Eroßen-Linden, Hausen, Heuchelheim, Leihgestern, Reiskirchen, ; , Klein-Linden, Treis a.' d. Lda., Watzen- \ born-Tteinberg und Wieseck waren mit sehr gut; Weickartshain mit gut und c) die der Gemeinden Allendorf Allertshausen, Alten-Buseck, Rodheim, Saasen, Steinbach, b) für andere Automaten Warenverkaufsautomaten z. Waagautomaten . . . . und Winnerod mit im ganzen gut zu. bezeichnen. Rach diesem Ergebnis ist das Feuerlöschwesen im allgemeinen mit gut bis sehr gut zu bezeichnen. Die Gemeinde Hungen hat eine kleine Motor- ; spritze 800/1000 mltr. Leistung, die Gemeinde Langsdorf ebenfalls eine solche „Magirus" an- geschafft. Weiter angeschafft haben: die Gemeinde Leihgestern eine mechanische Patent-Schiebeleiter „Magirus", die Gemeinde Lollar eine Hakenleiter, die Gemeinden Hausen und Garbenteich je eine neue Schiebeleiter. Die Gemeinde Wieseck hat ein sehr geräumiges Gcräte- haus aus einer früheren Äutohalle hcrgerich- i tet. Darüber hinaus haben sehr viele Gemein- ' den das Schlauchmaterial ergänzt bzw. dessen ' Bestand erhöht. 2 RM. 4 „ 5 „ 6 „ 8 „ 2—40 • b) die der Gemeinde Albach, Climbach, Bellersheim, Beuern, Bersrod, Harbach, Inheiden, Kesselbach, Langd, Lindenstruth, Lumda, Mujchenhcim, Rieder-Bessingen, Rabertshausen, Reinhardshain, Stangenrod. Staufenberg, Stockhausen, Utphe und preis und Leistungsfähigkeit . 5—40 Für besonders leistungsfähige Instrumente die Stempelabgabe bis.auf den doppelten Be- I Betr.: Die Verstcherungspflicht der nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen; hier: Weiterzahlung der Vergütung im Erkrankungssalle. An die Schulvorstände der Landgemeinden ; des Kreises. Wir sehen umgehend einem Bericht über i die im Rechnungsjahr 1934 eingetretenen Erkrankungsfälle der versicherungspflichtigen nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen ent- ' - gegen. Es handelt sich dabei nur- um die Fälle, ' in denen bei Erkrankung — gleichgültig ob der technische Unterricht ausgefallen oder einer anderen Lehrkraft übertragen worden ist — die Bezüge der betreffenden Lehrerin weitergezahlt - worden sind. Der Bericht soll enthalten: ' 1. Vor- und Zunamen der Lehrerin. .2. Höhe der Bezüge unmittelbar vor der Erkrankung. . 3. Dager der infolae Erkrankung eingetrete- : n«n Erwerbsunfähigkeit (Beginn u. Ende). Fehlanzeige erforderlich sioweit es sich um nebenamtliche versichcrungspslichtige Handarbeitslehrerinnen handelt)' Der Bericht erstreckt sich nicht auf die tech- ; Nischen Anwärterinnen, gleichgültig, ob sie ein- ; gestuft sind oder nicht. Gießen, den 3. April 1935. Kreisschulamr Gießen. I. V.: Rebeling. ? 1. April bis 31. März: a) für Warenverkaufsautomaten 1 • 1 und 2 Gcldeinwiirfe . ' 4 „ ... 6 „ .. . ■ « 8 „ . » . . 12 „ ... £f0. nummern her Bekanntmachungen ’ " Nr. 3. Betr.; Stempelabgabe für Automaten, Musik- [ werke und Radioapparate, im Rechnungsjahr 1935. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften ober an anderen. öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg-Automaten. Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radio- ; apparat, ferner wer in einem öfjentlichcn Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges : Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei ■ dem Kreisamt anzumelüen und die vorgeschrieben« Stempelabgabe zu entrichten. Diese beträgt zahrlich für di« Zeit vom trag erhöht werden. Bei Tischautomaten wird nicht für jeden ein- $ zelnen Tischautomaten der Mindeststempel «r- hoben, sondern es werben eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengefatzt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist. Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) aufgeführten Gegenständ« in der Zeit - zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Klaviere, die aus- schließlich ‘für Vereinszwecke benutzt werden, sind . stempelfrei. Solche Klaviere müssen durch Auf- » schüft oder durch einen an sichtbarer Stelle be- ! festigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein.....zu Vereinszwecken ge- M stattet", besonders bezeichnet sein. ‘ In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere geschlossen sein. , Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Stempelbetrag zur Folge. „ Die Abmeldung von Automaten, Musik- roerken und Radioapparaten kann nur bis Zi. März jeden Jahres bei dem Kreisamt er-' - folgen. Wer dies unterläßt,,.zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — •1. April bis 31. März — verpflichtet. Die Erhebung des - Stempels,.^ die Ausstellung der ^DahwskartenFllowre, die Entgegennahme von, ^"Anmeldungeü findet bei uns, Zimmer 8, vormittags von 8 bis 12 Uhr, statt. ' Gleichzeitig fordern wir hiermit all« In- Haber von Jahreskarten für Automaten, Musik- ( .werken und Radioapparaten auf, di« Stempel- abgabe für das Rechnungsjahr 1935 — 1. April j 1935 bis 31. März 1936 — bis spätestens 15. | .April 1935 bei uns, Zimmer 8, vormittags zwi- ; scheu 8 und 12 Uhr, zu entrichten. Der Polizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises ■ ,. . . . , . . empfehlen wir. vorstehend« Bekanntmachung aus Wir fprechen den betreffenden Gemeinden ' ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen. OFeil 10 Vit unsere Anerkennung aus. _. , , 1 „ nr ., Gießen, den 2. April 1935. — Greßen; den 3^ Apnl 193m ,s Kreisamt Gießen. I. B. Grein. 1 Krersamt Gießen. I. V. Mener. - > "1 c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk, bzw. jeden Radio- f /■ < apparat je nach Größe, Ankaufs- Betr.: Den Voranschlag des Kreises Gießen für 1935 Rj. !?' Gemäß Artikel 40 Absatz 1 des Gesetzes be- . treffend die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und, Provinzen vom 19. Juli 1911 wird der von dem Kreistag in seiner Sitzung vom 27. März 1935 festgestellte Vor- anschlag des Kreises Gießen für 1935 Rj. nach- Grundbesitzer durch die Gemeinde ausgesuhrt. stehend veröffentlicht. § 3. Die Anschlutzleitungen vom Hauptkanal bis an die Erundstücksgrenze werden auf Kosten der n 4 356 '594 920 Summe für den Betrieb 594 920 1963 383 675 : 310 4 606 Ausgabe RM. Gießen, den 28. März 1935. Der Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießen. I. V.: Dr. Schöpha.ls. heitswefen einschl. Erwerbslosen- u. Wohn.-Fiirsorge . 322 054 8. Anstalten u. Einrichtungen 11414 9. Finanz- und Steuerwesen 10. Grundstücksverwaltung ■ 11. Kapitalvermögen und Kapi talschulden .... 25 491 60 252 3 600 4 100 16 966 141 977 10 Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1935. genügen Rohre mit 10 Zentimeter Lichtweite. An allen Ausgüssen, Spülbecken, Badewannen ufw. sind Geruchverschlllsse anzubringen. § 4. Die Anfchlußleitungen müssen in gutem Ge- 6 785 1. Allgemeine Verwaltung i 58122 7 2. Polizeiwesen ... . . . . i — 3. Schulwesen ! — - 4. Kunst und Wissenschaft . ' 3 324 5. Bauwesen | .. “ ^er. & 136 135 7.-Wöhlfahrtsf>flege'ü!'MunbS Einnahme RM. Bezeichnung der Kapitel Abt. A: Für den Betrieb fälle und frostfrei mit mindestens 1 Meter < Rohrbedeckung ausgeführt werden. Bei Leitun- i gen im Keller genügen 0,30 Meter. ! Die Einläufe in die Ableitungsrohre müßen ' mit festen Sieben und Rosten versehen sein und i außerdem müssen Schlamm- und Laubsänger mit i entsprechenden Eimern angebracht werden. § 5. "j, Säuren, Laugen ufw. dürfen nicht in den Kanal geleitet werden. Das Einschütten von Kehrricht, Schlamm ufw. in die Sinkkästen sowie das Einschütten und Ablaufenlassen von Ab- Abt. B.: Für das Vermögen. 160 315 1. Reste- und Ausgleichsstock .160 315 14 914 2. Kapitalien- ■ und Erneuerungsfonds .... . .14914 ( 175 229 Summe für das Vermögen .175 229 Zusammenstellung: i 594 920 Summe für den Betrieb . . . 594 920 ' 175 229 Summe für das Vermögen . 175 229 770 149 Gesamtsumme . 770149 p<.: weise bei kurzen Strängen vermindert werden ,/>' .«,3 darf. Bei Waschküchen-'und Regenabfallröhren Die Entwässerungsleitungen dürfen nur aus glasierten Steinzeugröhren hergestellt werden. Die Sinkkasteneinläufe und Sandsänge müssen aus Eisen- oder Steinzeug bestehen und mit einem verzinkten Schlammeimer bzw. Laubsänger versehen sein. Der Anschluß der Hausleitungen an den: Hauptkana! erfolg durch ein Einlaßftllck, dessen' | Lage die Baubehörde bestimmt. f Alle Röhren sind wasserdicht zu verbinden > und je nach Material mit Teerstrick und i Asphaltkitt bezw. Handstrick und Blei zu dichten Die liegenden Abslußleitungen für das * Küchen-, Brauch- und Hofwasser sollen in der Regel aus Röhren von 15 Zentimeter Lichtweite bestehen, welches Maß nur ausnahms- Vetreffend: Turnunterricht. An die Schulvorstände der Landgemeinden j des Kreises. Vis zum 15. Mai sehen wir Ihrem Bericht darüber entgegen, ob die Turnplätze in Ordnung sind und ob sich die Turngeräte in gutem Zustande befinden. Gießen, den 3. April 1935. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebeling. i ... Polizeiverordnung wässern in die Stratzengossen ist verboten. Der .' Ueberlauf der mit Wasserspülung versehenen / Aborte und Pissoire kann auf Antrag gestattet werden. § 6. Einläufe, Rohrstränge ufw. dürfen nicht eher verfällt werden, als sie von der Behörde besichtigt und abgenommen sind. •f §7. Die Anschlußleitungen vom Hauptkanal bis J zur Erundstücksgrenze gehen kostenlos in den :, Besitz der Gemeinde über, welche hierfür die ständige Unterhaltung übernimmt. über die Entwässerung von Grundstücken in der Gemeinde Eroßen-Buseck. 1 Auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der . Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, der i Art. 2, 32. 79 und 80 des Gesetzes vom 30. April s 1881, die Allgemeine Bauordnung betreffend, i und der §§ 3, 4, 6, 8 und 9 der Verordnung l' vom 1. Februar 1882, die Ausführung der All- ‘ gemeinem Bauordnung betreffend, wird auf Be- ’ schluß des Gemeinderats nach Anhörung der i Ortspolizeibehörde und mit Genehmigung des ' Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — Abteilung Ib, vom 29. März 1935 zu Nr. Ib 17 379 folgende Polizeiverordnung' erlassen § 1. An den Straßen, in denen unterirdische , Kanäle hergestellt werden oder bereits bestehen, ■ ist jeves bebaute Grundstück für sich mit einer , Entwässerungsanlage zu versehen, die sämtliche s Abwässer aufnimmt und dem Kanal zuführt.' 