Jlr. 43 Erscheint Dienstag und Freitag. 24. August Dur durch die Post zu beziehen. 1934 Druck der Drühl'schen Äniversitäts.Buch, und Steinbruckerei. A. LaVge. Giehen' Betr.: Schweinezwischenzählung am 4. September 1934. A« die Bürgermeistereien des Kreises. .,2Im 4. September 1934 findet eine Schweinezwischenzählung statt, die mit einer Ermittlung der nicht beschaupflichtigen Hausschlachtungen in der Oeit vom l.Juni bis 31. August 1934 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Juni bis August 1934 verbunden ist. Bekanntmachung, betreffend die Hegezeit der Feldhühner. Vom 15. August 1934. Auf Grund des § 3 der Verordnung, die Ausführung des Jaadltraf- 2°Aprtt Ä*?Un-0hnhroeS?n» ber ^g^eit betreffend, vom ^pru ly4U (Jteg.-jjl. S. 41) wird der Aufgang der Hühneriaad für das ganze Land Hessen auf Donnerstag, den 23 August 1934, festgesetzt Darmstadt, den 15. August 1934. Der Staatsminister: Jung. Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Vüraer- meistereien. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Ge- RÜaThen°Rvrfroerben^nen bu?d) bas Landesstatistische Amt unmittelbar h'T Bürgermeisterei bis zum 31. August die Zählpapiere D?rmsÄ? -n"°;-7^b^N' muß sie sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 2657 an das Landesstatistische Amt wenden. Die auf der Zähllifte und dem Gemeindebogen aufqedruckten An- westungen sind sorgfältig zu beachten: insbesondere müssen sich die Wähler selbst nut dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen. finb^bis aus9'^uaten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen spätestens 8. September 1934 an das Hessische Landessiatistische Amt in Darmstadt zu senden. Der Termin muß pünktlich eingehalten werden. ,ZäMngsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Lan- m Amt übermittelt werden: den Auskunftpflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zugesichert worden. Das Einsetzen unrichtiger Angaben ober die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftpflichtigen wird mit erheblichen Strafen bedroht m®1' empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weife bekanntzumachen und 'S)er Durchführung der Zahlung die ihrem bofjen volkswirtschaftlichen Wert entsprechende Sorgfalt zuzuwendem Gießen, den 16. August 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Webe r. Bekanntmachung, betreffenb Ausführung des Reichsviehfeucheugesehes; hier: die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen. T 0 Vom 15. August 1934. .Auf ®r^nb bes derzeitigen günstigen Standes der Maul- und Klauenseuche im Deutschen Reich gilt bis auf weiteres kein Gebietsteil mehr als „stark verseucht im Sinne der Anordnung zur Durchführung des Reick s- viehseuchengesetzes vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. 6.3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91) 9 d j. öZrre diesbezügliche Bekanntmachung vom 16. Juli 1934 zu Nr. St. M aufge^obem UeroffentIlc^t 111 ber Darmstädter Zeitung — wird deshalb Darmstadt, den 15. August 1934. Minifterialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hess. Staatsministeriums. I. V.: W e i f f e n b a ch. Bekanntmachung. i • £|ctm'^’en^mann AVHAm Erb, Gießen, Ritterqaffe 18 wohnhaft hnt 1934ena®g™gerbenetrieb aienftmann in ber Stadt Gießen amXS. August Gießen, den 15. August 1934. Hessische Polizeibirektion. I. A.: Hoffmann. Dienstnachrichte« des Kreisamts. öon Ober-Bessingen ist zum Bürgermeister ber Gemeinbe Ober-Bessingen ernannt unb verpflichtet worden. oe npf^UmJfsZnra5 aus Staufenberg wurde zum kommissarischen Beigeordneten für bie Gemeinde Staufenberg bestellt und verpflichtet. Gommersheim, Heinrich Wilhelm II. unb Karl Paul würben pflichtet^enfelbschutzen für die Gemeinbe Allertshausen bestellt und ver- Vekanntmachung. Betr.: Straßensperre. Wegen Ausführung von Pflasterarbeiten wird bie Provinzialstraße gespnrt^ 23l*6fe ö Dom 271 August d. 3. ab für jeglichen Verkehr Umleitung erfolgt über Schabenbach—Deckenbach. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. ly 1 Gießen, den 18. August 1934. Hessische Promnzialdirektion Oberhessen. AmtsverkündigungsbtM / die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen