m. 30 Erscheint Dienstag und Freitag. 19. Zuni 1934 Nur durch die Post zu beziehen. N U Druck der Brühl'schen Aniversitäts» Buch» und Steindruckerei, 2t. Lange, Giehen. Bekanntmachung. Nachstehende Anordnung des Ministers des Innern vom 12. Juni 1926 über die Bekämpfung von Viehseuchen, die neben der Anordnung des Herrn Staatsministers vom 4. April 1934 über die Reinigung und Entseuchung von Kraftwagen zur Beförderung von Klauenvieh und Geflügel in Kraft bleibt, bringen wir wieder- holt in Erinerung. Die Polizeiöirektion Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Genöarmeriebeamten werden ersucht, die Befolgung der Vorschriften streng zu überwachen und in Uebertretungsfällen Strafanzeige zu erheben. Gießen, den 15. Juni 1934. Kreisamt Gießen. I.V.: Weber. Bekanntmachung. Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Aufhebung der Wegüberfahrt in km 18 650 und Anlage eines Fußweg- ttberganges in km 18 648 der Bahnstrecke Grünberg—Lollar. Die Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. beabsichtigt, die Wegüberfahrt bet Kilometer 18 650 der Bahnstrecke Grimberg— Lollar in der Gemarkung Treis a. d. Lda. aufzuheben und statt dessen bei km 18 648 einen Fußwegttbergang anzulegen. Der Entwurf hierfür liegt in der Zeit vom 23. bis 30. Juni ö.J. auf der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. zu jeöermanus Einsicht offen. Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf sind schriftlich während der Offenlegungsfrist beim Kreisamt Gießen vorzubringen. Gießen, den 14. Juni 1934. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Inhaltsübersicht: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Aufhebung der Wegüberfahrt in km 18 650 und Anlage eines Fußwegüberganges in km 18 648 der Bahnstrecke Grünberg—Lollar. — Gemeindefinanzstatistik. — Bekämpfung von Viehseuchen. — Gefechtsschießen des I. (Hess.) Bataillons 15. Jnf.-Rgts. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Betr.: Gefechtsschießen des I. (Hess.) Bataillons 15.Jnf.-Rgt. Das I. (Hess.) Grenaöterbataillon 15. Jnf.-Rgts. wird in der Zeit vom 2. bis 13. Juli 1934 auf der Schußbahn nördlich des Daubringer Passes gefechtsmäßige Schießübungen mit scharfer Munition abhalten. Das Schußgelände wird im allgemeinen begrenzt durch die Luftlinie Alten-Buseck — Beuern — Climbach — Treis a. d. Lda. — Mainzlar — Daubringen — Hofgut Hetberts- hausen — Hangelstein — Alten-Buseck. Das Schießen findet je- iveils von 5 bis 16 Uhr statt. Das gefährdete Gebiet liegt innerhalb der oben angeführten Luftlinie und wird während des Schießens von der Truppe abgesperrt werden. Den Anordnungen der Absperrposten der Truppe ist unbedingt Folge zu leisten. Die Schußrichtung geht von Westen nach Osten. Während der Schießzeiten werden die Straßen Daubringen— Alten-Buseck und Daubringen — Weggabelung Straße Gießen — Lollar — Gießen —Daubringen, letztere nur zeitweise, gesperrt. Die Umleitung findet über Daubringen—Lollar—Wellersburg— Wieseck bzw. Daubringen—Lollar statt. Die Provinzialstraßen Alten-Buseck —Großen-Buseck — Beuern — Climbach — Allendorf Lda.—Treis a. ö.Lda.—Mainzlar—Daubringen sind nicht gefährdet und können auch während der Schießzeiten benutzt werden. Gießen, den 19. Juni 1934. Kreisamt Gießen. J.V.: Weber. Dienstnachrichten des Kreisamts. Der Polizeidiener Wilhelm Philipp aus Watzenborn-Steinberg wurde als Vollziehungsbeamter für die Gemeinde Watzenborn- Steinberg bestellt und verpflichtet. Heinrich Loth wurde als Beigeordneter für die Gemeinde Trohe bestellt und verpflichtet. Ludwig Launspach III. aus Reiskircheu wurde als Beigeordneter für die Gemeinde Reiskirchen ernannt und verpflichtet. Karl Möller aus Grünberg wurde als Beigeordneter für die Gemeinde Grünberg ernannt und verpflichtet. Kaspar Euler aus Treis a. d. Lda. wurde als kommiffarischer Beigeordneter für die Gemeinde Treis a. d. Lda. bestellt und verpflichtet. Die Ministerialabteilung Ib des Hessischen Staatsministeriums hat genehmigt: Die Geldlotterie der Bayerischen Kriegsopferstiftung in der Zeit vom 18. Juni bis 31. August 1934. Bekanntmachung. Betr.: Gemeindefiuanzstatistik: hier: Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im zweiten Halbjahr des Rj. 1933. Der gemäß §23 Abs. 3 der Verordnung über die Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (RGBl. I, S. 32) zu veröffentlichende Halbjahresausweis über die Einnahme« und Ausgaben des Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1933 Rj. liegt in der Zeit von Montag, den 25. Juni I. I., bis Montag, den 2. Juli l. I., während der Dienststunden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jeöermauns Einsicht offen. Gießen, den 14. Juni 1934. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals. Anordnung betreffend die Bekämpfung von Viehseuche«. Vom 12. Juli 1926. Auf Grund des § 17 Ziffer 11 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909, des §38 Abt. 2 der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 und der Artikel 1 und 2 des Hessischen Gesetzes vom 18. Juni 1926 zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes ordne ich an: 1. Alle von Viehhändlern und Transportunternehmern zum Viehtransport benutzten Fahrzeuge aller Art und alle sonstigen zu oder bei einer solchen Viehbeförderung benutzten Behältnisse und Gerätschaften (Kisten, Käfige, Körbe, Krippen, Tränkvorrichtungen, Latierbäume, Hürden, Ketten, Anbindestricke usw.j. sind alsbald nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren. 2. Für die Durchführung der Reinigung und der Desinfektion sind die Vorschriften der Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei Viehseuchen (Anlage A zum Reichsviehseuchengesetz) maßgebend. Darmstadt, den 12. Juli 1926. Der Minister des Innern, v. Brentano. Amisverkündigungsblat^ für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen