Jlr.Z Erscheint Dienstag und Sreitag. 16. Kebruar Nur durch die Post zu beziehen. 1934 Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gie Betr.: Verwendung von Instrumenten beim Gesangunterricht in den Schulen. An Sie Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das nachstehende Ausschreiben des Hess. Staatsministeriums, Mintsterralabteilung für Bilöungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum terlen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit. Gießen, den 13. Februar 1984. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Weigand. - Da-, schönste Instrument ist die menschliche Stimme. Dement- Iprcchenö ist der Muykunterricht in den Schulen hauptsächlich Ge- sangunterrlcht. Dabei ist den Schülern die Notenkenntnis beizn- brrngen und das Absingen vom Blatt vorzubereiten. . sich, nicht an den gewohnten „Schulliedern" nur deshalb kleben zu bleiben, weil sic althergebracht sind,- sie sind ort musikalisch minderwertig. Altes Liedgut ist daher in neuer Form nach Art unserer Jugeudsingbewegung heranzuziehen. Auch hier muß ein heroischer Zug in den Vordergrund treten. . s^sMtund ausgestaltet kann der Gesangunterricht werden durch Musikinstrumente aller Art. Ein reines Mundharmonika- Orchester wirkt auf die Dauer ermüdend und ist in seiner musikalischen Wirkung begrenzt. Eine Mischnuq von Mundharmonika und Ziehharmonika mit (Block-) -Flöten ist zu empfehlen. Im allgemeinen muß es genügen, die Instrumente im Rahmen des Gesangunterrichts heranzuziehen, auch wenn es gilt, Schulfeiern auszugcstalten. Bei weitergehenden Bedürfnissen ist ein Orchester außerhalb des schulischen Rahmens nur insoweit zuzulassen, als es die Schüler nicht belastet und nicht zn viel Unruhe in das Lchulleben hineinträgt. Unter Hinweis auf die katastrophale Lage der deutschen Musi instrumenten-Jnöustrie empfehlen wir Ihnen, beim Einkauf von Instrumenten aller Art stets selbst nur deutsche Marken zu wählen und in und außerhalb der Schule immer wieder auf diese Seite nationaler Pflicht nachdrücklichst aufmerksam zu machen. Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsreviston stattfinden. xie"r Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung oiir Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung an- gegeben ist. -rae Ernpaltung des Eichtermins ist zur raschen Ab- wrcklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkt zur Nacheichung vorzulegen. ^.„.Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Anforderungszettel festgesetzten Zeit einzuliefern. Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche tiur nach Anforderung von Kostenvoranschlägen von einem Fach- manne ausfuhren zu lassen. Die Auftragserteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eichbeamten haben damit nichts S re-Vr“1!" £te Waagenreparaturschlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehoröe, sondern private Gewerbetreibende. Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Gegenstandes nachgeeicht. Eichungen, die am Aufstellungsort der Gegenstände stattfinden sollen, sind wahrend der Eichtage beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der mcht ermäßigte Mindestgebührenzuschlag (2 Mk.) in Ansatz gebracht wird. Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Cichtage in ortsüblicher Weise bekannt geben lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs ,^nto»0!ie-8seis UttL.Stnänf)I Dag abzufertigenöen 9^1'= wgeKtt. S3Ur0ermet terCiCn ÖUt$ 6a§ ®ic6nmt Gießen Gießen, den 14. Februar 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t. Bekanntmachung betreffend die Matz- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Gietzen im Jahre 1934. Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nach- eichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte tdas hnd Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssiq- kerten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 Kilogramm) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach folgendem Rundreiseplan durchgeführt werden. Zur Durchführung der Nacheichunq werden örtliche Eichtagc in nachstehender Reihenfolge abgehalten: _ Vorn Hessischen Eichamt Gietzeu aus: Am 7. Mürz in Wieseck) Am 13. März in Großen-Buseck, zugleich für Alten-Buseck, Trohe, Rödgen und Beuern) Am 21. März in Burkhardsfelden, zugleich für Hattenrod und Oppenrod,- Am 22. März in Reiskirchen, zugleich für Bersrod, Saasen mit Bollnbach, Winnerod und Lindenstruth) Am 9. April in Ettingshausen, zugleich für Harbach, Quecküorn, Münster und Ober-Bessingen. Im Bedarfsfälle mehr als einen Tag. . Anmerkung: Die Gemeinde Röthges nimmt an dem Eichtag m Zaubach (Kreis Schotten) am 16. April ö. I., Stockhausen und Weickartshain am Eichtag in Lardenbach (Kreis Schotten) am April d. I. teil. Der Einlieferungstag wird den Gemeinden durch das Eichamt Gießen besonders mitgeteilt. Es empfiehlt sich daß die Bürgermeistereien den Beginn der Lichtage in ortsüblicher Weise bekanntmachen lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Gießen, den 14. Februar 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Trohe: hier: Hauptgeldausgleich. .3“ ÖCI Zeit vom 14. Februar bis einschließlich 20. Februar 1934 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei ZU Lroye Hlruptgelöausgletchungsvcrzeichnis nebst Abschrift des Artikels 42 aus dem Felöbereinigungsgesetz, worauf ich die dinglich Berechtigten und insbesondere Hypothekengläubiger ausdrücklich Hinweise, zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit daselbst, schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen. Friedberg, den 7. Februar 1934. Der Hess. Feldbereinigungskommissar. I. V.: W i n g e f e l d. Dienstnachrichten des Kreisamts. Wilhelm Meckel II. zu Röthges wurde zum kommisiarischen Beigeordnete« der Gemeinde Röthges bestellt und'verpflichtet. Druck der Brühl'schen Aniversitäts.Buch- und Steindruckerei, R. Lange. Gietzen.