Amtsverkündigungsblatt Q für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen fir.13 Erscheint Dienstag uni) Freitag. 23. Anr durch die Post zu beziehen. 4934 Inhaltsübersicht: Abänderung der Bekanntmachung, Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie von giftfangenöen Gegenständen. — „Kauft am Ort-Propaganda". — Tagung des Provinzialtags. -— Straßensperre-Aufhebung. — Das Schlachten von Geflügel. — Die Erhebung der Stempelabgabe bei Luxuswagen, Luxusreitpferöe und Federwagen. — Die Ausführung des Gesetzes über den Urkunöenstempel. — Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. — Berufswettkampf der deutschen Jugend. — Familienkunöe und Rassenbiologie. — Verlegung des Kreisveterinäramts. — Sprechstunden bei dem Kreisschutamt. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung zur Abändernng der Bekanntmachung, Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr vo« lebendem Vieh, tierische« Teilen und Erzeugnissen sowie vo« giftfa«ge«de« Gegen- stä«de« betr. vom 25.11.1926. «Hess. Reg.-Vl. Nr. 28 S. 376.) Vom 12. März 1984. In der Bekanntmachung, Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugnissen sonne von giftfangenöen Gegenstänoen betreffend, vom 25.11.1926 (Hess. Reg.-Bl. 23 S. 376) wird am Schluß folgende Bestimmung angefügt: „VIII: Verbote« ist die Einfuhr a«s de« europäischen Ost- und Südostländern von: ungereinigten Bettfedern. Im Ausnahmeweg kann auf Antrag von Fall zu Fall unter besonderen Bedingungen die Einfuhrgenehmigung von uns erteilt werden, jedoch mit der Auslage, daß die Einfuhr der Federn nur, in Säcken oder Ballen fest verpackt, unmittelbar ohne Umladung in die verarbeitenden Betriebe zu erfolgen hat." Hessisches Staatsministerium. Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung). Jung. Zu Nr. A. u. W. 5053. Darmstadt. 10. März 1934. Betr.: „Kaust am Ort-Propagauda". Wir geben nachstehend ein Ausschreiben des Herrn Reichswirtschaftsministers vom l.März 1934 IIIA 3063/34 zu Ihrer Beachtung bekannt. Wir empfehlen, darüber zu wachen, daß künftig die in dem nachstehenden Ausschreiben beanstandeten Aufforderungen an die Bevölkerung unterbleiben. gez.: Dr. Kratz. Bekanntmachung. Mittwoch, den 28. März 1934, vormittags 11 Uhr, findet im Sitzungssaal des Negierungsgebäudes zu Gießeu die diesjährige ordentliche Tagung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen statt mit folgender Tagesordnung: 1. Verwaltungsbericht des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen über den Stand der Provinzialverbandsangelegenheiten und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im Rj. 1932. 2. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im Rj. 1934. 3. Rechenschaftsbericht des Provinzialausschusses über die Verwaltung des Wasserwerks Inheiden und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden im Rj. 1932. 4. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden für Rj. 1934. 5. Rechnungsabschluß über die Verwaltung des Ueberlanü- werks Oberhessen für das Rj. 1932. 6. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Ueber- landwerks Oberhessen im Rj. 1934. Gießen, den 22. März 1934. Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. Klo st ermann. Bekauntmach««g. Betr.: Straßensperre-Aufhebung. Die Straßensperre auf der Provinzialstrecke Garbenteich in Richtung Hausen und Steinbach wird ab 5. April 1934 aufgehoben. Gießen, den 20. März 1934. Hessische Provinzialöirektion Oberhessen. An die Hessische« Kreisämter ««d die Bürgermeistereie« der Städte Darmstadt, Offenbach, Mainz, Worms und Gießen. Aus allen Teilen des Reichsgebiets gehen mir von den verschiedensten Wirtschaftsgruppen Klagen darüber zu, daß in zunehmendem Maße von örtlichen Stellen, insbesondere von Verbänden und Berufsvertretungen, verschiedentlich aber auch von kommunalen und staatlichen Behörden die Bevölkerung aufgefordert wird, ihre Einkäufe nur „am Orte" zu tätigen. Bei aller Anerkennung der Verbundenheit, die zwischen