Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen 7lr. 4 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. Januar Äur durch die Post zu beziehen. 1934 ..... Bekanntmachung. Betr.: Fuhrwerks- und Radfahrverkehr. Es liegt Veranlassung vor, auf die Bestimmungen der Allgemeinen Etratzenverreyrsordnung vom 21.10.1927 (ABBl. Nr. 77) hinzuweisen, wonach Fuhrwerke wahrend der Dunkelheit und bei starrem Nebel mindestens eine hellvrennende Laterne mit farblosem oder gelblichem Glase führen müssen. Ebenso müssen Fahrräder während der Dunkelheit und bei starkem Nebel mit einer hellbrennenöen Laterne mit farblosem oder gelblichem Glase versehen sein, welche den Lichtschein nach vorne auf die Fahrbahn wirft. Ferner wird auf die Verordnung über die Hinteren Leucht- zerchen der zweirädrigen Kraft- und Kleinkrafträder sowie der Fahrräder vom 27.4.1929 (RGBl. S. 388) hingewiefen, wonach jedes Rad bei Dunkelheit oder starkem Nebel mit einem Hinteren Leucht- zetchen von gelbroter Farbe versehen sein muß. In nächster Zeit werden häufig Kontrollen durch die Gendarmeriebeamten unseres Bezirkes vorgenommen werden, ob diese Bestimmungen von den Fuyrwerksbesitzern und Radfahrern beachtet werden. Im Betretungsfalle wird unnachsichtlich Strafanzeige erfolgen. Gießen, den 17. Januar 1984. Kreisamt Gieße«. I.V.: Schmidt. . ..^letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß in Hessen ausländische, insbesondere französische Kinderluftballons mit Anyängekarten auf- gesunden werden. Die jeweiligen Finder der Ballons werden er- llsAer Benutzung der Anhüngekarte Namen des Finders, Zeit und Angabe des Orts der Landung mitzuteilen. Es unter- liegt keinem Zweifel, daß derartige Machenschaften eines politischen Hintergrundes nicht entbehren. Trotz mehrmaliger Hinweise in der Tagespresse, derartige Bal- lonv sofort der nächsten Polizeibehörde abzugeben, kommt es immer wieder vor, daß die Finder derartiger Ballons diese zurücksenden an dett Absender. . Wir bitten daher, in allen hessischen Schulen und Lehranstalten in geeigneter Weise darauf Hinweisen zu lassen, alle aufgefunöe- nen aiwlanöischen Luftballons sofort der nächsten Polizeibehörde abzuliefern. Zuschrift in den Klassen bekanntzugeben und durch ■-nSm»hiM^CrsSa^?Utt? ä« sorgen, daß alle aufgesundenen m.. ländischen Baüons sofort der nächsten Polizeibehörde aboe- lie,ert werden. — Gießen, den 22. Januar 1934. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß. A« die Bürgermeistereien des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, obige Bekanntmachung ortsüblich in olkL>tum vom 18. Januar 1934 (siehe Darmstädter Zeitung fr? 18 ß2.Januar 1934) hin und empfehlen Ihnen, bis spätestens o. Februar 1934 Ihre Anträge an uns einzureichen. Gießen, den 22. Januar 1934. Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß. Betr.: Feier des 100. Jahrestages der Errichtung des Deutschen Zollvereins. An die Schulvorstäside der Landgemeinden des Kreises. Von der abschriftlich folgenden Verfügung des Herrn Reichs- mttnsters der Finanzen an die Landesregierungen geben wir hiermit Kenntnis mit der Maßgabe, daß in den Oberklassen eine der nächsten Geschichtsstunöen dem Thema „Zollverein" gewidmet und auf die Bedeutung der Gründung des Zollvereins im Sinne des Ausschreibens hingewiesen wird. Gießen, den 22. Jcknuar 1934. Hessisches/Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß. Abschrift. Der Reichsminister der Finanzen. 0 3100 — 354 II. Berlin, den 18. Dezember 1933. Betr.: Feier des 100. Jahrestages der Errichtung des Deutschen Zollvereins. An die Landesregierungen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister des Innern bitte ich zu veranlassen, daß in den Schulen des 1. Januar 1834, des Tages des Inkrafttretens des Deutschen Zollvereins, im Hinblick auf die Bedeutung seiner Gründung für die spätere politische Einigung Deutschlands gedacht wird. Hess. Kreisamt Gießen. I.V.: Grein. In Vertretung: gez. Reinhardt. Betr.: Auffinden ausländischer Kinderluftballons. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das abschriftlich nachstehende Schreiben des Staatspolizeiamts an die Ministerialabteilnng Ila des Hess. Staatsministeriums teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen mit, Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Trohe (Kreis Gießen),- hier: den Zuteilungsplan. Mit Entschließung vom 6. Januar 1934 zu Nr. 1/e 344 hat das Hessische Staatsministerium, Abteilung 1/e für Landwirtschaft, Darmstadt, den Zuteilungsplan der Gemarkung Trohe einschließlich 2 der Gemarkungsgrenzregulierung mit Alten-Buseck für vollziehbar ""ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tnmsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereiuigungv- gesetzes Sen i. Februar 1934 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Auord- ""Di"'Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Be- dinauimerl^oratjonen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vvrgenommen werden. . „ . 2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit Ser Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben. Friedberg, den 16. Januar 1934. Der Hessische Felöbereinigungskommissar. J.V.: Wingefelö. Dienstnachrichten des Kreisamts. Entlassen wurden durch den Herrn Reichsstatthalter in Hessen auf Vorschlag der Hess. Regierung: 1. Gemeinderechner Stumpf zu Reiskirchen. 2. Bürgermeister Gans zu Großen-Bnseck. Die Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hessischen Staatsministeriums hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen gestattet: St.-Paulskirche-Jubiläums-Lotterie in Frankfurt am Main. Ziehungstermin: 20. Februar 1934. Losbrief-Geldlotterie des Reichsluftschutzbundes, Landesgruppe Bayern, Nürnberg-A. Geldlotterie des Vereins „Die Freunde der bildenden Kunst" e.V. in München. Ziehungstermin: 10. März 1934. Verlegung des Ziehungstermins der 2. Reihe der 23. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in Ueberlingen a. B. auf den 13. März 1984. Druck der Brühl'schen Kniv ersitäts»Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.