1933 14. Februar Erscheint Dienstag unö Freitag. Aur durch die Post zu beziehen. Berlin SW. 111, 9. Jan. 1933. Reichsbank-Direktorium. . R Lange. Gießen Unineriitäts-Duck- und S t ei n d r u ck er e i Druck der Brübl'schen Nr. 41 F II. Vor kurzem ist in Königsberg i. Pr. eine neue Nachahmung der Reichsbanknoten über 20 RM. der Ausgabe vom 11. Oktober 1924 angehalten worden, deren Kennzeichen wir nachstehend zur gefälligen Beachtung ergebenst mitteilen: Papier: Gering dicker als das echte. Es besteht aus zwei zufammen- Bekanntmachung. Das nachstehende Schreiben des Reichsbankdirektoriums über Merkmale salscher Reichsbanknoten über 20.— RM. wird hiermit zur^ Kenntnis der hessischen staatlichen Kassenstellen gebracht. Darmstadt, den 31. Januar 1933. Der Hessische Finanzminister. Kirnberger. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. Januar 1933. Dienstnachrichten des Kreisomtes. Das Sommerhalbjahr 1933 der Höheren Landesbauschule zu Darmstadt Neckarstratze Nr. 3 (Höhere Technische Staatslehranstalt für Hoch- und Tiefbau mit fünf aufsteigenden Klassen) beginnt am 15. Marz 1933 und schließt am Ende Juli 1933. — Das Schulgeld beträgt pro Halbjahr ioo — RM. Da die Anmeldungen im Interesse der neu eintretenden Studierenden frühzeitig erwünscht sind, werden solche schon jetzt entgegen« genommen. Prospekte sind durch das Sekretariat erhältlich. gefügten Blättchen. Pslanzenfas ern: Fehlen. .. , , , Wasserzeichen: Aus der Innenseite eines der Blättchen durch Aufdruck mit hellbrauner, griehlicher Farbe vorgetäuscht. Gemusterte Blind Prägung mitKont r o l l st e m p e l: Aehn- liche Zeichnung, der Stempel ist schwach geprägt. Vorderseite: Das weibliche Bildnis ist auffallend schwärzlich verwischt, die Beschriftung mehr schwarz als braun und dicker gedruckt. Im Worte „August" 'sind die „»"-Buchstaben oben geschlossen, wie „n"-Buchstaben wiedergegeben. Im Stempel des Reichsbank-Direktoriums ist die Umschrift am inneren Kreis anliegend, auf echten Noten mit einem Zwischenraum gezeichnet. Rückseite: Die Guillochen find in der Zeichnung allgemein ähnlich, im Druck zum Teil verschwommen wiedergegeben. Die kleinen Wertzahlen 20 sind nicht sämtlich in die Mitte ihrer „ Felder gestellt. , .. . Reihenbezeichnung und Nummer: Y. 7 250 450 (veränderlich), mit ähnlich nachgebildeten Typen eingefügt. Herst e l iu n g s a r t: Anscheinend Buchdruck. , Für die Aufdeckung der Falschmünzerwerkstatt, m der die obenbe- schriebenen Nachbildungen hergestellt werden, und dahin suhrenoe Angaben hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu RM. 3000. ausgesetzt. Bekanntmachung. Auf Grund des § 16 des Reichswahlgesetzes vom 6. März 1924 (RGBl. I S. 159) in der Aenderung vom 13. März 1924 (RGBl. I S. 173) wird im Einvernehmen mit dem Preußischen Ministerium des Innern zum Verbandswahlleiter für den X. Wahlkreis- verband Hessen der Kreiswahlleiter des 33. Wahlkreises Hessen- Darmstadt, Ministerialrat Bornemänn und zu seinem Stellvertreter Legationsrat Dr. Heinemann ernannt. Dienstanschrist: Darmstadt, Ftaatsministerium, Neckarstratze 7. Fernruf: 5040 Nebenstelle 201. Darmstadt, den 11. Februar 1933. Hessisches Gesamtministerium. Adelung. Znhalts-liebersicht: Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. — Der Kreiswahlleiter des 33. Wahlkreises Hessen-Darmstadt. — Falsche Reichsbanknoten. — Einwintern der Hydranten. — Das Beschneiden der Hecken. — Wiesenrundgänge im Frühjahr 1933. — Dienstnachrichten. Amtsverkündigungsblaii ö für die provinzialdirekiion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen Mitteilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt sür Groß-Berlin Kriminalkommissar von Liebermann, Alte Leipziger Straße 16, Anrus: Merkur 3789, entgegen; für alle anderen Orte sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig. Bekannimachung Betr.: Das Feuerlöschwesen; hier: Einwintern der Hydranten. Um die Wasserleitungen bzw. die Hydranten während der Winterszeit stets gebrauchsfähig zu erhalten, ist dem Schutze der Hydranten gegen Frostgefahr besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wir empfehlen daher, soweit dies noch nicht geschehen ist, das Erforderliche sofort vornehmen zu lassen. Dies geschieht am besten durch Einschmieren des vom Schacht abgenommenen Deckels mit Frostschutzfett. Auch die Abdichtung mit Stroh wird verschiedentlich angewandt und hat sich selbst bei starkem Frost sehr bewährt. Nähere Anleitung über die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Einwintern der Hydranten sind aus Seite 124 des Feuerwehrhandbuches niedergelegt. Bei Hydranten, die keine selbsttätige Wasserentleerung haben, ist vor ihrer Einwinterung mittels Hydronette das Wasser aus dem Steigrohr ganz zu entfernen. Bei starkem Schneefall oder Bereifung ist der Hydrantendeckel mit Tausalz, evtl, auch Viehsalz, so zu bestreuen, daß der Deckel frei liegt. Das Einwintern bzw. Bestreuen mit Salz ist nach jedem Gebrauch während der Winterszeit zu wiederholen. Gießen, den 3. Februar 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel. Betr.: Das Beschneiden der Hecken. An die Bürgermeistereien des Kreises. Nach dem Polizeireglement vom 24. Februar 1882 haben die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen umfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März eines jeden Jahres auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden. Wir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesitzer auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strasbar. Nach dem obenerwähnten Termin, insbesondere im Sommer, dürfen lebende Hecken nicht beschnitten werden, da hierdurch unzählige Bruten der nützlichsten Vogelarten vernichtet werden. Gießen, den 4. Februar 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt Betr.: Wiesenrundgünge im Frühjahr 1933. An die Bürgermeistereien des Kreises. Rach Art. 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats März der Frühjahrswiesenrundgang durch den Wiesenvorsiand unter Zuziehung der Feldschühen und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls abfehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen. Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir auf Absatz II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922. Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorskandes oder ein Feldschütze oder ein Wiesenwärker an der Teilnahme verhindert, so ist der Hmde- rungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben. Sollte der Wiefenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Vorlage machen. Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenossenschaften die vorgeschriebene Lokalfchau vornimmt. Die Genossenschaftsvorstande haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind. Gießen, den 4. Februar 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Kreis Gemeinden (Gutsbezirke) Gehöfte insgesamt davon