tliche Bescheinig -schußmitglieder rei zu erteilen nit dem Wahles Vertmuens- Aärz 1933 kön- mder zur Ein- Ls handelt sich Wahlvnrschlag en nm 5. März für den gemein- lesetzt. Die Zu- :f nehmen, daß ^Vorschläge ein- Berufsgruppen sich vereinigen; hier Gewerbe- chrere Parteien von solchen, die Anforderungen sjahr 1932. ’s Kreises. das Rechnungs- ins die Abrech- rverkündigungs- n. 30. September 51. st je eine beson- alar kann nach igen verwendet nde Garbenleich en der §§ 248ff. werden ange- ksstaates Hessen Regiments reiben, Aufruse, ini 1933. iung von Geld- ° z. G. der von n 10. März bis e. 93., Leipzig, i, Aufrufe und agner-Denkmals ’ftattet: j kulturelle und swande.rer - Ziehungstermin derung gemeiner Blinde in ,r Tuberkulofen- u 3.11.1933. iiir Bekämpfung flr.16 2kur durch die Post zu beziehen. 1933 Druck der Brühl'schen Univertitäts-Buch. und Steindruckerei, R Lange.HßH Amtsverkün-igungsblatt für die provinziasdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen Dienstnachrichken des Sreisamkes Bekanntmachung. $etr': t^nversicherung^^^dmänner und Ersatzmänner in der Angestell- An Stelle des verstorbenen Friedrich Wagner, Prokurist in Lich wird 1 k/r Kaufmannsgehllfe Hermann Reufchling, Heuchelheim Braubaüs- straße 46, zum zweiten Ersatzmann für die Vertrauensmänner der Versicherten in der Angestelltenversicherunq berufen Gießen, den 5. April 1933. Kreisamt (Versicherungsamt) Gießen. I. V.: Grein. Ä«™»»rtr.uen.mänTOr unb L-satzm-nne, in b«r ÄngefMlem . , „ Verfügung, betr. Ernennung eines Staatskommissars für Arbeiterfragen Gießen^ eingesetzt. ®5 d” Staatskommissar für Arbeitsfragen in Artikel 2 Der Kommissar ist dem Minister des Innern unmittel- bor un erstellt; die Tätigkeit ist ehrenamt l i ch. unmittel- mu1 s' Kommissar für Arbeitsfragen wird mit sofortiaer Wirkung der Reichstagsabgeordnete Fritz Kern ernannt ' ' 0 Darmstadt, den 5. April 1933. Höfisches Gesamtministerium. ________ 8e3-: Dr. Wern e r. ,gez. Dr. M ü l l e r. Bekanntmachung. Betr.i Schlachthausanlage des Adolf Brandenburger zu Klein-Linden ... Adolf Brandenburger zu Klein-Linden beabsichtigt auf dem ihm ae- SiBÄKfi '■ ”L 631 - »'»■»«».« S äSÄSÄXJSSää £“r0crTW Kl«"-Lmden für Interessenten offen Etwa a Einwen düngen sind bei Meldung des Ausschlusses binnen dieser Frist ickriKliM Gichem°den l2 AAl ^Zgermeisterei Klein-Linden vorzubringen.^ Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Setr.: Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden. Polizeibehörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises $SÄ5 SST» fi»* ’8S»“n tSÄs8"*“6“"851*“'" ä” »«"*Wwn |i»bg' Hess- Kreisschulamt. 3. 23.: H e n ß. Betr.: Einführung von neuen Lehrbüchern. ---- 2In die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt- Für das neue Schuljahr dürfen neue Lehrbücher nicht einaeföhrf Eden. Soweit die Buchhandlungen schon Bestellungen der Schulen end gegengenommen haben, wird daran nichts geändert. Lese- und (Bekhirhtc- ’u^er sowie solche für Staatsbürgerkunde werden einer Revision unterzogen Um einerseits den Schülereltern, andererseits den LehrbucbbeiMos- Schwierigkeiten upd überflüssige Ausgaben zu ersparen wird houra r-IUm Ur ^uItus uud Bildungswesen die Lehrbücherfraae em GZßend7n^Lpm'l933^ Schulgattungen angepaßt, baldigst regel,,'. Hess. Kreisschulamt. 3- V.: H e n ß. Bekanntmachung. &tr': ßXngSagen. 