>.65 Nur durch die Post zu beziehen. 1933 Amisverkündigungsblatt ft ffir d,e provinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen ÄeÄld°ch"den«ommW"nen/—"— Das S-»-rI»schw-,-n. - Di« BrkSmifuni »er "** - ***"•5,1 - Erscheint Dienstag und Freitag. 12. Dezember Bekanntmachung die Aenöerung der Satzung für die Hess. Handwerkskammer betr. Vom 29. November 1933. ^'^A°schluß öer Hessischen Handwerkskammer vom 3. November 1933 wurde deren Satzung (Reg.-Bl. 1930, S. 67) wie folgt geändert: ' u §17 Absatz 1 lautet: „Der Vorstand besteht gliedern." aus dem Vorsitzenden und zwei Mit- Jm §20 muß es im zweiten Satz heißen: „Auf Antrag der Aufsichtsbehörde oder von zwei Vorstandsmitgliedern mutz eine Sitzung des Vorstandes binnen drei Wochen abgehalten werden." §21 Absatz 1 lautet: „Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind." H Die beschlossenen Satzungsänderungen werden genehmigt. Darmstadt, den 29. November 1933. Ministerialabteilung 3 (Arbeit und Wirtschaft) des Hessischen Staatsministeriums: Dr. Kratz. Bekanntmachung. Betr.: Das Feuerlöschwesen,' hier: Einwintern der Hydranten. , Um die Wasserleitungen bzw. die Hydranten während der Winterszeit stet» gebrauchsfertig zu erhalten, ist dem Schutze der Hy- drantcn gegen Frostgefahr besondere Aufmerksamkeit zuzuwen- r"‘ empfehlen daher, soweit dies noch nicht geschehen ist, dao Erforderliche sofort vornehmen zu lasseu. Dies geschieht am besten durch Elnschmieren des vom Schacht abgenommenen Deckels Frostichutzfett. Auch die Abdichtung mit Stroh wird verschie- "emifch angewandt und hat sich selbst bei starkem Frost sehr bewahrt. Nähere Anleitung über die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Einwintern der Hydranten sind auf Seite 124 des - r^5^rhanöbuches nieöergelegt. Bei Hydranten, die keine ^"osttatlge Wasserentleerung haben, ist vor ihrer Einwinterung Mittels Hydronette das Wasser ans dem Steigrohr ganz zu ent- .Bei starkem Schneefall oder Vereisung ist der Hyörantenöeckel mit Tausalz evtl, auch Viehsalz, so zu bestreuen, daß der Deckel frei liegt. Das Einwintern bz>v. Bestreuen mit Salz ist nach jedem Gebrauch während der Winterzeit zu wiederholen. Gießen, den 5. Dezember 1933. Bekanntmachung. Betr.: Die Wilöschaöenskommissionen. dliüfkel 5 Absatz 3 des Gesetzes, den Ersatz des Wild- isoq Cw »ntrVtt Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli von.dem Kreisausschuß Gießen zwecks Feststellung ^von • 6cn£.tlrtcr^te^enöen Sachverständigen bestehende ^^Ä^^^"Eommission für die einzelnen Teile des Kreises für die ~ouei von drei Jahren ernannt worden. Bezirk I. Mitglieder: 1. Kaspar Gg. Jung, Leihgestern, Vorsitzender,- o' ^ölmg Keßler VII., Großen-Linden,- 3. Menges, Forstwart, Baumgarten b. Gießen. E r s a tz m i t g l i e d e r: 1. Wilhelm Schwalm, Lollar, stellv. Vorsitzender: 2. Preiß, Oekonom, Gießen,- 3. Karl Kolmer, Landwirt, Watzenborn-Steinberg. Bezirk II. Mitglieder: 1. Matth. Moritz Ohly, Holzheim, Vorsitzender, 2. Knopper, Landwirt, Dorf-Gill: 3. Gottfried Leidlich, Grüningen. Ersatzmitglieöer: . o Holler, Ober-Hörgern, stellv. Vorsitzender,- 2. Finöt, Forstwart, Lich,- 3. August Görlach, Eberstaöt. Bezirk III. Mitglieder: 9 Koniin. Bürgermeister, Annerod, Vorsitzender,- 2. Gustav Walter, Beuern: 3. Karl Albach, Hattenrod. Ersatzmitglieöer: 1. Heinrich Rink, Steinbach, stellv. rsitzenöer- 2. Karl Pfeiffer V., Großen-Buseck 3. Nagel, Förster, Forsthaus Bau: ,rten b. Hausen. Bezirk r Mitglieder 1. Gustav Hublitz, Landwirt, Trais- >rloff, Vorsitzend->r- 2. Rudolf Reitz, Stützpunktleiter, Inheiden- ^"tzender, 3. Gustav Sames, Forstwart, Langsdorf. Ersatzmitglieöer: 1. Willi Koch, Lanüivirt, Nonnenroth, stellv. Vorsitzender- 2. Herm. Moog, Bürgermeister, Bellersheim: 3. Hermann Kammer, Landwirt, Bellersheim Hess. Kreisamt Gießen. J.V.: Grein. Betr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage. An die Polizeidirektion Gießen und die Bürgermeistereien des