:6= Tlr. 63 Erscheint Dienstag und Freitag 24. November ß. Hur durch die Post zu beziehen. 4933 Straßensperren. „nd VEEtmnwn«.- Wch.-ßl-n- am D-.-mß-r l»m. - Dtenstnachrtchten. Polizeiöiener Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch-- und Steindruckerei. A. Lange. Gießen. Han« Friedrich r, sämtlich aus icinde Londorf Kreises. Hess. Staat- ndustrie. Kreises. ischen Staats- wsen, Kultus, 953, abgedruckt nber 1983 hin der Lauschaer fc«, wird jetzt tgenö auf die Erdkunde sind ) wird sich der schlägige Lese- Luftfahrt sind ,uf den Flug- egrüßenswert. erbandes sind u zu stellen, ch machen von iserer Jugend esen, Kultus, tnis und Be- „Reichstagswahl und Volksabstimmung haben über 48,5 Millionen deutscher Männer und Frauen an die Wahlurne geführt. Vorbereitung und Durchführung sowie die Feststellung des Endergebnisses von Wahl und Abstimmung haben an das Organisa- kionsgeschick und die Arbeitskraft der Behörden in Stadt und Land sowie an die Arbeitsfreudigkeit der Wahlvorstände, denen die Entgegennahme des geschichtlich einzigartigen Volksbekenntnisses oblag, besonders hohe Anforderungen gestellt. Den zahlreichen Männern und Frauen, die in den Wahlvor- Itanden oder sonst bei Durchführung der Wahl ehrenamtlich tätig gewesen sind, spreche ich Dank und Anerkennung aus. In diesen Dank schließe ich neben sämtlichen beteiligten Reichs-, Landes- und Komnntnalbehöröen die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, die deutschen Schiffahrtsgesellschaften rote alle übrigen Verkchrsunterneh- mungen ein, die zur Erleichterung der Stimmabgabe wesentlich betgetragen haben. Berlin, den 13. November 1983. Der Reichsminister des Innern. gez.: Frick." Dienstuachrichteu des Kreisamts. Bürgermeister Trüller aus Weickartshain wurde als Fcldgc- schworener der Gemeinde Weickartshain ernannt und verpflichtet. Landwirt Ludwig Reinschmidt aus Steinbach wurde als Mitglied des Wiesenvorstandes der Gemeinde Steinbach verpflichtet Betr.: Retchstagswahl und Volksabstimmung. An die Bürgermeistereien des Kreises. Das im Abdruck nachstehende Schreiben des Nerrn Reichs- ministers des Innern teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit. Gießen, den 21. November 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Grein. Betr.: Viehzählung am 5. Dezember 1983. An die Bürgermeistereien des Kreises. n Am 5. Dezember 1938 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt. Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen. Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenöen tvird vvn Staats wegen nicht geleistet. Die nötigen Zähllisten und Gemeindebogen wird Ihnen das Lanöesstatistische Amt unmittelbar zusenden. Neu in die Ge- memdebogen (letzte Seite) ausgenommen ist mit Rücksicht auf die Wiederholung der Eöelpelztierzählung zu Anfang Februar 1934 eine Frage nach dem Vorhandensein von Edelpelztierfarmen. Ebenso erschien es zur Durchführung einer von Reichs wegen an- geordneten Sonöererhebung des Anbaues von Winterraps und Wtntergetreide zweckmäßig, die dieser Erhebung entsprechenden fallen mit der Viehzählung zeitlich zu verbinden. Die beiden vrerfui: bestimmten Vordrucke (in weiß und grün) gehen Ihnen ebenialls durch das Landesstatistische Amt zu. Das weiße Exemplar dieser Vordrucke bleibt nach Eintrag der gewünschten Zahlen bei den Akten der Bürgermeisterei, wo solches bei der nächstjährigen allgemeinen Anbauflächenerhebung benötigt wird, während das grüne Exemplar gleichzeitig mit den Viehzählunqseraebnissen an da» Landesstatistische Amt einzusenden ist. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 28. November 1938 nicht im Besitzender notigen Zählpapiere und Vordrucke sind, wollen sich entweder mtt- Fernruf Nr. 2657 (Darmstadts oder telegraphisch an das Lan- desstatisttsche Amt wenden. Auf dem Gemeinöebogen und der Zählliste sind Anweisungen aufgeöruckt, wie die Zählung im einzelnen üurchzuführen ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zähler eingehend belehren. Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Gemeinde- bogen, sowie der grüne Anbauflächenerhebnngsbogen sind spätestens bis zum 10. Dezember d. I. an das Landesstatistische Amt in Darmstadt abzusenden. Der Termin ist pünktlich einzuhalten und darf Nicht überschritten werden. Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind vvn den Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu machen. Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen. Gießen, den 23. November 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. ungen für die müssen in der lung gemacht anterricht Ge- Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Umbauarbeiten wird die Provinzial- straße Gießen —Alsfeld, Abteilung Romrod— Schellnhausen vom R. November 1933 ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Groß-Felda—Windhausen (Nahverkehr), lllrichstein—Lauterbach (für Fernverkehr). Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 22. November 1933. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. AmtsveEndigungsblaü ff- für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen ^ Betr.: Straßensperren. Bekanntmachung. Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Allertshausen—Londorf" ist wieder aufgehoben. Gießen, den 18. November 1933. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.