" befassen, jomie en, Bibliotheken Heimatbunde 3u= Wesen begründete zur Heimat in e die Leiter der und Statuten zn ihrer seitherigen essischen heimai- armistadt, Rheinkommissarischen 'flichtet. e aus Lich, wur- inde Lich bestellt rischen Beigeard- missarischen Bei- chlichtet. rischen Beigeovd- lksstaates Hessen Hessen, Alsbach, zur Haus- und 1933 (Straßen- verbok. r| 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten und 'ötaat vom 28. Februar 1933 werden folgende f'Ä£r9Ätl05en m,t sofortiger Wirkung verboten und aufgelöst: r. Kommunistische Frauenbewegung. S Kommunistische Bauernorganisation. 3. Volkshilfe mit Bestattungsfürsorge. 4. Interessengemeinschaft für Arbeiterkultur. 5- Antifaschistische Garde. ö. Gemeinschaft proletarischer Freidenker Deutschlands sowie Feuer- 7 Gemeinschaft proletarischer Freidenker Deutschlands. <■ Sozialistischer Jugend verband. o sozialistische Arbeiterjugend. in -f^^^inschaft der Kinderfreunde (Rote Falken). 1». Deutscher Arbeiter-Schachbund. Deutscher Arbeiter-Kegler-Bund. ^E>eiter-Schülzenbund. ran einer der aufgelösten Organisationen als Mitglied be- u aii[ ondere Weise unterstützt oder den organisatorischen fern w -la t ?e?er aufrecht erhält, wird nach § 4 der Verordnung des bruar io^N?^enten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Fe- lu“r bestraft. ies litnnt>?e7nröJrn b^ aufgelösten Organisationen wird zu Gunsten 5 j-an6es beschlagnahmt und eingezogen. Darmstadt, den 16. Mai 1933. Der Staatskommissar für das Polizeiwesen. gez.: Dr. Be st. Besuchstage in den Ministerien. Der Publikumsverkehr bei den Dienststellen der Ministerien hat in letzter Zeit einen derartigen Umfang angenommen, daß eine Neu- g e erforderlich geworden ist. Deshalb wird C »® Geschäftsbereiche der Ministerien des Innern, der Justiz und er Finanzen daher mit Wirkung voin heutigen Tage an die Amtsfolae bis l^Uhr ^festgesetzt" Mittwoch und Samstag, vormittags von 10 Darmstadt, den 17. Mai. 1933. gez.: Jung, Staatssekretär. ZMMIMMWZMMWBLMSS lichen Handarbeitslehrerinnen. — Dienstnachrichten * * * * S * e Bersicherungspflicht der nebenamt- ... Bekanntmachung über die Einfuhr von Kirschen von Deutschland nach England. Vom 13. Mai 1933. Sur das Jahr 1933 gelten folgende Bestimmungen- 1 ä E 5Ä V *■ ™ «hWNW*