Amtsverkündigungsblati für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen flr. 11 scheint Dienstag und Freitag. 21, März Dur durch die Post zu beziehen. 1933 ^"^sübersicht: Wahl des hessischen Staatspräsidenten und des Innenministers. — Die Einfuhr von Vied aus stark nerieuMen 10—40 RM. 10—40 RM. *3 *’e Erhebung der Stempelabgabe für die Verkaufs-, Spiel- ut™ „. a a g a u t o m a t e n, für automatische Kraftmesser, für öffentlich auf- gestellte Klaviere oder sonstige Musikwerke, worunter auch Radioapparate fallen, für das Rechnungsjahr 1933 im Monat März l. I. erfolgt. Die Jahreskarte ist oei der Zahlung vorzulegen. ^on Een denjenigen Personen, die ausweislich unseres Verzeichnisses im Fahre 1932 Automaten usw. angemeldet und die Abgabe entrichtet haben, wird die Stempelabgabe zwangsweise beigetrieben werden, wenn ste nicht bis spätestens 15. April 1933 ihre Automaten usw. bei uns zur Abmeldung gebracht oder die Abgabe bezahlt haben. in iöahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Platzen einen Geschicklichkeitsspiel-, Verkaufs- oder Waaa- oder automatischen Kraftmesser, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonstiges Musikwerk aufstellen will hat zuvor bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes eine Erlaubmskarte zu erwirken und für die Lösung dieser Karte die in Nr. 10 des Tarifs vorgesehene Stempelabgabe zu entrichten. Die Abgabe beträgt jährlich: a) für jeden Automat, je nach Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben b) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk, je nach der Größe, dem Ankaufspreis und der Leistungsfähigkeit desselben Dem Polizeiamk Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 3. März 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betreffend. Vom 13. März 1933. Die preußischen Regierungsbezirke Düsseldorf, Merseburg und Stade sowie der Landesteil Oldenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne meiner Anordnung vom 13. Januar 1928 (Rsg.-Vl. scite 3) und der ergänzenden Bekanntmachung hierzu vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. Seite 91). Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und tiutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in den genannten Anordnungen gegebenen Vorschriften. Die Bekanntmachung vom 3. Januar 1933 ist hiermit aufgehoben. Darmstadt, den 13. März 1933. Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz. Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Stempelabqabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden. h^b^bwpelpflichtig find auch solche Musikwerke, die keinen Geldeinwurf Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden: ein Zehntel der Satze unter 1b. Solche Klaviere müssen durch Aufschrift oder durch Befestigen eines Zettels an sichtbarer Stelle des Klaviers mit der Aufschrift „Benutzung nur dem Verein .. zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein. In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere verschlossen sein Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter Ziffer lb festgesetzten Stempelbetrag zur Folge. Bekanntmachung. Vetr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreit- pferde und Federwagen. Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreikpferden und Tederwaqen aufgefordert, diesen Besitz alsbald, spätestens bis 1. April 1933 bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde und Federwagen zur Anmeldung zu bringen find. .Die Stempelabgabe für das Rechnungsjahr 1933 ist bis zum 15. April 1933 bei Meldung der in Artikel 33 des Gesetzes über den Urkundenstempel festgesetzten, Strafen auf unserem Bureau — Zimmer Nr. 8 — zu entrichten. Die Jahreskarte von bereits angemeldekcn Luxuswagen und -Pferden sowie von Federwagen ist bei der Zahlung mitzubringen. I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferden oder Federwaqen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnorts oder Aufenthaltsortes 1. diesen Besitz binnen acht Tagen mündlich oder schriftlich anzumelden und 0 Bekanntmachung. Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung vom 13. März 1933 gemäß Artikel 37 der Hessischen Verfassung den Unterzeichneten zum Staatspräsidenten gewählt. Der Staatspräsident hat den Landtaqsabqe- orbneten Regierungsrat Dr. Heinrich Müller zum Minister des Innern der Justiz und der Finanzen, und zugleich zum Stellvertreter des Staatspräsidenten berufen. Der Landtag hat diese Berufung in seiner Sitzung vom 13. März 1933 bestätigt. Die Leitung des Ministeriums für Kiiltus und Bildungswesen hat der Staatspräsident übernommen. Mitglieder des Gesamtministeriums sind nach den Beschlüssen des Landtags vom 13. März 1933 1. der Staatspräsident und Minister des Aeußeren, zugleich Minister für Kultus und Bildungswesen; 2. der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, zugleich Stellvertreter des Staatspräsidenten. Darmstadt, den 13. März 1933. Der Staatspräsident: Dr. Werner. Bekanntmachung über die zweite Abänderung der Bestimmungen über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Wohngebäuden, die Teilung von Wohnungen und den Umbau gewerblicher Räume zu Wohnungen vom 17. September 1932. Vom 13. März 1933. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die lieber» naome von Reichsbürgschaften für Jnstandsetzungs- und Umbauarbeiten und über die Instandsetzung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden, «ikel 3, vom 22. Februar 1933 — Reichsgesetzblatt I S. 79 — dürfen änsiandsetzungszuschüsse auch für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude gegeben werden. Der Reichsarbeitsminister hat Wher die vorerwähnten Bestimmungen vom 17. September 1932 („Darm- Itabter Zeitung" Nr. 227 vom 27. September 1932) wie folgt geändert: Es werden eingefügt: a) in der Ueberfchrift, b) in Ziffer 1, c) beim Abschnitt B, Sonderbestimmungen, Buchstabe a nach dem Worte „Wohngebäuden" die Worte „und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden", * 1 * ’ d) in Ziffer il nach dem Worte „Wohngebäude" die Worte „und landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude". Darmstadt, den 13. März 1933. Der Hessische Minister des Innern. ___ In Vertretung: Dr. R e i tz. Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899; hier: Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs-, Spiel-, und Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich ausgestellte Klaviere und sonstige Musikwerke. nhntxnteL^n^e*5 auf Artikel 33 obigen Gesetzes sowie aus die nachstehend ""georuckten Ausführungsbestimmungen wird zur öffentlichen Kenntnis- — 2 2 die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 vorgeschriedene Stempelabgabe zu entrichten. Diese Abgabe betrügt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark. II Als Federwagen gelten Breaks, Jagdwagen, Halbverdecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten. Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 3. März 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten Polizeiverordnung der Rundgang der Kommission nunmehr alsbald stattzustnden hat. Bis spätestens 1. Juni 1933 erwarten wir Ihren Bericht, ob der Polizeiverordnung entsprochen wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden. Gießen, den 18. März 1933. Kreisamt Gießen. I. W.: S ch m i d t. Betr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage. An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach § 3 der Polizeiverordnung, betreffend die Bekämpfung der Schnakenplage vom 28. November 1911, hat jeder Grundstückseigentümer in den Monaten April bis September einschließlich mindestens einmal monatlich die auf seinem Grundstück befindlichen, den Schnaken zur Brut dienenden stehenden Gewässer (Wasfertümpel, Regenfasser, Bassins, Wasserlachen, Jauchegruben, Abortgruben usw.) mit einem zur Vertilgung der Brut geeigneten Mittel (Saprol, Petroleum usw.) zu übergießen. , m Wir empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachung dre Grundstückseigentümer auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam zu machen. Gießen, den 18. März 1933. Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt. Betr.: Die Auszahlung der laufenden Gehalts- ufw. Bezüge; hier: die unmittelbare Zahlung durch die Hauptstaatskasse. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit gleicher Post lassen wir Ihnen einen Abdruck der Verfügung des Gesamtministeriums vom 4. März 1933 zu Nr. F. M. I 12961 zugehen mit dem Empfehlen, ihn allen Lehrkräften zur Einsichtnahme vorzulegen. Gießen, den 17. März 1933. Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer. Dienstnachcichlen des Lreisamtes. Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschs im Volksstaat Hessen gestattet: Geldlotterie zugunsten der Restaurierung des Münchener Dome$, Ziehungstermin: 20. Mai 1933. Geldlotterie des Zentraloerbandes der Württembergischen Gemeinde- und Körperschastsbeamten e. V., Stuttgart, Ziehungstermin: 6. Mar 1933. Leopold Nakhes in Lich wurde zum zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lich gewählt. Friedrich Schweitzer aus Odenhausen wurde als Rechner der Gemeinde Odenhausen ernannt und verpflichtet. Druck der Drühl'fchen Aniverlitä ts. Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.