AmtsverkündigungsblaM für die provinzial-irektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen m. 50 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. September Nur durch Sie Post zu beziehen. 1933 biner Zwangsinnung für das Spezial-Optiker-Gewerbe der Augenoptik für Hessen._Wiesenrunöaänae ,,u lrzelverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Annerod — Das Einhalten der Tauben wahrend der Saatzeit. - Schlachthausanlage des Richard Klos zu Langd. - Feldbereinigung in derl Geinarkunaen Trohe unö Rödgen. Lehrgang für ^el-^d ^ugcndarbert. - Abgabe von schriftlichem Erklärungen der Beamten über die Zugehörigkeit zur S>PD. und KPD. — Pfennrgsammlung tu den Schulen. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Betr.: Errichtung einer Zwangsinnung für das Spezial-Optiker- Geiverbe der Augenoptik für Hessen. Bei der Abstimmung über den Antrag auf Errichtung der oben- aenannten Zwangsinnung hat sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitritkszwanges er- Mrt'ZMr ordnen hiermit an, daß zum 1. November 1933 eine Zwanginnung für das Spezial-Optiker-Gewerbe der Augenoptik für Hessen mit dem Sitz in Darmstadt unter dem Namen „Angen- dptiker-Zwangsinnung" errichtet wird. / Bon dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und das genannte Handwerk betreiben, dieser Innung an. , Darmstadt, den 22. September 1933. ''V: Kreisamt Darmstadt. I. B.: Dr. Prob st. -------——------------ vieir.; Wiesenrundgänge im Herbst 1933. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. , Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Hießen ist im Lause des Monats Oktober der Herbstwiesenrunö- ggng durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschiitzen und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald dip erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß..ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet -wjrd. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebene« Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mit- witsung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen has „Wrtrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen । lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen. Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir auf Abs.II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922. Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten : zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes öder ein Feldschntze oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schluffe des Protokolls an- Mgeben. ~ Sollte der Wiescnvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen '<-ie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Bor- - lag« .machen. Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesen- na«g_öet Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Waffer- üenoffenschaften die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Die Ge- iinossenschaftsvorstünde haben hierbei besonders ihr Augenmerk öar- auf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem i Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesse- , mngsvorschläge zu machen sind. Gießen, den 19. September 1933. Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt. Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Annerod. Polizeiverordnung. Auf Grund des § 30 der Verordnung über Kraftfahrzeugver- sehr vom 10. Mai 1932, des Artikels 64 des Gesetzes, betr. die untere Venvaltuitg und die Vertretung der Kreise und Provinzen w^b-Juli 1911, §21 des Kraftfahrzeugverkehrsgesetzes vom -i- xiult 1923 und der Verordnung über Vermögcnsstrafen und -büßen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeinöe- vertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Hes- hchen Staatsministeriums, Mtnisterialabteilung Ib (Innern) vom 14 9. 1933 zu Nr. St. M. Ib 43 567 nachstehende Polizeiverorönunq Maßen: 8 1. xin der Gemeinde Annerod wird die „Neue Straße", Verbin- oungsstraße zwischen der Straße von Gießen und dem Tiefemveg, nr pcn Verkehr mit Kraftfahrzeugen von mehr als 2 Tonnen Ge- Aamtgeivicht gesperrt. § 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. § 3. Diese Polizeiverorönung tritt mit dem Tage der Veröffent- ltchung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 22. September 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t. Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit. An die Bürgermeistereien des Kreises. r , a?