erwachsen den ß. zeldes für dis er die Fohlen geeigneter Einhaben. Soweit ir die geeignete i Kreises. t folgende Ver- n Veranlassung et im deutschen des Schulhör- t. Das Hörspiel Kreises. rs für Kultus r Darmstädter den in Frage g Kenntnis zu darbeitslehrerin- ankungsfalle. is Kreises. r Rechnungsjahr flichtigen neben- : sich dabei nur ob der technische ertragen worden hlt worden sind. en gestattet: 51" Württ. Frauen- 1933. s Kreises. aselindustrie hat en, die Schieferer Hausarbeiten werbsunfähigkeit n Nebenamt- erinnen handelt). Anwärterinnen, ig dann nicht uf Erlaß ge- erfpätet, d. h. Amtsverkündigungsblati: fßr die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen 22 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. Mül 2kur durch die Post zu beziehen.1933 Inballsübersichl: Die Preisauszeichnung beim Kleinverkauf von Kaffee in vorbereiteten Packungen. — Voranschläge und Rechnungen der Kirchen- vemeinden und kirchlichen Stiftungskapitalien. — Anlegung von Kirchen-, Pfarrbesoldungs- und kirchlichen Stiftungskapitalien. — Schwelnezwischen- mbluna am 7. Juni 1933. — Geldbereinigung in der Gemarkung Großen-Buseck und Lauter. — Treffen des Jungvolkstammes Chatten vom 2. bis 0 ’ 7. Ium bei Münzenberg. — Dienstnachrichten, An die Orkspolizeibehörden und die Gendarmerieslakionen des Kreises. Wir machen Sie auf die nachstehende Verordnung über die Preisauszeichnung beim Kleinverkauf von Kaffee in vorbereiteten Packungen aufmerksam und empfehlen Ihnen, für ihre Durchführiing Sorge zu tragen. Gießen, den 23. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Verordnung über die Preisauszeichnung beim Kleinverkauf von Kaffee in vorbereileken Packungen. Vom 3. Mai 1933. Auf Grund der §§ 1, 3, 4 und 7 der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt I S. 474) wird hiermit verordnet: § 1. Bei dem Kleinverkauf von Kaffee in vorbereiteten Packungen ist auf der Packung die Menge des Inhalts in Gramm, der Abgabepreis der Packung und der sich hiernach errechnende Preis ije Pfund der Iware an- Zugeben. 8 4. Die Angaben müssen in einheitlicher Schrift von mindestens 6 mm Schristhöhe'.erfolgen. 8 3. Die Verordnung tritt am 1. Juli 1933 in Kraft. Berlin, den 3. Mai 1933. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: gez.: Dr. H eintz e, Ministerialdirektor. Betr.: Voranschläge und Rechnungen der Kirchengemeinden und kirchlichen Stistungskapitalien. An die ev. Kirchenvorstände, die ev. Kirchenrechner, die kalh. Kirchenvor- stände, die kalh. Kirchenrechner, sowie an die Vorstände und Rechner der Armen- bzw. Stipendienfonds Grünberg, Lich und Treis a. d. Lda. Nachstehend erhalten Sie Kenntnis von einem Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und 'Bildungswesen. Sie wollen die getroffenen Aenderungen der früheren Bestimmungen beachten. In Aenderunq des Ausschreibens vom 16. August 1881 — zu Nr. M. d. I. 16924 —, betreffend das Rechnungsjahr für die Kirchen- und geistlichen Stiftungsfonds (Amtsblatt Nr. 14/1880 des Ministeriums des Innern und der Justiz) ordne ich an: 1 Die Voranschläge der Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungs- ' kapitalien sind im Monat Oktober jeden Jahres zu beraten; 2 . die Handbücher sind mit dem 30. September abzuschließen; 3 die Rechnungen sind vom Rechner Ende Oktober an die Kirchen- und Stiftungsvorstände abzugeben und 4 . Ende Dezember jeden Jahres an die Oberrechnungskammer einzusenden." Gießen, den 23. Mai 1933. Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Krüger. Betr.: Anlegung von Kirchen-, Pfarrbesoldungs- und kirchlichen --tiftungs- kapitalien. ... An die ev. kirchenvorsiände, die ev. Kirchenrechner, die kalh. Kirchenvor- ftünde, die kalh. Kirchenrechner, fowie an die Vorstände und Rechner der Armen- bzw. Stipendienfonds Grünberg, Lich und Treis a. d. Lda. 3m Rachganq zu unserem Ausschreiben vom 20. April 1933 teilen wir Ihnen naWehend Abschrift einer weiteren Verfügung des Herrn Mn - sters für Kultus und Bildungswesen zur Kenntnis mit. Gießen, den 23. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3- 23.: Dr. Krüger. Gelder bietet. 