der Ortsbevölkerung und den einheimischen Ortsgeschäften gegeben ist, wird m.E. bei derartigen Aufforderungen übersehen, daß das Reichsgebiet ein einheitliches Wirtschaftsgebiet darstellt und daß eine große Reihe wirtschaftlicher Unternehmungen in ihrem Absatz, soweit sie unmittelbar mit dem letzten Verbraucher in Verbindung treten, an örtliche Grenzen einfach nicht gebunden werden können. Solche Unternehmungen werden deshalb die geschilderte Beeinflussung der Bevölkerung, nur am Orte zu kaufen, in empfindlicher Weise getroffen und geschädigt. Die Folge eines solchen örtlichen Wirtschaftsprotektionismus ist daher eine ernste Störung des wirtschaftlichen Wiederaufbauwerkes innerhalb der Gesamt- wirtschaft. Dazu kommt, daß teilweise noch solche Aufforderungen, soweit sie sich an Beamte und Angestellte behördlicher Betriebe richten, gelegentlich mit Androhung dienstlicher Nachteile für den Fall der Nichtbefolgung bekräftigt werden. Es bedarf keiner besonderen Darlegung, daß derartige Androhungen ungesetzlich sind,' sie stellen einen in jeder Beziehung unberechtigten Eingriff in die Entschließungsfreiheit des Einzelnen dar, gegen den ich bitte, mit itter Schärfe einzuschreiten. Ich darf ferner bitten, im Hinblick die angedeuteten Gefahren für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auf die nc»chcieordneten staatlichen und kommunalen Behörden dahin einzuwirre«, daß sie künftig derartigen Aufforderungen an die Bevölkerung, einerlei von wem sie ausgehen, mit Nachdruck entgegentreten. Bekanntmachung. Betr.: Straßensperre-Aufhebung. Die Straßensperre auf der Provinzialstrecke: „Ortsdurchfahrt Garbenteich" im Zuge der Provinzialstratze Garbenteich — Lich, Garbenteich — Watzenborn und Garbenteich — Dorf-Gill ist wieder aufgehoben. Gießen, den 20. März 1934. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Betr.: Das Schlachten von Geflügel. Bekanntmachung. Das Schlachten von Geflügel kann dadurch erfolgen, daß dem unbetäubten Tier mit einem Veilhieb auf einer hölzernen Unterlage der Kopf abgeschlagen wird. Es ist jedoch verboten, den Hals des Tieres mit einem Mesier zu öurchschneiden. Eine derartige Schlachtmethode verstößt gegen das Schlachtverbot und ist als Tierquälerei anzusehen. Gießen, den 17. März 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger. An die Ortspolizeibehörden nnd Gendarmeriestationen des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung bringen wir zu Ihrer Kenntnis. Bei Verstößen ist einzuschreiten und Strafanzeige zu erheben. Gießen, den 17. März 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger. 2 Bekanntmachung. Betr.: Die Erhebung öer Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxus- reitpferde und Federwagen. Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreitpferöen und Federwagen aufgefordert, diesen Besitz alövald, spätestens bis 1. April 1934 vei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde uuö Federwagen zur Anmeldung zu bringen sind. Die Stempelabgabe für das Rechnungsjahr 1934 ist bis zum IS. April 1934 bei Meidung öer in Artikel 33 des Gesetzes über den Urkunöenstempel festgesetzten Strafen auf unserem Bureau — — Zimmer Nr. 8 — zu entrichten. Die Jahreskarte von bereits angemeldeten Luxuswagen und -Pferden sowie von Federwage« ist bei der Zahlung mitzudringen. I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferöen oder Feöerwagen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei öer Pvlizeibehöröe seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes 1. öiesen Besitz binnen acht Tagen mündlich oder schriftlich an- zumelöen und • 2. die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 33 des Stempel- tariss vom 12. August 1899 vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten. Diese Abgabe beträgt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Fcderwagen 4 Reichsmark. II. Als Feöerwagen gelten Breaks, Jagöwagen, Halbveröecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten. Dem Polizeiamt Gieße« und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 7. März 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Weber. Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkunöenstempel vom 12. August 1899,-hier: Erhebung öer Stempelabgabe für Verkaufs-, Spiel- uuö Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich aufgestellte Klaviere und sonstige Musikwerke. Unter Hinweis auf Artikel 33 obigen Gesetzes sowie auf die nachstehend abgeüruckten Ausführungsbestimmungen wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempel- abgaüe für die Verkaufs-, Spiel- und Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich ausgestellte Klaviere oder sonstige Musikwerke, worunter auch Radioapparate falle», für das Rechnungsjahr 1934 im Monat März l. I. erfolgt. Die Jahreskarte ist bei der Zahlung vorzulegen. Von allen denjenigen Personen, die ausweislich unseres Ver- zeichniffes im Jahre 1933 Automaten usw. angemelüet und die Abgabe entrichtet haben, wird die Stempelabgabe zwangsweise beigetrieben werden, wenn sie nicht bis spätestens 15. April 1934 ihre Automaten usw. bei uns zur Abmeldung gebracht oder die Abgabe bezahlt haben. 1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Geschicklichkeitsspiel-, Verkaufs- oder Waag automaten oder automatischen Kraftmesser, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat zuvor bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Ausenthaltsortes eine Erlaubniskarte zu erwirken und für die Lösung dieser Karte die in Nr. 10 des Tarifs vorgesehene Stempelabgabe zu entrichten. Die Abgabe betrügt jährlich: a) für jeden Automat, je nach Größe, dem Ankaufspreise und öer Leistungsfähigkeit öesselben 10—40 RM. b) für jeöes Klavier oöer sonstiges Musikwerk, je nach öer Größe, öem Ankaufspreis uuö öer Leistungsfähigkeit öesselben 10—40 RM. Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden. Stempelpflichtig sind anch solche Musikwerke, die keine« Gelö- einwurf haben. Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden sind stempelfrei. Solche Klaviere müssen durch Aufschrift oder durch Befestigen eines Zettels an sichtbarer Stelle des Klaviers mit öer Aufschrift „Benutzung nur dem Verein ..... zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein. In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere verschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter Ziffer 1b festgesetzten Stempelbetrag zur Folge. Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weist wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 7. März 1934. Hessisches Kreisami Gießen. I.V.: Weber. Betr.: Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Folgende Aufforderung an die nicht angestellten Lehrersinnen) des Kreises wollen Sie alsbald bekanntgeben und für umstehende Vorlage der Urkunden Sorge tragen, soweit dies noch nicht geschehen ist. 1. Von den nicht angestellten Beamten sind die Urkunden über den Nachweis der arischen Abstammung umgehend beizubringen. 2. Der gleiche Nachweis ist von diesem Beamten auch für die Ehesrau zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, daß künftig keine endgültige Anstellung ohne diese Nachweise vorgenommen werden kann. Gießen, den 22. März 1934. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand. Betr.: Berufswettkampf der deutschen Jugend. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Deutsche Arbeitsfront und die Hitler-Jugend führen in öer Woche öes Berufes vom 9. bis 13. April 1934 öen diesjährigen Reichsberufswettkampf der deutschen Jugenö durch. Er erstreckt sich auf 15 Berufsgruppen. Teilnahmeberechtigt sind alle berufstätigen deutschen Jugendlichen in öer Altersgrenze von 14 bis 18 Jahren bei männlichen Arbeitern, von 14 bis 21 Jahren bei weiblichen Arbeitern, von 14 bis 21 Jahren bei männlichen und weibl. Angestellten. Die Reichsregierung begrüßt die Bestrebungen' der Hitler- Jugend und der Deutschen Arbeitsfront, öer gesamten berufstätigen