Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gieß«, flr.54 Erscheint Dienstag und Freitag. 1Z, OffobCF Nur durch die Post zu beziehen. 4933 Inhaltsübersicht: Die Durchführung von Beschlüssen der Bauernkammer für den Volksstaat Hessen. — Straßensperre-Aufhebung. __ Gemeindefinanzstatistik. — Dampfkesselanlage der Molkereigenossenschaft e. G. m. b. H. Hungen. — Reichswerbewoche des deutschen Handwerks vom 15. bis 22. Oktober 1933. — Tragen von Uniformen in den Schulen. — Dienstnachrichten. Verordnung Bett, die Durchführung von Beschlüssen der Bauernkammer für den Volksstaat Hessen. Vom 3. Oktober 1933. Da nach Einrichtung des Reichsnährstandes die Hauptversammlung der Bauernkammer für den Volksstaat Hessen nicht mehr zusammentreten wird, ordne ich auf Grund des Artikels 41 des Bauernkammergesetzes vom 28. Juni 1933 (Reg.-Bl. S. 157) an, daß die nach Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Beschlüsse der Bauernkammer sowie die Erklärungen von Bevollmächtigten der Hauptversammlung mit rechtsverbindlicher Kraft durch die Erklärungen des Landesbauernführers für Hessen ersetzt werden. Darmstadt, den 3. Oktober 1933 Der Hessische Staatsminister. Jung. Bekanutmachuug. Betr.: Straßensperre-Aufhebung. Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke: Ortsdurchfahrt Garbenteich ist wieder aufgehoben. Gießen, den 11. Oktober 1933. Hess. Provinzialdirektion Oberhessen. Bekauntmachung. Betr.: Gemeindesinanzstatistik; hier: die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der gemäß §13 Absatz 2 der Verordnung über Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (RGB. I, S. 32) zu veröffentlichende Halbjahres-Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1933 liegt in der Zeit vom 20. Oktober bis einschließlich 2. November 1933 während der Dienststunden auf der Registratur der Provinzialverwaltnng Oberhessen zu Gießen, Hitlerwall 37, zu jedermanns Einsicht offen. Gießen, den 18. Oktober 1933. Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. G r a e f. Bekanntmachung. Betr.: Dampfkesselanlage der Molkereigenossenschaft e. G. m. b. H. Hungen. Die Molkereigenossenschaft e. G. m. b. H. Hungen in Hungen beabsichtigt, auf ihrem Grundstück Niddaer Straße 2 in Hungen zum Betrieb ihrer Molkerei einen feststehenden Dampfkessel einzubauen. Pläne und Beschreibung der Kesselanlage liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Hungen zu Einsichtnahme für Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Hungen vorzubringen. Gießen, den 17. Oktober 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Betr.: Reichswerbewoche des deutschen Handwerks vom 15. bis 22. Oktober 1938. A« die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Nachstehend teilen wir Ihnen Abschrift einer Verfügung des Hess. Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Vildungs- wesen, Kunst und Volkstum zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit. Gießen, den 16. Oktober 1983. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. Es ist die Aufgabe des nationalsozialistischen Staates, sich dafür einzusetzen, daß die Arbeit deutscher Hände wieder zu Ehren kommt und der Geistesarbeit gleichgeachtet wird, damit die in der Vergangenheit und leider anch heute noch zum großen Teil dazwischenliegende verderbliche Kluft überbrückt wird, Standesdünkel und Klassenkampfgedanken endgültig überwunden werden. Ein wertvoller Teil der Handarbeit liegt beim Handwerkerstand. Er ist im Aufbau deutschen Kultur- und Wirtschaftslebens ein unentbehrliches, ja sogar wesenhaftes und seine Eigenart kennzeichnendes Glied. Wir handeln darum in Erfüllung unserer Pflicht dem deutschen Volke gegenüber und in Erkenntnis der Bedeutung und Aufgabe der Reichswerbewoche des deutschen Handwerks vom 15. bis 22. Oktober, wenn wir hiermit anorönen, daß in den ersten Tagen der Werbewoche in allen Schulklassen auf die vielseitige kulturelle wie wirtschaftliche Bedeutung des öeutfchen Handwerks hingewiesen wird, hierbei auch im Anschluß an vergangene Zeiten, in denen die Handwerkerzünfte ein wichtiger Wirtschafts- und Kulturfaktor deutschen Staatslebens waren und das Wort noch seine Bedeutung hatte, daß das Handwerk einen goldenen Boden habe. Betr.: Tragen von Uniformen in den Schulen. A« die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises. Das Hess. Staatsministerium hat angeordnet, daß innerhalb der Schulen oder bei Schulveranstaltungcn außerhalb der Schulen andere Uniformen oder Trachten als die der nationalsozialistischen Organisationen nicht getragen werden dürfen, um unliebsame Zwischenfälle mit Angehörigen anderer Verbünde zu vermeiden. Gießen, den 18. Oktober 1938. Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. Dienstnachrichten des Kreisamts. Georg Ermert von Gießen wurde als Felöschütz für di? Stadt Gießen bestellt und verpflichtet. Heinrich Sohl X. von Rüddingshausen wurde zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Rüddingshausen ernannt und verpflichtet. Artur Schmidt von Heuchelheim wurde als Vollziehungsbeamter der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Gießen bestellt und verpflichtet. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, N. Lange, Gieren.