Jir. 34 Erscheint Dienstag und Freitag. 27. Zum 2iur durch die Post zu beziehen. 4933 über 3 324,- Linnahme RM. 8315,— 60 790,— Voranschlag die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1933. 619892,— 165173,— 785065^7 Amtsverkündigungsblatt ffir die Provinz,asdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Abänderung der Bestimmungen über Reichsbaudarlehen für Eigenheime vom 11. November 1932. V mÄ« ^k°nnt daß der Herr Reichsarbeitsminister mit Erlaß v°m 24. Mai 1933 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsaineiaer Ar. 123 vom 29. Mm 1933) bte Bestimmungen über Reichsbaudarlehen sur Eigenheime vom 11. November 1932 (Deutscher Reichs- und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr. 269 vom 15. November 1932 und Darmstädter Zeitung vom 8. Dezember 1932) wie folgt geändert hat: „In Ziffer IV erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung: 2- Eigenheime, die für Familien mit vier und mehr im elterlichen leoenüen Kindern oder für Schwerbeschädigte im Sinne ^b^'ch^ersorgungsgesetzes bestimmt sind, darf ein zusätzliches Reichsbaudarlehen b,s zu 500 RM. gewährt werden, für tinder- Fe.ic^® Damilien jedoch nur dann, falls neben den in Ziffer II Ab- ^bezeichneten Räumen ein dritter Schlafraum eingebaut wird Bei Eigenheimen die für kinderreiche Schwerbeschädigte bestimmt sind, dürfen beide Arten von Zusatzdarlehen nebeneinander be- wlUlgt werden. 3' Reichsbaudarlehen — ausschließlich eines etwa gewährten Zu- satzüarlehens für Kindereiche oder Schwerkriegsbeschädigte — soll 2^ me^r aJa v. H. der Bau- und Nebenkosten zuzüglich des Wertes von Grund und Boden betragen." 3 0 u ; Darmstadt, den 3. Juni 1933. Dor Hessische Ministerpräsident. Dr. Werner. Bekanntmachung. Betr.: Den Boranschlag des Kreises Gießen für 1933 Rj. Nach Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes betr.: Die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 19. Juli 1911 wird der vom' Kreistag in seiner Sitzung vom 21. Juni 1933 festgestellte Voranschlag 6es Kreises Gießen für 1933 Rj. nachstehend veröffentlicht. ' 9 Gießen, den 24. Juni 1933. Der Vorsitzende des Kreistages des Kreises Gießen. I. V.: Grein, Regierungsrat. Bekanntmachung, Betr.: Ordentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Gießen am 21. Juni h,JuJ Grund des Art. 39 Abs. 4 des Gesetzes betr. die innere Verwal- tung öer Kreise und Provinzen wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß m ferner ordentlichen Sitzung vom 21. Juni 1933 folgende 25e|ct)lU|fe gefaßt hat: 3 1. Die Rechnung für das Rechnungsjahr 1931 wird dem Antrag des Rreisausfaiusjes entsprechend und vorbehaltlich der Revision durch die Oberrechnungskammer genehmigt. Die bei den einzelnen Kapiteln und Titeln entstandenenKreditüberschreitungen werden zuLasten der nachgewiesenen Deckungsmittel genehmigt. 2. Der vom Kreisausschuß festgestellte Bericht über die Verwaltung unö den 'srand der Kreisverbandsangelegenheiten vom Rj 1931 wird genehmigt. " 3. Der Umlagebedarf wird unter Beibehaltung der 1932-Ausfchlaq- 2l5eomnwm00f be5 Reservefonds gesenkt und auf 215 000 RM festgesetzt Der Voranschlag für 1933 wird demgemäß nut einer Gesamteinnahme und Gesamtausgabe auf 785 065 RM festgesetzt. 4. Zu Mitgliedern der Körkommission wurden gewählt: A) Für Fleckvieh (Simmentaler) 1. Mitglieder Heinrich Görlach, Ober-Hörgern Ludwig Barner, Röthges, Karl Köhler IV., Langsdorf, Karl Faber II., Leihgestern. 