AmisverkündigungsblaiiM für -ie provinziasdirekiion Oberheffen und für -as Kreisamt GichLM 36 Erscheint Dienstag und Freitag. ilS.Zull Nur durch bieH beziehen. 1934 Inhaltsübersicht: Die Prüfungen der Gemeindebeamten. — Statistik der Obsternteschätzung. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Betr.: Die^Prüfungen der Gemeindebeamten; hier: Ablegung der Vor- An 1. die Bürgermeistereien der Landgemeinden, 2. das Kreisamt Gießen, 3. die provinzialdireklion Oberhessen. Der Termin für die Abnahme der Vorprüfungen wird auf Mittwoch, den 25. 3uli 1934, vormittags 9 Ahr, im Sitzungssaal des Kreisamtsgebäudes Gießen festgesetzt. An dieser Prüfung sind alle Verwaltungsanwärter der Landgemeinden des Kreises sowie der Kreis- und Provinzialverwaltung teilzunehmen berechtigt, deren Vorbereitungsdienst gemäß den von dem Hessischen Gemeindetag erlassenen Richtlinien für die Ausbildung der Verwaltungsanwärter abgeschlossen ist und die beabsichtigen, in diesem oder spätestens nächsten Jahre Oie, 1. Verwaltungsprüfung abzulegen. Ich ersuche ergebenst, Ihren Prüfungsanwärtern von vorstehenden Anordnungen Kenntnis zu geben mit dem Auftrag, sich an dem genannten Tage und zur festgesetzten Zeit zu dieser Prüfung einzufinden. Meldung ist bis zum 24. Juli 1934 erforderlich. Gießen, den 17. Juli 1934. Der Vorsitzende der Prüfungskommission des Kreisamts, Dr. S ch ö n h a l s, Oberregierungsrat. Betr.: Die Prüfungen der Gemeindebeamten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nachstehend geben wir Ihnen eine in der „Hessischen Gemeindezeitung" vom 15. Juli 1934 erscheinende Notiz bekannt mit dem Auftrag, die Verwaltungsanwärter Ihrer Verwaltung hiervon in Kenntnis zu setzen. Gießen, den 17. Juli 1934. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals. Die Prüfungen der hessischen Gemeindebeamken in 1934. An die hessischen Städte, Landgemeinden, Kreise und Provinzen! Nach Anhörung des Prüfungsausschusses für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände Hessens (Städte, Landgemeinden, Kreise und Provinzen), werden die Prüfungstermine für die' in diesem Jahre stattsindenden Verwaltungsprüfungen wie folgt festgelegt: Erste Verwallungsprüfung, schriftlicher Teil: 10. bis 12. September 1934. Zweite Verwallungsprüfung, schriftlicher Teil: 10. bis 15. September 1934. Erste Verwaltungsprüfung, mündlicher Teil: 22. bis 24. Oktober 1934. Zweite Verwalkungsprüfung, mündlicher Teil: 29. bis 30. Oktober 1934. Die Prüfungen finden in Mainz statt; Näheres wird noch bekanntgegeben. Die Zulassungsgesuche der Verwaltungsanwärter sind bis zum Freitag, den 10. August l. 3., durch die Verwaltungen bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Die Verwaltungen haben sich bei Bekanntgabe der Gesuche darüber zu äußern, ob sie gegen die Zulassung des Bewerbers im Hinblick auf dessen Leistungen und Führung etwas zu erinnern finden. Den Zulassungsanträgen sind die in § 26 bis 29 der Vorläufigen Vorschriften bezeichneten Nachweise beizufügen. Hinsichtlich der alten Kämpfer der nationalsozialistischen Erhebung kommt die von dem Hessischen Staatsministerium in bezug auf die Staatsbeamten getroffene Anordnung sinngemäß zur Anwendung, wonach zwar an den bestehenden Prufungsersordernissen im allgemeinen festzuhalten, jedoch dem wohlwollenden Ermessen der Prüfungskommission anheimgestellt ist, die Tatsache der Betätigung in einem der anerkannten nationalen Verbände uuo der dadurch verursachten Behinderung der Ausbildung angemessen m Rücksicht zu ziehen, wie dies entsprechend für Kriegsteilnehmer vorgesehen ist. Die Eigenschaft als alter Kämpfer ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Kreisleitung nachzuweisen.'Dieser Nachweis ist dem Zulassungsgesuche beizufügen. 