1 Die Herstellung, Veränderung und Erweiterung ! der Entwässerungsanlage ist auf der Bürger- meisteret schriftlich unter Beifügung einer Planskizze anzuzeigen und darf nur nach einer von 1 der Bürgermeisterei erteilten Erlaubnis und den , dabei gegebenen mündlichen oder schriftlichen: Genehmigungsbedingungen erfolgen. Gemein- , same Entwässerung mehrerer Grundstücke ist zu- . i lässig. Zu den Abwässern gehören auch die Regenwässer, daher ist jedes Haus nach der Straßenseite mit Dachrinne und Abfallröhren zu versehen. Die Anbringung derselben kann in besonders gelagerten Fällen auch an anderen ..Seiten des Hanfes verlangt werden.. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften ; werden, soweit nicht andere Strafvorschriften an« ’■ zuwenden sind, nach Artikel 79 und 80 der All- / gemeinen Bauordnung mit Geldstrafen bis zu 150,— RM oder mit Haft bestraft. . ! Außerdem kann gemäß Art. 80, Absatz 2 der Allgemeinen Bauordnung zwangsweise die vor- i j 1 -! t ! 3 schriftsmäßige Veränderung oder Veseitigunz, der ohne vorherige Erlaubnis errichteten vor- fchriftswidrigen Anlagen auf Kosten der Schuldigen angeordnet werden. 8 9. Vorstehende Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungs-. blatt in Kraft. Gießen, den 4. April 1935. Hess. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Dienstnachrichten des Kreisamts Eichen i Heinrich Rink von Steinbach wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Steinbach auf Sie; Dauer von 6 Jahren ernannt und verpflichtet, i Der Wilhelm Koch HI wurde zum Bürger- j meister der Gemeinde Ronnenroth ernannt und verpflichtet. Der Heinz Rebholz wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Eroßen-Buseck ernannt und verpflichtet. Der Heinrich Hofmann von Hungen wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Hungen er-, nannt und verpflichtet. Rechtsanwalt Heinz Wagner in Gründers wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Grün-' berg ernannt und verpflichtet. .( Heinrich Launspach von Rppenrod wurde als, Beigeordneter für die Gemeinde Oppenrod ernannt und verpflichtet. August Moos von Staufenberg wurde als Beigeordneter für die Gemeinde Staufenberg ernannt und verpflichtet. Karl Müller von Allertshausen wurde als^ Beigeordneter für die Gemeinde Allertshausen, ernannt und verpflichtet. * s Jakob Hofmann 4 von Bersrod wurde zurm Bürgermeister der Gemeinde Bersrod ernannt ■ und verpflichtet. Eduard Schäfer von Mufchenheim wurde zum! Bürgermeister der Gemeinde Mufchenheim ernannt und verpflichtet. Johannes Schmidt von Winnerod wurde zum Beigeordneten der Gemeinde Winnerod ernannt' und verpflichtet. Wilhelm Seipp l. von Geilshausen wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Geilshausen ernannt und verpflichtet. ■ Der Hermann Müller wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Birklar ernannt und ver-1 pflichtet. Kaspar Euler von Treis/Lda. wurde zumj Bürgermeister der Gemeinde Treis/Lda. er-' nannt und verpflichtet. Hans Will von Leihgestern wurde zum Bur- - germeister der Gemeinde Leihgestern ernannt: und verpflichtet. Friedrich Deines von Daubringen wurde zum: Bürgermeister der Gemeinde Daubringen ernannt und verpflichtet. August Becker II. von Stangenrod wurde zum, Bürgermeister der Gemeinde Stangenrod er-! nannt und verpflichtet. /