3n Vertretung: gez.: Ringshausen. Betr.: Schweinezwischenzühlung am 7. Juni 1933. An die Bürgermeistereien des Kreises. Am 7. 3uni 1933 findet abermals eine Schweinezwischenzühlung statt. Verbunden mit dieser Zählung ist die Ermittlung der nicht beschau- pflichtigen Hausschlachtungen in der Zeit vom 1. Marz 19-33 bm 31. Mai 1933. Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen. Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet. Die erforderlichen Zähllisten und G e m e i n d e b o g en werden 3hnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugehen. Siejemgen Bürgermeistereien, die bis zum 1.3uni d. 3. nicht tm Besitz der r gewissenhaften Durchführung der Zählt,ng alsbald zu treffen. Gießen, den 23. Mai 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Abschrift. Der Hessische Minister Darmstadt, den 12. Mai 1933. für Kultus und Bildungswesen. Wilhelminenstraße 3 Ortsruf 5001 — Fernruf 5040. K. 211. !I. 6968. Betr.: Anlegung von Kirchen-, Pfarrbesoldungs- und kirchlichen Stistungskapitalien. ' An die hessischen Kreisümter. Bestehende Unklarheiten über die Auslegung meines Ausschreibens vom 20. März 1933 — K. M. II. 6233 — veranlassen mich zu folgendem Hinweis: Mein Ausschreiben bezieht sich ebenso wie das bisher maßgebliche Ausschreiben vom 16. 3um 1893 zu Nr. M. d. 3. 16200 lediglich auf die ertragbringende Anlage solcher Gemeindegelder (Kapitalien), die Bestand- teile des Gemeindevermögens darstellen. Es bezieht sich dagegen nicht auf die Ansammlung und vorübergehende Sicherstellung der für den laufenden Bedarf der Gemeinden bestimmten Steuereingänge urtb sonstigen voranschlagsmäßigen Einnahmen. Dies entbindet die Aufsichtsbehörde sowie den Gemeindevorstand nicht von der pflichtmüßigen Prüfung der yrage, ob die zur Anlage von Kirchengeldern herangezogene nichtöffentliche Kasse ausreichende Gewähr für die Sicherheit der ihr anvertrauten öffentlichen Bekanntmachung. Petr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Großen-Vuseck: hier: Wunschtermin. Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für d:e Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet Montag, den 29. Mai 1933, vormittags 10 bis 12 Uhr im Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Großen-Bufeck statt. Die Wünsche sind schriftlich .einzureichen und müssen angeben, welche alten nach ö'tur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammenqe- legt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künftige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegt vom 26. Mai l. I ab der Meliorationsplan daselbst zur Einsicht offen. Friedberg, den 22. Mai 1933. Der Hessische Feldbereinig-ungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: den Arbeitsdienstausschlag. In der Zeit vom 26. Mai 1933 bis einschließlich 1. Juni 1933 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter der Arbeits- dienstkostenausschlag mit Abrechnung zur Einsicht der Beteiligten offen. Die danach nicht abverdienten Beträge sind alsbald in bar in die Feldbereinigungskasse Lauter zu bezahlen. Etwaige Mehrleistungen werden auf rückständige Feldbereinigungskosten aufgerechnet. Dienstnachrichken des Kreisamkes. Karl Euler aus Wiefeck wurde als kommissarischer Beigeordneter der Gemeinde Wieseck verpflichtet. Heinrich Hofmann aus Hungen wurde als kommissarischer Beigeordneter für die Gemeinde Hungen verpflichtet. Einwendungen hiergegen find bei Meldung des Ausschlusses währet der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und nm Gründen versehen einzureichen. mit Lauterbach, den 20. Mai 1938. Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat. Betr.: Treffen des Jungvolkstammes Chatten ,vom 2. bis 7. Juni h»i Munzenberg. ei An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Vom 2 bis 7 Juni findet bei. Münzenberg ein Lager des Jungvolks Stamm Chatten, statt, an dem auch die Jungvolkjungen im Kreise GieKen teilnehmen können. 1 1311 2ßir ersuchen Sie, den Schülern hiervon Kenntnis zu geben. Am Pfingstsamstag können die Teilnehmer vom Unterricht befreit werden. Gießen, den 22. Mai 1933. Hessisches Kreisschulamt. 1.33.: Dr. Henß.