* y )em -Fried- n nur mit sen. Hand- : verbracht •genommen AmisverkündigungsblaEI' für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gichsn ilte Kreuze be zu ver- e versperrt unter Aus- es bei den Usverkündi- lofsorbnung Verwaltung )11 und der 6. Februar • Gemeinde- 30. Dezem- ordnung für 1 der Fried- vird, sofern rrwirkt sind, j im Amts- 9. Juni 1906 idgen (Kreis eteiligten für nbet: ns 9.45 Uhr .30 bis 11.30 jeben, welche e zufarnmen- immenlegung eicht werden, künftige Geir l. Js. ab je : offen. ff wurde als ff verpflichtet. >ie Erlaubnis itg von Geld- 1934 bis zum id Hessen, zur fammlung für vom 18. Juni 25. Juni 1933. Ar. 3 1933 Dur durch die Post zu beziehen. Erscheint Diensiag und Freitag. 31. Sie ^stellung eines Staatskommissars für den milchwirtschaftlichen Zusammenschluß im Versorgungsgebiet Frankfurt - Offen- rt*tinnnnShLßre^hUn9 be.3 ^len=' — Die Wahlen zum Provinzialausschuh der Provinz Oberhessen. — Benach- nchtrgung der Genbarmeriestatwnen durch die Ortspolizeibehorden. — Die Prüfung von Mineralwasserapparaten. — Maul- und Klauenseuche. — Kriegergrabersursorge 1934. — Feldberemigung Grumngen. — Anbringung von elektrischen Reklame-Uhren in Schulgebäuden. — Schulkinder- (peijung in Hessen. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung die Bestellung eines Staatskommissars für den milchwirtschaftlichen Zusammenschluß im Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach gemäß § 38 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzblatt 1 S. 421) betreffend. Vom 12. Januar 1933. Nachdem der Herr Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Wiesbaden mit unserer Zustimmung das Verfahren zur Bildung des Zwangszusammenschlusses der an der Milchversorgung der Städte Frankfurt a. M. und Offenbach beteiligten Erzeuger- und Bearbeitungsbetriebe zum Zwecke der Regelung des Absatzes von Trinkmilch eingeleitet hat, wurde als gemeinsamer Kommissar im Sinne des § 52 Abs. 2 der preußischen Verordnung zur Durchführung des Milchgesetzes vom 16. Dezember 1931 (GS. S. 259) und § 80 Abs. 2 der hessischen Vollzugsverordnung zur Durchführung des Milchgesetzes vom 23. Dezember 1931 (Regierungsblatt S. 233) zur Verhandlung mit den Beteiligten der Landrat i. R. Geheimer Regierungsrat Klauser in Wiesbaden ernannt. Der Amtssitz des Kommissars ist in Frankfurt, Bethmannstraße 50; seine Anschrift lautet: „Der Staatskommissar für die Bildung des Milch- wirtschaftsverbandes Frankfurt-Offenbach". Darmstadt, den 12. Januar 1933. Hessisches Ministerium der Finanzen, Abteilung für Landwirtschaft. Dr. Röhler. Bekanntmachung. Für die Lieferung des Kohlen-, Koks- und Brikett-Bedarfs an die staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten, ferner der Dienststellen der Arbeitsämter und der Reichsbank-Stellen in Hessen für das Jahr 1933/34 (Heizperiode) werden die Brennstoff-Lieferanten zur Abgabe von Preis- und Lieferangeboten aufgefordert. Die Angaben über die für die einzelnen Dienststellen und Orte erforderlichen Mengen, sowie die Lieferbedingungen sind nach Einzahlung von 1.50 RM. je Ort (höchstens 4.— RM. für mehrere Orte) auf das Postscheckkonto Nr. 63435 der Staatlichen Beschaffungsstelle beim Postscheckamt Frankfurt a. Main bis spätestens 31. Januar 1933 bei uns anzufordern, wobei anzugeben ist, für welche Orte die Unterlagen gewünscht werden. z Diese Angaben können der Einfachheit halber auf den Zahlkartenabschnitt gesetzt werden, so daß dann eine besondere schriftliche Anforderung unterbleiben kann. Darmstadt, den 25. Januar 1933. Staatliche Beschaffungsstelle. Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen. Von den am 25. Januar 1930 gewählten Mitgliedern des Provinzialausschusses hat Fabrikdirektor Ewald Morhenn in Hirzenhain sein Amt niedergelegt. Der Wahlausschuß hat in seiner heutigen Sitzung festgestellt, daß an feine Stelle als Mitglied in den Provinzialausschuh Oberveterinärrat Dr. Dr. 3afob Roßkopf in Gießen zu berufen ist. Gießen, den 24. Januar 1933. Der Vorsitzende des Wahlausschusses: G r a e f, Provinzialdirektor. Betr.: Benachrichtigung der Gendarmeriestationen durch die Ortspolizeibehörden. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach § 68 der Dienstvorschrift für die hessische Landesgendarmerie sind die Ortsvorstände der Orte ohne staatliche Polizeiverwaltung verpflichtet, den Gendarmeriebeamten nicht nur auf ihr Verlangen alle erforderte Auskunft zu erteilen, sondern sie auch unaufgefordert von allem, was die öffentliche Sicherheit betrifft, in Kenntnis zu fetzen. Wir weifen Sie ausdrücklich auf diese Vorschrift hin und erwarten deren genaueste Beachtung. Gießen, den 23. Januar 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel. Betr.: Kriegergräberfürsorge 1934. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 1. April 1933 die Jahresbedarfsnachweisung für das Rj. 1934 unter Verwendung der nachstehend genannten Einteilung in Vorlage zu bringen. Falls uns bis zum 1. April 1933 keine Rachweisung eiugereichk wird, nehmen wir Fehlanzeige an. Rubrik 1 Gemeinde, Rubrik 2 Gesamtzahl der Bestattungen auf nicht kreiseigenen Grundstücken, getrennt nach den Gräbern deutscher einschl. verbündeter Krieger und fremder Krieger, Rubrik 3 Zahl der Bestatteten, deren Gräber voraussichtlich von den Friedhofsbesitzern oder privater Seite auf eigene Kosten gepflegt werden müssen, Rubrik 4 Zahl der Gräber, die aus staatlichen Mitteln gepflegt werden müssen, Rubrik 5 durchschnittliche Kosten der Pflege für ein Grab, Rubrik 6 Gesamtbedarf an staatlichen Mitteln für die Pflege der Gräber. Fehlbericht ist nicht erforderlich. Gießen, den 19. Januar 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Gebührenordnung für die Prüfung von Mineralwafferapparaten. Für die Prüfung von Mineralwasserapparaten stehen den amtlich ermächtigten Sachverständigen Gebühren nach folgenden Bestimmungen zu: Gebiihren- Rr. Angabe des Prüfungsgeschäfts fatz RM. I. Für die nach § 10 auszuführende Prüfung der Apparate auf Widerstandsfähigkeit, einschließlich der Druckprobe etwa vorhandener Zwischengefähe, der Prüfung der Sicherheitsvorrichtungen und der Einstellung der Sicher- heits- und Druckoerminderungsventile: für den ersten Apparat bis einschl. 100 Liter Inhalt. . 12,— „ „ „ „ über 100 Liter Inhalt .... 18,— „ jeden weiteren an dem gleichen Tage und Ort geprüften Apparat desselben Besitzers...... 6,— II. Für die Ueberwachung der Reinigung und Füllung der Apparate und deren amtliche Verschließung sowie für die Untersuchung der Getränke auf Gesundheitsunschädlichkeit nach Maßgabe der Anweisung zu § 10 für jeden Apparat (Mifchgefäß oder Ausschankgefäß)......10,— Im übrigen gelten folgende Bestimmungen: 1. Sofern die Prüfung außerhalb des Wohnsitzes des Sachverständigen stattfindet, ist der dem Zeitaufwand entsprechende Anteil an den dem Sachverständigen zustehenden Tagegeldern und Reisekosten neben der Prüfungsgebühr zu entrichten. 2. Mehrere miteinander verbundene Apparate werden einzeln für sich berechnet. 3. Für die begonnene Prüfung eines Apparates auf Widerstandsfähigkeit, die durch Verschulden des Auftraggebers oder feines Stellvertreters an dem festgesetzten Tage nicht zu Ende geführt werden kann, sowie für jede Wiederholung solcher Prüfung sind die zutreffenden Sätze unter Nr. I zu berechnen. — Kann die Ueberwachung der Reinigung und Füllung der Apparate und deren amtliche Verschließung durch Verschulden des Betriebsunternehmers nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erledigt werden, so ist für die Tätigkeit des Sachverständigen für jeden Apparat eine Gebühr von 5,— RM. zu zahlen. Außerdem sind die entstandenen Tagegelder und Reisekosten zu erstatten. Für eine erneute Prüfung ist die volle Gebühr zu entrichten. Gießen, den 18. Januar 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. In Ober-Hörgern ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Verfügung vom 19.12.1932 angeordneten Schutzmaßnahmen werden hierdurch ausgehoben. Gießen, den 16. Januar 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt — 2 Betr.: Anbringung von elektrischen Reklame-Uhren in Schulgebäuden. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen Ihrem Bericht darüber entgegen, ob in Ihrer. Schule e,esM*”Ä6 S**‘ ill. UN- °°» d-» Schulvorständen nicht bis spätestens zum 1. Februar anderes bericht worden ist. Fehlanzeige nicht erforderlich. Gießen, den 23. Januar 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer. ____________ Bekanntmachung Betr.: Feldbereinigung Gröningen; hier die Auflösung der Vollzugskommission. -Mi brinae hiermit zur össentlichen Kenntnis, daß, nachdem das Feld- bereiniaunasverfahren in der Gemarkung Grüningen beendigt und das Kallewesoi$ ab geschlossen ist, auf Grund des Feldbereimgungsgesetzes vom 22 November $1923 die Vollzugskommission durch Entschließung des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Abteilung für Landwirtschaft y. Nr. F- M. L. 452 vom 11. Januar 1933 aufgelöst worden ist. Friedberg, den 16. Januar 1933. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat. Dienstnachrichlen des kreisemkes. Gertrud Elisabeth Bender zu Langsdorf wurde als Hebamme für die Gemeinde Langsdorf verpflichtet. Wilhelm Alisar aus Rodheim wurde als Wiegemeister, Theodor Pape aus Rodheim als stellvertretender Wiegemeister snr die Gemeinde Radheim verpflichtet. Der Schmied Heinrich Pfeiffer aus Ober-Bessingen ist zum Wiegemeister-Stellvertreter für die Gemeinde Ober-Bessmgen ernannt und verpflichtet worden. Der Minister des Innern hat sür das Gebiet des Volksstaates Hessen Ser0 ^ottsfpen^'^iobe, Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Strahensammlung in der Zeit vom 15. Februar bis ^'De°m Ar^eiter-Samariter-Bund E.V. 16. Kreis zu Offenbach a. M. zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Strahensammlung m der Zeit vom 23. April bis 7. Mai; Strahensammlung: 2R und 30. 2IpnI 1933. Dem Reichsverband zur Unterstützung Deutscher^Veteranen e. V., Berlin, zur Vermittlung von Patenschaften und zur Sammlung von Geldspenden sür die Unterstützung von Altveteranen. Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: Biebesheimer Zuchtviehmarktlotterie 1933, Ziehungstermin: 7. Marz 1933. Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustausches im Volks- ^aa®eibtotterV zugunsten des Volksvereins für das katholische Deutsch- n» säää »««»«. s™,.. •lasÄÄÄ»*«** **-* termin: 11. März 1933. gmsife Serie der Geldlotterie des Volkswachtbundes zugunsten der ^^50° Münchener' Merdewtterie 1933; Ziehungstermin: 11. April 1933 4. Geldlotterie zugunsten des Deutschen Hygienenmuseums, Dresden, Ziehungstermin: 9. und 10. Juni 1933. Donaueschinger Pserdemarktlotterie 1933. Betr.: Schulkinderspeisungen in Hessen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers sür Kultus nnb ^IbunasrnTfen Mtn 11. Januar 1933 in Nr. 10 der Darmstadter «Munq nom 12 Januar 1933 hin und ersuchen Sie, dem Kmderhilss- werk auch in diesem Jahre jede mögliche Unterstützung zu gewahren. Gießen, den 18. Januar 1933. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Fischer. für d SrTT" Inhalis-U Betr.: Aue Grv An die Unter i seuerlöschor Grundliste 1 April 19 nehmenden Bersügung 1927 und k teilung an Kindt, For Klein in G Wir err Gießen, Betr.: Wa Die Kr sestgestellt, Hombergei der Geme Müller II. Gießen Betr.: Ge An t Die Ss nachmilla! Gießer Wie u geteilt w „Niobe" i würfe vo>