Kreises. $cr Polizeiverordnung betreffend die Bekämpfung der «Makenplage vom 28. November 1911 hat jeder Grunöstückseigcn- mmer die Keller und anderen Räume, in denen erfahrungsgemäß «Malen zu überwintern pflegen, in den Monaten Dezember bis nevruar mindestens einmal gründlich auszubrennen oder auszu- rauchern. «s .empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachung die o>rundstückseigentttmer auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam zu machen. Gießen, den 6. Dezember 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Bezirk V. Mitglieder: 1. Albert, Bürgermeister, Queckborn, Vorsitzender: 2. Bürgermeister Knauß, Stangenrod: 3. Rudolf Ritter, Förster, Grünberg. Ersatzmitglieöer: 1. Wilhelm Schomber, Odenhausen, stellv. Vorsitzender- 2. Paulus Walter, Land- und Gastwirt, Ettingshausen,- 3. Heinrich Schmidt IV., Landwirt, Lanter. Gießen, den 9. Dezember 1933. Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt. Betr.: Die Einsendung der Kirchenrechnungen für 1932 Rj. I. An die evang. Kircheuvorstände. -Soweit noch nicht geschehen, sehen wir bis zum 15. Januar 1934 ^ßiem Bericht darüber entgegen, ob die Rechnung Ihrer Ge- mernöe bzw. Gemeinden für 1932 Rj. bzw. 1930/32 an die Ober- rechnungskammer abgeliefert ivoröen ist. 2 II. A« den kath. Kirchenvorstand. Wir sehen bis zum 1. Januar 1934 Ihrem Bericht darüber entgegen, ob die Rechnung Ihrer Gemeinde für 1932 Rj. an die Oberrechnungskammer abgeliefert worden ist. Gießen, den 7. Dezember 1932. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger. Betr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn; hier: Steuerkarte für 1984. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die Steuerkarten der Handarbeitslehrerinnen und der technischen Anwärterinnen, soweit noch nicht geschehen, bei den Bürgermeistereien zu erheben und uns umgehend einzusenden. Gießen, den 5. Dezember 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. Betr.: Erteilung der Aussagegenehmigung. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Der Hessische Herr Staatsminister hat zur Erteilung der erforderlichen Aussageqenehmigung für Beamte (j. Verfügung vom 28.8. 1933, AVVl. Nr. 46 vom 1.9.1933) in Zukunft das Personalamt des Hess. Staatsministeriums für zuständig erklärt. Gießen, den 5. Dezember 1933. Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß. Ortssatzung über die Erhebung einer Kanalbenntzungsgebühr in der Gemeinde Annerod. Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 wird zufolge Beschlusses der Gemeindevertretung nach gutachtlicher Aeußeruug des Bürgermeisters mit Genehmigung des Hessischen Staatsministeriums, Abt. Ib (Innern), vom 20. November 1933 zu Nr. St. M. Ib 48 352 die nachstehende Ortssatzung erlassen: § 1. Für alle gemäß der Polizeiverorünung über die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Annerod vom 24. April 1933 an das Kanalnetz der Gemeinde Annerod angeschlossenen Grundstücke ist von den Eigentümern, Eigenbesitzern oder Nießbrauchern eine jährliche Kanalbenutzungsgebühr an die Gemeindekasse zu zahlen. Mehrere hiernach Verpslichtete haften als Gesamtschuldner. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ruht auf den Grundstücken als dingliche Last und unterliegt der Zwangsbeitreibung wie die direkten Steuern. § 2. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Monat nach erfolgtem Anschluß. Die Zahlung der Kanalgebühr erfolgt in halbjährlichen Zielen, fällig im April und Oktober jeden Jahres. § 3. Die Gebühren werden nach Artikel 108 GO. festgesetzt. § 4. Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Annerod, den 4. Dezember 1933. Hessische Bürgermeisterei Annerod. Groß. Dienstnachrichten des Kreisamts. Heinrich Menges IX. aus Großen-Linde« wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Großen-Linde« bestellt und verpflichtet. Druck der Brühl'schen Aniversitäts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.