2. Ersatzmitglieder Bürgermeister Müller, Ober-Hörgern, Bürgermeister Knauß, Stangenrod, Ludwig Schmidt, Langsdorf, Wilhelm Jung V, Leihgestern. . ™ ,. . B) Für Vogelsberger 1. Mitglieder Hermann Belten jun., Göbelnrod, Balthasar Philipp III., Steinberg, Hermann Von-Eiff, Grünberg, Heinrich Harbach VIII., Großen-Vuseck. 2. Ersatzmitglieder Direktor Trautmann, Grünberg, Wilhelm Hofmann, Großen-Linden, Karl Rock I., Oueckborn, Friedr. Ludw. Reuschling, Heuchelheim. C) Für Schweine Ludwig Konrad Luh, Lang-Göns, Heinrich Knauß, Stangenrod. D) Für Ziegen Heinrich Münster, Hattenrod, Ludwig Scheld V., Großen-Buseck. 5. Die von dem Kreisausschuß vorgeschlagenen Tagegelder werden angenommen. Sie betragen: a) für ortsansässige Mitglieder 3,— RM. b) für auswärtige Mitglieder 6,— RM. Gießen, den 24. Juni 1933. Der Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießen. I. V.: Grein, Regierungsrat. 149 083,— 16 090,— 165 173,— 143 146,— 2 040,— 397 651,— 310,— 4316,— 619 892,— DrbenHiJe6®ift3?ng ^es ° — StSftenfÄrre61^" Sckut^v?^' ~ Voranschlag des Kreises Gießen für 1933 Rj. — und Pflanzenwelt. — Wohnen und Wohnung der Lehrer unb lehrerinnen cLr 7 unb Pflanzenarten in Hessen. — Schutz der Tier Bekanntmachung, Betr.: Straßensperre. Wegen Ausführung von Kleinpflasterarbeiten und Brückenbau wird Ortsdurchfahrt Heuchelheim vom 29. 3uni 1933 für Wl-chen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über die Provinzialstraße 3® b6eaäe,n=ßltlben-3ße6tar' Bie °ufgestellten Warnungstafeln sind Gießen, den 24. Juni 1933. Hess. Provinzialdirektion Oberhessen. Betr.: Den Schutz von Tier- und Pflanzenarten in Hessen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. .....Die nachstehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihnen in ortsüblicher Weife bekanntzumachen und gleichzeitig das Forst- und Feldschutz- Bezeichnung der Kapitel Abt. A. Für den Betrieb. I. Allgemeine Verwaltung II. Polizeiwesen III. Schulwesen IV. Kunst und Wissenschaft V. Bauwesen VI. Allgemeine Förderung der Wirtschaft VII. Wohlfahrtspflege und Gesundheitswesen einschließlich Erwerbslosen- und Wohnungsfürsorge VIII. Anstalten und Einrichtungen IX. Finanz- und Steuerwesen X. Grundstücksverwaltung XI. Kapitalvermögen und Kapitalschulden Ausgabe RM. 21121,— 62 870,— 4 675,— 4 620,— 12 966,— 4 102,— 343 278,— 9 000,— 153 184,— 10,— 4 066,— 619 892 — Abt. B Für das vermögen. I. Reste- und Ausgleichsstock II. Kapitalien- und Erneuerungsfonds 149 083,— 16 090,— 165 173,— Zusammenstellung. Summe für den Betrieb Summe für das Vermögen 619 892,— 165 173,— Gesamtsumme 785 065,— personal anzuweisen, gegen Verfehlungen der in der Bekanntmachung genannten Art unnachsichtlich vorzugehen. Gießen, den 22. Juni 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Wie oben. Es liegt Veranlassung vor, auf die Bekanntmachung zum Schutze von Tier- und Pflanzenarten in Hessen vom 11. Mai 1932, wonach der Schrotschuß auf den Rehbock während der Schonzeit des weiblichen Rehwildes verboten ist, besonders hinzuweisen. Die Jäger, die gegen diese Anordnung verstoßen, machen sich strafbar und müssen mit der Entziehung des Jagdwaffenpasses rechnen. Ebenso machen sich strafbar Wildhändler, Gasthausbesitzer und Fellhändler, die Wildbret oder Decken von Rehböcken, die