lls ms 41,175 35,95 folgt wie bisher 'en in 6 Zielen, mber 1933, Jn- sich auf Grund ergibt, werden nsumlagen cmf- felben Zuschläge ig von Steuern S Kreises. 'onnerstcig, den z. r Bürgermeister ster für die Gellendors (Lahn), a. b. Lohn ver- inrich Kloos IV., Felbgefchworene eip L, Wilhelm Buseck, wurden n-Buseck bestellt Amtsverkündigungsblait für die provinziawirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Jjf.44 ^scheint Dienstag und Freitag. ^8. August Rur durch die Dost ,u blieben. ' -1QM $efr-: Die Ausführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. An die Bürgermeistereien und die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises. Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie hin. Bon den Ge- memderechnern wird entsprechende Beachtung bei Ablieferung der Bei- -rage zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenfchaft erwartet. Gießen, den IS. August 1933. Kreisamt (Versicherungsamt) Eießen. 3. 23.: Dr. Krüger. Bekanntmachung. Betr.: Aufwertung der Bezirkssparkasse Grünberg. Auf Grund unserer beiden Verordnungen zur Durchführung der Aufwertung von Sparguthaben vom 27. Oktober 1926 (Reg.-Bl S 325) und °°m 21. Dezember 1931 (Reg.-Bl. T. 232) werden hierdurch 50 v.H. der ursprünglichen Aufwertungsguthaben bei der Bezirkssparkasse Grünberg allgemein zur Kündigung und Rückzahlung freigegeben. Die freigegebenen Beträge können auf die in der abgelaufenen Zeit geleisteten Rückzahlungen von Aufwertungsguthaben den bereits ganz ober teilweise Befriedigten gegenüber aufgerechnet werben. Darmstabt, ben 7. August 1933. Hessisches Staatsministerium, Ministerialabteilung Ib, Inneres. Bekanntmachung, Setr.: Schafräube in Garbenteich. die Schafräube unter ber Schafherbe in der Gemeinde m ür n-, erloschen ist, werden die durch unsere Verfügung vom n/i? Pri , $3 (AVBl. Nr. 15 vom 11. 4. 1933) nngeorbneten Schutzmaß- "°>>men hiermit aufgehoben. Gießen, den 16. August 1933. Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt. Bekanntmachung. Abänderung der Ausführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung betreffend. Vom 8. August 1933. Auf Grund des § 1020 der Reichsversicherungsordnung wird in Ab- bei, f <3 der Bekanntmachung, die Ausführung ber lanbwirt- Mftlichen Unfallversicherung betreffend, vom 30. Mai 1913 (Reg.-Bl. 1l1)o‘"E,er Fassung ber Bekanntmachung vom 25. August 1924 ('Reg.- Bl. ö. 304) hiermit folgendes bestimmt: ä Die Gemeinden erhalten mit Wirkung vom 1. 3uli 1933 für die Erhebung- ber Beitrage unb bie hiermit verbunbenen Arbeiten eine Vergütung von 1 Prozent ber eingezogenen Beträge, falls biese bis zum Fälligkeitstermin an bie Berufsgenossenfchaft abgeliefert sind. Für nach dem Fälligkeitstermin abgelieferte Beträge beträgt bie Hebgebühr 3 Pro- Die Hebgebühr von 3 Prozent wirb auf Beschluß bes Vorstandes ber Aerussgenossenschaft ben säumigen Beitragspflichtigen auf den schuldigen Beitrag zugeschlagen. ' M Darmstabt, den 8. August 1933. Hessisches Staatsministerium Ministerialadteilung 3 (Arbeit und Wirtschaft). B e r g n e r. Bekanntmachung. Betr.: Straßensperre. Wecsen Ausführung von Bahngleisarbeiten wirb bie Provinzialstraße Mrbenteich- Watzenborn" am 23. und 24. August 1933 für jeglichen . nkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Hausen. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, ben 15. August 1933. Hessische Provinzialbirektion Oberhesseu. Betr.: Schwerkriegsdeschäbigte. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Der Herr Reichskanzler hat aus Anlaß eines Einzelfalls den Wunsch ausgedrucrt, daß «chwerkriegsbefchäbigte künftig van allen Behörden und Dienftstellen mit der ihnen gebührenden Rücksicht behandelt werden. Wir bitten hiervon Kenntnis zu nehmen. Gießen, den 15. August 1933. Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Dr. fj e n ß. Dienstnachrichken des Kreisamte». D^r Wilhelm Faulstich und Ludwig Olcmoh wurden als Mitglieder des Wiejenvarstandes und ber Balthasar Schäfer, Friedrich Becker, sämtlich aus Kesselbach, wurden als stellvertretende Mitglieder des Wieien- vorstandes verpflichtet. 1 x Decker VI., Landwirt, von Kesselbach wurde als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde Kesselbach bestellt und verpflichtet. ... Philipp van Watzenborn-Steinberg wurde als Polizeidiener für bie Gemembe Watzenborn-Steinberg bestellt und verpflichtet. Philipp Schlund II. aus Hausen wurde als Felbschütz für die Gemeinde Hausen bestellt und verpflichtet. Hermann Kaufmann und Wilhelm Becker VI., beide aus Kesselbach wurde» als Feldgeschworene für die Gemeinde Kesselbach bestellt und ver- Hermann Sack II. aus Heuchelheim wurde als Palizeidiener für die Gemeinde Heuchelheim verpflichtet. Heinrich Becker aus Annerod wurde als Flurschütz für bie Gemeinbe Annerab bestellt unb verpflichtet. 23etr.: Fichtebunb-Flugblätter des deutschen Fichtebundes e. 23., Reichsbund für den Kampf gegen Versailles, Hamburg 36, 3ungfernftieg Nr. 30, Hamburgerhvf. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. . Wir empfehlen 3hnen, zu veranlassen, daß die Fichtebund-Flugblätter in den uns unterstellten Schulen im Unterricht laufend herangezogen und an reife Schuler der Oberstufe verteilt werden. Die Abgabe erfolgt grund- ®emerbe" und Berufsschulen sind die «Flugblätter Jtr. 3bl 362 363 und 364 von erhöhter Bedeutung. Ein nach Stoffgebieten geordneter Gesamtüberblick über alle bisher herausgebrachten Stücke ist sehr dienlich. " 1 Gießen, den 15. August 1933. Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Dr. Henß. 23etr.: Aufhebung des Ortsbaustatuts für die Gemeinde Holzheim vom 2. Mai 1900. Ortsbaufahnng für die Gemeinbe Holzheim. ®^/nd des Art 21 Abf. 5 der Gemeindeordnung vom 10.3u!i IJ-^1, öes Art. 2 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der Paragraphen 3 bis 5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung vom s' ^lblkUar 1 . wird auf Beschluß des Gemeinderats nach Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung des Staatsministers, Mini- sterialabtellung 1b, Innere Verwaltung, vom 11. 3uli 1933 zu Nr. M. d. 3. 36 481 folgende Ortsbausatzung für die Gemeinde Holzheim erlassen- § 1. Das Ortsbaustatut für die Gemeinde Holzheim vom 2. Mai 1900 wird aufgehoben. § 2. Diefe Satzung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amts- verkundigungsblatt in Kraft. Holzheim, den 8. August 1933. Hess. Bürgermeisterei Holzheim. Buh. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und St.eindruckerei, R Lange. Gießen.