Amtsverkündigungsblati 7lr.ll 13. Marz 2lur durch die Post zu beziehen. 1934 Bekanntmachung. Amtstage und Dienststunöen. A» i!- Sütaetmelflereien b«s Kr-is-S lauch ®|efje„) s°Lm7L1L»'°"°»°'" «. Gießen, den 7. März 1934. Hessisches Kreisamt. I.V.: Dr. Schönhals. Bekanntmachung. Vetr.: Straßensperre. Ansführung von Kanalisations- und WasterleitnuoK- "^"Emr wlrö öle Provinzialstraße Alten-Vuseck -Großen-Buseck Verkehr M?errt “ltf C ®nucr 0011 2 Wochen für jeglichen Umleitung erfolgt über Rödgen—Trohe Dre aufgestellten Warnungtafeln sind zu beachten Gießen, den 10. März 1934. Hess- Provtnzialöirektion Oberhessen. und den Bürgerm^st?re?e«'der"Laichgemeinde« des Kreises mtf °'tsübliche Weise Gießen, den 7. März 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Weber. Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstemvel vom 1. August 1899/ hier: Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs-, Spiel- und Waagautonraten für^automatische Musikw/rke. Ul aufgestellte Klaviere und sonstige Unter Hinweis auf Artikel 33 obigen Gesetzes sowie ans m» «Ä^nö abgeöruckten Ausführungsbestimmunqen wird ’»r offi.ntItcf)eit "Kcilntnis gebracht, daß die Erhebung der Stemves abgabe für öie Verkaufs-, Spiel- und Waagautomaien, ® ’S Besuchsstunden des Staatsministers und der Miniüeriat abteilungen smd aus Samstag von 8.30 bis 1 Uhr festaesetzt ^rw, such nur nach besonderer Anmeldung und Einladung möglich. Bekanntmachung. ass s&sss*—""s“»8- Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgeöruckten NeNin. 1. April 1934 Oct öer Bürgermeisterei ihres Wohnorts mr Än,»et düng zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam daß alle «itm - ”Ä y""”"5e m,i Lm-°S7ü Angehörigen bestimmt sind Z ver?f ichtet lei 6 Wohnortes oder Aufenthaltsortes ' * ämeiö^ttXö61"”6” atf)t $aflen Endlich oder schriftlich an- "• JUlutö -ehter Jahreskarte Nr. 83 des Stempel- entistchten ” 'lWnt 1899 vorgeschriebene Stempelabgab/zu Diese Abgabe beträgt jährlich für leben Luxuswagen 60 Reichsmark, . icöes Reitpferd 60 Reichsmark, TT iooen Federwagen 4 Reichsmark. Bekanntmachung. sum Schutze öer nationalen Symbole 'S n. ©CfciSCS znm Schutze der mrt^onalen .al Gießen, öen 12. März 1934. Hessisches Kreisamt. J.V.: vr. S ch ö n h a l s. Neue Richtlinien für die Handhabung des Gesetzes. Berlin, 18. November. Unter dem 12. Februar hat öer Reichsminister für Volks»n»- öe« Gesetze? zun?Sckutm hT'6 Richtlinien für die Handhabung 1933 erlassen. Darin hekßt es: notwnöIen Symbole vom 19. Mai 1. Bildet der Gegenstand selbst das Symbol so ist eine Nee Gegenstand selbst oder feilte Bestimmung eine' innere Beziehung zu dem Symbol hat, z. B. das Hakenkreuz an der hefnnhpl^6' sulüssig ist die Verwendung, des Symbols ins- besonöere, wenn dieses zu dem Zwecke angebracht ivirö den Geaem stand zu verzieren oder seine Absatzfähiqkeit zu steiaern » 91 k^'?^ng des Hakenkreuzes oder ü7r deutschen Farben auf £DMe?P?n??^,^na?UCtjfen'F"vier, Manschettenknöpfen, Scho! rotaoen- und -vabakpackungen. Die Verwendung des Sumbols ?,u Reklamezwecken ist in jedem Falle unzulässig ° L 8U 3. jn alten Fällen der Ziffer 1 und 2 ist die Verwenüuna des mtt??/stellm,Ä??' roen? ^ffeit Ausführung minderwertig oder mit entstellendem Beiwerk versehen ist, z. B. bei künstlerisch mhi- ÄÄffC’1^ selbstleuchtenden " von Polizetverorünungen sß 8 ö. Ges.» istöieVer- im,s 7nns uovmbole11 durch Singen und Spielen von Liedern Vvrfttbruna ^bdergabe von Erzeugnissen der Literatur oder die TsOrsuhrung Minderwertig ist, oder ivenn die Vorführung unter Umstanden erfolgt, die der Würde des Symbols nicht entsprechen! timteHe?ShfncemäÄe ™ *0tp0imig oöcr traöi= Bilde?d^s^^mUich zugelaflenen Abzeichen der NSDAP, soivie V.Uder des Führers tit Form von Büsten und Plaketten dürfen mSL •• täcߣmmutta öer Reichsleitung der NSDAP, sde« d!»C?E.CJ??USfu5rerg, München, Braunes Haus) verwendet wer- Verboi ?rmsvSöer Entscheidung eilte Erlaubnis oder ein iüe^? öer Reichslettung vor, so ist die entscheidende Behörde I wi nf110-Töm Stellungnahme öer Reichsleitung noch dieftr zugrünö?z?le7en.^^ ®nW&u"6 einzuholen und An die Bürgermeistereien, die Schulvorstände und die Gendarmerieftationen des Kreises Gießen. unö^Beachtung Bekanntmachung bringen wir zu Ihrer Kenntnis Gießen, öen 12. März 1934. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Or. S ch ö n h a l s. , 10—40 NM. 10—40 RM. öle Stempel- n i,„ Ohüil'14.« uoiwtniat».®«"*. ««» «• ®le6‘" Dienstnachrichten des Kreisamts. r>um Nachtwächter für die Gemeinde Treis a. d.Lda. wurde Johann Heinrich Amend von Treis a. d. 2ön. ernannt. Die Abgabe beträgt jährlich: a) für jeden Automat, je »ach Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsjahrgkert desselben !>j für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk, je nach der Größe, dem Ankaufspreis und der Leistungsfähigkeit desselben 'Mir besonders leistungsfähige Instrumente kann abZbe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden. Stempelpflichtig sind anch solche Musikwerke, die keinen Geld- °^Di- Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stem- "^Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden g-gäeÄSSÄK Stempelbetrag zur Folge. Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Werse wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 7. März 1984. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Weber. M-« (. 9. orfolal. W- ift bet der Zahlung vorznlegen. Äta täÄ ä »>° ■** -WWWMMW gSSSSSmSs säte gesehene Stempelabgabe zu entrichten.