AmisverkülidigungsblaEd ffir die Provinz,awirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen )Mi2 20. Rovemi-Ir "ate »»<6 h. Die Pflege der Mutterwracke"im K - Gießen. — Unfälle an Bahnübergängen. — Mäuseplage. — gelischen Religionsunterricht^ @infüfmtimy^C“^)C,s®prsa-cr)üo — Empfehlenswerte Bücher für den cömt= schnnickindustrie ^Za^c^em^ ^ 9uaen& lrt b'e Luftfahrt. - Aufruf für die Lauschaer Christbaum- Bekanntmachnng. Betr.: Die Durchführung des Gesetzes über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1938 in Verbindung mit dem Gesetz üder die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom u. Juli 1933 und der Hessischen Ausführungsverordnung hierzu vom 8. September 1933 wird hierdurch das Vermögen der nachgenannten Vereine und Organisationen zugunsten des Landes Hessen eingezogen: 1. Sozialdemokratische Partei Allendvrf (Lumda), 2. /, ff Beuern, 8. /, ff Burkhardsfelden, 4. /, tr Daubringen, 5. // tt Garbenteich, 6. tr Großen-Buseck, 7. ff Harbach, 8. tf Hattenrod, 9. // ft Heuchelheim, 10. ,/ if Hungen, 11. /, tt Kesselbach, 12. ff f f Lauter, 18. tf ff Leihgestern, 14. ff tt Lollar, 15. ft ff Londorf, 16. ff ff Lumda, 17. ft ff Mainzlar, 18. ft ff Münster, 19. tr ff Oöenhausen, 20. ft ff Oppenrod, 21. ff ff Reinhardshain, 22. tr ff Reiskirchen, 23. ff tt Rödgen, 24. ff tr Rüddingshausen, 25. ff ff Saasen, 26. ff ff Stangenrod, 27. ff tf Staufenberg, 28. ff tt Trais-Horloff, 29. ff tf Treis an der Lumda, 30. ff ff Trohe, 31. fr tt Watzenborn-Steinberg, 32. 83. Reichsbanner Lich, 34. „ Lollar, 85. „ Hungen, rr Wieseck, 36. „ Trais-Horloff, 87. „ Obbornhofen, 88. Arbeiter-Turn- und Sportverein Allenöorf (Lahn), n tt „ Annerod, 40. rr tt „ Alten-Buseck, 41. rr tt „ Beuern, 42. rr n „ „Frischauf" Burkhardsfelden, 43. „ ,, „ „Vorwärts" Daubringen, 44. " tr „ Großen-Buseck, 45. M ff „ Großen-Linöen, 46. rr tt „ Grünberg, 47. rr tt „ Heuchelheim, 48. rr tt „ „Frei Heil" Hungen, 49. rr ft „ Klein-Linden, 50. rr tt „ Lang-Göns, 51. rr tt „ Lich, 52. rr tt „ Lindenstruth, 53. rr tt „ Lollar, 64. rr tt „ Londorf, 55. 56. 57. 68. rr rt „ „Sportvereinigung" Oöenhausen, rr tt „ „Frei Heil" Oppenroö, rr rr „ Staufenberg, rr tt „ Treis a. ö. Löa., 59. rr tt „ Watzenborn-Steinberg, uu. 61. Schwimmverein „Neptun" „ Wieseck, Nieder-Bessingen, O“. Arbeiter-Radfahrverein Trais-Horloff, 06. tt 1926 „Frischauf" Großen-Linöen, „Germania" Alten-Buseck, Bersrod, „Bruderkette" Beuern, „Liederblüte" Burkhardsfelden, „Sängerlust" Daubringen, „Liederblüte" Garbeuteich, „Eintracht" Großen-Buseck, „Einigkeit" Hungen, „Union" Londorf, „Vorwärts" Lollar, „Einigkeit" Lich, „Harmonie" Leihgestern, „Hoffnung" Mainzlar, „Einigkeit" Reiskirchen, „Konkordia 1907" Rüddingshausen, „Sängerkranz" Saasen, „Münnerchor" Staufenberg, „Hoffnung" Treis an der Lumda, „Eintracht" Trohe, „Harmonie" Watzenborn-Steinberg, „Sängerkranz" Wieseck. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. 