3^eibener Wasserquellen und der zugehörigen ollg?7ein7i?Vn7t7?g7brächd P°lizei°er°rdnung wird wiederholt zur Gießen, den 6. April 1933. Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt. Polizeiverordnung. Sdlf" LeituAÄagen. Wasserquellen und der zugehörigen girt^L®^11«065 Kreis- und Provinzial-Ordnung sowie des M 186 be-> Berggesetzes für -das Großherzogtum Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird auf Antrag der Berm Gr2e77oli^E'M^^s? -eS Kre-isausschusses und mit Genehmigung de^s Großherzoglichen Ministeriums des 3nnern zu 9h-. M. d. 3 III 12 587 Dom 29- Dezember 1911 für den Kreis Gießen folgendes bestimmt- § i hJnSJV7efU0‘en untersagt, an den Wasserleitungsanlagen des 3n- hidener Wasserwerkes oder an ihrem Zubehör Handlungen, einerlei wel- Art, vorzunehmen. 3nsbesondere ist verboten das Freilegen von L t „7.7 Schachten durch Beseitigen von Erdüberdeckungen oZ iteiapn ecken der Straßenkappen oder Schächte, das Be- Lngen undAAratkm" ^"t'eren an den darin befindlichen Lei- § 2. beimnnÄ7wer^emnrUno0en HnhGr-aß, Inheiden, Trais-Horloff, Rod- Y-m, Feldheim Flur IV, Langd Flur I—XI, XXI, XXII, Steinheim iunZn und Hungen Flur I—IV, VII—XIV, XVI, XXIII dürfen Ai7 5 m nnn her^Z“»0^ ober unterirdische Arbeiten über eine Tiefe von Z Z'Z Oberfläche gemessen, zu anderen als bergbaulichen Zwecken tuim “or9angiger Genehmigung des Kreisamts und unter Beob-ach- w7üen lb'e Genehmigung geknüpften Bedingungen vorgenommen in § bezeichneten Schutzbezirks find alle Schürfarbei- ni?ht7w,-hÄifuchung noch nidjt verliehener Mineralien untersagt, sofern eingeholt stt !&e!°rtbere Genehmigung der Bergpolizeibehörde hierzu in s$2r0»^-h5ep9enramer <°'ber deren Bevollmächtigte, die innerhalb der untefripn^7nten Gemarkungen oder Gemarkungsteile Bergbau treiben, Serabnup« gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Ilonin errnffpnh» Quellen und -die Wasserleitungsanlagen erlassenen oder Zu erlassenden bergpolizeilichen Anordnungen. |ofe?nUaSer(SrnbsUnZ 0e^n .Urschriften der §§ 1 und 2 werden, illtt i !• "uderer Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, des 8 »b^rufe bis zu 30 Mk., Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift Ä'S' »—wS i»> Kr?sbchtt"in KraftE"^ ““ mit bem Xa«c ihrer Veröffentlichung ließen, den 13.3anuar 1912. Großherzogliches Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Erscheint Dienstag und Freitag. ^3 Setr.: Die Bekämpfung von Viehseuchen. die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Gießen, den 6. April 1933. 1 Kreisamt Gießen. 3-V.: Schmidt. Anordnung, die Bekämpfung von Viehseuchen betreffend. nr r „ „ Vom 12.3uli 1926. looo ’hpc; sZ WM I ^Ziffer 11 des Viehseuchengesetzes vom 26.3uni Äne7ch°an: 18' 3Um 1926 3ur Ausführung des Reichsviehseuchmgesetzes . 1. Alle von Viehhändlern und Transportunternehmern ruw Nioh tonairte. W"* "«Ai IKist-n 23l5b,efor^r.un9 benutzten Behältnisse und Gerätschaften i £f LuÄ Ä Krippen, Tränkvorrichtungen, Latierbäume Hür : SÄÄK”'1 ** «Äft snn3'^»r b’l Durchführung der Reinigung und der Desinfektion sind die kn£ 2/nroZ Anweisung für bas ^e9infeftiOnSDerSren ' feu^en (Anlage A zum Reichsvi-ehseuchengesetz) maßgebend Darmstaüt, den 12. 3uli 1926. Der Hessische Minister des 3nnern. v 0 n B r e n t a n 0. Setr': formMar?"^"9 ®W" Unb Gemeinderäte; hier: Wahl- / An die Bürgermeistereien des Kreises. _________________Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grein.