Amtsverkündigungsblati 29. Dezember 2lur durch die Post zu beziehen. 1933 zu Bekanntmachung. Setr.: Weihnachtsveranstaltungen. Die von einigen Kreisleitungen der NSDAP, in der Presse ,,^/^utlrchten Anordnungen über die Verbindung von Weih- mtt Tanzbelustigungen, Tombolaveranstaltungen und oergielchen entsprechen nach Mitteilung der Ministerialabteilung la ö!n Anordnungen des Herrn Gauleiters und Reichs- Ehalters und smd deshalb verbindlich. Danach ist die Berbin- mtfrAr?011 Weihnachtsfeiern mit Tanzbelustigungen, Tombolaver- finh tt6tttrUF^ dergleichen nicht gestattet. Nicht verboten dagegen elustigungen usw. ohne Weihnachtsfeiern oder Weih- achtsferern ohne Tanzbelustigungen usw. Gießen, den 23. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger. Bekanntmachung. Die Feierabend stunde an den Weihnachtsfeiertagen und an ^rwester. Die Ministerialabteilung la — Polizei — des Hessischen Staats- u^u terrums^ hatöie Polizeistunde für den 2. Weihnachtsfeiertag Neuiahrstag auf 2 Uhr und für Silvester auf 6 Uhr fest- Gießen, den 22. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Br. Krüger. .Am öie Schuldner der früheren Rechtsträger ergeht die Aufforderung, unverzüglich die hiermit eingezogenen Forderungen vorgenannter Vereine und Organisationen o Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3? zu zahlen e ^'^aße Bekanntmachung. Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchengemeinden für das Rechnungsjahr 1934. n An die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises. IS1 Rückstand sind, erinnern wir an die alsbaldige Vorlage der Voranichläge für 1934 Rj. bzw. 1934/36 Rj. Gießen, den 21. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger. *6ie "ENch ,u- K-M..NI- Gießen, den 21. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger. Bekanntmachung. 8e"': SS »ÄMSS“« 1. des Arbeiter-Gesangvereins in Heuchelheim,' 2. des Arbeiter-Sportvereins in Trohes 3. des Radfahrervereins „Edelweiß" in Großen-Buseck,- 41 Ortsgruppen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ttt den Landgemeinden des Kreises, einschliest- lrch ihrer Nebenorganisationen, soweit sie nicht in der eiu- aeKtCfStttett Bekanntmachung im einzelnen bereits an- fUlu / Bekanntmachung. Betr.: Inventur- und Saisonschlußverkäufe. Gemäßi § 9 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Mai 1932 mirh für ^e Durchführung der nächstjährigen Inventur- und Saisonscülun- verkaufe die Zert vom 15. Januar bis 5. Februar 1934 bestimmt Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen Saisonschlußverkäufe nickt Gießen, den 22. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt. Bekanntmachung. L Srg,^ieScn;SjtuSfcf)u6 unö Obmann: Professor Dr.Henne- 2. Vertrauensleute: a) Dr. 5k. R. Fischer, Gießen,' b) Studienrat Hölzel, Gießen: cJ Stuöienrat Schaaf, Gießen. Gießen, den 20. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i ö t. 0' , i£,n4Iil®er Ortsvereine des Reichsbanners ^>chwarz-Rot-Golö in den Landgemeinden des Kreises, und 6. sämtlicher Ortsgruppen der Kommunistischen Partei Deutick- lands einschließlich etwaiger Nebenorganisationen Gunsten öeo ^anöes Hessen beschlagnahmt unö eingezogen. Alle Personen, die Bestandteile des eingezoqenen Vermöaens vorgenannter Vereine unö Organisationerl im Besitz haben ober Bekanntmachung. SJetr.: Die Errichtung von Gebäuöen außerhalb öes Ortsbauplans. Die Errichtung von Gebäuöen außerhalb öes OrtsboiiüiMira 1UV* oeoeuret. ^venn es auch •— schon aus Gründen swvfiou? beichaffnrig heute als vorörinqlichste Aufgabe zu betrackten iü Gießen, Öen 21. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger. — 2 $in üijtigen roirö nuf ötc ^lu^fü^tunßen iit öct ^>cfnitnintcicl)unö vom 18. November d.J. verwiesen. Gießen, den 22. Dezember 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Grein.__________ Betr.: Sprechchor. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bil- dungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, hat angeordnet, daß die Gedichtsammlung „Sprechchordichtungen , Heft .11, Verlag H.L. Schlapp, Darmstadt, in dem Deutschunterricht aller Klassen vom 5.Schuljahr ab zu verwenden ist. . . _ m ., ... Auf das Heft 10 wird empfehlend hlngewiesen. Der Prerv ist für Heft 10 1,50 RM. Bei Sammelbestellungen von 10 Stuck an 120 RM. Für Heft 11 1,— RM. Bei Sammelbestellungen von 10 Stück an 0,60 RM. Außerdem 10 v.H. Freistücke. Wir ersuchen Sie, das Erforderliche alsbald zu veranlaßen. Gießen, den 20. Dezember 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hentz. Betr.: Deutsche Lieder für die Jugend, herausgegeben von hessischen Schulmännern. (112 Seiten. 1,50 RM. Verlag M. Dre- sterweg, Frankfurt a. M.) An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Liedersammlung empfehlen wir zur Einführung in den Schulen. Gießen, den 20. Dezember 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Rödgen und Trohe (Kreis Gießen),' hier: Versteigerung der Massegrundstücke. Die erste Versteigerung der Massegrundstücke in der Gemarkung Rödgen (Kreis Gießen) findet statt: Donnerstag, den 28., und Freitag, den 29. Dezember 1933, an Ort und Stelle. Zusammenkunft hierzu am 28. Dezember 1938, vormittags 9% Uhr, am Gemeindehaus zu Rödgen bei Gießen, wv auch die Versteigerungsbedingungen bekanntgegeben werden. Die erste Versteigerung der Massegrnndstücke in der Gemarkung Trohe bei Gießen findet statt: Freitag, den 29. Dezember 1933 an Ort und Stelle. Zusammenkunft hierzu nachmittags 3 Uhr an der Bürgermeisterei Trohe, wo auch die Versteigerungsbedingungen bekanntgegeben werden. Die zweite Versteigerung sur Rodgen und für Trohe findet am Mittwoch, dem 3.Januar 1934, vormittags 9% Uhr, im Saale der Gastwirtschaft Wagner in Rödgen bei Gießen statt. Friedberg, den 19. Dezember 1983. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. I.V.: Wingefeld. Dienstnachrichte« des Kreisamts. 1. Die am 10. August 1925 erfolgte Bestellung des Heinrich Möckel III. von Watzenborn-Steinberg zum Vollziehungsbeamten der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Land in Gießen ist zurückgenommen worden. 2. Die Bestellung des Otto Balser zum Vollstreckungsbeamten der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Land wird zum 1. Januar 1984 zurückgenommen. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.