Amtsverkündigungsblaii^ ffir die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gieße flr.14 Erscheint Dienstag und Freitag. 22. März Nur durch die Post zu beziehen. 1934 Bekanntmachung. Betr.: Durchführung des Schlachtsteuergesetzes) hier: Schlachtsteuerrückvergütung aus Billigkeitsgründen. In der letzten Zeit wurden häufig Anträge auf Schlachtsteuer- ruckvergütung verspätet eingereicht. Wir sehen uns daher veranlaßt, hierdurch nochmals zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, daß Anträge auf Schlachtsteuerrückvergütung jeweils Lis zum 5. des fol- senoen Monats bei dem Kreisamt zu stellen sind. Die nach diesem Zeitpunkt eingehenden Anträge auf Rückvergütung aus Billig- teitsgründen rönnen keine Berücksichtigung mehr finden. Gießen, den 22. März 1934. Kreisamt Gießen. J.B.: Dr. SchönhaIs. Betr.: Vermeidung von Mehrarbeit infolge zu knapp bemessener Lieferfristen. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir teilen Ihnen nachstehend ein Ausschreiben des Herrn Reichsarbeitsministers vom 27. Februar 1934 IVa 2278/34 zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. Gießen, den 23. März 1934. Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Schönhals. In der letzten Zeit sind mir wieder mehrfach von behördlichen Stellen und aus Wirtschaftskreisen Klagen darüber zugegangen, daß bei der Vergebung von Aufträgen zu kurzb Lieferfristen gestellt würden. Die Fristen seien vielfach so knapp bemessen, daß die Zeit zur Anlernung neu einzustellenüer Arbeitskräfte nicht ausreiche, und die rechtzeitige Erledigung der Aufträge nur durch Mehrarbeit der vorhandenen Belegschaft möglich fei; in zahlreichen Fällen würden daher Aufträge auf Zulassung von Mehrarbeit gestellt. Hierzu bemerke ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister folgendes: Im Vordergrund aller Erwägungen muß heute das Ziel der Beseitigung der Arbeitslosigkeit stehen. Deshalb muß mit allen Mitteln darauf hingewirkt werden, daß die der Wirtschaft zu- fließenden Aufträge, und ganz besonders die der öffentlichen Hand, in möglichst großem Umfang zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes und zur Einstellung von Arbeitslosen führen. An und für sich bilden kurze Lieferfristen dafür kein Hindernis; sie können im Gegenteil unter Umständen sogar für diesen Zweck förderlich sein. Es ist auch zu bedenken, daß bei einem großen Ausschnitt der öffentlichen Aufträge, nämlich den Vergebungen im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms, besondere Gründe zur Festsetzung kurzer Lieferfristen zwingen. Denn die Arbeiten, die aus Mitteln der Arbeitsbeschaffungsprogramme gefördert werden, müssen bekanntlich nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb eines befristeten Zeitraumes beendet werden. Diese Fristsetzungen waren unbedingt notwendig, weil nur der zeitlich zusammengeörängte Einsatz der für die Arbeitsbeschaffung bereitgestellten Mittel die erforderliche schlagartige Wirkung auf dem Arbeitsmarkt auslösen kann. Demnach kann ich die Festsetzung knapp bemessener Lieferfristen in dem gegenwärtigen Anlaufstaöium der Wirtschaft nicht grundsätzlich als unerwünscht bezeichnen. Die Fristen müssen aber unter allen Umständen wenigstens so ausreichend bemessen sein, daß die Betriebe Arbeitslose für die Erledigung der Aufträge heranziehen können. Keinesfalls darf die Fristsetzung — von ganz besonderen, wirtschaftlich begründeten Ausnahmefällen abgesehen — dazu führen, daß die vorhandene Belegschaft Mehrarbeit leisten ^uß, zumal wenn andere gleichartige Betriebe stilliegen oder starr eingeschränkt arbeiten. So lange noch mehrere Millionen unserer Volksgenossen arbeitslos sind, muß ich vielmehr mit allem Rachdruck darauf bestehen, daß Mehrarbeit, soweit wie irgend möglich, ausgeschlossen wird. o. AH bitte sowohl bie behördlichen Beschaffungsstellen und ihre Aufstchtsbehöröen wie die Treuhänder der Arbeit, über die Einhaltung dieser Richtlinien zu wachen. Sollten in einzelnen Fällen öie stn sich erforderlichen Mehreinstellungen aus betrieblichen oder sonstigen technischen Gründen nachweisbar nicht möglich sein, so bitte ich die vergebenden Stellen, die Lieferfristen aus jeden Fall so zu bemessen, daß Mehrarbeit nicht nötig wird. Bei Anträgen auf Genehmigung von Mehrarbeit durch die Gewerbeaufsichtsbeamten darf der Hinweis auf die kurzen Lieferfristen nicht ohne weiteres für die Genehmigung ausschlaggebend sein. Betr.: Mitgliedschaft beim Reichsverband für deutsche Jugendherbergen. A« die Schulvorstände -er Landgemeinden des Kreises. Die nachstehende Abschrift einer Verfügung des Hess. Staats- mintsteriurM, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit. Gießen, den 27. März 1984. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand. Wir erwarten, daß alle Schulen in Hessen fauch Berufs- und Handelsschulen) spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres körperschaftliches Mitglied bei dem Reichsverband für deutsche Jugendherbergen sind. Die Anmeldung kann bei der zuständigen Ortsgruppe erfolgen. In dem Jahresbeiträge von 5 RM. ist der Verbanöszeitschrift eingeschlossen. Außerdem berechtigt dre Mttglredschaft zur Benutzung aller deutschen Jugendherbergen. Zum mindesten sollte jede Schule, wenn nicht jede Schulklasse öer Mittel- und Oberstufe, die Monatszeitschrift des Verbandes ,,Dre Jugendherberge" beziehen (Einzelpreis 15 Rpf.). Verlagsort: Ise?!.^?.Mestfalen). Die Zeitschrift bringt wertvolle Anregungen und Aufsätze über das Schulwanöern. Betr.: Osterlehrgang im Friedrich-Fröbel-Haus zu Bad Blankenburg in Thüringen. A« die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises. . Das Thüringische Ministerium des Innern gibt bekannt, daß im Frtedrich-Fröbel-Haus zu Bad Blankenburg (Thüringen) vom 3. bis 5. April dieses Jahres ein Lehrgang stattfinöet mit dem Thema: „Mutterschulung durch den Kindergarten". Im Hinblick auf das große Hilfswerk „Mutter und Kind" machen rott auf die Tagung aufmerksam und gestatten die Teil- nahme der Lehrpersonen. Der Tagungsplan ist bei dem Thüringischen Mrnisterium des Innern in Weimar anzufordern. Gießen, den 27. März 1934. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand. Betr.: Aufnahme in das Technische Seminar der Aliceschule Gießen. A« die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises. . Die Bewerbungen um Aufnahme in das Technische Seminar des Altcevererns zu Gteßen für Ostern 1934 müssen bis spätestens «um 10. April 1934 erfolgen. Dem mit Stempelmarken versehenen ^uch stnd m folgender Reihenfolge beizufügen: Selbstgeschriebe ner Lebenslauf, Geburtsschetn, amtsärztliches Zeugnis, Schulab- auugszeugnts, Zeugnisse über die praktische Vorbildung und amt- ltches Fuhrungszeugnts. (Abschriften müssen beglaubigt sein.) Die — 2 — Anmeldung ist an den Vorstand des Alicevereins Gießen, Stein- stratze 10, zu senden. t Das Seminar bildet Hauswirtschafts-, Handarbecks- und Turnlehrerinnen aus. Gießen, den 27. März 1984. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand. Betr.: Pfennigsammlung in den Schulen zum Bau und zur Erhaltung von Jugendherbergen sonne zur Verbilligung des allgemeinen Schulwanderns. An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises. Nachstehend bringen wir Ihnen eine Abschrift des Hess. Staatsministeriums, Ministerialabterlung jur Brldungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 21. März 1934 zu Nr. I 1106 zur Kenntnis und weiteren Veranlassung. Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 18. September 1933 — zu Nr.I 3513 — den Schulvorst, durch Verfg. v. 23. September 1933 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 50 vom 26. September 1983 — mitgeteilt, machen wir darauf aufmerksam, daß dm Menmgsamm- lung vom 1. April 1934 an in allen Schulen (auch Berufsschulen) einzusühren ist. Ausgenommen sind die Gewerbeschulen, die nur während des Winters im Betrieb sind. Bei der Ablieferung der gesammelten Beträge an die. Gau- Geschäftsstelle Frankfurt a.M. ergaben sich viele Beanstandungen, so daß eine ganz erhebliche Mehrarbeit erwuchs. Zur Vermeidung weiterer Anstände ist künftig Nachstehendes genauestens zu beachten: 1. Alle Schulen der Provinzen Rheinhessen und Starkenburg mit Ausnahme der Sch ul e ttt n O s s en- b a ck a M. zahlen die Pfennigbeträge auf das Postscheckkonto öev Gaues Südhessen im Reichsverband für deutsche Jugendherbergen, Franksurt a M^Hansa-Allee 150, Frankfurt a.M. 66466 ein. 9 Sckmlen derProvinz Oberhessen und der Stadt Essenbach überweisen nach wie vor auf das Postscheckkonto des Gaues Main- Rhein - Lahn - Fulda im Reichsverband für deutsche Jugendherbergen, Frankfurt a. M., Hansa - Allee 150, Frankfurt a. M., Nr. 47 248. 3 Auf dem Zahlkartenabschnitt ist stets die g e n au e Bezeichnung der Schule, bei Konfessionsschulen, ob evangelisch oder katholisch, sowie die Angabe, sür welche Monate abgelrefert wird, erforderlich. 4. Die Listen gelten sür das ganze Jahr 1934 und sind daher erst am 31. Dezember 1984 an die Gau-Geschäftsstelle ernzuienden. 5. Die gesammelten Geldbeträge sind vierteljährlich — nicht monatlich — zu überweisen. Gießen, den 24. März 1934. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand. Dienstnachrichte« des Kreisamts. Albrecht Dörr aus Weitershai« wurde als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde Weitershain bestellt und verpflichtet. Druck der Drühl'schen AniversitLtS.Duch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.