* i * I. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11^.?,crroei,"en Sie auf die Bestimmungen des Artikels 39 Ab- >atz 1 Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, S. 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Interesse einer guten Feldbestellung im Einvernehmen mit dem Rat eine ausretchenöe Sperrzeit für Tauben anzuordnen. Gießen, den 19. September 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Schlachthausanlage des Richard Klös zu Langd. Der Metzger Richard KlöS zu Langd beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I, Nr. 18 der Gemarkung Langd ein Schlachthaus mit Wurstküche und Laden zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Er)chetnen dieser Bekanntmachung im Amtsverkiinöigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Langd zur Einsichtnahme für Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meldung des Aussihlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Langd vorzubringen. Gießen, den 20. September 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. , Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in den Gemarkungen Trohe und Rödgen: hier: die Arbeiten des 3. Abschnitts. In der Zeit vom 4. bis einschließlich 17. Oktober 1933 liegen ötc Akten über die AWeiten des 3. Abschnitts zur Einsicht öer Betetltgtcn offen. I. Gemarkung Trohe auf dem Amtszimmer der Heff. Bürgermeisterei Trohe. Es sind dies: 1. 1 Meliorationsplan: 2. 1 Zuteilungskarte,- 3. 1 Band Gütergeschosse mit Zusammenstellung,- 4. das topographische Zuteilungsverzeichnis,- 5. das Gütergeschoß mit Zuteilungsplan,- 6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis,- 7. 1 Hest Obstbaumgcschosse,- 8. das Protokollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Trohe,- 9. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber.-Ges. II. Gemarkung Rödgen ans dem Rathaus zu Rödgen. Es sind dies: 1. 1 Meliorationsplan,- 2. 17 Zuteilungskarten,- 3. 4 Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung,- 4. 2 Bände topographisches Zutcilungsverzeichnis,- 5. 1 Band Gütergeschoß mit Zuteilungsplan,- 6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis,- 7. 1 Hest Obstbaumgeschosse,- 8. 1 Hest Verzeichnis der Zuschlagswerte,- 9. 6- Karten der Gemarkungsgrenzregulierungen Rödgen—Gießen, Rödgen—Alten-Buseck und Trohe—Altcn-Buseck- 10. 1 Heft Besitzstandsverzeichnis von Altcn-Buseck,- 11. 1 Heft Besitzstandsverzeichnis von Gießen,- 12. 1 Heft Gütergeschoß Rödgen—Alten-Äuseck mit Zusammenstellung; o . 13. 1 Heft Gütergeschoß Rödgen —Gießen mit Zu,ammen- stellung; ~ 14. 1 Heft topographisches Zuteilungsverzeichms Rödgen — Alten-Buseck; 15. 1 Heft topographisches Zuteilungsverzeichms Rödgen — ' Gießen; , t 16. das Gütegeschoß mit Zuteilungsplan von Gießen und Alten- Buseck Uber die zur Gemarkungsgrenzregulierung zuge- zogenen Grundstücke; 17. das Protvkollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Rödgen; 18. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber. Ges. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet daselbst statt. I. für Gem. Trohe: Mittwoch, den 18. Oktober 1933, vormittags 9% bis 10% Uhr. II. für Gem. Rödgen: Mittwoch, den 18. Oktober 1933, vormittags 11% bis 12% Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle zu Rödge«, Dienstag, den 10. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, zu Trohe, Mittwoch, den 11. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, und soweit erforderlich die folgenden Tage statt. Zusammenkunft hierzu je an Hessischer Bürgermeisterei. Friedberg, den 20. September 1933. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. I.V.: Wingefeld, Regierungs-Assessor. Betr.: Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit; hier: Urlaubserteilung an Lehrer. An die Schulvorstände der Landgemeiuden des Kreises. Vom 1. bis 5. Oktober 1933 veranstaltet das Evangelisch-Kirchliche Landesjugenöamt für Hessen wiederum seinen alle zwei Jahre stattfindenden Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit. Lehrern und Lehrerinnen, die an dem Lehrgang teilnehmen wollen, kann, soweit es der Unterricht zuläßt, Urlaub gewährt werden. Gießen, den 23. September 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Henß. Betr.: Abgabe von schriftlichen Erklärungen der Beamten über die Zugehörigkeit zur SPD. und KPD. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, den Lehrkräften von der nachstehenden Verfügung des Reichsministers des Innern Kenntnis zu geben und diejenigen Lehrer, die der SPD- oder KPD. angehört haben, aufzufordern, folgende schriftliche Erklärung an uns abzugeben: „Ich erkläre, daß ich keinerlei Beziehung mehr zu der Sozialdemokratischen — Kommunistischen Partei und ihren Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie ihren Vertretern im Ausland unterhalte." „Der Reichsmiuister des Innern an die obersten Landesbehörden. Infolge des landesverräterischen Charakters der sozialdemokratischen Bestrebungen muß diese Partei als ebenso staatsfeindlich bewertet werden wie die Kommunistische Partei. Für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reichs ist daher eine weitere Zugehörigkeit und jede auch nur lose Verbindung zu diesen Parteien unmöglich. Ich bitte hiernach alle Beamten, Angestellten und Arbeiter darauf hinzuweisen, daß jede auch nur lose Beziehung zu den genannten Parteien verboten ist. Von denjenigen Personen, die diesen Parteien früher angehört haben, bitte ich, eine schriftliche Erklärung zu fordern, daß sie keinerlei Beziehung zu den beiden Parteien, ihren Hilfs- und Ersatzorganisationen und ihren Vertretern im Ausland mehr unterhalten. Sie sind darauf hinzuweisen, daß falsche Angaben mit Dienstentlassung bestraft werden." Gießen, den 22. September 1983. Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Hentz. Betr.: Pfennigsammlung in den Schulen zum Bau und zur Erhaltung von Jugendherbergen sowie zur Verbilligung des allgemeinen Schulwanderus. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Nachfolgend bringen wir Ihnen eine Abschrift der Verfügung des Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabteiluug für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 18. September 1933 zu Nr. I 3513 zur Kenntnis und empfehlen Ihnen, die Meldungen vierteljährlich am 5. der Monate Januar, April, Juli und Oktober, also erstmalig bis zum 3. Januar 1934 für das vorhergehende Vierteljahr an uns zu leiten. Dem vom Reichsminister des Innern befürworteten Antrag des Reichsverbandes für deutsche Jugendherbergen auf Einführung einer Pfennigsammlumg in den Schulen entsprechend, wird vom 1. Oktober 1933 an in allen Volks- und höheren Schulen eine Pfennigsammlung eingeführt. Die Schuljugend soll zum Bau, zur Erhaltung von Jugendherbergen und zur Verbilligung des allgemeinen Schulwanderns für jede« Monat des Jahres je einen Reichspfemnig Beitrag zahlen. Für die Kinder Erwerbsloser übernimmt nach aufklärenden Worten des Lehrers gern ein Kind verdienender Eltern die Beibringung des Pfennigs. Die in den einzelnen Klassen gesammelten Monatsbeiträge sind jeweils sofort an den Leiter der Schule abzuliefern, der die Be träge zunächst in Verwahr nimmt und vierteljährlich an den Gau Mäin-Rhein-Lahn-Fnlda des Jugendherbergsverbands in Frankfurt a.M„ Hausa-Allee 150, Postscheckkonto Frankfurt a.M. 47248, zahlt. Die vierteljährlich an den Gau gezahlten Beträge werden von den Rektoren usw. an den Volksschule« unter Angabe der Schülerzahl und der Monatsbeträge an das zuständige Kreis- oder Stadtschulamt und von letzteren an uns gemeldet. Die Direktionen und Leiter der höheren Schulen haben die vierteljährlichen Zahlungen an den vorerwähnten Gau unter Angabe der Schülerzahl und der Monatsbeträge unmittelbar an uns zu melden. Die Meldungen aller Schulen müssen spätestens am 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober hier vorliegen. Ein Vertreter unserer Ministerialabteilung wird in die Leitung des Ganes berufen, um einen Einblick in die Verwendung der gesammelten Beträge zu haben. Gießen, den 23. September 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Henß. Dienstuachrichte« des Kreisamts. Heinrich Seipp I., Karl Görnert I., Karl Sann II., Kaspar Albach, Heinrich Kühn II., Ludwig Opper III., Wilhelm Jox, Wilhelm Weber, Heinrich Keil VII., sämtlich aus Ettingshausen, wurden als Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Ettingshausen bestellt und verpflichtet. Otto Karl Jung aus Villingen wurde als Polizeidiener für die Gemeinde Villingen bestellt und verpflichtet. Ludwig Kutscher, Saasen, wurde als Geuossenschaftsvorsteher, Wilhelm Münch, Bollnbach, Wilhelm Seipp, Saasen, und Wilhelm Stark I., Saasen, wurden als Beisitzer der Wassergenossenschaft Saasen verpflichtet. Druck der Brühl'fchen Aniverfitäts-Buch- und Steindruckerei, ’R. Lange, Gießen.