Jugenö den Wert einer gründlichen Verufserziehung unö Berufsschulung vor Augen zu führen, auf das wärmste. Den Aufruf zum Berufswettkampf haben neben dem Führer der Deutschen Arbeitfront und öem Jugendführer des Deutschen Reiches sämtliche beteiligten Reichsminister unterzeichnet. Die erfolgreiche Durchführung der umfassenden Veranstaltung erfordert auch eine tatkräftige Unterstützung seitens der Länder unö Gemeinden. Wir empfehlen Ihnen daher, im Benehmen mit den zuständigen Gemeindevertretungen dafür zu sorgen, daß die in Betracht kommenden Räume der Berufsschulen in der Zeit vom 9. bis 15. April 1934 kostenlos für den Berufswettkampf zur Verfügung gestellt werden. Gießen, den 22. März 1934. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand. Betr.: Familienkunöe unö Rassenbiologie für Schüler, von Studienrat Dr. Graf und Schultzsche Tafeln. A« die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Im Nachgang zu unserem Ausschreiben vom 6. Februar 1934, Amtsverkündigungsblatt Nr. 6 vom 13. Februar 1934, weisen wir ä» Nr. 3 genannter Verfügung darauf hin, daß das dort voran- gezergte Buch für die Hand der Schüler jetzt unter dem abgeänöer- „Familienkunöe und Rassenüiologie" vorliegt. (Verlag vS-F. Lehmann, München, 140 Seiten, Preis 2,20 Mk.). Hier wird der Schüler selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung seiner Fa- milie gestellt und alle Stoffe liegen im Jnteressenkreis des Schü- ler^. Die Lösung der Uebungsaufgaben kann der Hausarbeit zugennesen werden, es wird also die Mitarbeit der Familicn- glreüer ermöglicht. Zahlreiche Abbildungen beleben Sen Inhalt on öem beigegebenen Arbeitsheft, öas auch für Odj getrennt Zu 0,30 Mark erhältlich ist, finden die famil-enrunölichen Feststellungen ihre für den Unterricht notwenscge Darstellung. — 3 tentums für die tige An- 3n Stu- ses. Druck der 'Brü^i'^en AniversitätL-Duch« und Steindruckerei, 21. Lange, «Sieben. «staltung Länder eises he Weise >en über d beizu- ses. ihren in jährigen erstreckt berufs- zustän- Vetracht i 9. bis rfügung 'teilten. Hitler- berufs- ung und )en Stuf« )eutschen :s sümt- ses. r sinnen) rgehende nicht ge- Dienstnachrichteu des Kreisamts. Ludwig Brück V. und Wilhelm Balser XVI., beide aus Rödgen, wurden zu Ehrenfeldschützen der Gemeinde Rödgen bestellt und verpflichtet. Bürgermeister Jochim aus Stockhausen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Stockhausen bestellt und verpflichtet. Wilhelm Stark II. aus Saasen wurde als Wiegemeister für die Gemeinde Saasen bestellt und verpflichtet. Christian Möbus III. von Reiskirchen wurde zum Gemeinde- rechuer der Gemeinde Reiskirchen bestellt. Entlassen wurden durch den Herrn Reichsstatthalter in Hessen auf Vorschlag der Hessischen Regierung: 1. Nachtschutzmann Andermann zu Wieseck und 2. Feldschütz und Nachtwachtmann Karl Weller VI. zu Wieseck. Betr.: Sprechstunden bei dem Kreisschulamt. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt fallen Mittwoch, den 28. März, aus. Gießen, den 23. März 1934. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand. Bekanntmachung. Betr.: Verlegung des Kreisveterinäramts von Hindenburgwall 22 nach Alicenstraße 18. Vom 29. ö. M. ab befindet sich das Kreisveterinäramt Gießen im Hause Alicenstraße 18. Gießen, den 20. März 1934. Kreisamt Gießen. I.A.: Grein. lestattet", urch den ng dieser lgesetzten Zu Nr. 1 vorgenannter Verfügung weisen wir auf die in demselben Verlag erschienenen Tafeln von Dr. B. K. Schultz, Leiter der Abteilung „Rasse" am Rasse- und Siedlungsamt der SS., Berlin, sowie auf die vom gleichen Verfasser herausgegebenen Ltchtbildreihen für Epidiaskop hin. Die Tafeln erstrecken sich auf die menschliche Erblichkeitslehre und Rassenkunde. Wir empfehlen die angezeigten Werke zur besonderen Beachtung. Gießen, den 15. März. 1934. Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand. ar 1934, Jen wir voran- zeänöer- sVerlag er wird ner Fa- s Schü- asarbett rmilien- Jnhalt ennt M tstellun-