9 ®vtt- Beschwerden gegen nicht erfolgte Zulassung sind gemäß § 6 Abs. v der Vorläufigen Vorschriften innerhalb einer Frist von 8 Tagen s^o-ch der Zustellung des Nichtzulassungs-Bescheides bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen, worüber eine von dem Prüfungsausschuß gebildete Kommission endgültig entscheidet. Von dem Erfordernis der nach § 15 der Vorläufigen Vorschriften vorgeschriebenen vorherigen Ableistung des halbjährigen freiwilligen Arbeitsoienstes tritt in diesem Jahre grundsätzlich Befreiung ein mit der Maßgabe, daß dec Arbeitsdienst, soweit nicht aus besonderen Grün- den grundsätzlich Entbindung hiervon eintritt, innerhalb eines Jahres n°ch Bestehen der Prüfung abzuleisten ist und daß die Aushändigung des Prufungszeugmsses hiervon abhängig gemacht wird. Die Vorprüfungen sind nach bereits ergangener näherer Weisung an die Herren Vorsitzenden der Prüfungskommission auf Mittwoch, den 25.3uti l. 3., vormittags 9 Ahr, feftgelegt worden. Alle Anwärter für die 1. Verwaltungsprüfung bei den Stadien, Landgemeinden, Kreisen und Provinzen werden aufgefordert sich an dem genannten Tage und zur festgesetzten Zeit zu dieser Prüfung einzufinden. Den Präfungsanwärtern bei den hessischen Städten, Landgemeinden, Kreisen und Provinzen ist durch ihre Verwaltungen von vorstehenden Anordnungen Kenntnis zu geben. Mainz, den 10. Juli 1934. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. I. V.: Dr. Wehner, Provinzialdirektor. Betr.: Statistik der Obsternteschätzung. An die Bürgermeistereien des Kreises. Einer Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und der Ministerialabteilung le (Landwirtschaft) des Wfctjen Staatsministeriums zufolge findet auch 1934 eine Obsternte- ermittlung statt. Allen Gemeinden, die 1932 mindestens 100 traqfühige Obstbaume hatten, werden vom Landesstatistischen Amt in Darmstadt nn Verlauf des Monats Juli unmittelbar Fragebogen zugehen. Die Bürgermeister bestimmen im Einvernehmen mit dem zuständigen Orts- bauernsuhrer, welche Sachverständigen zur Durchführung der Obsternte- ermittlung hmzuzuziehen sind. Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Obsternteschützer kommen insbesondere führende Persönlichkeiten des Obst- und Gartenbaues, Baumwärter, Feldschutzpersonal usw. in Frage. Die Fragebogen sind nach gewissenhafter Ausfüllung bis spätestens 5. Oktober 1934 unmittelbar an das Landesstatistische Amt einzusenden. Richtlinien für die Durchführung der Obsternteermittlung befinden sich auf 4er Rückseite der vorerwähnten Fragebogen. Gießen, den 13. Juli 1934. Kreisamt Gießen, i. V.: Weber. Dienstnachrichten des Kreisamts. . Der Tierarzt Wilhelm Marlin Zimmer zu Gießen wurde als Fleischbeschauer sur die Stadt Gießen verpflichtet. Georg Kuppet II. aus Bellersheim wurde zum Feldschützen für die Gemeinde Bellersheim bestellt und verpflichtet. Druck der Drühl'schen Aniversitäts-Buch. und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.