85. Jüeii Prionen, die Bestandteile des eingezogenen Vermögens vorgenannter Vereine und Organisationen im Besitz haben oder zu dieser Vermogensmasse etwas schulden, wird aufgegeben, an den bisherigen öcechtstrüger nichts mehr zu verabfolgen oder zu leisten. An die Schuldner der früheren Rechtsträger ergeht die Aufforöe- rnng, innerhalb zweier Wochen die hiermit eingezogenen -Forderungen vorgenannter Organisationen an die Kreiskasse Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, zu zahlen. Rechte an beweglichen Sachen (z. B. Pfandrechte, Nießbrauch» find nach 8 3, Satz 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 mit der Einübung erloschen. Gläubiger, die auf Grund solcher Rechte ein- gezogene bewegliche Sachen oder Urkunden über eingezogene Rechte im Besitz Haben, sind verpflichtet, sie unverzüglich an das Kreisamt Gießen abzuliefern. Gemietete, gepachtete oder unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen unterliegen nach § 2 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 gründ- satzlich der Einziehung nicht, es sei denn, daß der Vermieter sVer- pachter oder Lieferant) mit der Hingabe der Sachen eine Föröe- rung marxistischer oder sonst die volks- oder staatsfeindlichen Be- strebungen beabsichtigt hat. Personen, die hierdurch Rechte geltend zu machen haben, werden aufgeforöert, diese innerhalb' eines Mmiat» bei dem Kreisamt Gießen zur Vermeidung der Ausschließung des Rechts anzumelöen. 64. Arbeiter-Gesangverein „Sängervereinigung" Allenöorf an der Lumda, Gießen, den 15. November 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Grein. Bekanntmachung. Betr.: Schneeverwehungen,- hier: Sperrung von Provinzialstraßen rm Krers Greben. ~ „Die nachverzeichneten Provinzialstraßen werden bei sehr starken Schneefallen und Schneeverwehungen für den öffentlichen Verkehr 1. Grüningen—Lang-Göns, 2. Lang-Göns—Nieöer-Kleen, 3. Trais-Münzenberg—Bellersheim. „ äußerst möglich ist, werden die Strecken frei gehalten. Wird redoch eine Sperrung erforderlich, so sind die ae- perrten Strecken am Anfang und Ende durch Tafeln, auf welchen auch die Umleitung angegeben ist, kenntlich gemacht. Gießen, den 10. November 1933. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. Bekanntmachung. Betr.: Unfälle an Bahnübergängen. Die Tatsache, daß die neueste Statistik über Unfälle an bewachten und unbewachten Bahnübergängen bei Haupt- und Nebenbahnen wieder ganz unverhältnismäßig hohe Zahlen aufweist, und daß — 2 — diese Unfälle überwiegend auf zu rasches Fahren oder auf grobe Unachtsamkeit von Kraftfahrzeugführern zurttckzuführen sind, gibt un» Veranlassung, die Führer von Kraftfahrzeugen erneut auf die großen Gefahren beim Ueberfahreu unbewachter als auch bewachter Bahnübergänge hinzuweisen. Gießen, den 18. November 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Grein. Betr.: Mäuseplage. An die Bürgermeistereien des Kreises. Wie uns mitgeteilt wird, wird ein starker Schaden durch Mäuse in den Feldern und auch im Walde festgestellt. Wir geben Ihnen auf, zur Bekämpfung der Müuseplage das Erforderliche umgehend zu veranlassen und sich dieserhalb mit dem zuständigen Landwirtschaftsamt in Verbindung zu setzen. Gießen, den 17. November 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Dr. Kayser. Betr.: Die Pflege der Muttersprache im Sinne des Deutschen Sprachvereins. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Zur Schärfung der Sinne für klare, fremdwortfreie Ausdrucksweise und zur Entfachung des Glaubens an die Sendung der deutschen Sprache empfehlt das Hessische Staatsministerium, Mini- sterialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, den Bezug des vom Deutschen Sprachverein herausgegebeneu Monatsblattes: „Die Muttersprache". Es ist bei allen Lehrern regelmäßig in Umlauf zu setzen, und die geeigneten Aufsätze daraus sind im Unterricht zu behandeln. Gießen, den 11. November 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. Betr.: Empfehlenswerte Bücher für den evangelischen Religionsunterricht. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das Hess. Staatsministerium macht anläßlich der 450. Wiederkehr von Luthers Geburtstag besonders aufmerksam auf das von Lie. E. Wißmann, Dozent am Pädagogischen Institut zu Mainz, verfaßte Hilfsbuch „Katechismusunterricht nach Luthers Kleinem und Großem Katechismus unter Wahrung der Forderungen der Arbeitsschule, der Jugendpsychologie und einer Pädagogik des Glaubens, 1. bis 3. Hauptstttck, Töpelmann, Gießen" (Preis 4,— RM.j. Das Buch kann für die Schul- und Lehrbüchereien und für den Handgebrauch des Religionslehrers nur empfohlen werden. Gießen, den 11. November 1933. Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Dr. Henß. Betr.: Einführung der Jugend in die Luftfahrt. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das nachstehend abschriftliche Ausschreiben des Hess. Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit. Gießen, den 13. November 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e u ß. Ohne später zu treffenden Maßnahmen vorzugreifen, wird jetzt schon folgendes angeordnet: Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist die Jugend auf die Bedeutung der Luftfahrt hinzuweisen. Geschichte und Erdkunde sind hierfür besonders geeignete Unterrichtsgebiete, ebenso wird sich der Deutschlehrer keine Gelegenheit entgehen lassen, einschlägige Lesestoffe diesem Zwecke nutzbar zu machen. Die wissenschaftlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Luftfahrt und den Bau von Flugzeug und Luftschiff müssen in der Physik zum Gegenstand unterrichtlicher Behandlung gemacht werden, ebenso wie im Hanösertigkeits- und Werkunterricht Gelegenheit zum Modellbau gegeben werden soll. Zur praktischen Einführung der Jugend in die Luftfahrt sind Besuche einzelner Klassen in den Werkstätten und auf den Flugplätzen des Deutschen Luftfahrt-Verbandes mehr begrüßenswert. Die örtlichen Leitungen des Deutschen Luftfahrt-Verbandes sind jederzeit gern bereit, die sachkundigen Führer hierzu zu stellen. Es wird erwartet, daß die Schulen regen Gebrauch machen von dieser Möglichkeit der Weitung des Blickfeldes unserer Jugend in der angestrebten Richtung. Betr.: Aufruf für die Lauschaer Christbaumschmuckindustrie. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie auf das Ausschreibc des Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Bilüungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 7. November 1933 Nr. I 4953, abgedruckt in der Darmstädter Zeitung Nr. 262 vom 9. November 1983 hin und ersuchen nach Möglichkeit, zu einer Förderung der Lauschaer Christbaumschmuckindustrie beizutragen. Gießen, den 11. November 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. Dienstnachrichten des Kreisamts, Heinrich Rabenau, Eberhard Lich, Karl Höchst, Johann Friedrich Schneider, Balthasar Körbächer und Heinrich Peppler, sämtlich aus Londorf, wurden als Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Londorf bestellt und verpflichtet. Wilhelm Görlach VII. aus Eberstadt wurde als Polizeidiener für die Gemeinde Eberstadt bestellt und verpflichtet. Druck der Drühl'schen Universitäts--Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.