Amtsverkündigungsblatt , ...... _ _ - — , x=x r , I 1933 -Nur durch die Post zu beziehen. 20. Oktober Erscheint Dienstag und Freitag. Ar. 55 -Inhaltsübersicht: Die Bildung der Brotpreise. — Hebammenversammlung. — Herstellung eines Durchstichs der Wetter in Gemar- lt v hing Muschenheim. — Dienstnachrichten. Bekanntmachnng. Betr.: Die Bildung der Brotpreise,- hier: Spezialbrotpreise. Unter Roggenbrot oder Mischbrot im Sinne der Verfügung vom 12. September 1933 sind nicht die sogenannten Spezialbrote (Steinmetz, Graham, Hannover, Oehnhäufer usw.) zu verstehen. Als Speztalbrot allgemein haben solche Brote zu gelten, die auf Grund eines besonders gearteten, von dem gewöhnlichen Verfahren abweichenden Backverfahren gewonnen werden oder die sich m ihren Ausgangsstoffen und besonderen Zutaten von gewöhnlichem Tagesbrot wesentlich unterscheiden. Darmstadt, den 18. Oktober 1933. Hessisches Staatsministerium. Der Staatssekretär. (Preisüberwachungsstelle). _______Jung.__________________ Betr.: Hebammenversammlung. An die Bürgermeistereien des Kreises. Am Mittwoch, dem 28. Oktober 1933, 13 Uhr, findet im Katholischen Vereinshaus zn Gieße« eine dienstliche Versammlung der Hebammen statt. Wir empfehlen, den Hebammen hiervon Kenntnis zu geben. Tagesordnung: 1. Vortrag des Professors vr. Walther (Gießen) über „Die Verantwortlichkeit des Hebammenberufs". 2. Mitteilungen des Kreisgesundheitsamts. Gießen, den 20. Oktober 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t. Bekanntmachung. Betr.: Herstellung eines Durchstichs der Wetter in Gemarkung Muschenheim Die Gemeinde Mnschenheim beabsichtigt, in Flur III ihrer Gemarkung das Bachbett der Wetter zwischen der Neumuhle und der Provinzialstraßenbrücke im Zuge der Provinzialstraße nach Trais-Münzenberg zu verlegen. ... . Die Pläne nebst Beschreibung liegen auf der Bürgermeisterei Muschenheim zur Einsicht vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt ab vier Wochen lang osten. Die Interessenten werden hiermit aufgeforöert, etwaige Einwendungen mit Begründung innerhalb der Offenlegungsfrist bei dem Kreisamt Gießen oder bei der Bürgermeisterei Mu,chenhemi schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen rechtsgültig nicht mehr erhoben werden. Gießen, den 13. Oktober 1933. Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt. Dienstnachrichten des Kreisamts. Heinrich Simon, Augnst Moos, Wilhelm Geißler, Joh. Spehrer, sämtlich aus Staufenberg, wurden als Ehrenfelöschützen für die Gemeinde Staufenberg bestellt und verpflichtet. Karl Thom von Grünberg wurde als Vollziehungsbeamter für die Gemeinde Grünberg verpflichtet. Sh-nrf der Brühl'fcken Aniversitäts-Buch° und Steindruckerei. L. Lange. Gießen.