während der Schonzeit des weiblichen Rehwildes geschossen sind und Spuren von Schrotschüssen ausweisen, kaufen oder weiterveräußern. Wir haben das Forst- und Feldschutzpersonal angewiesen, gegen Verfehlungen vorgenannter Art unnachsichtlich vorzugehen. Gießen, den 22. Juni 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Betr.: Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie auf die Bekanntmachung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen in der Darmstädter Zeitung, Nr. 136, vom 14. Juni 1933 hin und empsehlen Ihnen, das Erforderliche zu veranlassen. Gießen, den 21. Juni 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e n ß. Betr.: Wohnen und Wohnung der Lehrer und Lehrerinnen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir ersuchen um Einsendung eines Berichtes bis zum 1. Juli über die an Ihrem Orte vorhandenen Dienstwohnungen und Wohnungsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen nach folgendem Muster: Lehrer(in) — Dienstwohnung (oder privat, oder eigenes Haus, wo?) — ortsübliche Bezeichnung des Hauses (bzw. Straße und Hausnummer) — Zahl der Zimmer (Badezimmer, Küche, Bodenkammer, Waschküche, Keller gesondert vermerken) — Gröhe der Wohnung in qm (nur der Wohnzimmer) — Zustand der Wohnung — Wann zum letzten Male her- gerichtet? — Dringend notwendige -Erneuerungen bzw. Neubauten — Mietpreis der Wohnung — Gartenanteil in qm — Jährliche Pacht fj[r . den Garten. Das Verzeichnis muß auf einem Blatt sämtliche Lehrer (einschließlich Anwärter und techn. Lehrerinnen) enthalten. Sofern Dienstwohnungen vorhanden sind, die nicht von Lehrern bewohnt werden, ist in der Rubrik Lehrer der Name des derzeitigen Mieters einzutragen und sonst genau die gleiche Berichterstattung über diese Wohnung zu geben. Gießen, den 22. Juni 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. Henß . Betr.: Schulveranstaltungen am 28. Juni, dem Tag der Unterzeichnung des Versailler Diktats. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen in Nr. 142 der Darmstädter Zeitung vom 21. Juni 1933 hin und empfehlen Ihnen, das Erforderliche zu veranlassen. -Gießen, den 23. Juni 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß . Betr.: Ausführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berussbeam- tentums. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Ihnen zugegangenen Fragebogen sind sofort, spätestens bis 1.3uli, ausgefüllt an uns zurückzusenden, auch wenn die erforderlichen Nachweise noch nicht vorgelegt werden können, diese müssen alsdann nachgeliefert werden. Gießen, den 26.-Juni 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. Hen ß. Dienstnachrichten des kreisamkes. Otto Scharmann I. aus Steinheim wurde als Mitglied des Wiesen» Vorstandes für die Gemeinde Steinheim verpflichtet. Wilhelm Kahl II. von Aiken-Vuseck wurde zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Alten-Buseck bestellt und verpflichtet. Heinrich Schubach aus Allertshausen wurde zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Allertshausen bestellt und verpflichtet. Der Minister des Innern hat dem Arbeitsausschuß „Brüder in Not" des Deutschen Roten Kreuzes Berlin die Erlaubnis erteilt, eine Sammlung von Geldspenden durch Versand von Werbeschreiben, Zeitungsausrufe und mündliche Werbung im Gebiete des Volksstaates Hessen bis zum 30. September 1933 zu veranstalten.